Stromtarif | Strompreis | Stromkosten pro Jahr |
---|---|---|
lokaler Versorger | 48,99 Cent pro kWh | 1.714,50 EUR |
günstigster Ökostromtarif | 34,30 Cent pro kWh | 1.200,47 EUR |
günstigster Alternativtarif | 34,04 Cent pro kWh | 1.191,33 EUR |
Tabelle "Aktuelle Strompreise für Neuverträge am 01. April 2023 in Deutschland bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh". Quelle: StromAuskunft.de
Musterhaushalt 3.500 kWh Jahresverbrauch | Preisdifferenz |
---|---|
Wechsel vom Grundversorger in einen günstigen Stromtarif | 523,17 EUR pro Jahr |
Quelle StromAuskunft.de, tagesaktuelle Preisermittlung, 01. April 2023, Preisermittlung ohne Strompreisbremse. Bei den Strompreisen handelt es sich um Durchschnittswerte bei einem Verbrauch von 3500 kWh pro Jahr. Strompreise hängen vom Verbrauch ab und unterscheiden sich regional deutlich voneinander. Zudem ist der gewählte Stromtarif entscheidend. Die eingeführten Strompreisbremse von 40 Cent pro kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Es gibt keinen einheitlichen Strompreis für Deutschland, denn die Preise sind je nach Wohnort höher oder niedriger. Hauptgrund hierfür sind die regional unterschiedlich hohen Netz-Nutzungsentgelte sowie der Wettbewerb der Stromanbieter vor Ort. Dadurch sind die Preise für Verbraucher im ländlichen Raum häufig höher als bei Verbrauchern in der Großstadt.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die tagesaktuellen Strompreise für Neuverträge sowie die Preisdifferenz für jedes einzelne Bundesland aufgelistet. Der Vergleich zeigt Ihnen, was Strom in den Bundesländern kostet. Am teuersten ist der Strom beim Grundversorger demnach in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Am günstigsten ist Strom aktuell beim Grundversorger in Bremen.
Region | Strompreis lokaler Anbieter | Strompreis günstigster Anbieter | Wechselersparnis |
Deutschland | 48,99 Cent pro kWh | 34,04 Cent pro kWh | 523,17 EUR |
Baden-Württemberg | 46,42 Cent pro kWh | 33,63 Cent pro kWh | 447,57 EUR |
Bayern | 45,35 Cent pro kWh | 33,12 Cent pro kWh | 428,07 EUR |
Berlin | 44,91 Cent pro kWh | 33,98 Cent pro kWh | 382,50 EUR |
Brandenburg | 58,22 Cent pro kWh | 37,58 Cent pro kWh | 722,27 EUR |
Bremen | 38,02 Cent pro kWh | 31,75 Cent pro kWh | 219,48 EUR |
Hamburg | 46,44 Cent pro kWh | 37,02 Cent pro kWh | 329,53 EUR |
Hessen | 49,37 Cent pro kWh | 33,19 Cent pro kWh | 566,17 EUR |
Mecklenburg-Vorpommern | 59,11 Cent pro kWh | 38,37 Cent pro kWh | 725,89 EUR |
Niedersachsen | 48,55 Cent pro kWh | 33,29 Cent pro kWh | 534,15 EUR |
Nordrhein-Westfalen | 46,14 Cent pro kWh | 33,61 Cent pro kWh | 438,63 EUR |
Rheinland-Pfalz | 45,95 Cent pro kWh | 33,72 Cent pro kWh | 427,98 EUR |
Saarland | 53,28 Cent pro kWh | 34,36 Cent pro kWh | 662,40 EUR |
Sachsen | 49,61 Cent pro kWh | 34,14 Cent pro kWh | 541,47 EUR |
Sachsen-Anhalt | 53,43 Cent pro kWh | 34,29 Cent pro kWh | 669,91 EUR |
Schleswig-Holstein | 59,34 Cent pro kWh | 38,98 Cent pro kWh | 712,66 EUR |
Thüringen | 56,13 Cent pro kWh | 32,80 Cent pro kWh | 816,54 EUR |
Tabelle "Durchschnittliche Strompreise für Neuverträge am 01. April 2023 in Deutschland und den Bundesländern bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh". Quelle: StromAuskunft.de
Wenn Sie herausfinden möchten, was Strom in ihrer Stadt, ihrem Kreis oder ihrem Bundesland kostet, dann können Sie unsereren Stromrechner, unseren Atlas für Strompreise oder unsere Tabelle "Ranking der Stromkosten in Deutschland" nutzen.
Was Strom in Deutschland kostet, hängt nicht nur vom Tarif und Verbrauch ab, sondern auch vom Wohnort. Wir haben für alle Städte in Deutschland eine Seite erstellt, mit dem Sie einen erstklassigen Überblick über der lokalen Strommarkt machen können. Ihre Stadt finden Sie auf der Seite
Sinkende Kosten bei Steuern und Umlagen, Steigende Kosten bei Beschaffung und Vertrieb
Der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen am Haushaltsstrompreis ist zu Jahresbeginn 2023 auf 26 Prozent gesunken (2. Hj. 2022: 28 Prozent). Der Anteil der Netzentgelte beträgt 20 Prozent, Beschaffung und Vertrieb haben einen Anteil von 54 Prozent
Im Jahr 2023 setzt sich laut BDEW der Haushaltsstrompreis in Deutschland wie folgt zusammen:
Bestandteil Strompreis 2023 | Anteil in % | Anteil in ct/kWh |
---|---|---|
Beschaffung Vertrieb | 53,7 | 25,84 |
Netzentgelt inklusive Messstellenbetrieb | 19,8 | 9,52 |
Mehrwertsteuer | 16 | 7,69 |
Konzessionsabgabe | 3,5 | 1,66 |
KWK Aufschlag | 0,75 | 0,36 |
$19 StromNEV-Umlage | 0,87 | 0,42 |
Stromsteuer | 4,3 | 2,05 |
Offshore Netzumlage | 1,23 | 0,59 |
(Quelle: BDEW: Durchschnittlicher Strompreis 2023 von 48,12 ct/kWh, Stand Februar 2023)
Im Jahr 2022 setzt sich laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur der Haushaltsstrompreis in Deutschland wie folgt zusammen:
Bestandteil Strompreis 2023 | Anteil in % | Anteil in ct/kWh |
---|---|---|
Beschaffung, Vertrieb und Marge | 37,5 | 13,54 |
Netzentgelt inklusive Messstellenbetrieb | 22,5 | 8,12 |
Steuern, Abgaben und Umlagen | 39,9 | 14,4 |
(Quelle: Bundesnetzagentur / Grundlage: Durchschnittlicher Strompreis 2022 von 36,06 ct/kWh)
Die Stromsteuer ist Teil der Ökosteuer und wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Dennoch fließt sie zu großen Teilen in die Finanzierung der Rentenversicherung. Die Stromsteuer beträgt aktuell (Stand 2022) 2,05 ct/kWh und entspricht 5,7 Prozent des Strompreises.
