Seit der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 können Verbraucher in Deutschland den Strom- und Gasanbieter frei wählen. Aber von den rund 40 Millionen Privathaushalten beziehen noch immer fast zwei Drittel Strom vom Grundversorger.
Grundsätzlich kann aber jeder Haushalt in Deutschland den Versorger einfach und kostenlos wechseln. Im Schnitt haben Haushaltskunden an Ihrem Wohnort mehr als 100 unterschiedliche Versorger zur Auswahl.
Hier schlummert für viele Verbraucher enormes Sparpotential. Denn dass sich der Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher finanziell lohnt, bestätigen Verbraucherschützer und Marktexperten:
Wir bei StromAuskunft.de möchten Verbrauchern das Leben vereinfachen. Dafür bieten wir Ihnen einen schnellen und einfachen Anbieterwechsel bei maximaler Sicherheit inklusive eines kostenlosen Premium-Wechselservices an. So empfehlen wir Ihnen nicht nur den individuell besten Stromtarif, sondern kümmern uns auch um den kompletten Wechselprozess, achten auf die Laufzeiten von Stromverträgen und bieten auf Wunsch eine dauerhafte Tarifoptimierung.
In Deutschland kann jeder Kunde den Stromanbieter frei wählen, unabhängig davon, ob er umzieht oder einen existierenden Vertrag ändern möchte. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern darf (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, § 20a Energiewirtschaftsgesetz).
Nach Prüfung wird Ihr Wechselauftrag an den neuen Stromversorger weitergeleitet. Dieser meldet Sie dann beim Netzbetreiber an, und Sie werden unterbrechungsfrei mit Strom versorgt - das ist gesetztlich garantiert.Für den Tarifwechsel müssen im Übrigen keine Zähler ausgetauscht oder sonstige technische Arbeiten vorgenommen werden.
Wenn Sie in Ihrem Wechselauftrag angegeben haben, dass der neue Anbieter Ihren alten Versorger kündigen soll - und das ist der Regelfall - dann wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder zu Ihrem Wunschtermin durchgeführt. Sie erhalten eine Vertragsbestätigung vom neuen Versorger und die Endabrechnung Ihres alten Stromanbieters. Sofern Sie selber kündigen möchten, informieren Sie sich bitte in unserer Rubrik Stromanbieter kündigen. Dort finden Sie auch entsprechende Musterformulare.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen rechzeitig vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist eine Wechselerinnerung. So können Sie mit nur einem Klick erneut den Anbieter wechseln. Oder, wenn Sie das so eingestellt haben, wechseln wir Sie automatisch in einen günstigeren Tarif.
Wir verstehen uns als Ihr Tarifwächter. Jedes Jahr prüfen wir, ob Ihr Anbieter wirklich der günstigste ist. Denn Verbraucher, die regelmäßig den Stromanbieter wechseln, sparen am meisten. Für Sie als Kunde gilt unser Versprechen: Kein Aufwand. Kein Papierkram. Keine Kosten.
Den passenden Stromanbieter zu finden, ist gar nicht mehr so schwer. Nach über 20 Jahren Erfahrung geben wir Ihnen unsere 5 besten Tipps zur Auswahl des passenden Stromanbieters.
Wie kündige ich meinen Stromvertrag?
Wenn Sie ihren Stromvertrag kündigen möchten, dann müssen bestimmte Fristen und Vertragsbedingungen eingehalten werden.
Mit dem Auftrag zum Anbieterwechsel beauftragen Sie automatisch den neuen Anbieter mit der Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. In diesem Fall müssen Sie ihrem derzeiten Anbieter nicht kündigen. Selber kündigen sollten Sie nur, wenn:
- sich Ihr Vertrag in weniger als vier Wochen verlängert
- Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchten
- Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten.
Bitte bei Umzug beachten: Kündigen Sie Ihren derzeitigen Anbieter selbst. Wer Strom aus der örtlichen Grundversorgung bezieht, kann seinen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sondervertragskunden (Kunden, die nicht in der Grundversorgung beliefert werden) können mit Hinweis auf den bevorstehenden Umzug in der Regel von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Zu den wichtigsten Elementen beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters gehören die Kündigungsfristen. Bis vor Kurzem galt eine allgemeine Kündigungsfrist von vier Wochen. Nur im Fall eines Umzugs gab es eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Seit dem 1. April 2012 gilt auch in allen anderen Fällen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Bevor man zu einem neuen Energieunternehmen wechselt, muss man zunächst eine Kündigung beim alten Versorger einreichen. Praktischerweise übernehmen viele Energieanbieter diese Formalitäten. Hierfür muss man dem neuen Energieversorger aber eine Vollmacht ausstellen, sodass dieser im Namen des Neukunden den alten Liefervertag kündigen kann.
Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, sollte der Wechseltermin mindestens drei bis sechs Wochen in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages. Wichtiger Hinweis: Geben Sie keinen Wechseltermin an oder sollte dieser nicht realisierbar sein, wird der Wechselprozess automatisch zum nächstmöglichen Liefertermin durchgeführt.
Wenn mehrere Energielieferanten vor Ort ihre Dienste anbieten, steht es dem Endkunden natürlich frei, denjenigen Versorger zu wählen, den er favorisiert. Allerdings muss man hierbei einige Dinge beachten, damit die Kündigung des alten Versorgers und der Wechsel hin zum neuen Stromanbieter reibungslos klappen. Bevor man zu einem anderen Anbieter wechselt, sollte man die einzelnen Angebote genau miteinander vergleichen.
Tipp: Ausführliche Informationen und Mustervorlagen zur Kündigung finden Sei auf unserer Seite Stromanbieter kündigen.
Neu eingezogen? Was ist beim Strom zu beachten?
Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit. Dies fängt bei der neuen Wohngegend an und hört beim neuen Strom und/oder Gaslieferanten auf. Gerade in diesem Bereich gibt es sehr viele Dinge, die man beachten sollte. Dazu gehört auch die Frage nach dem Stromanbieter.
Gesetzlich ist festgelegt, dass schon die erste Nutzung von Energie in einer neuen Wohnung, ein sogenannter Energieliefervertrag zustande kommt. Dies passiert z.B., wenn man das Licht zum ersten Mal anmacht. In der Fachsprache nennt man dies auch konkludentes Verhalten. Darüber hinaus muss der Wohnungsbesitzer oder Mieter dem Grundversorger in Schriftform mitteilen, dass er von nun an Energie (z.B. Strom, Gas, Fernwärme) bezieht. Dabei müssen folgende Infos übermittelt werden:
Als Mieter übernimmt der Vermieter diesen Vorgang oftmals automatisch. Im Gegenzug wird der Energieliefervertrag wiederum in Schriftform vom Grundversorger bestätigt. Wie man seinen Grundversorger findet, erfahren Sie hier.
Wenn man nicht vom Grundversorger mit Strom, Gas oder Fernwärme versorgt werden möchte, muss man dieses dem Grundversorger mitteilen und den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen (seit dem 1.April 2012) kündigen. Wenn man schon sehr früh weiß, dass man einen anderen Energielieferanten als den Grundversorger haben möchte, muss man dies vorab dem Grundversorger mitteilen. Auf unserer Seite Stromanbieter Wechseln beim Umzug haben wir die wesentlichen Dinge für Sie zusammengefasst.
Wie wechsele ich vom Grundversorger zu einem anderen Anbieter?
Wenn Sie vom Grundversorger zu einem anderen Stromanbieter wechseln möchten, können Sie folgende Schritte ausführen:
Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Stromanbieter mit unserem kostenlosen Stromrechner und wählen Sie das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse aus.
Da Sie in der Grundversorgung sind, können Sie den Anbieter jederzeit kurzfristig mit einer Frist von 14 Tagen wechslen. Wenn Sie unseren kostenlosen Wechselservice nutzten, ist ist eine Kündigung Ihrerseits nicht erforderlich. Das wird für Sie dann automatisch erledigt.
Anbieterwechsel: Muss ich Sorge haben, dass etwas nicht funktioniert?
Wenn man sich einen neuen Energielieferanten für Strom und/oder Gas aussucht, hofft man immer darauf, dass der ganze Wechselprozess auch reibungslos klappt. Dies gilt vor allem für einen nahtlosen Übergang bei der Energieversorgung.
Die größte Angst eines Endverbrauchers ist sicherlich die Situation, dass es zu Stromunterbrechnung beim Wechsel des Energielieferanten kommt. Diese Angst ist aber unberechtigt. Als Endkunde wird man ohne Pause mit Strom und/oder Gas versorgt. Das ist gesetztlich geregelt.
