Stromanbieter kündigen

Stromanbieter kündigen, Strom abmelden

Wenn Sie Ihren Stromanbieter kündigen möchten, um durch einen Anbieterwechsel Kosten zu sparen, dann sollten Sie die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrages beachten. Darüber hinaus ist es wichtig, die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen, um nicht den lukrativen Neukundenbonus zu verlieren.

Online Kündigung Ihrer bei uns geschlossenen Strom- und Gasverträge

Sie möchten Ihre Verträge rund um Gas, Strom, Internet oder Mobilfunk kündigen? Durch die neuen, gesetzlichen Regelungen für Verbraucherverträge ist es seit dem 1. Juli 2022 einfacher für Sie, bestehende Verträge online zu kündigen. Klicken Sie einfach auf Ihren Anbieter aus der Liste. Sie werden umgehend auf die Kündigungsseite des Unternehmens weitergeleitet und können dort direkt online kündigen.

Jetzt Ihre bei uns geschlossenen Strom- und Gasvertrag gemäß dem Gesetz für faire Verbraucherverträge online nach § 312k kündigen. Bitte wähen Sie Ihren Anbieter.

Wie kündigen Sie Ihren Stromanbieter? Was ist zu beachten?

Stromvertrag

Generell ist die Kündigung des Stromanbieters unkompliziert und schnell erledigt. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung Ihres bisherigen Versorgers, so dass Sie sich nur um den Abschluss eines neuen Vertrags kümmern müssen. Dieser enthält dann gleichzeitig eine Kündigungsvollmacht für Ihren neuen Stromanbieter.

Nehmen Sie die Kündigung selbst vor, sollte diese schriftlich erfolgen und alle relevanten Vertragsdaten enthalten. Wir haben verschiedene Mustervorlagen für die Kündigung des Stromanbieters erstellt und stellen Ihnen diese kostenlos zur Verfügung.

Mustervorlagen für die Kündigung des Stromanbieters

Untenstehend finden Sie zwei Vorlagen für Kündigungsschreiben an Ihren Stromanbieter. Die relevanten Daten können Sie direkt in die Vorlage einfügen:

  • Name und Anschrift des Stromanbieters
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Angaben zur Abnahmestelle
  • Bei Sonderkündigung: Datum der in Kraft tretenden Strompreiserhöhung

  1. Stromkunden, bei denen Lieferadresse und Rechnungsanschrift identisch sind, verwenden bitte die Mustervorlage 1.

    Kündigung Stromanbieter (Mustervorlage 1)

  2. Stromkunden, bei denen die Lieferadresse von der Rechnungsanschrift abweicht, verwenden bitte die Mustervorlage 2.

    Kündigung Stromanbieter (Mustervorlage 2)

Stromanbieter kündigen: Das sagt der Gesetzgeber

In § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes ist geregelt, dass der Wechsel des Stromlieferanten nicht länger als drei Wochen dauern darf.

(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.

(2) Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.

(3) Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

(4) Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit

Anbieterwechsel nach Preiserhöhung

Die Mindestvertragslaufzeit Ihres Tarifs ist im jeweiligen Stromliefervertrag festgeschrieben. Um den Vertrag bei Ablauf der Mindestdauer zu beenden und zu einem neuen Anbieter zu wechseln, muss die vorgebene Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese kann von Stromanbieter zu Stromanbieter variieren, darf mit Wirkung zum 1. März 2022 laut Gesetzgeber jedoch maximal einen Monat betragen. Grundsätzlich sollten Sie bei einem Wechsel beachten, dass Sie mindestens vier bis sechs Wochen vor Ablauf Ihres Vertrags einen neuen Stromanbieter wählen, damit die Belieferung pünktlich bei Vetragsende beginnen kann.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und Umzug

In einigen Fällen ist es möglich, den Stromanbieter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu wechseln. Erhöht Ihr Versorger beispielsweise während der Laufzeit den Strompreis, können Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen und den Anbieter wechseln.

