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Strompreiserhöhung

Strompreiserhöhung erhalten? Nutzen Sie jetzt Ihr Sonderkündigungsrecht!

Strompreiserhöhung

Viele Verbraucher haben bereits eine Strompreiserhöhung von Ihrem Versorger erhalten. Wenn Sie auch eine Strompreiserhöhung erhalten haben, dann sollten Sie Widerspruch einlegen und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Diese Schritte empfehlen wir Ihnen:

1. Strompreiserhöhung prüfen und Preis einschätzen

Prüfen Sie die konkrete Strompreiserhöhung. Wie hoch fällt sie aus und ab wann ist die Preiserhöhung wirksam? Vergleichen Sie Preise mit unserem Stromrechner - in der Regel lohnt sich ein Anbieterwechsel.

2. Widerspruch einlegen oder Sonderkündigungsrecht nutzen

Sie müssen die Preiserhöhung nicht akzeptieren und können Widerspruch einlegen bzw. ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Sonderkündigung gilt nur innerhalb einer bestimmten Frist, zumeist zwei bis vier Wochen. Alle relevanten Fristen und Informationen müssen in der Mitteilung zur Preiserhöhung aufgeführt werden.

3. Vertrag kündigen und Anbieter wechseln

Infolge der Preiserhöhung sollten Sie Ihren laufenden Stromvertrag vorzeitig kündigen und zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Das lohnt sich eigentlich immer!

Tipp: Gerne können Sie dazu unseren kostenlosen Premium-Wechselservice nutzen. Mit diesem Service übernehmen wir den kompletten Ablauf bei einem Anbieterwechsel und optimieren Ihren Tarif auf Wunsch jedes Jahr automatisch.

Wichtiger Hinweis: Bei einer Sonderkündigung sollten Sie immer den Grund der Sonderkündigung nennen. Beispiel: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch."

Strompreiserhöhung und Sonderkündigungsrecht

  • Viele Stromanbieter erhöhen regelmäßig ihre Preise, insbesondere zum Jahreswechsel.
  • Haben Sie eine Strompreiserhöhung erhalten? Das ist ärgerlich - aber gleichzeitig eine Chance, Stromkosten zu sparen.
  • Unser Tipp: Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie den Anbieter.

Was muss ich bei einer Strompreiserhöhung beachten?

Als Stromkunde müssen Sie Preiserhöhungen Ihres Anbieters nicht hinnehmen, denn: Sie haben ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass sich die Vertragsbedingungen oder Preise Ihres Stromtarifs ändern. Dieses Prinzip gilt laut Energiewirtschaftsgesetz auch, wenn ausschließlich Kosten weitergegeben werden, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Einzige Ausnahme ist die Anpassung der Mehrwertsteuer.

Generell gilt: Ändert ein Energieversorger seine Bedingungen - beispielsweise indem die Strom- oder Gaspreise erhöht werden - muss er dies spätestens vier Wochen im Voraus ankündigen und Kunden unter Nennung der geltenden Frist auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Sonderkündigung muss vom Anbieter innerhalb einer Woche bestätigt werden.

Achtung: Gerne verschleiern Energieversorger in Ihren Mitteilungen Preiserhöhungen, um Kunden vom Wechsel abzuhalten. Manche Stromanbieter versuchen zudem, ein Sonderkündigungsrecht bei steigenden Steuern oder Umlagen vertraglich auszuschließen. Solche Klauseln sind jedoch unwirksam.

"Es wird getrickst, unklar formuliert oder verschwiegen."

Udo Sieverding, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Umzug und Sonderkündigungsrecht

  • Ein Sonderkündigungsrecht steht Kunden unter Umständen auch bei Umzügen zu.
  • Wird der Strom- oder Gasanbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert, und kann er nur zu einem anderen Preis am neuen Wohnort liefern oder kein neues Angebot vorlegen, ist die Kündigung wirksam.