Damit alles ohne Probleme klappt, müssen einige wichtige Dinge beachtet werden. Dazu gehören unter anderem das rechtzeitige Kündigen des alten Energielieferanten und das Anmelden beim neuen Unternehmen. In der Regel übernimmt der neue Energieversorger alle Formalitäten, sodass man sich selbst um diese nicht mehr kümmern muss. Hierfür ist es aber notwendig, dass man eine Vollmacht ausstellt, mit der das Unternehmen im Namen des Neukunden handeln darf. Oftmals besteht die Annahme, dass der Strom- und/oder Gaszähler neu eingesetzt wird. Dies ist aber nicht der Fall. Der örtliche Netzbetreiber ist auch weiterhin für eventuelle Wartungen zuständig und kümmert sich auch bei Störungen in der Versorgung um diese.
Tipp: Lesen Sie sich auch unsere Checkliste Stromanbieterwechsel durch
Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann ein Mieter den Stromanbieter wechseln. Voraussetzung ist, dass der Mieter (und nicht der Vermieter) Vertragspartner des Stromversorgers ist.
Wenn Sie als Mieter Ihren Stromanbieter wechseln möchten, müssen Sie erstens wissen, ob Sie über einen eigenen Stromzähler verfügen und ob etwas zum Thema Wahl des Energieversorgers in Ihrem Mietvertrag steht.
Tipp: Ausfürliche Informationen finden Sie dazu auf unserer Seite "Stromanbieterwechsel für Mieter"
Anbieterwechsel: Wie lange dauert die Vertragsumstellung?
Im Energiewirtschaftsgesetz wird vorgeschrieben, dass der Wechsel nur noch drei Wochen dauern darf, wenn der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Tag der Stromlieferungen durch den neuen Anbieter nicht mehr wie bisher der erste im Monat sein muss, sondern das die Lieferung an jeden Wochentag beginnen kann. Zudem müssen Versorger die Verbraucher besser informieren, z.B. über Kündigungsfristen und Preiserhöhungen. Die Rechnungsstellung muss zeitnah, spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums, erfolgen.
Die drei Wochen berechnen sich wie folgt: Erst wenn der neue Energielieferant beim Netzbetreiber die Nutzung angemeldet hat, startet die neue Frist. Da die Energielieferanten aber ein großes Interesse daran haben, so schnell wie möglich den Neukunden mit Strom und/oder Gas zu beliefern, gibt es hier kaum Verzögerungen. Generell ist der Energielieferant dazu verpflichtet, den Neukunden unverzüglich darüber zu informieren, wann die Lieferung mit Strom und/oder Gas beginnt. Die Information muss in Textform erfolgen.
Rechtlich gilt hier § 20 a Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Welche Kündigungsfristen gibt es beim Stromanbieterwechsel?
Die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrages hängt vom jeweiligen Anbieter und der Tarifart ab. Die konkreten Bestimmungen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen.
Mit Wirkung zum 1. März 2022 hat der Gesetzgeber festgelegt: Die Kündigungsfrist von Strom- und Gasverträgen darf nur noch einen Monat betragen. Wird die Frist nicht eingehalten, so verlängern sich die Verträge zudem nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, sie können in der Folge jederzeit, mit einer erneuten einmonatigen Frist gekündigt werden.
Ein Sonderfall sind die Tarife der Grundversorgung. Hierfür garantiert der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Diese Flexibilität bezahlen Verbraucher jedoch in der Regel mit besonders hohen Strompreisen.
Wenn Ihr Versorger seine Tarifkonditionen ändert, die Preise erhöht, oder Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten, verfügen Sie in der Regel über ein Sonderkündigungsrecht.
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass ein Stromanbieterwechsel lediglich drei Wochen dauern darf, wenn der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat. Weiterhin ist dort geregelt, dass der Tag der Stromlieferungen durch den neuen Anbieter nicht zwingend der Erste eines Monats sein muss, sondern dass die Belieferung an jedem beliebigen Datum beginnen kann.
Tipp: Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, sollte der Wechseltermin mindestens drei bis sechs Wochen in der Zukunft liegen. Bei einem Wechsel übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung des bisherigen Versorgers. Selbst kündigen sollten Sie nur, wenn:
Wann kann ich den Stromanbieter wechseln?