Die Mehrwertsteuer entfällt auf alle Preisbestandteile, sie macht rechnerisch etwa 16 Prozent des Bruttostrompreises aus und liegt aktuell (Stand 2022) bei 5,75 ct/kWh.
Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen als Wegerecht für den Bau und Betrieb von Leitungen gezahlt. Sie beträgt aktuell (Stand 2022) 1,64 ct/kWh und entspricht 4,5 Prozent des Strompreises.
Die EEG-Umlage diente zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und errechnete sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und dem Vergütungspreis. Die EEG-Umlage wurde im Juli 2022 abgeschafft und lag zuletzt bei 3,72 ct/kWh, was einem Strompreisanteil von 10,3 Prozent entspricht.
Die KWK-Umlage wurde 2002 eingeführt und dient zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Sie macht aktuell (Stand 2022) 1,0 Prozent des Strompreises aus.
Die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) gleicht die Netzgeldbefreiung energieintensiver Industrieunternehmen aus. Sie macht aktuell (Stand 2022) 1,2 Prozent des Strompreises aus.
Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 eingeführt. Sie dient zur Finanzierung von Schadensersatzforderungen durch Verzögerungen und Ausfälle bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks. Die Umlage macht aktuell (Stand 2022) 1,2 Prozent des Strompreises aus.
Mit der Umlage für abschaltbare Lasten (AbLA) werden Vergütungen an Anbieter sogenannter Abschaltleistungen ausgeglichen. Dies sind beispielsweise Industriebetriebe, die bei Netzengpässen kurzfristig auf Stromlieferungen verzichten können. Die AbLa-Umlage macht aktuell (Stand 2022) 0,0 Prozent des Strompreises aus.
Die Netzentgelte in Deutschland werden sowohl von Privathaushalten als auch von Industrie- und Gewerbekunden über den Strompreis bezahlt. Sie machen knapp ein Viertel des Strompreises für Verbraucher aus. Die Entgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über die Stromrechnung an die Endkunden weitergegeben.
Je nach Netzbetreiber und Region fallen die Netzentgelte sehr unterschiedlich aus. Die Ursachen dafür sind vielschichtig und hängen laut Bundesnetzagentur unter anderem von der regionalen Auslastung der Netze ab, von der jeweiligen Besiedlungsdichte, vom Alter und der Qualität der Netze sowie von unterschiedlich hohen Kosten für Einspeisemanagementmaßnahmen.
Der größte Anteil dieses Postens entfällt auf den Stromeinkauf im Großhandel. Die Preise dort sind im Jahr 2022 infolge des Ukraine-Kriegs stark angestiegen. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für Service, Vertrieb und Marge der Energieversorger.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Strompreise im Jahr 2023 auf monatlicher Basis an. Die Preise werden für den Grundversorgungstarif, den günstigsten Ökostromtarif sowie den günstigsten Tarif ausserhalb der Grundversorgung angegeben.
Monat | Grundversorger | Günstigster Ökostromtarif | Günstigster Alternativtarif |
Januar 2023 | 47,07 Cent pro kWh | 47,26 Cent pro kWh | 45,67 Cent pro kWh |
Februar 2023 | 48,45 Cent pro kWh | 39,62 Cent pro kWH | 39,19 Cent pro kWh |
Tabelle: Entwicklung der Strompreise im Jahr 2023
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Strompreise im Jahr 2022 auf monatlicher Basis an. Die Preise werden für den Grundversorgungstarif, den günstigsten Ökostromtarif sowie den günstigsten Tarif ausserhalb der Grundversorgung angegeben.
Monat | Grundversorger | Günstigster Ökostromtarif | Günstigster Alternativtarif |
Januar 2022 | 36,93 Cent pro kWh | 60,19 Cent pro kWh | 54,83 Cent pro kWh |
Februar 2022 | 40,03 Cent pro kWh | 41,96 Cent pro kWh | 41,80 Cent pro kWh |
März 2022 | 38,93 Cent pro kWh | 39,41 Cent pro kWh | 37,94 Cent pro kWh |
April 2022 | 38,92 Cent pro kWh | 46,23 Cent pro kWh | 45,01 Cent pro kWh |
Mai 2022 | 40,77 Cent pro kWh | 44,72 Cent pro kWh | 44,28 Cent pro kWh |
Juni 2022 | 39,85 Cent pro kWh | 39,60 Cent pro kWh | 39,20 Cent pro kWh |
Juli 2022 | 39,57 Cent pro kWh | 37,54 Cent pro kWh | 36,29 Cent pro kWh |
August 2022 | 37,83 Cent pro kWh | 44,51 Cent pro kWh | 44,41 Cent pro kWh |
September 2022 | 38,11 Cent pro kWh | 40,38 Cent pro kWh | 40,03 Cent pro kWh |
Oktober 2022 | 37,96 Cent pro kWh | 67,49 Cent pro kWh | 61,99 Cent pro kWh |
November 2022 | 38,60 Cent pro kWh | 60,89 Cent pro kWh | 57,09 Cent pro kWh |
Dezember 2022 | 46,84 Cent pro kWh | 47,23 Cent pro kWh | 45,56 Cent pro kWh |
Tabelle: Entwicklung der Strompreise im Jahr 2022
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Strompreise für Haushalte in Deutschland seit dem Jahr 2014 bis zum heutigen Tag (01. April 2023). Die blaue Kurve zeigt den Verlauf der Strompreise in der Grundversorgung, die gelbe Kurve zeigt die Strompreise im günstigsten Tarif ausserhalb der Grundversorgung und die grüne Kurve zeigt die Entwicklung der Preise für Ökostrom.
Besonders auffälig sind die starken Preisanstiege im Jahr 2022 für Tarife ausserhalb der Grundversorung (gelbe Kurve) und für Ökostrom (grüne Kurve). Aber auch die Tarife in der Grundversorgung (blaue Kurve) sind im Jahr 2022 stark angestiegen und liegen deutlich höher als im Jahr 2021.
Die Ursache für die hohen Preise liegt am starken Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Gas bedingt durch eine erhöhte Post-Corona Nachfrage sowie insbesondere durch reduzierter Gaslieferungen aus Rußland in Folge des Ukraine-Krieges. Dadurch sind die Rohstoffpreise, insbesondere die Gaspreise auf Rekordhöhen gestiegen. Teilweise haben sich die Gaspreise im Vergleich zum Vorjahr verzehnfacht. Verbraucher müssen daher in Zukunft deutlich mehr für Energie bezahlen.