Kostenlose Beratung bei Strompreiserhöhungen

Die Verbraucherzentralen bieten unter der Rufnummer 0800 - 809 802 400 Energieberatungen an. Verbraucher können sich telefonisch beraten lassen oder persönliche Termine bzw. Vor-Ort-Checks vereinbaren. Darüber hinaus können sich Ratsuchende bei Problemen mit ihrem Energieversorger an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

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FAQ Strompreiserhöhung

Mein Energieversorger erhöht die Preise. Muss ich das akzeptieren?

Sie müssen die Preiserhöhung nicht akzeptieren und können Widerspruch dagegen einlegen bzw. Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Sonderkündigung kann innerhalb einer bestimmten Frist wahrgenommen werden, die in der Mitteilung zur Preiserhöhung genannt wird.

Laut Energiewirtschaftsgesetz gilt: Ändert ein Energieversorger seine Bedingungen - beispielsweise indem die Strom- oder Gaspreise erhöht werden - muss er dies spätestens vier Wochen im Voraus ankündigen. Kunden verfügen anschließend über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt auch, wenn ausschließlich Kosten weitergegeben werden, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Einzige Ausnahme ist die Anpassung der Mehrwertsteuer. Die Sonderkündigung muss vom Anbieter innerhalb einer Woche bestätigt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Strompreiserhöhung und Sonderkündigungsrecht.

Wo kann ich Strompreise vergleichen?

Strompreise können Sie am einfachsten mit einem Stromrechner im Internet vergleichen. Denn in Deutschland stehen Verbrauchern inzwischen mehr als 1.000 Stromanbieter und ein Vielfaches dessen an Stromtarifen zur Verfügung. Mit unserem kostenlosen Tarifrechner können Sie einfach durch Eingabe von PLZ und Stromverbrauch die Tarife bequem vergleichen.

Tarifrechner im Internet: Strompreise schnell und bequem vergleichen

Die Online-Suche nach dem günstigsten Strompreis ist einfach: Lediglich die Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch eingeben – und schon stellt der Tarifrechner eine Übersicht aller verfügbaren Angebote zusammen. Das Wichtigste: Der Strompreisvergleich ist nicht nur schnell, bequem und umfassend, sondern für Verbraucher selbstverständlich kostenlos. Zudem können die Nutzer, wenn der passende Tarif gefunden ist, auch gleich über das Serviceportal den Stromanbieter wechseln.

Viele Kunden legen nicht nur Wert auf einen günstigen Preis, sondern auch auf guten Service, faire Vertragsbedingungen und einen insgesamt vertrauenswürdigen Versorger. Der Tarifvergleich von StromAuskunft.de bietet daher die Option, zusätzlich zur Suche nach dem günstigsten Strompreis den Filter »Deutschlands beste Stromanbieter« zu aktivieren. Hierbei werden auschließlich Stromtarife von geprüften und hoch gerateten Anbietern gelistet, die unter anderem die Empfehlungen von Verbraucherzentralen sowie der Stiftung Warentest berücksichtigen.

Immer mehr Verbraucher nutzen Vergleichsrechner

Um sich im Dschungel der Angebote zurechtzufinden, nutzen immer mehr Stromkunden die Möglichkeit zum Tarifvergleich im Internet. Zwar sind die Preise einzelner Stromprodukte auch in den Broschüren, Werbemitteln und Online-Auftritten der Energieversorger aufgeführt, jedoch ohne einen übergreifenden Preisvergleich. Bestensfalls werden die eigenen Tarife in Relation zueinander sowie zum örtlichen Grundversorger gestellt. Einen umfassenden Strompreisvergleich bieten hingegen Verbraucherportale wie StromAuskunft.de. Das Herzstück des Service, der Tarifrechner, stellt Nutzern mit Hilfe weniger Angaben in Sekundenschnelle eine Liste günstiger und fairer Stromangebote zusammen.

Verbraucher, die keinen Strompreisvergleich im Internet anstellen können oder möchten, haben die Möglichkeit, sich bei den Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen über die an ihrem Wohnort verfügbaren Stromanbieter und Tarifoptionen zu informieren.

Wo kann ich die Stromrechnung prüfen lassen?