Sie können den Stromanbieter wechseln, sobald es die Vertragslaufzeit Ihres derzeitigen Anbieters zulässt. Hier kommt es also darauf an, in was für einem Tarif Sie sich gerade befinden. Wir unterscheiden daher folgende Wechselfälle:
1. Anbieterwechsel in der Grundversorgung
2. Anbieterwechsel bei Stromtarifen mit längerer Vertragslaufzeit
3. Anbieterwechsel bei Preiserhöhungen
4. Anbieterwechsel bei Umzug / Neueinzug
Die Grundversorgung ist ein Stromvertrag beim örtlichen / lokalen Versorger. Den Grundversorgungstarif können Sie mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen wechseln.
Hier müssen Sie den Anbieterwechsel rechtzeitig vornehmen, da sich bei vielen Verträgen die Vertragslaufzeit automatisch, verlängert. Häufig liegt die Laufzeit bei einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Verstreicht diese Frist, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Sie sollten also rechtzeitig handeln und können den Anbieterwechsel bis zu 6 Monate vor Ablauf des Vertrages einleiten. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt dabei in der Regel der neue Versorger, der dann, sobald der alte Vertrag ausgelaufen ist, direkt die Versorgung übernimmt.
Erhöht ihr aktueller Stromanbieter die Preise, so haben Sie ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung gilt für einen bestimmten Zeitraum, zumeist 2 - 4 Wochen, und wird Ihnen in der Mitteilung des Versorgers genannt. Bitte lesen Sie diese Mitteilungen genau, denn manchmal sind die Preiserhöhungen so geschickt formuliert, dass der Kunde diese gerne übersieht.
Bei einem Umzug oder Neueinzug können Sie den Stromanbieter wechseln. In der Regel müssen Sie das sogar, da der Stromvertrag an den Zähler gekoppelt ist.
Wie oft kann ich den Stromanbieter wechseln?
Sie können unter Wahrung der Vertragslaufzeiten und Bedingungen den Stromanbieter so häufig wechseln wie Sie möchten. Verbraucher, die regelmäßig den Stromanbieter wechseln, sparen am meisten. Haushalte können durch den regelmäßigen Anbieterwechsel derzeit jedes Jahr rund 280 Euro sparen. Mit den ca. 500 Euro beim ersten Wechseln sind das rund 3000,- Euro in 10 Jahren.
Sie sollten Ihren Stromvertrag daher regelmäßig wechseln, zumindest einmal pro Jahr überprüfen. Denn ist der Vertrag mit dem Versorger einmal abgeschlossen, so gerät dieser häufig in Vergessenheit. Daher denken viele Verbraucher nicht daran, den Tarif rechtzeitig zu überprüfen und zu kündigen. Häufig ist der Stromtrif im ersten Jahr besonders günstig und zählt im Folgejahr zu den teureren Tarifen. Da aber die Kündigungsfrist dann in der Regel vergessen wurde, ist man ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden und zahlt zu viel für Strom oder Gas.
Unsere Lösung: Lassen Sie Ihren Tarif von uns dauerhaft optimieren. Wir bieten Ihnen mit unserem Stromanbieter Wechselservice exklusive Vorteile an und hinterlegen Ihren Vertragsbeginn und Ihre Laufzeit und Sie werden rechtzeitig informiert, bevor die Kündigungsfrist abläuft. Auf Wunsch wird ein erneuter Anbieterwechsel eingeleitet und Sie sind damit dauerhaft im besten Tarif.
Die Antwort ist ganz einfach. Sie sollten jedes Jahr den Stromanbieter wechseln, wenn Sie viel Geld sparen möchten. Denn wer es nicht macht, der ist der Dumme und verliert viel Geld. Das liegt daran, dass Stromanbieter hohe Prämien für Neukunden bezahlen. Diesen Bonus bekommt ein Stromkunde aber nur, wenn auch wechselt. Ansonsten ist er der Dumme, denn es gilt: Wer nicht fragt, der bekommt auch nichts. Treue Kunden zahlen drauf, während neue Kunden belohnt werden.
Am besten nutzen unseren beliebten Stromanbieter Wechselservice. Mit diesem Rundum - Kümmer sind Sie immer auf der sicheren Seite:
• Wir empfehlen Ihnen nur Stromtarife von Top bewerteten und manuell selektierten Stromanbietern
• Wir berücksichtigen die Empfehlungen der Stiftung Warentest und der Verbrauchzentralen
• Wir begleiten Sie Kunden bei dem gesamten Wechselprozess
• Wir erinnern Sie rechtzeitig, damit Sie immer im besten Stromtarif bleiben.