Die Grafik zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Strompreise seit dem Jahr 2014 für Haushaltskunden in Deutschland. Die Preise beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh für den lokalen Stromanbieter, den günstigsten Stromtarif sowie den günstigsten Ökostromtarif. Es handelt sich dabei um bundesweite Durchschnittspreise für Neuverträge, jeweils gemittelt aus den Werten von über 6.300 Städten und Gemeinden und umgerechnet in Cent pro kWh.
Grafik "Strompreisentwicklung in Deutschland" Quelle: StromAuskunft, Stand 01. April 2023
Mit dem Merit-Order Prinzip im Energiemarkt wird die Einsatzreihenfolge der stromerzeugenden Kraftwerke auf dem Marktplatz der Leipziger Strombörse bezeichnet. Es geht dabei um die Preisbildung für die Erzeugerpreise für Strom.
Man kann sich das so vorstellen:
Der Strom des Kraftwerkes, das Strom am günstigsten erzeugt, wird gemäß des Merit-Order Prinzipes zuerst eingespeist. Danach folgt Kraftwerk 2, dann Kraftwerk 3 und so weiter. Das wird so lange fortgeführt, bis die Stromnachfrage gedeckt ist. Der Preis für die Megawattstunde Strom richtet sich dann an den Erzeugerkosten des Kraftwerkes, welches zuletzt zugeschaltet wird.
Beispiel:
Kraftwerk A produziert die Megawattstunde Strom für 50 Euro
Kraftwerk B produziert die Megawattstunde Strom für 100 Euro
Kraftwerk C produziert die Megawattstunde Strom für 150 Euro
Kraftwerk D produziert die Megawattstunde Strom für 200 Euro
Mit Kraftwerk D ist die Nachfrage gedeckt. Die Megawattstunde Strom kostet dann gemäß Merit-Order Prinzip 200 Euro. Damit verdient Kraftwerk A 150 Euro pro Megawattstunde, Kraftwerk B 100 Euro pro Megawattstunde und Kraftwerk C noch 50 Euro pro Megawattstunde.
Da die Gestehungskosten je nach Art der Erzeugung und Kraftwerk sich deutlich unterscheiden, schwankt der Strompreis am Spotmarkt der Börse je nach Wetterlage sehr stark. Ist viel regenerativ erzeugter Strom in System, so ist der Großhandelspreis günstig. Wir dagegen viel Strom aus Gas oder Kohlekraftwerken benötigt, so sind die Preise sehr hoch.
Insbesondere in Zuge der Gas Krise im Jahr 2022 durch den Krieg in der Ukraine sind die Börsenstrompreise auf Grund des Merit-Order Prinzipes sehr stark angestiegen. Da auch Strom durch Gas erzeugt wird sind die Gaskraftwerke als Folge der hohen Gaspreise die Grenzkraftwerke und bestimmten damit auch den Strompreis.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten:
Datum |
Preis in Euro pro Megawattstunde |
Januar 2021 | 52,81 |
Februar 2021 | 48,7 |
März 2021 | 47,16 |
April 2021 | 48,70 |
Mai 2021 | 53,35 |
Juni 2021 | 74,08 |
Juli 2021 | 81,37 |
August 2021 | 82,7 |
September 2021 | 128,37 |
Oktober 2021 | 139,49 |
November 2021 | 176,15 |
Dezember 2021 | 221,06 |
Januar 2022 | 167,73 |
Februar 2022 | 128,90 |
März 2022 | 252,01 |
April 2022 | 165,73 |
Mai 2022 | 177,48 |
Juni 2022 | 218,08 |
Juli 2022 | 315 |
August 2022 | 465 |
September 2022 | 346 |
Oktober 2022 | 152 |
November 2022 | 174 |
Dezember 2022 | 252 |
Januar 2023 | 117 |
Tabelle: Strompreisentwicklung der Großhandelspreise an der Leipziger Strombörse EEX, Zeitraum Januar 2021 bis August 2022, Angaben in Euro pro Megawattstunde, Datenquelle: Bundesnetzagentur
Die Großhandelspreise für Strom bestimmen zu einem großen Anteil den Strompreis für Haushalte und Industrie. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Großhandelspreise für Strom, die an der Börse in Leipzig und auch außerbörslich gehandelt werden. Zu diesem Preis kaufen Versorger den Strom am Markt ein.
Von Januar 2021 bis August 2022 hat sich der Beschaffungspreis für die Megawattstunde Strom fast verzehnfacht.
Insbesondere in Zuge der Gas Krise im Jahr 2022 durch den Krieg in der Ukraine sind die Börsenstrompreise auf Grund des Merit-Order Prinzipes sehr stark angestiegen. Da auch Strom durch Gas erzeugt wird sind die Gaskraftwerke als Folge der hohen Gaspreise die Grenzkraftwerke und bestimmten damit auch den Strompreis.
Die Erzeugerpreise für Erdgas sind im Januar 2023 um 50,7 % höher als im Januar 2022, für Strom um 27,3 %, für Mineralölprodukte um 12,6 %.
In kaum einem anderen Lebensbereich ist es n den letzten Jahrzehnten zu einer derartigen Verteuerung gekommen wie bei den Energiepreisen. Insbesondere seit dem Krieg in der Ukraine haben sich die Preise für Strom und Gas stark erhöht.
In der folgenden Tabelle zeigen wir die jährliche Entwicklung der Strompreise pro Kilowattstunde von 2002 bis 2023.
Jahr | Strompreis in ct/kWh |
---|---|
01. April 2023 | 48,99 Cent pro kWh |
2. Hj 2022 | 40,1 |
1. Hj 2022 | 37,1 |
2021 | 34,7 |
2020 | 33,4 |
2019 | 30,9 |
2018 | 29,4 |
2017 | 29,2 |
2016 | 28,7 |
2015 | 28,8 |
2014 | 29,1 |
2013 | 28,8 |
2012 | 25,9 |
2011 | 25,2 |
2010 | 23,7 |
2009 | 23,2 |
2008 | 21,7 |
2007 | 20,6 |
2006 | 19,5 |
2005 | 18,7 |
2004 | 18,0 |
2003 | 17,2 |
2002 | 16,1 |
Tabelle: "Entwicklung der Strompreise in Deutschland seit dem Jahr 2002". Die Preise sind Durchschnittspreise für Haushalte in Grundversorgung, Jahresverbrauch von 3500 kWh
Quellen: Bundesnetzagentur, BDEW, StromAuskunft
Wir analysieren im Rahmen unserer Strompreis-Studie täglich die Strompreise für Neuverträge in mehr als 6.300 Städten in Deutschland. Dadurch liefern wir nicht nur ein vollständiges Bild über den durchschnittlichen Strompreis in Deutschland, sondern auch umfassende Daten zu regionalen Preisunterschieden sowie zur Entwicklung der Strompreise in Deutschland.
