Laufzeiten von Stromverträgen

Laufzeiten von Stromverträgen

Stromvertrag

Neben dem Preis ist die Laufzeit eines Stromtarifs der wichtigste Bestandteil jedes Stromliefervertrages. Sie regelt die Dauer der vertraglichen Bindung eines Kunden an den jeweiligen Stromanbieter. Entscheidend für Verbraucher ist hierbei die Mindestvertragslaufzeit - also die Zeitspanne, in der kein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter möglich ist.

Die Vertragslaufzeit kann je nach Art des Stromtarifs sehr unterschiedlich ausfallen. Die lokale Stromgrundversorgung kann von Kundenseite beispielsweise innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden. Diese Flexibilität bezahlen Verbraucher jedoch mit einem vergleichsweise hohen Strompreis. Spürbar günstiger fallen Stromtarife mit Sonderverträgen aus - entweder beim örtlichen Grundversorger oder einem alternativen Anbieter. Diese sind in der Regel mit einer festen Mindestvertragslaufzeit ausgestattet, die laut Gesetzgeber in der Erstlaufzeit maximal zwei Jahre betragen darf und in der stillschweigenden Vertragsverlängerung maximal ein Jahr.

Unsere Empfehlung für Stromkunden: Bevorzugen Sie bei der Tarifwahl kurze Vertragslaufzeiten, sie geben Ihnen Flexibilität. Binden Sie sich nicht länger als 12 Monate an einen Stromtarif.

Laufzeiten von Stromverträgen in der Übersicht

Stromvertrag in der Grundversorgung

In Grundversorgungstarifen gilt seitens des Stromanbieters ein unbefristeter Liefervertrag. Kunden können den Tarif hingegen mit einer Frist von lediglich 14 Tagen kündigen. Das heißt: Haushalte, die Strom über die örtliche Grundversorgung beziehen, können quasi jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Genau das raten wir Kunden, denn die Grundversorgung gehört zu den teuersten Tarifarten überhaupt.

Stromvertrag mit einmonatiger Laufzeit

Stromlieferverträge mit Mindestlaufzeiten von nur einem Monat sind - außerhalb der Grundversorgung - eher unüblich. Kunden sollten unbedingt den damit verbundenen Strompreis prüfen, denn ein hohes Maß an Flexibilität muss in der Regel teuer bezahlt werden. Andere Kurzfrist-Varianten können Laufzeiten von drei oder sechs Monaten umfassen.

Stromvertrag mit 12-monatiger Laufzeit

Stromverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten sind weit verbreitet. Weil diese Tarife häufig mit Neukundenprämien verknüpft sind, die nach dem ersten Vertragsjahr ausgezahlt werden, raten wir Kunden nach Ablauf zum erneuten Wechsel.

Stromvertrag mit 24-monatiger Laufzeit

Langzeitverträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten schöpfen das gesetzliche Maximum aus. Wir raten Kunden von Tarifen mit solch langen Laufzeiten grundsätzlich ab, selbst wenn diese mit einer entsprechenden Preisgarantie verbunden sind. Die Erfahrung zeigt, dass sich der Mangel an Flexibilität zum wirtschaftlichen Nachteil von Stromkunden auswirkt. Denn generell gilt: Verbraucher, die ihren Stromanbieter regelmäßig wechseln, sparen am meisten.

Nach der Laufzeit: Stromanbieterwechsel in wenigen Wochen

Günstige Stromtarife

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass der Wechsel des Stromanbieters ab dem Zeitpunkt, da der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat, nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen darf.

Darüber hinaus muss der Beginn der Stromlieferung durch den neuen Anbieter nicht zwingend zum Ersten eines Monats erfolgen. Ein neuer Stromvertrag kann also zu jedem beliebigen Datum wirksam werden.

Unsere langjährige Erfahrung auf dem Strommarkt zeigt: In der Regel verläuft ein Stromanbieterwechsel problemlos und zügig. Für den gesamten Prozess sollten Kunden etwa vier bis sechs Wochen einkalkulieren.

Sonderkündigungsrecht - Wechsel trotz Vertragslaufzeit

In bestimmten Ausnahmefällen können Kunden ihren Stromanbieter vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit wechseln. Beispielsweise wenn die weitere Belieferung durch einen Umzug oder die Insolvenz des Anbieters unmöglich wird.

Vor allem kann das Sonderkündigungsrecht immer dann geltend gemacht werden, wenn ein Stromversorger während des Vertragsverhältnisses eine Strompreiserhöhung vornimmt. In diesem Fall muss der Anbieter seine Kunden mindestens vier Wochen im Voraus über die Preiserhöhung informieren und ihnen eine Frist für das gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht nennen. Erfolgt die Sonderkündigung von Kundenseite, so muss diese vom Anbieter innerhalb einer Woche bestätigt werden.

FAQ Stromvertrag

Wie kündige ich meinen Stromvertrag?

Wenn Sie ihren Stromvertrag kündigen möchten, dann müssen bestimmte Fristen und Vertragsbedingungen eingehalten werden. Kündigung des bisherigen Stromvertrages beim Stromanbieter Wechsel Mit dem Auftrag zum Anbieterwechsel beauftragen Sie automatisch den neuen Anbieter mit der Kündigung bei ...

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Welche Kündigungsfristen gibt es beim Stromanbieterwechsel?

Die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrages hängt vom jeweiligen Anbieter und der Tarifart ab. Die konkreten Bestimmungen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen. Mit Wirkung zum 1. März 2022 hat der Gesetzgeber festgelegt: Die Kündigungsfrist von Strom- und Gasverträgen darf nur noch einen ...

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Wie oft kann ich den Stromanbieter wechseln?

Sie können unter Wahrung der Vertragslaufzeiten und Bedingungen den Stromanbieter so häufig wechseln wie Sie möchten. Verbraucher, die regelmäßig den Stromanbieter wechseln, sparen am meisten. Haushalte können durch den regelmäßigen Anbieterwechsel derzeit jedes Jahr rund 280 Euro sparen. ...

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Wie kündige ich den Stromanbieter?

Um Ihren Stromanbieter zu kündigen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten: Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit prüfen: Bevor Sie kündigen, überprüfen Sie die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrags. Diese Informationen finden Sie in Ihrem ...

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Was ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit eines Stromliefervertrages regelt die Dauer der vertraglichen Bindung des Kunden an den Stromanbieter. Entscheidend ist hierbei die Mindestvertragslaufzeit, also die Zeitspanne, in der kein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter möglich ist. Stromtarife mit unterschiedlichen ...

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Was steht im Stromvertrag?

Stromkunden schließen mit ihrem Energieversorger einen sogenannten Stromliefervertrag ab. Darin festgeschrieben sind die exakten Bedingungen der Strombelieferung. Wann immer Verbraucher ihren Stromanbieter wechseln, wird ein neuer Vertrag zum entsprechenden Tarif abgeschlossen. In einem ...

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