Wer kündigt beim Stromanbieterwechsel?
In den meisten Fälllen übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung des bisherigen Vertrages. Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen Kunden selber kündigen sollten. Wir zeigen, wer wann kündigen sollte.
- Sie noch nie gewechselt haben und sich damit noch im teuren Grundversorgungstarif befinden
Haushalte, die ihren Strom noch über einen Grundversorgungstarif beziehen, verfügen über besonders kurze Fristen und können üblicherweise monatlich wechseln. In diesem Fall ist es sinnvoill, wenn der neuen Anbieter dem Grundversorger kündigt.
- Sie schon gewechselt haben, aber noch ausreichend Zeit für den nächsten Wechsel ist und damit keine Fristen verpasst werden
Andere Stromtarife, insbesondere solche mit Preisgarantien, weisen oftmals feste Laufzeiten von ein oder zwei Jahren auf, zu deren Ende die Stromlieferung gekündigt werden kann. Hier sollten Sie im Wechselformular den entsprechenden Wechseltermin angeben, der unmittelbar nach der Erstvertragslaufzeit des aktuellen Vertrages liegt. Beispiel: Vertragslaufzeit des jetzigen Anbieters bis zum 31.03.2018, Kündigungfrist 6 Wochen Sie sollten den Wechsel spätestens Anfang Februar beauftragen, damit der neue Anbieter genügend Zeit hat, den alten Vertrag (spätestens 16.02.2018) zu kündigen. Als Wechseltermin für den neuen Vertrag geben Sie dann den 01.04.2018 an, damit Sie Ihren Neukundenbonus nicht verlieren.
- die Frist Kündigungsfrist kurz vor dem Ablauf steht
Wenn Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit (z.B. 12 oder 24 Monate) haben und die Kündigungsfrist (meistens 6 Wochen) in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie selber kündigen. Viele Verträge verlängern sich nämlich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig aufgelöst wird.
- Sie einen in Folge eines Umzuges oder Neueinzuges den Stromanbieter wechseln
Wenn Sie umziehen, dann kündigen Sie Ihren derzeitigen Anbieter selber.
- Sie auf Grund einer Preiserhöhung des aktuellen Anbieters Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten
Bei einer Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger sollten Sie auch so schnell wie möglich selber kündigen. Hier haben Sie in der Regel nur 14 Tage Zeit, um der Preiserhöhung zu widersprechen und den Anbieter zu kündigen.
Verbraucher, die zwar von der Ersparnis durch einen Stromanbieterwechsel profitieren, sich jedoch nicht selbst mit dem Wechselprozedere beschäftigen möchten, können alternativ das Serviceangebot von StromAuskunft.de in Anspruch nehmen. Unsere Experten übernehmen auf Wunsch den gesamten Wechselprozess und die Kommunikation mit dem Energieversorger. Zusätzlich haben Stromkunden die Möglichkeit, ihre Vertragsdaten für den Fall künftiger Wechsel in einer gesicherten Datenbank hinterlegen zu lassen. Ein zusätzliches Angebot: Der Wechselservice von StromAuskunft.de informiert registrierte Nutzer regelmäßig über neue, günstige Angebote, spricht Empfehlungen zu passenden Tarifen aus und begleitet den gesamten Wechselprozess.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Stromanbieter kündigen
Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?
Der Wechsel des Stromanbieters ist ein rein formaler Vorgang – und damit für Verbraucher in den allermeisten Fällen völlig komplikationslos. Der Anbieterwechsel ist weder mit einem Zählertausch noch mit neuen Verkabelungen oder sonstigen technischen Arbeiten verbunden. Auch der Strom aus der Steckdose bleibt derselbe, nämlich der bundesweite Mix, den jeder Haushalt in Deutschland bezieht. Einzig und allein der Stromanbieter ändert sich – und damit verbunden der Tarif, der Preis und die Vertragsbedingungen.
1. Checken Sie die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist Ihres bestehenden Stromliefervertrages. So können Sie den frühestmöglichen Zeitpunkt für einen Wechsel ersehen und die Kündigung timen.
2. Vergleichen Sie über unseren Stromrechner die verfügbaren Anbieter und Tarife sowie deren Preise und entscheiden Sie sich für das passende Angebot. Für die Suche genügt die Eingabe von Postleitzahl und Jahresstromverbrauch. Der Wechsel kann gleich an Ort und Stelle über unser Verbraucherportal vorgenommen werden.
