Gas anmelden

Gas anmelden - Wie und wo melde ich Gas an?

Stromanbieter wechseln mit dem Laptop

Wo melde ich meinen Gasanschluss an? Was benötige ich für die Anmeldung, und wann muss ich aktiv werden? Was ist zu beachten, wenn ich einen Gasanschluss anmelde oder beim Wohnungswechsel ummelde? Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen.

Generell gilt: Das Anmelden des Gasanschlusses ist ebenso wie der Anbieterwechsel ein gesetzlich geregelter, abgesicherter und kaum aufwendiger Vorgang. Dabei gilt - sofern Ihr Haushalt an das Gasnetz angeschlossen ist - das Prinzip der Grundversorgung: Haben Sie noch noch nie Ihren Gasversorger oder Tarif gewechselt, oder fällt der eigentlich beauftragte Anbieter aus, stellt der lokale Grundversorger die Belieferung mit Gas sicher.

Aber: Die Tarife der Grundversorgung gehören zu den teuersten Gastarifen überhaupt. Deshalb ist es für grundversorgte Kunden generell ratsam, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Deshalb unser Rat: Falls Sie bei der Anbieterwahl nicht selbst aktiv werden, fallen Sie automatisch in den teuren Tarif des lokalen Grundversorgers. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit zum kostenfreien, schnellen und verlässlichen Tarifvergleich und Anbieterwechsel. Wir haben dazu unseren kostenlosen Premium-Wechselservice für Strom und Gas entwickelt.

Gas anmelden: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wo melde ich Gas an?

Im Allgemeinen sind gasbeheizte Haushalte in Deutschland - auch wenn der Anschluss nicht aktiv angemeldet wird - durch das Grundversorgungsprinzip abgesichert. Spätestens wenn Sie automatisch über den teuren örtlichen Grundversorgungstarif beliefert werden, sollten Sie jedoch aktiv werden.

So gehen Sie am besten vor: Verschaffen Sie sich mit unserem Gasrechner einen Überblick, welche Anbieter Sie an Ihrem Wohnort zu welchem Preis mit Gas versorgen können. Dazu benötigen Sie lediglich Ihre Postleitzahl sowie ihren jährlichen Gasverbrauch. Sie können Anmeldung oder Wechsel in den meisten Fällen direkt online vornehmen. Wir bieten Ihnen dazu unseren kostenlosen Anmelde- und Wechselservice an. Auf Wunsch können Sie hier auch die Option wählen, ihre Strom- und Gastarife von uns regelmäßig und automatisch wechseln zu lassen, um dauerhaft zu sparen.

Wichtig: Möchten Sie bei Ihrem lokalen Grundversorger bleiben, dann wechseln Sie dort auf jeden Fall in einen günstigeren Tarif abseits der teuren Grundversorgung.

Wie melde ich Gas an?

Um Ihren Gasanschluss an- oder umzumelden, sind nur wenige Informationen erforderlich. Für die Anmeldung werden zunächst lediglich Ihre Kontaktdaten, Bankverbindung, Zählernummer und Zählerstand benötigt. Die Informationen leiten Sie entweder selbst an Ihren Versorger weiter, oder Sie nutzen unseren Service, um noch weniger Aufwand zu haben. Anschließend kann der Anmelde- bzw. Wechselprozess eingeleitet werden.

Wann melde ich Gas an?

Melden Sie Ihren Gasanschluss ruhig mehrere Wochen (bis zu drei Monate) vor dem beabsichtigten Lieferbeginn an - dadurch stellen Sie sicher, nicht automatisch in die teure Grundversorgung zu rutschen. Haben Sie die Anmeldung im Umzugsstress vergessen, ist das jedoch nicht dramatisch, denn: Die Grundversorgung lässt sich mit einer 14-tägigen Frist kündigen. Anschließend geht es schnell: Laut Gesetzgeber darf der Wechsel des Energieversorgers nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen.