Eine Preiserhöhung muss spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten angekündigt werden. Kunden steht das Sonderkündigungsrecht auch dann zu, wenn ausschließlich Kosten weitergegeben werden, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Einzige Ausnahme ist die Anpassung der Mehrwertsteuer. Innerhalb der genannten Frist sollten Kunden mit Bezug auf die Preiserhöhung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Die Sonderkündigung muss vom Versorger innerhalb einer Woche bestätigt werden.

Auch im Umzugsfall kann Ihnen das Sonderkündigungsrecht zustehen. Wird der Stromanbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert, und kann er nur zu einem anderen Preis am neuen Wohnort liefern oder kein neues Angebot vorlegen, ist die Kündigung wirksam. Auch hier ist ein zeitiger Wechsel ratsam, um in der neuen Wohnung direkt Strom vom gewünschten Anbieter beziehen zu können.

In welchen Fällen muss ich den Stromanbieter selbst kündigen?

In der Regel müssen Sie Ihren Stromanbieter nicht selbst kündigen, denn bei einem üblichen Anbieterwechsel übernimmt das der neue Versorger. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  1. Wenn Ihr Stromanbieter die Preise während der Vertragslaufzeiit erhöht, dann verfügen Sie über ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sollten Sie den Anbieter selbst kündigen und sich anschließend einen neuen, günstigen Versorger suchen.
  2. Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihren bisherigen Stromanbieter selbst kündigen. Wer Strom oder Gas aus der örtlichen Grundversorgung bezieht, kann seinen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sondervertragskunden können mit Hinweis auf den bevorstehenden Umzug in der Regel von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Zusammengefasst

  • Beachten Sie Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist, so dass Sie ihren Stromanbieter zum richtigen Zeitpunkt kündigen. Bei einer Sonderkündigung führen Sie die entsprechenden Gründe (Preiserhöhung, Umzug) an. Ferner verlangen Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung sowie Ihres Kündigungstermins.

  • Wechseln Sie zum Ende der Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter, müssen Sie nur den neuen Vertrag abschließen. In der Regel enthält dieser die Vollmacht zur Kündigung Ihres bisherigen Versorgers, so dass Sie sich selbst nicht darum kümmern müssen.

FAQ Stromanbieter kündigen

Wie kündige ich meinen Stromvertrag?

Wenn Sie ihren Stromvertrag kündigen möchten, dann müssen bestimmte Fristen und Vertragsbedingungen eingehalten werden.

Kündigung des bisherigen Stromvertrages beim Stromanbieter Wechsel

Mit dem Auftrag zum Anbieterwechsel beauftragen Sie automatisch den neuen Anbieter mit der Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. In diesem Fall müssen Sie ihrem derzeiten Anbieter nicht kündigen. Selber kündigen sollten Sie nur, wenn:

- sich Ihr Vertrag in weniger als vier Wochen verlängert

- Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchten

- Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten.

Kündigung bei Neueinzug oder Umzug

Bitte bei Umzug beachten: Kündigen Sie Ihren derzeitigen Anbieter selbst. Wer Strom aus der örtlichen Grundversorgung bezieht, kann seinen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sondervertragskunden (Kunden, die nicht in der Grundversorgung beliefert werden) können mit Hinweis auf den bevorstehenden Umzug in der Regel von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.

Kündigungsfristen einhalten

Zu den wichtigsten Elementen beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters gehören die Kündigungsfristen. Bis vor Kurzem galt eine allgemeine Kündigungsfrist von vier Wochen. Nur im Fall eines Umzugs gab es eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Seit dem 1. April 2012 gilt auch in allen anderen Fällen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Bevor man zu einem neuen Energieunternehmen wechselt, muss man zunächst eine Kündigung beim alten Versorger einreichen. Praktischerweise übernehmen viele Energieanbieter diese Formalitäten. Hierfür muss man dem neuen Energieversorger aber eine Vollmacht ausstellen, sodass dieser im Namen des Neukunden den alten Liefervertag kündigen kann.

Wann soll die Stromlieferung des neuen Anbieters beginnen?

Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, sollte der Wechseltermin mindestens drei bis sechs Wochen in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages. Wichtiger Hinweis: Geben Sie keinen Wechseltermin an oder sollte dieser nicht realisierbar sein, wird der Wechselprozess automatisch zum nächstmöglichen Liefertermin durchgeführt.