Grundlage für die Berechnung der Strompreise ist ein Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Stromtarife mit Kaution und/oder Vorauskasse werden nicht berücksichtigt. Weitere Kriterien für die Preisberechnung:
Hinweis zur Berechnung der Ersparnis:
Die mögliche Ersparnis wird in Bezug zum Tarif des lokalen Anbieters berechnet. Falls es sich bei dem Vergleichstarif um einen Grundversorgungstarif handelt, wird Ihnen hierfür eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen garantiert. Die eingeführten Strompreisbremse von 40 Cent pro kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wie setzen sich die Strom- und Gaspreise zusammen?
Generell setzen sich die Strom- und Gaspreise aus folgenden Bestandteilen zusammen.
Energiebeschaffungskosten: Kosten für die Beschaffung von Energie aus verschiedenen Quellen (z.B. Kohle, Gas, erneuerbare Energie).
Netzkosten: Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes.
Steuern und Abgaben: Kosten für die Abgaben an die Regierung (z.B. Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben).
Vertriebskosten: Kosten für den Vertrieb des Stroms (z.B. Marketing, Kundenservice).
Auch beim Gas setzt sich der Preis aus verschiedenen Bereichen zusammen. Dazu gehören:
Einkaufskosten für das Gas: Kosten für den Kauf von Gas aus verschiedenen Quellen.
Netzkosten: Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Gasnetzes.
Steuern und Abgaben: Kosten für die Abgaben an die Regierung (z.B. Konzessionsabgaben, Umsatzsteuer).
Vertriebskosten: Kosten für den Vertrieb des Gases (z.B. Marketing, Kundenservice).
Mein Energieversorger erhöht die Preise. Muss ich das akzeptieren?
Sie müssen die Preiserhöhung nicht akzeptieren und können Widerspruch dagegen einlegen bzw. Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Sonderkündigung kann innerhalb einer bestimmten Frist wahrgenommen werden, die in der Mitteilung zur Preiserhöhung genannt wird.
Laut Energiewirtschaftsgesetz gilt: Ändert ein Energieversorger seine Bedingungen - beispielsweise indem die Strom- oder Gaspreise erhöht werden - muss er dies spätestens vier Wochen im Voraus ankündigen. Kunden verfügen anschließend über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt auch, wenn ausschließlich Kosten weitergegeben werden, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Einzige Ausnahme ist die Anpassung der Mehrwertsteuer. Die Sonderkündigung muss vom Anbieter innerhalb einer Woche bestätigt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Strompreiserhöhung und Sonderkündigungsrecht.
Wer legt die Strompreise fest?
Der Stromanbieter legt den Strompreis fest. Allerdings besteht ein Großteil des Stromspreises aus Steuern und Netzentgelten, die vom Staat bzw. den Netzbetreiben einmal pro Jahr festegelegt werden. Insofern ist ein Großteil des Strompreises schon durch Steuern und Abgaben festgelegt. Die Energieversorger stecken sich für Beschaffung, Vertrieb und Marge rund 20 Prozent des Endkungenpreises in die eigene Tasche. Etwa 25 Prozent und damit bereits mehr als die Versorger kassieren die Netzbetreiber. Und die restlichen 55 Prozent setzen sich aus den staatlichen Posten zusammen .
Insgesamt setzt sich der Strompreis aus folgenden Komponenten zusammen
Stromsteuer, Konzessionsabgaben, KWK – Umlage, EEG – Umlage, $19 Umlage, Mehrwertsteuer, Offshore Umlage, STROM NEV, Umlage für abschaltbare Lasten, Netzkosten.
Die größten Posten sind EEG Umlage und die Kosten für Netzbetreiber.
Verbraucher können durch Ihr Verhalten Einfluss auf den Strompreis nehmen und den Stromanbieter wechseln. Denn hier hängt der Markt seit Jahren schief. Versorger belohnen nicht Ihre treuen Kunden, sondern nur diejenigen bekommen günstige Preise, die den Tarif wechseln. Und treue Kunden gibt es viele, denn noch bezieht knapp ein Drittel der Haushalte in Deutschland Strom über die Grundversorgung. Um es nochmal klar und deutlich festzuhalten: Die Grundversorgung ist in der Regel die mit Abstand teuerste Art des Strombezugs – wobei sich ein Anbieter- oder Tarifwechsel denkbar einfach gestaltet.
Wer reguliert die Strompreise?
Die Strompreise setzen sich aus den Kosten für Produktion und Beschaffung, den Transport durch die Netze sowie durch Steuern und Abgaben zusammen. Steuern und Abgaben liegen in der Hand des Staates, Produktion und Beschaffung in der Hand der Versorger und die Kosten für den Transport werden durch die Netzbetreiber festgelegt. Somit werden die Preise nicht direkt reguliert, aber die Steuern werden festgelegt und die Netzentgelte werden reguliert. Denn die Strom- und Gasnetze sind so genannte natürliche Monopole. Aufgrund der immensen Bereitstellungskosten ist es für eventuelle Mitbewerber unwirtschaftlich, ein weiteres Netz aufzubauen.
Damit die Netzbetreiber aufgrund des fehlenden Wettbewerbs nicht zu hohe Preise verlangen können, werden die Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur sowie die Landesregulierungsbehörden reguliert. Hier greift das Prinzip der Anreizregulierung, d.h. dass den Netzbetreibern Obergrenzen für Ihre Erlöse vorgegeben werden, die auf einem bundesweiten Effizienzvergleich basieren. Die Netzbetreiber, die mit ihren Kosten ihre Effizienzvorgabe übertreffen, können die Differenz als Gewinn einbehalten. So haben sie einen Anreiz, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten.
Die Netzentgelte haben einen Anteil von ca. 25 Prozent an dem vom Haushaltskunden zu zahlenden Strompreis bzw. von ca. 20 Prozent am Gaspreis.
Die Kartellämter des Bundes und der Länder sowie die EU-Kommission übernehmen eine Kontrollfunktion und beobachten Preise und Marktverhalten der Stromanbieter. Bei Verdacht auf Preisabsprachen schreiten sie ein leiten entsprechende Verfahren gegen die Unternehmen ein. Auch Verbraucher können bei der zuständigen Kartellbehörde bei Verdacht ein Missbrauchsverfahren beantragen.
Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt und wertet Daten für den Großhandel mit Strom und Gas aus. Auch hier werden eventuelle Verstöße beobachten und bei einem Verdacht ein Verfahren eingeleitet.
Wie entstehen Strompreise?
Seit der Liberalisierung des Strommarkts im Jahr 1998 wird der Strompreis am Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Der in den Kraftwerken produzierte Strom wird ganz ähnlich wie Aktien oder Rohstoffe an der Börse gehandelt. Die Strombörse ist die European Energy Exchange (kurz: EEX) in Leipzig. Strom ist alos ein Handelsgut, dessen Wert sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage bestimmt. Aber der Staat greift in diesen freien Markt und bestimmt einen Großteil des Strompreises.
