Strompreise in Deutschland - Was kostet Strom?
Wenn Sie Ihren Stromanbieter kündigen möchten, um durch einen Anbieterwechsel viel Geld zu sparen, dann sollten Sie die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrages beachten. Auch ist es wichtig, die Ertragslaufzeit zu erfüllen, um nicht den sogenannten Neukundenbonus zu verlieren.
StromAuskunft erklärt, wie Sie Ihren Stromanbieter kündigen und was zu beachten ist.
Generell ist die Kündigung des Stromanbieters unkompliziert und schnell erledigt. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung Ihres bisherigen Anbieters, so dass Sie sich nur um den Abschluss eines neuen Vertrags kümmern müssen. Dieser enthält dann gleichzeitig eine Vollmacht für Ihren neuen Versorger für die Kündigung Ihres bisherigen Anbieters.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und Ihre Vertragsdaten wie z.B. die Kundennummer enthalten. Wir haben Ihnen verschiedene Mustervorlagen für die Kündigung Ihre Stromanbieters erstellt und stellen diese kostenlos zur Verfügung.
Untenstehend finden Sie eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben an Ihren Stromanbieter. Die relevanten Daten können direkt am PC in die Vorlage eingefügt werden:
Stromkunden, bei denen Lieferadresse und Rechnungsanschrift identisch sind, verwenden bitte die folgende Mustervorlage 1
Kündigung Stromanbieter (Mustervorlage 1)
Stromkunden, bei denen die Stromlieferadresse von der Kundenanschrift abweicht, verwenden bitte die folgende Mustervorlage 2.
Kündigung Stromanbieter (Mustervorlage 2)
(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.
(2) 1Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. 2Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. 3Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.
(3) Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.
(4) 1Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. 2Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Die Mindestvertragslaufzeit ist im Vertrag mit Ihrem Stromversorger festgeschrieben. Um den Vertrag bei Ablauf der Laufzeit zu beenden, um zu einem neuen Anbieter zu wechseln, müssen Sie die vorgebene Kündigungsfrist einhalten. Diese variiert von Stromanbieter zu Stromanbieter und beträgt zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. In der Regel sollten Sie bei einem Wechsel beachten, dass Sie mindestens 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihres Vertrags einen neuen Stromanbieter wählen, damit pünktlich bei Ablauf des Vertrags der neue Strom fließen kann.
In einigen Fällen ist es möglich, vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Stromanbieter zu wechseln. Erhöht Ihr Versorger während der Laufzeit die Preise Ihres Tarifs, können Sie Gebrauch des Sonderkündigugnsrechts machen und den Anbieter wechseln. In der Regel erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung über die Erhöhung der Preise und damit auch eine Aufklärung über die Dauer Ihres Sonderkündiungsrechts. Innerhalb dieser Frist sollten Sie dann mit Bezug auf die Preiserhöhung die Kündigung einreichen und zu einem neuen Versorger wechseln.
Auch im Falle eines Umzugs kann Ihnen das Sonderkündigungsrecht zustehen. Kann Ihr aktueller Anbieter an Ihrem neuen Wohnort nicht den gleichen Preis bieten, können Sie den Vertrag auflösen. Auch hier ist ein zeitiger Wechsel zu beachten, um in der neuen Wohnung direkt Strom vom neuen Anbieter beziehen zu können.
In der Regel müssen Sie Ihren Stromanbieter nicht selber kündigen, denn bei einem normalen Anbieterwechsel übernimmt das der neue Versorger für Sie. Es gibt aber die beiden folgenden Ausnahmen, wo Sie Ihren aktuellen Stromanbieter selber kündigen sollten:
Beachten Sie die Kündigungsfrist sowie eine gegebene Mindestvertragslaufzeit, so dass Sie zum richtigen Datum kündigen. Bei einer außerordentlichen Kündigung (aufgrund des Sonderkündigungsrechtes) führen Sie die entsprechenden Gründe wie Preiserhöhung an. Ferner verlangen Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung sowie Ihres Kündigungstermins.
Wechseln Sie zum Ende der Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter, müssen Sie nur den neuen Vertrag abschließen. In der Regel enthält dieser Vertrag dann die Vollmacht zur Kündigung Ihres bisherigen Versorgers, so dass Sie sich selbst nicht um die Kündigung kümmern müssen.
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