Wenn mehrere Energielieferanten vor Ort ihre Dienste anbieten, steht es dem Endkunden natürlich frei, denjenigen Versorger zu wählen, den er favorisiert. Allerdings muss man hierbei einige Dinge beachten, damit die Kündigung des alten Versorgers und der Wechsel hin zum neuen Stromanbieter reibungslos klappen. Bevor man zu einem anderen Anbieter wechselt, sollte man die einzelnen Angebote genau miteinander vergleichen.

Tipp: Ausführliche Informationen und Mustervorlagen zur Kündigung finden Sei auf unserer Seite Stromanbieter kündigen.

Anbieterwechsel: Muss ich Sorge haben, dass etwas nicht funktioniert?

In der Regel sollten Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie den Stromanbieter wechseln. Der Wechselprozess ist in der Regel unkompliziert und der neue Anbieter kümmert sich normalerweise um alles Notwendige.

Es gibt jedoch einige Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft:

  1. Kündigungsfrist einhalten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigungsfrist beim alten Anbieter einhalten. Wenn Sie diese Frist verpassen, kann der Wechselprozess länger dauern und Sie könnten zusätzliche Gebühren oder Kosten haben.

  2. Zählerstand notieren: Notieren Sie den Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist.

  3. Vertragsbedingungen prüfen: Lesen Sie die Vertragsbedingungen des neuen Anbieters sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Sie alle Bestimmungen verstehen und akzeptieren.

Keine Angst - die Strom und Gasversorgung wird lückenlos weitergehen

Die größte Angst eines Endverbrauchers ist sicherlich die Situation, dass es zu Stromunterbrechnung beim Wechsel des Energielieferanten kommt. Diese Angst ist aber unberechtigt. Als Endkunde wird man ohne Pause mit Strom und/oder Gas versorgt. Das ist gesetztlich geregelt.

Damit alles ohne Probleme klappt, müssen einige wichtige Dinge beachtet werden. Dazu gehören unter anderem das rechtzeitige Kündigen des alten Energielieferanten und das Anmelden beim neuen Unternehmen. In der Regel übernimmt der neue Energieversorger alle Formalitäten, sodass man sich selbst um diese nicht mehr kümmern muss. Hierfür ist es aber notwendig, dass man eine Vollmacht ausstellt, mit der das Unternehmen im Namen des Neukunden handeln darf. Oftmals besteht die Annahme, dass der Strom- und/oder Gaszähler neu eingesetzt wird. Dies ist aber nicht der Fall. Der örtliche Netzbetreiber ist auch weiterhin für eventuelle Wartungen zuständig und kümmert sich auch bei Störungen in der Versorgung um diese.

Wo finde ich die Stromzählernummer?

Die Stromzählernummer befindet sich direkt auf dem Stromzähler. Jeder Stromzähler hat eine eindeutige Zählernummer, die der Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Meistens ist die Zählernummer in unmittelbarer Nähe zu einem Barcode / Strichcode angebracht und sehr gut erkennbar.

Auf dem Bild ist diese in „grün“ eingezeichnet und entsprechende gut zu erkennen. Sie finden Ihre Zählernummer auch auf Ihrer letzten Stromrechnung, da diese Grundlage für die Abrechnung mit Ihrem Stromversorger ist. Wahrscheinlich kennen Sie auch die Ablesekarten, die Sie in der Regel einmal pro Jahr von Ihrem Netzbetreiber zugeschickt bekommen. Dort ist meistens schon die Zählernummer eingetragen.

Den Stromzähler selber finden Sie meist im Hausflur, Keller oder in der Garage und zwar zumeist dort, wo auch der Hauptsicherungskasten ist.

Zudem steht die Zählernummer auch auf Ihrer Stromrechnung und in den Vertragsunterlagen des Versorgers. Wenn Sie sich unsicher sind, können sie die Zählernummer auch bei Ihrem bisherigen Stromversorger erfragen.