Im Wesentlichen besteht der Strompreis aus den folgenden drei Kostenblöcken:
- Steuern und Abgaben
- Strombeschaffung und Vertrieb
- Netzentgelte
Insgesamt sind derzeit rund 21% des Strompreises vom Stromversorger beeinflussbar und über 75% werden vom Staat festgelegt bzw. reguliert. Die 21 % für Erzeugung, Einkauf und Vertrieb unterliegen dem freien Wettbewerb.
Börsenstrompreis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt
Strom wird in großen Mengen am Großhandelsmarkt für Strom an der Leipziger Strombörse gekauft. Dort gibt es sehr starke Preisschwankungen, die von Angebot und Nachfrage getrieben werden. Viele Faktoren, insbesondere die Brennstoffpreise für Gas, Öl und Kohle, spielen eine große Rolle, da ein Großteil des Stroms nach wie vor in den großen Kraftwerken erzeugt wird. Einen immer größeren Einfluss auf das Stromangebot und damit den Strompreis hat aber auch das Wetter. Denn wenn die Sonne scheint und der Wind weht, dann ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sehr hoch und es ist viel Strom im Angebot.
Auf der Nachfrageseite hängt der Strombedarf stark von der Konjunktur, der Jahreszeit, dem Wochentag sowie der Uhrzeit ab.
Mit dem Merit-Order Prinzip im Energiemarkt wird die Einsatzreihenfolge der stromerzeugenden Kraftwerke auf dem Marktplatz der Leipziger Strombörse bezeichnet. Es geht dabei um die Preisbildung für die Erzeugerpreise für Strom.
Man kann sich das so vorstellen:
Der Strom des Kraftwerkes, das Strom am günstigsten erzeugt, wird gemäß des Merit-Order Prinzipes zuerst eingespeist. Danach folgt Kraftwerk 2, dann Kraftwerk 3 und so weiter. Das wird so lange fortgeführt, bis die Stromnachfrage gedeckt ist. Der Preis für die Megawattstunde Strom richtet sich dann an den Erzeugerkosten des Kraftwerkes, welches zuletzt zugeschaltet wird.
Beispiel:
Kraftwerk 1 produziert die Megawattstunde Strom für 50 Euro
Kraftwerk 2 produziert die Megawattstunde Strom für 100 Euro
Kraftwerk 3 produziert die Megawattstunde Strom für 150 Euro
Kraftwerk 4 produziert die Megawattstunde Strom für 200 Euro
Mit Kraftwerk 4 ist die Nachfrage gedeckt. Die Megawattstunde Strom kostet dann gemäß Merit-Order Prinzip 200 Euro. Damit verdient Kraftwerk 1 150 Euro pro Megawattstunde, Kraftwerk 2 100 Euro pro Megawattstunde und Kraftwerk 3 noch 50 Euro pro Megawattstunde.
Da die Gestehungskosten je nach Art der Erzeugung und Kraftwerk sich deutlich unterscheiden, schwankt der Strompreis am Spotmarkt der Börse je nach Wetterlage sehr stark. Ist viel regenerativ erzeugter Strom in System, so ist der Großhandelspreis günstig. Wir dagegen viel Strom aus Gas oder Kohlekraftwerken benötigt, so sind die Preise sehr hoch.
Insbesondere in Zuge der Gas Krise im Jahr 2022 durch den Krieg in der Ukraine sind die Börsenstrompreise auf Grund des Merit-Order Prinzipes sehr stark angestiegen.
Wie setzen sich die Strompreise zusammen?
Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus den drei Bereichen zusammen
54% des Strompreises bestimmen Steuern und Abgaben
21% des Strompreises bestimmen Strombeschaffung und Vertrieb
25% des Strompreises bestimmen regulierte Netzentgelte
Für Haushaltskunden in Deutschland betrug der Anteil des Nettonetzentgelt (ohne USt.) 20,4 Prozent am gesamten Elektrizitätspreis (inkl. USt.) Die Entgelte für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb betragen 2,3 Prozent des Gesamtpreises. Auf die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb entfallen 26 Prozent. Die Steuern (Strom- und Umsatzsteuer) summieren sich auf einen Anteil von 23 Prozent, die Summe aller Umlagen und Abgaben (Umlagen nach EEG, KWKG, § 19 StromNEV und abschaltbare Lasten sowie Konzessionsabgabe) auf ca. 28,5 Prozent. Die EEG-Umlage hat hieran mit 21,2 Prozent den weitaus größten Anteil. Umlagen, Steuern und Abgaben betragen in Summe über 51 Prozent des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden.
Stromsteuer
Die Stromsteuer oder auch Ökosteuer dient der Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen gezahlt. Dafür räumen die Kommunen den Unternehmen das Recht ein, öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde.
KWK - Umlage
Die KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kommt der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung zugute..
EEG - Umlage
Die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien.
§ 19 Umlage
Die Umlage nach §19 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), gleicht die Aufwände der Netzgeldbefreiung der Großindustrie aus. Die Umlage beinhaltet also anteilige Kosten des Stromtransports.
Offshore-Haftungsumlage:
2 Prozent des Strompreises dienen zu der Übernahme von Schadenersatzkosten, die durch langandauernde Netzunterbrechungen entstehen können und durch entstehende Kosten für den Ausbau von Offshore Windparks. Die Bundesregierung will dabei den Ausbau von Windkraftanlagen sichern, da diese in der Zukunft einen wichtigen Beitrag in der Gesamtversorgung darstellen sollen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beträgt zur Zeit 19%.
Warum gibt es unterschiedliche Strompreise?
Neben den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung und Vermarktung von Strom, sind der Stromtransport und der damit verbundene Betrieb der Netze sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben die entscheidenden Bausteine für den Haushaltsstrompreis. Von den staatlichen Preisbestandteilen sind sämtliche Privatkunden in gleicher Höhe betroffen, sowohl bei den Netzentgelten als auch im Hinblick auf die Preiskalkukation der Energieversorger zeigen sich jedoch starke regionale Unterschiede.
