Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Steuerpaket zur Ergänzung der bisherigen Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den noch immer schwachen Absatz von E-Autos in Deutschland deutlich anzukurbeln. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere gewerbliche Bereiche und umfassen beispielsweise Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge, eine Verlängerung des Steuerprivilegs für E-Dienstwagen sowie Steuervorteile für Diensträder. So sehen die Förderinstrumente im Detail aus:
Sonderregelung für E-Dienstwagen
Seit Jahresbeginn gilt für Arbeitnehmer mit privat nutzbarem E-Dienstwagen eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen, profitieren Elektro- und Hybridfahrzeuge vom halbierten Satz von 0,5 Prozent. Diese Sonderregelung war ursprünglich bis Ende 2021 angesetzt, soll nun aber zur Erhöhung der Planungssicherheit bis 2030 verlängert werden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat den Entschluss ausdrücklich gelobt. Dienstwagen würden beim Hochlauf der Elektromobilität eine Vorreiterrolle spielen. Sie kämen bereits nach zwei bis drei Jahren als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt und würden dann zumeist von privaten Haltern erworben, so der VDA.
Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge
Für die Anschaffung neuer, batterieelektrischer Lieferfahrzeuge plant die Bundesregierung von 2020 bis 2030 geltende Sonderabschreibungen. Diese sollen einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen und damit die regulären Abschreibungsmöglichkeiten ergänzen. Die künftige Sonderabschreibung soll ausschließlich für gewerblich genutzte E-Lieferwagen gelten und beschränkt sich auf kleine und mittelgroße Modelle.
Steuervorteile für Diensträder
Neben E-Autos soll auch die Nutzung von Fahrrädern bzw. E-Bikes staatlich weiter gefördert werden. Daher verlängert die Bundesregierung ebenfalls die geltenden Steuervorteile für Diensträder. Die kostenfreie Überlassung eines Dienstfahrrads für private Zwecke ist für Arbeitnehmer seit diesem Jahr steuerfrei. Die bisherige Befristung bis Ende 2021 soll nun bis 2030 verlängert werden.
Steuerliche Verbesserungen bei Job-Tickets
Damit Arbeitnehmer verstärkt auf öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen setzen, sollen Job-Tickets steuerlich besser gestellt werden als bisher. Geplant ist eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
Verlängerung der Kaufprämie für E-Autos
Der sogenannte Umweltbonus gilt rückwirkend seit Mai 2016 und war ursprünglich bis Mitte dieses Jahres befristet. Da die Kaufprämie bislang aber nicht die gewünschten Marktimpulse setzen konnte und der Fördertopf kaum ausgeschöpft ist, wurde der Umweltbonus von der Bundesregierung bereits im Juni verlängert – zunächst bis Ende 2020. Die Prämie beläuft sich auf 4.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride.
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