Strompreise in Deutschland - Was kostet Strom?
Wenn Sie Ihren Stromanbieter kündigen möchten, um durch einen Anbieterwechsel Kosten zu sparen, dann sollten Sie die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrages beachten. Darüber hinaus ist es wichtig, die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen, um nicht den lukrativen Neukundenbonus zu verlieren.
Generell ist die Kündigung des Stromanbieters unkompliziert und schnell erledigt. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung Ihres bisherigen Versorgers, so dass Sie sich nur um den Abschluss eines neuen Vertrags kümmern müssen. Dieser enthält dann gleichzeitig eine Kündigungsvollmacht für Ihren neuen Stromanbieter.
Nehmen Sie die Kündigung selbst vor, sollte diese schriftlich erfolgen und alle relevanten Vertragsdaten enthalten. Wir haben verschiedene Mustervorlagen für die Kündigung des Stromanbieters erstellt und stellen Ihnen diese kostenlos zur Verfügung.
Untenstehend finden Sie zwei Vorlagen für Kündigungsschreiben an Ihren Stromanbieter. Die relevanten Daten können Sie direkt in die Vorlage einfügen:
Stromkunden, bei denen Lieferadresse und Rechnungsanschrift identisch sind, verwenden bitte die Mustervorlage 1.
Kündigung Stromanbieter (Mustervorlage 1)
Stromkunden, bei denen die Lieferadresse von der Rechnungsanschrift abweicht, verwenden bitte die Mustervorlage 2.
Kündigung Stromanbieter (Mustervorlage 2)
In § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes ist geregelt, dass der Wechsel des Stromlieferanten nicht länger als drei Wochen dauern darf.
(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.
(2) Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.
(3) Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.
(4) Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Die Mindestvertragslaufzeit Ihres Tarifs ist im jeweiligen Stromliefervertrag festgeschrieben. Um den Vertrag bei Ablauf der Mindestdauer zu beenden und zu einem neuen Anbieter zu wechseln, muss die vorgebene Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese kann von Stromanbieter zu Stromanbieter variieren, darf mit Wirkung zum 1. März 2022 laut Gesetzgeber jedoch maximal einen Monat betragen. Grundsätzlich sollten Sie bei einem Wechsel beachten, dass Sie mindestens vier bis sechs Wochen vor Ablauf Ihres Vertrags einen neuen Stromanbieter wählen, damit die Belieferung pünktlich bei Vetragsende beginnen kann.
In einigen Fällen ist es möglich, den Stromanbieter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu wechseln. Erhöht Ihr Versorger beispielsweise während der Laufzeit den Strompreis, können Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen und den Anbieter wechseln.
Eine Preiserhöhung muss spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten angekündigt werden. Kunden steht das Sonderkündigungsrecht auch dann zu, wenn ausschließlich Kosten weitergegeben werden, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Einzige Ausnahme ist die Anpassung der Mehrwertsteuer. Innerhalb der genannten Frist sollten Kunden mit Bezug auf die Preiserhöhung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Die Sonderkündigung muss vom Versorger innerhalb einer Woche bestätigt werden.
Auch im Umzugsfall kann Ihnen das Sonderkündigungsrecht zustehen. Wird der Stromanbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert, und kann er nur zu einem anderen Preis am neuen Wohnort liefern oder kein neues Angebot vorlegen, ist die Kündigung wirksam. Auch hier ist ein zeitiger Wechsel ratsam, um in der neuen Wohnung direkt Strom vom gewünschten Anbieter beziehen zu können.
In der Regel müssen Sie Ihren Stromanbieter nicht selbst kündigen, denn bei einem üblichen Anbieterwechsel übernimmt das der neue Versorger. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
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