Stromzähler mit Stromzählernummer und Zählerstand - © hans12 / Fotolia.com

Stromzähler mit Stromzählernummer (grünes Feld) und Zählerstand (blaues Feld) - © hans12 / Fotolia.com

Welche Kündigungsfristen gibt es beim Stromanbieterwechsel?

Die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrages hängt vom jeweiligen Anbieter und der Tarifart ab. Die konkreten Bestimmungen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen.

Mit Wirkung zum 1. März 2022 hat der Gesetzgeber festgelegt: Die Kündigungsfrist von Strom- und Gasverträgen darf nur noch einen Monat betragen. Wird die Frist nicht eingehalten, so verlängern sich die Verträge zudem nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, sie können in der Folge jederzeit, mit einer erneuten einmonatigen Frist gekündigt werden.

Grundversorgungstarife sind besonders schnell kündbar

Ein Sonderfall sind die Tarife der Grundversorgung. Hierfür garantiert der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Diese Flexibilität bezahlen Verbraucher jedoch in der Regel mit besonders hohen Strompreisen.

Sonderkündigungsrecht beachten

Wenn Ihr Versorger seine Tarifkonditionen ändert, die Preise erhöht, oder Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten, verfügen Sie in der Regel über ein Sonderkündigungsrecht.

Dauer des Anbieterwechsels

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass ein Stromanbieterwechsel lediglich drei Wochen dauern darf, wenn der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat. Weiterhin ist dort geregelt, dass der Tag der Stromlieferungen durch den neuen Anbieter nicht zwingend der Erste eines Monats sein muss, sondern dass die Belieferung an jedem beliebigen Datum beginnen kann.

Tipp: Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, sollte der Wechseltermin mindestens drei bis sechs Wochen in der Zukunft liegen. Bei einem Wechsel übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung des bisherigen Versorgers. Selbst kündigen sollten Sie nur, wenn:

  • sich Ihr Vertrag in weniger als vier Wochen automatisch verlängert,
  • Sie ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchten,
  • Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln.

Wer kündigt beim Stromanbieterwechsel?

In den meisten Fälllen übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung des bisherigen Vertrages. Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen Kunden selber kündigen sollten. Wir zeigen, wer wann kündigen sollte.

Nicht selber kündigen sollten Sie, wenn

- Sie noch nie gewechselt haben und sich damit noch im teuren Grundversorgungstarif befinden

Haushalte, die ihren Strom noch über einen Grundversorgungstarif beziehen, verfügen über besonders kurze Fristen und können üblicherweise monatlich wechseln. In diesem Fall ist es sinnvoill, wenn der neuen Anbieter dem Grundversorger kündigt.

- Sie schon gewechselt haben, aber noch ausreichend Zeit für den nächsten Wechsel ist und damit keine Fristen verpasst werden

Andere Stromtarife, insbesondere solche mit Preisgarantien, weisen oftmals feste Laufzeiten von ein oder zwei Jahren auf, zu deren Ende die Stromlieferung gekündigt werden kann. Hier sollten Sie im Wechselformular den entsprechenden Wechseltermin angeben, der unmittelbar nach der Erstvertragslaufzeit des aktuellen Vertrages liegt. Beispiel: Vertragslaufzeit des jetzigen Anbieters bis zum 31.03.2018, Kündigungfrist 6 Wochen Sie sollten den Wechsel spätestens Anfang Februar beauftragen, damit der neue Anbieter genügend Zeit hat, den alten Vertrag (spätestens 16.02.2018) zu kündigen. Als Wechseltermin für den neuen Vertrag geben Sie dann den 01.04.2018 an, damit Sie Ihren Neukundenbonus nicht verlieren.

Selber kündigen sollten Sie, wenn

- die Frist Kündigungsfrist kurz vor dem Ablauf steht

Wenn Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit (z.B. 12 oder 24 Monate) haben und die Kündigungsfrist (meistens 6 Wochen) in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie selber kündigen. Viele Verträge verlängern sich nämlich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig aufgelöst wird.

- Sie einen in Folge eines Umzuges oder Neueinzuges den Stromanbieter wechseln

Wenn Sie umziehen, dann kündigen Sie Ihren derzeitigen Anbieter selber.