Fehlerhafte Stromrechnungen bilden bei seriösen Energieversorgern zwar die Ausnahme, können jedoch vorkommen. Haben Verbraucher Zweifel an der Korrektheit ihrer Stromrechnung, etwa, weil diese im Vergleich zu Vorjahren ungewöhnlich hoch ausfällt, sollte neben einer eigenständigen Überprüfung auch der Kundendienst des Versorgers in Anspruch genommen werden. Eine unabhängige Prüfung der Stromrechnung gestaltet sich hingegen schwieriger.

Schritt 1: Eigenständige Prüfung

Um offensichtliche Fehlerquellen ausschließen zu können, sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt werden: Bezieht sich die Stromrechnung auf die tatsächliche Verbrauchsstelle und den abgeschlossenen Stromtarif? Wurde der Zählerstand korrekt erfasst? Ist die Verrechnung von Verbrauch und Strompreis plausibel? Arbeitet der Stromzähler störungsfrei? Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Wurde der Jahresverbrauch vom Versorger tatsächlich abgelesen oder lediglich geschätzt?

Schritt 2: Kontakt zum Energieversorger

Ergibt sich durch die eigene Prüfung keine Klärung oder erhärtet sich der Verdacht einer fehlerhaften Stromrechnung, sollten sich Kunden im zweiten Schritt unbedingt mit ihrem Versorger in Verbindung setzen, um sich die Stromrechnung nachvollziehbar erklären zu lassen. Stromanbieter mit gutem Kundendienst können in vielen Fällen zu einer schnellen Lösung beitragen.

Schritt 3: Unabhängige Instanzen hinzuziehen

Eine unabhängige und sachkundige Prüfung, wie sie beispielsweise von Mietervereinen zur Nebenkostenabrechung angeboten wird, ist beim Thema Stromrechnung deutlich schwerer zu finden. Einzig der Bund der Energieverbraucher fungiert als ausdrückliche Anlaufstelle, hier ist der Prüfservice allerdings kostenpflichtig und nur für Mitglieder. Stromkunden sollten in Rechnungsfragen also vorzugsweise den Dialog mit ihrem Versorger suchen. Bleiben begründete Zweifel dennoch ungeklärt, haben Verbraucher die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie hinzuzuziehen. Als neutrale und unabhängige Instanz vermittelt sie bei Problemen aller Art zwischen Versorgern und Verbrauchern. Die Schlichtungsstelle tritt auch und vor allem in Zahlungs- und Rechnungsfragen auf den Plan.

Stromrechnung zu hoch, was tun?

Es gibt viele Gründe für hohe Stromrechnungen und unliebsame Nachzahlungen: Gestiegene Strompreise, ein höherer Verbrauch im Vergleich zu Vorjahren oder schlicht und einfach Abrechnungsfehler des Anbieters. Egal, ob die jährliche Endabrechnung nun einmalig und sprunghaft oder kontinuierlich und schleichend gestiegen ist – Stromkunden sollten den Ursachen in jedem Fall auf den Grund gehen, denn sparen lässt sich (fast) immer.

Stromrechnung auf Fehler prüfen

Um offensichtliche Fehlerquellen bei der Stromrechnung auszuschließen, sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt werden: Sind Verbrauchsstelle und Stromtarif korrekt aufgeführt? Wurde der Zählerstand richtig erfasst? Erscheint die Verrechnung von Verbrauch und Strompreis plausibel? Arbeitet der Stromzähler störungsfrei? Wurde der Jahresverbrauch vom Versorger tatsächlich abgelesen oder lediglich geschätzt?

Ursachen für den gestiegenen Verbrauch ermittteln

Auch ein tatsächlich gestiegener Stromverbrauch sollte grundsätzlich hinterfragt werden: Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum beispielsweise neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Arbeiten bestehende Geräte inzwischen ineffizient, weil sie veraltet oder sogar defekt sind? Ein Strommessgerät ist die einfachste Hilfe, Stromfressern im Haushalt auf die Spur zu kommen. Die Geräte sind günstig zu bekommen, bei vielen örtlichen Grundversorgern sogar kostenlos leihbar. Falls Sie vor dem Hintergrund eines dramatisch gestiegenen Verbrauchs sogar Stromklau vermuten, ist auch dies simpel prüfbar: Einfach alle Sicherungen im Stromkasten abschalten und den Zähler kontrollieren. Steht dieser nicht still, wird offenbar an anderer Stelle »mitverbraucht«.

