Jahr für Jahr werden in Deutschland unzählige Smartphones, Tablets, Fernseher und Haushaltsgeräte entsorgt – obwohl sie eigentlich repariert werden könnten. Verbraucherschützer fordern von der Politik daher einen Reparaturbonus für Elektrogeräte, um Ressourcenverschwendung und Kosten gleichermaßen zu reduzieren.

Reparieren statt verschrotten
„Reparieren verlängert die Lebensdauer von Produkten und spart so Ressourcen und CO2. Damit Reparaturen wieder eine gute Option für kaputte Produkte werden, müssen sie für Verbraucher:innen auch finanziell Sinn machen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Wir brauchen für Verbraucher:innen finanzielle Entlastungen, die gleichzeitig auch gut für Klima und Umwelt sind. Ein Reparaturbonus ist so ein Instrument.“
Thüringen und Österreich als Vorreiter
Praktische Erfahrungen mit einem Reparaturbonus gibt es bereits. Zum Beispiel in Thüringen: Hier bekommen Verbraucher seit Juni letzten Jahres die Hälfte der Kosten erstattet, die bei der Reparatur von Elektrogeräten anfallen – bis maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr.
Den ersten nationalen Reparaturbonus hat Österreich im Frühjahr eingeführt. Dort werden Verbraucher – zunächst bis 2026 – mit maximal 200 Euro pro Reparatur bezuschusst. Eine solche Lösung auf Bundesebene fordert der vzbv auch für Deutschland, um gezielte Anreize für mehr Reparaturen zu setzen.
EU-weiter Reparaturindex in Planung
Damit Verbraucher bereits beim Kauf langfristig nachhaltige Entscheidungen treffen können, sollte per Label ersichtlich sein, wie gut ein Gerät überhaupt repariert werden kann, empfehlen die Verbraucherschützer. In Frankreich beispielsweise gebe ein Reparaturindex mit einer Skala von 0 bis 10 schon jetzt Auskunft über die Reparierbarkeit von Elektrogeräten. An einem EU-weiten Index wird inzwischen gearbeitet.
Vorgaben zur Reparierbarkeit
Die EU-Kommission hatte bereits im vergangenen Jahr neue Richtlinien zur Nachhaltigkeit von Elektrogeräten erlassen. Sie sollen ab Werk so konstruiert werden, dass sie leichter reparabel und am Ende ihrer Betriebsdauer gut recycelbar sind. Zudem wurden die Gerätehersteller verpflichtet, Ersatzteile für bis zu zehn Jahre nach Verkauf bereitzuhalten und diese mit allgemein erhältlichen Werkzeugen kompatibel zu machen.
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