Zum 1. Juli 2022 entfiel nach Beschluss der Bundesregierung die bislang im Strompreis enthaltene EEG-Umlage.
Die über den Strompreis von Haushalten und Gewerbetreibenden entrichtete EEG-Umlage diente viele Jahre der Förderung der Energiewende in Deutschland. Inzwischen geschieht dies über Mittel aus dem Bundeshaushalt verlagert werden. Die EEG-Umlage wurde bis Mitte 2022 von allen Verbrauchern über den Strompreis bezahlt.
Hintergrund: Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Kurztitel: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Nach § 60 des EEG müssen Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber entrichten. In § 61 des EEG ist die Höhe der Umlagepflicht für Eigenversorger geregelt.
2021 lag die EEG-Umlage bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde, zum Jahresbeginn 2022 sank sie auf 3,723 Cent, und zum 1. Juli 2022 wurde die Finanzierung der Umlage über den Strompreis komplett abgeschafft. Der Wegfall der EEG-Umlage reduzierte die Stromrechnung von Privathaushalten im Vergleich zu 2021 um rund ein Fünftel.
Die EEG-Umlage, eingeführt, um die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien zwischen allen Stromverbrauchern gerecht zu verteilen, erlebte über ein Jahrzehnt hinweg diverse Schwankungen, bevor sie 2022 abgeschafft wurde. Beginnend mit 2,05 ct/kWh im Jahr 2010, war die EEG-Umlage ein zentraler Bestandteil der Stromrechnung in Deutschland und diente der Förderung von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne und Biomasse erzeugen.
In den ersten Jahren stieg die Umlage kontinuierlich an, von 2,05 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh im Jahr 2011 und weiter auf 3,59 ct/kWh im Jahr 2012. Dieser Trend setzte sich in den folgenden Jahren fort, wobei die EEG-Umlage im Jahr 2013 auf 5,28 ct/kWh und 2014 auf 6,24 ct/kWh anstieg. Der Höhepunkt dieser stetigen Zunahme wurde im Jahr 2017 mit einer Umlage von 6,88 ct/kWh erreicht.
Nach 2017 schwankte die Umlage leicht, wobei die Werte sich meistens zwischen 6,17 ct/kWh und 6,88 ct/kWh bewegten. Die Jahre 2018 und 2020 verzeichneten mit 6,79 ct/kWh bzw. 6,756 ct/kWh relativ hohe Werte. Eine signifikante Reduzierung begann im Jahr 2021, als die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh fiel und schließlich im Jahr 2022 auf 3,723 ct/kWh, bevor sie vollständig abgeschafft wurde. Im Jahr 2023 betrug die EEG-Umlage dann 0 ct/kWh.
Diese Entwicklung spiegelt einerseits die wachsende Integration erneuerbarer Energien in den deutschen Energiemarkt wider und andererseits die zunehmende Effizienz und Kostensenkung in der Erzeugung erneuerbarer Energie. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage endet eine Ära der direkten Förderung, die maßgeblich zur Energiewende in Deutschland beigetragen hat.
Jahr | ct/kWh |
---|---|
2023 | 0 |
2022 | 3,723 |
2021 | 6,5 |
2020 | 6,756 |
2019 | 6,405 |
2018 | 6,792 |
2017 | 6,880 |
2016 | 6,35 |
2015 | 6,17 |
2014 | 6,24 |
2013 | 5,28 |
2012 | 3,59 |
2011 | 3,53 |
2010 | 2,05 |
Tabelle: Entwicklung der EEG -Umlage von 2010 bis 2022