Das deutschlandweit sehr heterogene Strompreisniveau ergibt sich zum einen durch regional unterschiedlich berechnete Netzentgelte, zum anderen durch den örtlichen Wettbewerb und in diesem Zusammenhang auch durch das Wechselverhalten der Verbraucher. Die Netzgebühren werden auf Basis notwendiger Ausbau- und Stabilisierungsmaßnahmen kalkuliert, aber auch aufgrund anderer Kriterien, beispielsweise der regionalen Bevölkerungsdichte. Traditionell fallen die Netzentgelte im Osten Deutschlands spürbar höher aus als im Westen und liegen in Großstädten in der Regel unter dem Niveau ländlicher Regionen. Entscheidend für die Preisbildung ist auch der lokale Wettbewerb in Verbindung mit dem Wechselverhalten der Stromkunden: Zwischen wie vielen Anbietern und Tarifen können Verbraucher an ihrem Wohnort wählen? Wie stark ist die Konkurrenz für den örtlichen Grundversorger? Wie viele überregionale Stromangebote sind verfügbar? Und wie häufig machen die Kunden von ihrem Recht auf freie Anbieterwahl Gebrauch? All diese Faktoren haben unmittelbaren Einfluss auf die Marktlage und damit auf die Preispolitik der Energieversorger.
Eine wichtige Grundregel bei der Suche nach dem passenden Stromangebot lautet: Unterschiedliche Tarifarten sind unterschiedlich teuer. Generell gelten die Tarife der Stromgrundversorgung als die deutlich kostspieligsten, nicht zuletzt wegen ihrer sehr kurzen Kündigungsfristen. Wer aus einem Grundversorgungstarif in ein günstiges Angebot wechselt, kann je nach Haushaltsgröße und Verbrauch mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Die Tarife alternativer Stromanbieter sind in der Regel deutlich billiger als die von vielen Kunden noch immer in Anspruch genommene Grundversorgung – auch ohne Vorkasse, Kaution oder Paketmodell. Selbst Ökostrom ist heutzutage in vielen Fällen günstiger zu haben als konventioneller Strom vom Grundversorger.
Als exklusives Feature von StromAuskunft.de zeigt der Strompreis-Atlas das monatsaktuelle Kostenniveau in allen Städten und Landkreisen der Bundesrepublik. Deutschlandweit werden insgesamt 1.437 Orte je nach Höhe des dortigen Strompreises farblich dargestellt. Die Karte zeigt auf einen Blick, in welchen Regionen der Strom für Haushaltskunden vergleichsweise günstig oder teuer ist.
Wenn Sie wissen möchten, wie teuer ihr Strom im Vergleich zu anderen Regionen und Orten in Deutschland ist, dann finden Sie alle Antworten auf der Seite Stromanbieter Deutschland.
Wo kann ich Strompreise vergleichen?
Strompreise können Sie am einfachsten mit einem Stromrechner im Internet vergleichen. Denn in Deutschland stehen Verbrauchern inzwischen mehr als 1.000 Stromanbieter und ein Vielfaches dessen an Stromtarifen zur Verfügung. Mit unserem kostenlosen Tarifrechner können Sie einfach durch Eingabe von PLZ und Stromverbrauch die Tarife bequem vergleichen.
Tarifrechner im Internet: Strompreise schnell und bequem vergleichen
Die Online-Suche nach dem günstigsten Strompreis ist einfach: Lediglich die Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch eingeben – und schon stellt der Tarifrechner eine Übersicht aller verfügbaren Angebote zusammen. Das Wichtigste: Der Strompreisvergleich ist nicht nur schnell, bequem und umfassend, sondern für Verbraucher selbstverständlich kostenlos. Zudem können die Nutzer, wenn der passende Tarif gefunden ist, auch gleich über das Serviceportal den Stromanbieter wechseln.
Viele Kunden legen nicht nur Wert auf einen günstigen Preis, sondern auch auf guten Service, faire Vertragsbedingungen und einen insgesamt vertrauenswürdigen Versorger. Der Tarifvergleich von StromAuskunft.de bietet daher die Option, zusätzlich zur Suche nach dem günstigsten Strompreis den Filter »Deutschlands beste Stromanbieter« zu aktivieren. Hierbei werden auschließlich Stromtarife von geprüften und hoch gerateten Anbietern gelistet, die unter anderem die Empfehlungen von Verbraucherzentralen sowie der Stiftung Warentest berücksichtigen.
Um sich im Dschungel der Angebote zurechtzufinden, nutzen immer mehr Stromkunden die Möglichkeit zum Tarifvergleich im Internet. Zwar sind die Preise einzelner Stromprodukte auch in den Broschüren, Werbemitteln und Online-Auftritten der Energieversorger aufgeführt, jedoch ohne einen übergreifenden Preisvergleich. Bestensfalls werden die eigenen Tarife in Relation zueinander sowie zum örtlichen Grundversorger gestellt. Einen umfassenden Strompreisvergleich bieten hingegen Verbraucherportale wie StromAuskunft.de. Das Herzstück des Service, der Tarifrechner, stellt Nutzern mit Hilfe weniger Angaben in Sekundenschnelle eine Liste günstiger und fairer Stromangebote zusammen.
Verbraucher, die keinen Strompreisvergleich im Internet anstellen können oder möchten, haben die Möglichkeit, sich bei den Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen über die an ihrem Wohnort verfügbaren Stromanbieter und Tarifoptionen zu informieren.
Warum schwanken Strompreise?
Strompreise schwanken, da sich Steuern, Umlagen und Abgaben verändern sowie Preise an der Leipziger Strombörse durch Angebot und Nachfrage verändern.
In Deutschland setzen sich die Strompreise aus den Kosten für Erzeugung und Vertrieb, den Kosten für den Transport durch die Netze sowie durch Steuern, Umlagen und Abgaben zusammen. Letztere liegen in der Hand des Staates, für die Durchleitung des Stroms sorgen die Netzbetreiber, und Produktion, Beschaffung und Vermarktung bilden das Kerngeschäft der Energieversorger. Jede dieser drei tragenden Säulen des Strompreises ist veränderlich und wird Jahr für Jahr neu ausgelotet. Während die staatlichen Preisbestandteile für alle Haushaltskunden in Deutschland gleich hoch ausfallen, unterscheiden sich die Netzentgelte je nach Wohnort mitunter stark. Gleiches gilt für die Gewinnmargen der Versorger, die den Gesetzmäßigkeiten des liberalisierten Strommarktes unterliegen.
Knapp vier Fünftel des Strompreises sind durch Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte definiert, der deutlich geringere Teil wird von den Energieversorgern selbst festgelegt. Diesen kalkulieren die Unternehmen auf Basis der Großhandelspreise an der Strombörse. Die dortigen Preisschwankungen werden von Angebot und Nachfrage getrieben und unterliegen zahlreichen Faktoren. So spielen bei der Preisbildung unter anderem die Kosten für die zur Stromerzeugung eingesetzten Brennstoffe wie Kohle oder Gas eine entscheidende Rolle. Von wachsender Wichtigkeit ist auch der Faktor Wetter. Wenn die Sonne scheint und der Wind weht, laufen erneuerbare Energien auf Hochtouren und sorgen für entsprechend große Strommengen und damit für sinkende Börsenstrompreise.