- Sie auf Grund einer Preiserhöhung des aktuellen Anbieters Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten

Bei einer Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger sollten Sie auch so schnell wie möglich selber kündigen. Hier haben Sie in der Regel nur 14 Tage Zeit, um der Preiserhöhung zu widersprechen und den Anbieter zu kündigen.

Wechseln oder wechseln lassen?

Verbraucher, die zwar von der Ersparnis durch einen Stromanbieterwechsel profitieren, sich jedoch nicht selbst mit dem Wechselprozedere beschäftigen möchten, können alternativ das Serviceangebot von StromAuskunft.de in Anspruch nehmen. Unsere Experten übernehmen auf Wunsch den gesamten Wechselprozess und die Kommunikation mit dem Energieversorger. Zusätzlich haben Stromkunden die Möglichkeit, ihre Vertragsdaten für den Fall künftiger Wechsel in einer gesicherten Datenbank hinterlegen zu lassen. Ein zusätzliches Angebot: Der Wechselservice von StromAuskunft.de informiert registrierte Nutzer regelmäßig über neue, günstige Angebote, spricht Empfehlungen zu passenden Tarifen aus und begleitet den gesamten Wechselprozess.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Stromanbieter kündigen

Wie kündige ich den Stromanbieter?

Um Ihren Stromanbieter zu kündigen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit prüfen: Bevor Sie kündigen, überprüfen Sie die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrags. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag oder auf der Website Ihres Anbieters. Die Kündigungsfrist liegt häufig zwischen vier Wochen und drei Monaten. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigung innerhalb dieser Frist einreichen.

  2. Kündigung verfassen: Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihren Wunsch zur Vertragsauflösung äußern. Geben Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse), die Vertrags- oder Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum an. Achten Sie darauf, dass das Kündigungsdatum innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist liegt. Wir bieten die Möglichkeit an, Verträge online zu künden. 

  3. Sie möchten Ihre Verträge rund um Gas und Strom kündigen? Durch die neuen, gesetzlichen Regelungen für Verbraucherverträge ist es seit dem 1. Juli 2022 einfacher für Sie, bestehende Verträge online zu kündigen. Klicken Sie einfach auf Ihren Anbieter aus der Liste. Sie werden umgehend auf die Kündigungsseite des Unternehmens weitergeleitet und können dort direkt online kündigen.
  4. Kündigungsbestätigung abwarten: Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung von Ihrem Stromanbieter. Bewahren Sie diese Bestätigung für Ihre Unterlagen auf.

Beachten Sie, dass bei einem Stromanbieterwechsel in den meisten Fällen der neue Anbieter die Kündigung für Sie übernimmt. In diesem Fall müssen Sie den Schritten 2 und 3 nicht selbst nachgehen. Allerdings sollten Sie trotzdem die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrags im Auge behalten und sicherstellen, dass der neue Anbieter die Kündigung fristgerecht durchführt.

 

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten

Kunden, die zum Ende ihrer Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter wechseln, müssen lediglich den neuen Vertrag abschließen – alle weiteren Schritte, inklusive der Kündigung beim bisherigen Versorger, werden ihnen in der Regel abgenommen. Entscheidende Voraussetzung für Kündigung und Wechsel ist natürlich das Einhalten der Mindestvertragslaufzeit. Diese ist im jeweiligen Stromliefervertrag festgeschrieben und darüber hinaus an eine vorgegebene Kündigungsfrist gekoppelt. Letztere variiert von Tarif zu Tarif und kann zwischen vier Wochen und drei Monaten liegen. Als Faustregel sollten Stromkunden darauf achten, mindestens vier bis sechs Wochen vor Vertragsende einen neuen Anbieter ausgewählt zu haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Haushalte, die sich in der teuren Stromgrundversorgung befinden, verfügen über keinerlei Mindestvertragslaufzeit und kurze Kündigungsfristen. Hier ist der Anbieterwechsel besonders schnell und lukrativ.

