Zum 1. Juli 2022 entfiel nach Beschluss der Bundesregierung die bislang im Strompreis enthaltene EEG-Umlage.
Die über den Strompreis von Haushalten und Gewerbetreibenden entrichtete EEG-Umlage diente viele Jahre der Förderung der Energiewende in Deutschland. Inzwischen geschieht dies über Mittel aus dem Bundeshaushalt verlagert werden. Die EEG-Umlage wurde bis Mitte 2022 von allen Verbrauchern über den Strompreis bezahlt.
Hintergrund: Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Kurztitel: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Nach § 60 des EEG müssen Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber entrichten. In § 61 des EEG ist die Höhe der Umlagepflicht für Eigenversorger geregelt.
2021 lag die EEG-Umlage bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde, zum Jahresbeginn 2022 sank sie auf 3,723 Cent, und zum 1. Juli 2022 wurde die Finanzierung der Umlage über den Strompreis komplett abgeschafft. Der Wegfall der EEG-Umlage reduzierte die Stromrechnung von Privathaushalten im Vergleich zu 2021 um rund ein Fünftel.