Auch die vom Staat bzw. den Netzbetreibern festgelegten Bestandteile des Strompreises (Netzentgelte, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, EEG-Umlage, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, §19-Umlage und Offshore-Haftungsumlage) werden nach Bedarf angepasst. Die entscheidenden Posten sind die Netzgebühren sowie die EEG-Umlage. Sie allein machen inzwischen fast 50 Prozent des Strompreises für deutsche Haushaltskunden aus. Auch sind gerade diese beiden Preisbestandteile im Zuge der beschleunigten Energiewende und des erhöhten Netzausbaubedarfs in den letzten Jahren besonders stark gestiegen.
Generell gilt: Während Steuern, Umlagen und Abgaben ausschließlich im zeitlichen Verlauf schwanken, ist bei den Netzentgelten – ebenso wie bei den Versorgerpreisen – auch ein örtliches Gefälle zu beobachten. In Regionen, die beispielsweise intensiver vom Netzausbau betroffen sind, werden die Verbraucher in der Regel auch durch höhere Gebühren und damit höhere Strompreise belastet.
Weitere Informationen zu den regionalen unterschiedlichen Strompreisen haben wir auf der Seite Stromanbieter in Deutschland zusammengestellt.
Warum sind die Strompreise in Deutschland so hoch?
Die Strompreise in Deutschland sind im Europa-Ranking ganz vorne. Grund dafür sind vor allem die hohen staatlichen Abgaben, die in Deutschland rund 52% betragen.
Die Strompreise eines Landes werden von einer Reihe verschiedener Faktoren beeinflusst. Neben der konkreten Wettbewerbssituation auf dem Energiemarkt sind beispielsweise das Vorhandensein heimischer Rohstoffe sowie staatliche Eingriffe in den Strompreis über Steuern, Abgaben und Umlagen ausschlaggebend. In diesem Zusammenhang spielen auch die Kosten für Energiewende und Klimaschutz, also den Umbau des Energiesystems, eine zunehmend wichtige Rolle. Unter all diesen Faktoren bilden Steuern und Abgaben den Kernunterschied im innereuropäischen Strompreisvergleich.
Im Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten liegt der staatlich regulierte Preisanteil bei 32 Prozent – dies besagen Daten von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, aus dem Jahr 2015. In Dänemark liegt der Staatsanteil mit 57 Prozent europaweit am höchsten. Auch deutsche Stromkunden zahlen mit rund 52 Prozent überdurchschnittlich hohe Steuern, Abgaben und Umlagen. Den Löwenanteil hierbei macht die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien aus. Am unteren Ende der Skala befindet sich Großbritannien, wo nur etwa 16 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden an die Staatskasse fließen.
Seit Jahren zahlen Verbraucher in Dänemark europaweit die höchsten Strompreise. Laut Eurostat-Daten lag die Kilowattstunde Strom dort bereits im Jahr 2015 bei knapp 31 Cent. In Deutschland hat der durchschnittliche Strompreis 2017 erstmals die 30-Cent-Marke überschritten. Die Bundesrepublik belegt im Europa-Ranking gleich hinter Dänemark den zweiten Platz. Italien, Irland, Spanien und Portugal, wo die Kilowattstunde Strom jeweils zwischen 20 und 25 Cent kostet, folgen auf den weiteren Rängen. Das Ende der Tabelle markieren insbesondere osteuropäische Staaten, allen voran Ungarn und Bulgarien, deren Strompreise nur etwa ein Drittel des dänischen bzw. deutschen Niveaus erreichen. Der gesamteuropäische Durchschnittspreis lag im Jahr 2015 bei rund 21 Cent pro Kilowattstunde.
Aber: Zwar zahlen Haushalte in Dänemark und Deutschland auf dem Papier die europaweit höchsten Preise für Strom, während Verbraucher in Ungarn und Bulgarien vermeintlich sehr viel geringer belastet werden. Setzt man die Kosten jedoch in Relation zum durchschnittlichen Nettoeinkommen eines Landes, so ist Bulgarien laut Daten der EU der Ort mit dem teuersten Strom. Hier müssen Haushalte drei Prozent ihres Einkommens für Strom aufwenden, in Deutschland sind es zwei Prozent. Den im Verhältnis zum Nettoeinkommen günstigsten Strom beziehen Verbraucher in Luxemburg, Italien und den Niederlanden.
Beachtenswert ist zudem, dass innerhalb der EU nicht allein deutsche Verbraucher und auch nicht im höchsten Maße unter explodierenden Strompreisen leiden. Zwischen den Jahren 2005 und 2015 stiegen die Strompreise für Europas Haushaltskunden im Schnitt um 56 Prozent. Das größte Plus verzeichnete Griechenland mit 157 Prozent, gefolgt von Großbritannien und Spanien, wo der Kostentrend ebenfalls deutlich über dem deutschen Niveau lag.
Was ist der Grundpreis beim Stromtarif?
Der Strom Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil des Strompreises. Der Grundpreis ist eine Grundgebühr für die Bereitstellung des Stromanschlusses, die jeden Monat in Rechnung gestellt wird, auch dann, wenn kein Strom verbraucht wurde.
Stromtarife für Privathaushalte und Kleingewerbe setzen sich in der Regel aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festgelegten, verbrauchsunabhängigen Bereitstellungs- und Verrechnungspreis, auch Grundpreis genannt, zusammen. Während über den Arbeitspreis der konkrete Stromverbrauch des Abnehmers in Cent pro Kilowattstunde berechnet wird, stellt der Grundpreis eine konstante Gebühr pro Monat oder Jahr dar.
Grundpreis: Bereitstellungs- und Verrechnungspreis
Der im Allgemeinen als Grundpreis bezeichnete Posten lässt sich in die Bestandteile Bereitstellung und Verrechnung aufschlüsseln. Der Bereitstellungspreis dient dazu, die Kosten für die Lieferbereitschaft zu decken. Der Verrechnungspreis wird zur Kostendeckung des Zählers, der Ablesung und Rechnungsstellung angesetzt. Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt pro Monat oder Jahr, für gewöhnlich aber taggenau.
Arbeitspreis und Grundpreis im Verhältnis
Stromlieferverträge für Haushaltskunden bestehen üblicherweise aus der Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Nach Auffassung der Energieversorger ist dieses zweigliedrige Tarifsystem für die Verbraucher zugänglicher und nachvollziehbarer als komplexere Berechnungsmodelle, wie man sie beispielsweise in Sonderverträgen von großen gewerblichen Abnehmern findet. Vereinzelt werden auch Stromtarife angeboten, die ausschließlich einen Arbeitspreis aufweisen. Die jeweilige Höhe von Grund- und Arbeitspreis hängt von den Vertragsbedingungen des gewählten Stromtarifs ab. Verbrauchsintensive Haushalte tun gut daran, sich für einen Stromtarif mit möglichst niedrigem Arbeitspreis pro Kilowattstunde zu entscheiden. Verbrauchsärmere Haushalte können ihre Stromrechnung hingegen gezielt durch einen günstigen Grundpreis kleinhalten.