3. Übermitteln Sie die benötigten Daten (bisheriger Versorger und Netzbetreiber, Kunden- und Zählernummer, letzter Jahresverbrauch und Bankverbindung) und beauftragen Sie den Wechsel. Sofern gewünscht, kann der neue Stromanbieter bevollmächtigt werden, alle weiteren Formalitäten zu übernehmen. Eine Kündigung des bisherigen Vertrages durch den Stromkunden selbst ist nur im Falle ablaufender Fristen oder bei Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechtes notwendig.
Landläufige Vorbehalte gegen einen Stromanbieterwechsel – etwa die Befürchtung, plötzlich ohne Stromversorgung dazustehen, oder die Scheu vor bürokratischen Hürden beim Wechselprozedere – sind unbegründet. Zum einen gilt in Deutschland eine gesetzliche Versorgungspflicht, die jedem Haushalt, auch im Falle des Anbieterwechsels, eine lückenlose Stromversorgung garantiert. Darüber hinaus bleibt der örtliche Netzbetreiber unabhängig vom jeweiligen Stromlieferanten weiterhin verantwortlich für eine störungsfreie Versorgung. Und auch die Wechselformalitäten sind heutzutage mit denkbar geringen Mühen verbunden. Stromanbieter und -tarife lassen sich schnell und bequem online vergleichen und wechseln. Üblicherweise übernimmt der neue Versorger sogar die Kündigung des alten Vertrages. Und selbstverständlich ist der komplette Wechselvorgang, inklusive Stromvergleich und Serviceangeboten im Internet, für Verbraucher kostenlos.
Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel bei einem Umzug?
Ein Wohnungswechsel geht in der Regel auch mit dem Wechsel des Stromanbieters einher. Verbraucher sollten die Suche nach einem passenden Stromtarif für den neuen Wohnort rechtzeitig einplanen, da sie sonst unter Umständen in ein finanziell nachteiliges Tarifmodell fallen – beispielsweise in das des Vormieters oder in die verhältnismäßig teure Grundversorgung.
Im Falle eines Umzugs verfügen Stromkunden über ein Sonderkündigungsrecht, das sie von den vertraglich verankerten Kündigungsfristen befreit. Aber: Auch das Sonderkündigungsrecht beinhaltet eine bestimmte Frist. Die Kündigung sollte also rechtzeitig und begründet erfolgen, und sie muss in diesem Fall vom Kunden selbst - und nicht etwa vom neuen Stromanbieter - in die Wege geleitet werden.
Laut Energiewirtschaftsgesetz gilt: Wird der Strom- oder Gasanbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert, und kann er nur zu einem anderen Preis am neuen Wohnort liefern oder kein neues Angebot vorlegen, ist die Kündigung wirksam.
Nach dem Umzug wird der in der neuen Wohnung vorhandene Stromzähler einfach weiter genutzt. Hier gilt es, den Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzugs festzuhalten und an den alten und neuen Versorger zu übermitteln. Üblicherweise wird der Zählerstand gemeinsam mit dem Vormieter oder dem Vermieter abgelesen und in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Auch ein Foto via Smartphone ist als Beleg praktikabel, da es das Ablesedatum gleich mitliefert.
Über unseren Stromrechner können sie die günstigsten Anbieter und Tarife für Ihren neuen Wohnort ermitteln. Dazu sind lediglich zwei Informationen nötig: die Postleitzahl der neuen Adresse sowie Ihr ungefährer Jahresstromverbrauch in Kilowattstunden. Sie können direkt online einen neuen Vertrag abschließen oder den Wechsel von uns vornehmen lassen. Dazu werden nur noch das Datum des Einzugs, die Anschrift der neuen Wohnung sowie die dazugehörige Stromzählernummer benötigt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Stromanbieter Wechsel bei einem Umzug
Wie lange im Voraus kann ich den Stromanbieter wechseln?
Ebenso wie sich ein bestehender Stromliefervertrag weit vor Ablauf kündigen lässt, können Verbraucher auch im Voraus ihren Anbieter wechseln. Bei den meisten Versorgern lässt sich ein neuer Vertrag bis zu sechs Monate vor dem tatsächlichen Lieferbeginn abschließen, mitunter wird sogar ein zwölfmonatiger Vorlauf ermöglicht. Ob ein solch früher Vertragsschluss tatsächlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab bzw. vom Kleingedruckten.