Strompreis des Anbieters hinterfragen

Hohe Stromrechnungen können natürlich auch auf Strompreiserhöhungen des betreffenden Versorgers zurückgehen. Diese müssen jedoch – und zwar nach gesetzlich genau definierten Richtlinien – zuvor angekündigt worden sein. Ist dies nicht geschehen, sollten Stromkunden unbedingt Widerspruch einlegen. Aber auch wenn die Strompreiserhöhung korrekt angekündigt und plausibel begründet wird, wie zum Beispiel durch gestiegene Steuern, Umlagen oder Netzentgelte, sollten Verbraucher ihren aktuellen Strombezug hinterfragen. Denn bei Preiserhöhungen besteht immer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Kunden können den Anlass also ungeachtet ihrer eigentlichen Vertragslaufzeit nutzen, um zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

Weitere Informationen: So verstehen Sie Ihre Stromrechnung.

Wieso ist meine Stromrechnung so hoch?

Die Ursachen für hohe Stromrechnungen und unliebsame Nachzahlungen können vielfältig sein: Gestiegene Strompreise, ein erhöhter Energieverbrauch oder vielleicht sogar Abrechnungsfehler des Energieversorgers. Ob Ihre Stromrechnung nun einmalig und sprunghaft oder kontinuierlich und schleichend gestiegen ist – den Ursachen sollten Sie in jedem Fall auf den Grund gehen. Denn letztlich gilt: Sparen lässt sich (fast) immer.

Mögliche Ursache 1: Abrechnungsfehler

Fällt die Stromrechnung, beispielsweise im Vergleich zu Vorjahren, ohne nachvollziehbare Gründe unverhältnismäßig hoch aus, sollten Verbraucher zunächst die naheliegendsten Fehlerquellen im Hinblick auf die Abrechnung ausschließen. Dazu hilft die Klärung grundlegender Fragen: Sind Verbrauchsstelle und Stromtarif im Rechnungsschreiben korrekt aufgeführt? Wurde der Zählerstand richtig erfasst? Erscheint die Verrechnung von Verbrauch und Strompreis plausibel? Arbeitet der Stromzähler störungsfrei? Wurde der Jahresverbrauch vom Versorger tatsächlich abgelesen oder lediglich geschätzt? Kommen in einem oder gleich mehreren Punkten Zweifel auf, sollten sich Stromkunden unbedingt an ihren Anbieter wenden.

Mögliche Ursache 2: Erhöhter Verbrauch

Auch ein erwiesenermaßen gestiegener Stromverbrauch sollte grundsätzlich hinterfragt werden: Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum beispielsweise neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Arbeiten bestehende Geräte inzwischen ineffizient, weil sie veraltet oder sogar defekt sind? Ein Strommessgerät ist eine einfache und kostengünstige Hilfe, Energiefressern im Haushalt auf die Spur zu kommen. Falls vor dem Hintergrund dramatisch gestiegener Verbrauchswerte sogar Stromklau vermutet wird, ist auch dies schnell prüfbar: Einfach alle Sicherungen im Stromkasten abschalten und kontrollieren, ob der Zähler wirklich still steht.

Mögliche Ursache 3: Gestiegener Strompreis

Steigende Stromrechnungen können natürlich auch auf Strompreiserhöhungen des Energieversorgers zurückgehen. Diese müssen allerdings nach gesetzlich genau definierten Richtlinien zuvor angekündigt worden sein. Ist dies nicht geschehen, sollten Stromkunden unbedingt Widerspruch einlegen. Aber auch wenn die Strompreiserhöhung korrekt angekündigt und plausibel begründet wird, beispielsweise durch gestiegene Steuern, Umlagen oder Netzentgelte, sollten Verbraucher ihren aktuellen Strombezug hinterfragen. Denn bei Preiserhöhungen besteht immer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Kunden können den Anlass also praktischerweise nutzen, um unmittelbar zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

Das sagen unsere Kunden: TÜV geprüft, Testsieger und eKomi Gold Siegel


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