Sonderkündigungsrecht wahrnehmen

In bestimmten Fällen können Verbraucher ihren Stromanbieterwechsel vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wechseln. Erhöht der Versorger beispielsweise während der Laufzeit den Strompreis, können Kunden vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. In solchen Fällen werden Betroffene schriftlich über die anstehende Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig über die Fristen der Sonderkündigung aufgeklärt. Auch bei einem Orts- bzw. Wohnungswechsel kann das Sonderkündigungsrecht greifen – beispielsweise weil der bisherige Anbieter den Strom am neuen Wohnort gar nicht oder nicht zum gleichen Preis anbietet.

Wichtig ist in allen Fällen der Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Bezug auf den Grund der Sonderkündigung nehmen und vom Kunden selbst durchgeführt werden, nicht vom neuen Anbieter. Bei engen Fristen können Verbraucher mit einer Kündigung per Einschreiben sicher gehen.

Was tun, wenn der Stromanbieter kündigt?

Kündigungen, die Stromanbieter gegenüber ihren Kunden aussprechen, sind höchst selten. Zudem ist solch eine Kündigung nicht zwangsläufig mit einer sogenannten Stromsperre gleichzusetzen, bei der Grundversorger bzw. Netzbetreiber den Stromzähler zahlungssäumiger Kunden abklemmen und ihnen damit den Zugang zum Strom (zeitweise) verwehren. Eine Kündigung geht im Gegensatz zur Stromsperre nicht mit einer direkten Versorgungsunterbrechung einher.

Kündigung ist keine Stromsperre

Laut der in Deutschland geltenden Stromgrundversorgungsverordnung, kurz StromGVV, haben Grundversorger das Recht, die Versorgung von Haushaltskunden nach entsprechender Androhung zu unterbrechen, wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Eine Stromsperre kann ausschließlich vom örtlichen Grundversorger bzw. Messstellenbetreiber vorgenommen werden, jedoch nicht von alternativen Stromanbietern, die weder für das lokale Netz noch den Stromzähler verantwortlich sind.

Es gibt Szenarien, wenn auch höchst selten, in denen sich ein Versorger gezwungen sieht, die Stromlieferung aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen – beispielsweise, weil Insolvenz angemeldet werden musste oder weil der zuständige Netzbetreiber aus bestimmten Gründen die Stromdurchleitung verweigert. Betroffene Kunden müssen aber auf keinen Fall befürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den örtlichen Grundversorger, im Notfall einzuspringen und die sogenannte Ersatzversorgung für bis zu drei Monate sicherzustellen. In dieser Zeit können Verbraucher einen neuen Stromliefervertrag mit einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Das sollten sie auch, um anschließend nicht automatisch in einen teuren Grundversorgungstarif eingestuft zu werden.

Sollte die Kündigung des Stromanbieters auf ein Fehlverhalten des Kunden zurückzuführen sein – hierbei handelt es sich in den allermeisten Fällen um ausstehende Zahlungen – ist natürlich letzterer zur Klärung aufgefordert. Unstimmigkeiten über Rechnungsbeträge sollten nach Möglichkeit immer frühzeitig ausgeräumt werden, damit es erst gar nicht zur Kündigung oder gar Stromsperre kommt.

Rechte und Pflichten prüfen

Verbraucher sollten bei Problemen mit ihrem Stromanbieter unbedingt ihre vertraglichen Rechte und Pflichten prüfen und gegebenenfalls neu ordnen. Im Insolvenzfall ist es beispielsweise ratsam, eine zuvor erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Zahlweise auf Überweisung umzustellen. Möglicherweise gilt es sogar, Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz zu prüfen. Bei selbst verschuldetem Zahlungsrückstand sollte dieser natürlich schnellstmöglich behoben werden. Halten die Unstimmigkeiten an, so kann im nächsten Schritt die »Schlichtungsstelle Energie« hinzugezogen werden. Sie vermittelt als unabhängige und neutrale Instanz bei Problemen aller Art zwischen Energieversorgern und Verbrauchern.

Das sagen unsere Kunden: TÜV geprüft, Testsieger und eKomi Gold Siegel


eKomi Siegel Gold StromAuskunft
Kundenzufriedenheit ekomi
Note 4,9 von 5
Insgesamt 247 Empfehlungen
tuev-kundenzufriedenheit-2024.png
Test Bild