Entscheidend ist die jeweilige Regelung im Hinblick auf den tariflichen Strompreis oder auch eine etwaige Preisgarantie. Bei einigen Stromlieferverträgen gilt der Strompreis ab Vertragsschluss, bei anderen ab Lieferbeginn. Während man sich im ersten Fall also möglicherweise einen besonders guten Preis im Voraus sichert, würde es im zweiten Szenario keinen Sinn machen, sich Monate vorab auf einen Tarif bzw. Anbieter festzulegen. Zum einen, weil eventuelle Preisänderungen bis Lieferbeginn ohnehin weitergegeben werden, zum anderen, weil sich in der Zwischenzeit möglicherweise noch bessere Stromangebote zu günstigeren Konditionen ergeben.
Unabhängig davon, ob ein weit im Voraus liegender Vertragsschluss mit dem neuen Anbieter im Einzelfall Vor- oder Nachteile bringt – ein rechtzeitiger Wechsel ist stets sinnvoll. Denn Verbraucher, die nicht erst kurz vor Ablauf ihrer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist wechseln, ersparen sich bürokratische Mühen. Ist noch genügend Zeit bis zum Ende des laufenden Vertrages, können alle weiteren Schritte, inklusive der Kündigung des alten Versorgers, dem neuen Anbieter überlassen werden. Wenn die Frist hingegen drängt, sollten Stromkunden, um den Wechsel sicherzustellen, unbedingt selbst kündigen.
Was bringt ein Stromanbieterwechsel?
Der liberalisierte Strommarkt bietet Verbrauchern inzwischen mehr als 1.100 Versorger und ein Vielfaches dessen an Tarifen. Konkurrenz und Wettbewerb sind zu entscheidenden Strompreisfaktoren geworden und Haushalte, die ihr Recht auf einen Anbieterwechsel nicht wahrnehmen, verschenken in den allermeisten Fällen bares Geld. Sowohl Verbraucherzentralen als auch die Bundesnetzagentur appellieren regelmäßig an Deutschlands Stromkunden, von den Möglichkeiten, die ihnen der Markt bietet, Gebrauch zu machen. Schließlich ist eine möglichst hohe Wechselbereitschaft der Verbraucher die entscheidende Voraussetzung für das Ausbremsen der Preisdynamik am Strommarkt. Für den einzelnen Haushalt ist die Frage, was ein Stromanbieterwechsel bringt, schnell beantwortet: in erster Linie Ersparnis. Und die kann sich – je nach Wohnort, Haushaltsgröße und Verbrauch – auf eine dreistellige Summe, wenn nicht sogar auf mehrere hundert Euro im Jahr belaufen.
Stromanbieterwechsel birgt hohes Sparpotenzial
In Haushalten, die ihren Strom noch immer aus der Grundversorgung beziehen, also bislang weder den Anbieter noch den Tarif gewechselt haben, schlummert ein besonders hohes Sparpotenzial. Grundversorgungstarife zählen zu den teuersten Verträgen, da sie unter anderem als Sicherheitsnetz für die Stromversorgung in Deutschland fungieren. Einen Vorteil hat die Grundversorgung jedoch für Kunden: Sie beinhaltet keine Mindestlaufzeit und ist damit monatlich kündbar. Erstwechsler können ihr hohes Sparpotenzial also entsprechend schnell ausschöpfen. Aber auch durch regelmäßige Stromanbieterwechsel können Verbraucher immer wieder profitieren, beispielsweise von noch aktuelleren und günstigeren Tarifangeboten oder auch anhand wiederholter Wechselprämien. Beachten Sie diesbezüglich auch unseren Wechselservice mit automatischer Tarifoptimierung. Wie viel genau Sie durch einen Anbieterwechsel sparen können, erfahren sie nach wenigen Klicks über unseren Stromvergleich.
Viele gute Gründe für einen Anbieterwechsel
Natürlich können hinter einem Stromanbieterwechsel auch andere Motive stehen als der reine Preisvorteil. Stromkunden können in Bezug auf ihren individuellen Tarif diverse Aspekte optimieren: Beispielsweise lässt sich der Wunsch nach privater Beteiligung am Klimaschutz und der beschleunigten Energiewende durch den Umstieg auf Ökostrom verwirklichen. Auch das Bedürfnis nach besserem Service, einer höheren Sicherheit durch Preisgarantien oder mehr Flexibilität anhand kurzer Vertragslaufzeiten können gute Gründe für einen Stromanbieterwechsel sein.
