Seit Monaten sinken die Preise für Strom und Gas - allerdings nicht in der örtlichen Grundversorgung. Kunden sollten die Kosten ihrer Tarife deshalb genau prüfen und gegebenenfalls einen Anbieterwechsel vornehmen, rät aktuell die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
"Nach dem Wegfall der Preisbremsen wird es wieder umso wichtiger, den eigenen Strom- und Gastarif zu überprüfen", sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ein Blick auf die gegenwärtigen Preise in Grundversorgungstarifen untermauere das hohe Sparpotenzial: "Für Gas zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen aktuell je nach Gebiet rund 10 bis 18 Cent je Kilowattstunde, bei Strom variiert der Preis von etwa 30 bis 72 Cent je Kilowattstunde. Das heißt, manche Kundinnen und Kunden zahlen mehr als doppelt so viel wie andere", so der Experte.
Alternative Gastarife jenseits der örtlichen Grundversorgung seien in Niedersachsen aktuell für etwa 8,5 ct/kWh zu bekommen, berichtet die Verbraucherzentrale. Die günstigsten Stromtarife lägen aktuell bei rund 26 ct/kWh. Bei einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden können Haushalte gegenüber den teuersten Tarifen somit knapp 2.000 Euro im Jahr sparen. Liegt der Stromverbrauch bei 3.500 Kilowattstunden, beträgt das Sparpotenzial zwischen teurer Grundversorgung und günstiger Alternative bei bis zu 1.500 Euro.
Doch auch für Kunden, deren Grundversorger im preislichen Mittelfeld liegt, könne sich ein Wechsel lohnen, raten die Verbraucherschützer. Im Durchschnitt seien auch hier 900 Euro Ersparnis bei Gas sowie 300 Euro bei Strom möglich. René Zietlow-Zahl: "Wir raten daher dazu, einen Anbieterwechsel zu überprüfen. In der Jahresabrechnung, die viele gerade erhalten haben, sind alle wichtigen Informationen, insbesondere auch der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt, enthalten."
Kunden, die Strom und Gas über einen teuren Grundversorgungstarif beziehen, können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Zudem besteht bei Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit ein generelles Sonderkündigungsrecht - es sei denn, gesetzlich geregelte Preisbestandteile, etwa die Mehrwertsteuer, verteuern sich. Bei steigenden Netzentgelten greift das Sonderkündigungsrecht hingegen, weil Versorger hier selbst entscheiden können, ob sie die Kosten weiterreichen.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de