Manches, das jetzt schon teuer ist, wird im nächsten Jahr noch teurer. Beispielsweise der Sprit oder das Heizen mit Gas und Öl. Dafür sorgt der Staat – zumindest seinerseits – für etwas Entlastung bei den Strompreisen und stärkt zudem die Rechte von Verbrauchern bei Tarifkonditionen.

Stromtarife: Verbraucher profitieren von kürzeren Kündigungsfristen
Bisher pochten viele Energieversorger darauf, dass Strom- und Gaslieferverträge drei Monate vor Ablauf der Mindestdauer gekündigt werden müssen. Ansonsten droht die stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Ab dem 1. März 2022 gilt: Die Kündigungsfrist von Strom- und Gasverträgen darf nur noch einen Monat betragen. Wird die Frist nicht eingehalten, so verlängern sich die Verträge zudem nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, sie können in der Folge jederzeit, mit einer erneuten einmonatigen Frist gekündigt werden. Für Stromkunden bedeutet die neue Regelung ein klares Plus an Komfort, Fairness und Flexibilität.
Strompreis: Sinkende EEG-Umlage bringt Entlastung
Die im Strompreis enthaltene EEG-Umlage sinkt zum 1. Januar 2022 von derzeit 6,5 auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Ein Jahr später wird sie nach Plänen der neuen Bundesregierung komplett abgeschafft. Die Finanzierung der Energiewende wird künftig weniger durch den Strompreis und mehr über Mittel aus dem Bundeshaushalt (unter anderem CO2-Bepreisung) finanziert.
Die deutliche Senkung sorgt ohne Zweifel für Entlastung, denn die EEG-Umlage macht bislang rund ein Fünftel des Strompreises für Privathaushalte aus. Aber: Bei anderen Preisbestandteilen, etwa den Beschaffungskosten oder den Netzentgelten, zeigt die Preiskurve derzeit steil aufwärts. In der Summe ist in den meisten Fällen von bestenfalls stabilen Strompreisen für das kommende Jahr auszugehen. Einige Energieversorger, die besonders vorausschauend eingekauft haben, entlasten ihre Kunden tatsächlich mit leichten Preissenkungen, vielfach wurden jedoch schon jetzt Strompreiserhöhungen angekündigt.
Heizkosten: Höherer CO2-Preis verteuert Gas und Heizöl
Für Erdgas und Heizöl müssen Verbraucher 2022 erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der in diesem Jahr eingeführte CO2-Preis auf klimaschädliche Brennstoffe: Er steigt von derzeit 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW steigt dadurch der Heizölpreis zum Jahreswechsel um 1,5 Cent pro Liter, während sich das Heizen mit Erdgas um 0,1 Cent pro Kilowattstunde verteuert. Insgesamt macht der CO2-Preis beim Heizöl dann 9,5 Cent pro Liter aus, beim Gas 0,65 Cent pro Kilowattstunde.
Die Kosten der CO2-Bepreisung geben Energieversorger üblicherweise in voller Höhe an ihre Kunden weiter. Wichtig für Verbraucher, die zur Miete wohnen: Die neue Bundesregierung plant für das kommende Jahr eine Regelung, derzufolge Vermieter an den Kosten der CO2-Bepreisung beim Heizen beteiligt werden.
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