Wie vergleiche ich Stromanbieter?
Stromanbieter, -tarife und -preise lassen sich am besten durch Stromrechner auf Verbraucherportalen im Internet wie StromAuskunft.de vergleichen. Solch ein Online-Stromanbietervergleich ist denkbar einfach: Sie geben lediglich ihre Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch den die beiden Felder ein und schon stellt der Tarifrechner eine Übersicht aller vor Ort verfügbaren Stromtarife zusammen.
Das Wichtigste: Der Stromvergleich ist für Verbraucher selbstverständlich kostenlos. Zudem können Stromkunden, wenn der passende Tarif gefunden ist, direkt online und mit Unterstützung des Serviceportals den Anbieter wechseln.
1. PLZ und Verbrauch in den Stromrechner eingeben
2. Auf der Ergebnisseite den passenden Tarif auswählen
3. Das Auftragsformular online ausfüllen und abschicken
Viele Verbraucher legen nicht nur Wert auf einen möglichst günstigen Preis, sondern auch auf guten Service, faire Vertragsbedingungen und ein insgesamt vertrauenswürdiges Versorgungsunternehmen. Der Tarifvergleich von StromAuskunft.de bietet daher den Filter »Deutschlands beste Stromanbieter« an. Hierbei werden ausschließlich Stromtarife von geprüften und hoch bewerteten Anbietern gelistet, die unter anderem die Empfehlungen von Verbraucherzentralen sowie der Stiftung Warentest berücksichtigen.
Weitere Informationen finden Sie in dem Bereich Stromanbieter richtig wechseln
Was braucht man zum Strom anmelden?
Um Strom anzumelden, werden nur wenige Angaben benötigt. Die folgenden Daten sind für die Anmeldung beim Stromanbieter wichtig:
Nach diesen Angaben kann der eigentliche Anmelde- bzw. Wechselprozess in wenigen Schritten durchgeführt werden. Dabei gilt: Das Anmelden des Stromanschlusses ist ebenso wie der Stromanbieterwechsel ein gesetzlich geregelter und relativ unbürokratischer Vorgang. Das Prinzip der Grundversorgung gibt Haushalten zudem Sicherheit. Aber: Die Stromtarife der Grundversorgung gehören zu den teuersten am Markt. Daher sollten Verbraucher bereits bei der Stromanmeldung aktiv werden.
Um diese Frage zu beantworten, ermitteln wir täglich die Strompreise für 6.400 Städte und Gemeinden in Deutschland. Demnach beträgt der durchschnittliche Strompreis beim lokalen Versorger derzeit 48,99 Cent pro kWh und beim günstigsten Alternativanbieter 34,04 Cent pro kWh.
Durch einen Stromanbieterwechsel vom lokalen Versorger zum günstigsten Anbieter ergibt sich damit eine rechnerische Ersparnis von 523,17 EUR. Tatsächlich ist das Sparpotenzial bei einem Anbieterwechsel noch erheblich größer, da Stromanbieter neuen Kunden in der Regel lukrative Wechselboni zahlen. Auch durch regionale Unterschiede kann die mögliche Wechselersparnis unter Umständen noch höher ausfallen. Um Ihr persönliches Sparpotenzial zu ermitteln, nutzen Sie am besten unseren TÜV-geprüften Stromrechner.
Im Verlauf der 2010er Jahre hat sich die Zahl der Stromanbieterwechsel mehr als verdoppelt. Seither wechseln Jahr für Jahr rund fünf Millionen Haushalte ihren Lieferanten. Das entspricht in etwa zehn Prozent der Stromkunden in Deutschland.
Jahr | Anbieterwechsel insgesamt | Anbieterwechsel durch Umzug/Einzug |
2015 | 4.004.236 | 1.044.472 |
2016 | 4.639.267 | 1.056.191 |
2017 | 4.656.754 | 1.143.756 |
2018 | 4.747.140 | 1.187.047 |
2019 | 4.476.609 | 1.225.999 |
2020 | 5.373.020 | 1.372.621 |
2021 | 4.757.951 | 1.315.891 |
(Quelle: Bundesnetzagentur)