Schritt für Schritt: So melden Sie Ihren Gasanschluss an

1. Gasanbieter vergleichen

Vergleichen Sie die an Ihrem Wohnort verfügbaren Gastarife mit unserem Gasrechner und finden Sie das für Sie günstigste und beste Angebot. Benötigt werden lediglich die PLZ Ihres neuen Wohnortes sowie Ihr jährlicher Gasverbrauch in Kilowattstunden. Diesen können Sie Ihrer letzten Abrechnung entnehmen oder sich zur ersten Orientierung an die vorgegebenen Richtwerte des Tarifrechners halten.

2. Gasanbieter auswählen

Unser Gasrechner zeigt Ihnen sämtliche an Ihrem Wohnort verfügbaren Tarife preislich sortiert an und ist bereits verbraucherfreundlich voreingestellt. Sie können die Suche aber auch nach zahlreichen Kriterien anpassen.

3. Wechselservice wählen

Haben Sie sich für einen passenden Gastarif entschieden, können Sie die Anmeldung bzw. den Wechsel direkt online beauftragen. Auf Wunsch können Sie hierbei unseren kostenlosen Premium-Wechselservice auswählen, um dauerhaft zu sparen. Diese Option garantiert Ihnen stets den besten Tarifabschluss bei voller Kostenkontrolle.

4. Online-Anmeldeformular ausfüllen

Um mit Ihrem Gasanschluss in den gewählten Tarif zu wechseln, werden noch Ihre Adress- und Anschlussdaten sowie Ihre Bankverbindung benötigt. Die erforderlichen Angaben können Sie direkt online hinterlegen, unsere Wechselexperten übermitteln die Daten vertraulich an den neuen Versorger.

Wichtige Informationen zum Gasanbieterwechsel

  • Bei einem Gasanbieterwechsel übernimmt in der Regel der neue Versorger die Kündigung des bisherigen Lieferanten.
  • Im Falle eines Umzugs bzw. Neueinzugs gilt jedoch: Nehmen Sie die Kündigung selbst vor.
  • Beziehen Sie bislang Gas über einen Grundversorgungstarif, ist die Kündigung bereits nach einer Frist von zwei Wochen wirksam.
  • Sind Sie in einem Sondervertrag des Grundversorgers oder eines alternativen Anbieters, können Sie mit Hinweis auf den bevorstehenden Umzug üblicherweise von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Prüfen Sie hierzu Ihre konkreten Vertragsbedingungen.
  • Wenn Sie einen neuen Gasliefervertrag bedingt durch einen Wohnortwechsel abschließen, geben Sie im Anmeldeformular bitte das genaue Datum Ihres Umzugs bzw. Neueinzugs an.

Gasbelieferung, Anmeldung und Wechsel: Gesetzliche Bestimmungen

In Deutschland sind die Bedingungen der Strom- und Gasbelieferung von Privathaushalten im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgeschrieben. Die wichtigsten Bestimmungen aus Verbrauchersicht:

(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.

(2) Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.

(3) Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

FAQ Gas anmelden

Wo finde ich meinen Gaszähler und die Gaszählernummer?

Gaszähler: In Wohnung, Keller oder Treppenhaus In Einfamilienhäusern befinden sich Gaszähler üblicherweise im Keller bzw. im Raum mit den Hausanschlüssen für Gas und Wasser. In Mehrfamilienhäusern sind die Zähler - wenn nicht in der Wohnung selbst - in der Regel im Treppenhaus oder ...

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Wer ist mein Gasanbieter?

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Wer ist der beste Gasanbieter?

Den einen besten Gasanbieter gibt es nicht. Je nach Region, lokalem Anbietermarkt und Verbrauch existieren für jeden Haushalt individuell vorteilhafte Tarifangebote. Darüber hinaus gilt: Verbraucher stellen vielfältige Ansprüche an den für sie passenden Gasanbieter - und dabei ist der Preis ...

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