Wie viel kostet eine Megawattstunde (MWh) Strom?
Beispiel: Bei einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) kostet eine Megawattstunde (MWh) Strom 300 Euro. Eine Megawattstunde ist das Tausendfache einer Kilowattstunde.
Strompreise und Stromkosten für Privathaushalte werden üblicherweise in Kilowattstunden (kWh) berechnet. Je nach Personenzahl lässt sich der jährliche Stromverbrauch der allermeisten Musterhaushalte auf einer Skala zwischen 1.000 und 6.000 Kilowattstunden verorten - er liegt also zwischen einer und sechs Megawattstunden.
Die Maßeinheit Megawattstunde (mWh) findet vor allem dann Anwendung, wenn es um große Strommengen geht - beispielsweise beim Stromverbrauch von Industrieunternehmen oder beim Großhandel an der Strombörse.
Bis Ende 2020 kostete die Megawattstunde Strom an der Strombörse in Leipzig weniger als 50 Euro. Im vierten Quartal 2021 verdreifachte sich der Preis auf 150 Euro pro Megawattstunde und erreichte im September 2022 höchststände von über 500 Euro pro Megawattstunde.
Weitere Informationen dazu:
Was ist die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Bundesregierung, die am 4. September 2022 beschlossen wurde, um die hohen Strompreise und damit die stark gestiegenen Kosten für Verbraucher zu dämpfen. Mit der Strompreisbremse wird ein Preisdeckel für den Basisverbrauch von Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen eingeführt. Der Strompreis wird bis zu einer gewissen Verbrauchgrenze gedeckelt. Für jede Kilowattstunde die darüber liegt, wird dann der Marktpreis berechnet. Der Staat greift damit aktiv in den Strommarkt ein, um Haushalte aber auch Gewerbe- und Industriekunden zu schützen.
Im Beschlusspapier der Koalition heißt es: "Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden." Die Verbraucher würden "finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten." Auch für kleine und mittelständische Unternehmen, die Strom zu standardisierten Versorgertarifen beziehen, soll diese Regelung gelten.
Strompreisbremse | Haushaltskunden | Industriekunden |
---|---|---|
Zeitraum | ab Januar 2023 (voraussichtlich) | ab Januar 2023 (voraussichtlich) |
Einmalzahlung | keine | keine |
Deckelhöhe | 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu reduziertem Preis | 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu reduziertem Preis |
Deckel-Preis | 40 Cent pro kWh | 13 Cent pro kWh |
Tabelle: Aktueller Stand (01. April 2023) zur Strompreisbremse". Quelle: StromAuskunft.de
Kunden erhalten 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs zu einem Festpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Die restlichen 20 Prozent werden zu dem aktuellen Preis berechnet.
Ab einem Jahreseinkommen von 74.000 Euro (bei Paaren das Doppelte) müssen die Soforthilfe und die vom Bund bezahlte Prämie bei der Gaspreisbremse versteuert werden.
Dauer bis Ende März 2024
Bezahlung aus den Übergewinnen von Energiekonzernen, die der Staat rückwirkend ab September 2022 abschöpfen will.
Der Strompreisdeckel für Haushalte und Klein und Mittlere Unternehmen liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Kunden erhalten 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs zu diesem staatliche subventionierten Festpreis. Die restlichen 20 Prozent werden zu dem aktuellen Preis berechnet.
Bei Industrieunternehmen würden die Strompreise bei 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Strom wird teurer, das steht fest. Aber sparen lohnt sich! Wer 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr einspart, zahlt maximal 40 Cent pro kWh für Strom. Wer noch mehr im Vergleich zum Vorjahr spart, der profitiert noch mehr. Denn für jede weitere eingesparte Kilowattstunde bekommen Verbraucher eine Gutschrift vom Versorger ausbezahlt. Und zwar in Höhe des aktuellen Strompreises.
Zahle ich mehr oder weniger als bisher?
Nehmen wir an, Sie verbrauchen 3500 kWh Strom im Jahr und haben bisher 30 Cent pro kWh bezahlt. Ihr Tarif im neuen Jahr kostet beim Versorger 50 Cent pro kWh. Bei gleichem Verbrauch zahlen Sie 40% mehr für Strom als im Vorjahr, bei 20 % Einsparung zahlen Sie 7% mehr als im Vorjahr und wenn Sie 30% weniger Strom verbrauchen, dann zahlen Sie 23% weniger als im Vorjahr.
3.500 kWh * 30 Cent = 1.050 Euro
2.800 kWh * 40 Cent = 1.120 Euro
700 kWh * 50 Cent = 350 Euro
2800 kWh * 40 Cent = 1.120 Euro pro Jahr
2450 KWh * 40 Cent - (350 * 50 Cent) = 805 Euro im Jahr
Die besten Tipps zum Stromsparen haben wir für Sie zusammen gestellt
Die Strompreisbremse soll genau wie die Gaspreisbremse bis Ende März 2024 gelten.
Achten Sie darauf, ob Ihr Anbieter die Strompreisbremse schon in Ihrem Abschlag berücksichtigt hat. Sollte das nicht der Fall sein, sprechen Sie Ihren Versorger an und lassen Ihren Abschlag nach unten korrigieren. Sie können sich dabei auf $ 41b Absatz 3 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes berufen. Denn der Abschlag Ihres Versorgers ist letztendlich ein Vorschlag.
Finanziert wird die Strompreisbremse durch eine Umlage. Die übermäßigen Gewinne jener Versorger, die in den zurückliegenden Monaten von den stark gestiegene Energiepreisen profitiert haben, sollen durch eine Art Übergewinnsteuer abgeschöpft werden. Denn die Stromerzeugungskosten der Betreiber von Wind- und Solarparks, aber auch von Kohle- und Atomkraftwerken sind momentan deutlich niedriger als die von Gaskraftwerken, letztere bestimmen am europäischen Strommarkt jedoch den Preis (Merit-Order-Prinzip).
Zufallsgewinne, Übergewinne, es sind auf jeden Fall Gewinne, die nicht mit dem zu tun haben, was man eigentlich wirtschaftlich tut.
Olaf Scholz, Bundeskanzler
Die dadurch entstehenden Gewinne will die Regierung - vorzugsweise durch ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene - abschöpfen, um damit die steigenden Strompreise zu dämpfen.
Vergleichen Sie regelmäßig die Strompreise und schauen Sie, ob es eine Ersparnis für Sie bei einem Anbieterwechsel gibt. Am besten nutzen Sie dazu unseren Stromrechner.