Von: Dr. Jörg Heidjann
Die Grundversorgung sichert allen Haushalten in Deutschland gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes unterbrechungsfreie Stromlieferungen zu. Dieser Service stellt sicher, dass alle Haushalte unabhängig von ihrer Lage eine zuverlässige Versorgung erhalten. Grundversorgungstarife sind oft teurer als alternative Angebote, gewährleisten aber eine stabile und gesetzlich geregelte Versorgungssicherheit.
Die Grundversorgung mit Strom ist eine zentrale Säule des Energiesystems in Deutschland. Damit jeder Haushalt prinzipiell und zu angemessenen Preisen mit Strom versorgt werden kann, muss stets ein Energieunternehmen vor Ort als Grundversorger fungieren - selbst dann, wenn dies nicht ausdrücklich wirtschaftlich ist.
Als Grundversorger gilt in der Regel der Energielieferant, welcher die meisten Kunden vor Ort mit Strom über das öffentliche Netz versorgt. Dies wird laut Gesetzgeber alle drei Jahre neu festgelegt. Häufig, jedoch nicht zwingend, fungieren Stadtwerke als Grundversorger. Sie sind entweder privatwirtschaftlich organisiert oder liegen in öffentlicher Hand.
Für die Grundversorgung gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Aus Verbrauchersicht besonders wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt laut Grundversorgungsverordnung lediglich zwei Wochen. Damit ist für grundversorgte Stromkunden jederzeit ein schneller und unproblematischer Stromanbieterwechsel möglich.
Im Rahmen einer umfangreichen Analyse vergleichen wir täglich die Strompreise in der Grundversorgung für alle deutschen Städte und erstellen daraus ein detailliertes Ranking.
Unsere Analyse umfasst nicht nur die Stromkosten in der Grundversorgung, sondern bezieht auch die Tarife der günstigsten Ökostromanbieter und der generell preiswertesten Anbieter außerhalb der Grundversorgung ein. Für vertiefte Einblicke sind die Namen der Städte und der Stromanbieter in unserer Tabelle verlinkt. Ein einfacher Klick führt Sie zu detaillierten Informationen über die Energieversorger und die spezifischen Merkmale jeder Stadt. Per Suchfunktion können Sie direkt Ihre Stadt und den örtlichen Grundversorger finden. Hinweis: Die Tabelle ist sehr umfangreich und benötig daher bis zu 30 Sekunden Ladezeit.
Um Ihren Grundversorger für Strom und Gas zu ermitteln, können Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Grundversorger durch den Tarifrechner ermitteln
Wenn Sie in unserem Tarifrechner Ihre Postleitzahl eingeben, dann wird Ihnen automatisch auf der Ergebnisseite der Grundversorger als Vergleichstarif angezeigt.
2. Grundversorger über den Stromvergleich Städte ermitteln
Wir haben eine Auflistung zum Stromangebot aller Städte in Deutschland erstellt. Dort finden Sie unter anderem den jeweiligen lokalen Grundversorger.
3. Rechnungen prüfen
Schauen Sie auf Ihre letzten Abrechnungen für Strom und Gas. Der Name Ihres aktuellen Versorgers sollte dort angegeben sein. Wenn Sie vom Grundversorger beliefert werden, wird dies üblicherweise auf der Rechnung vermerkt.
4. Lokale Stadtwerke kontaktieren
In vielen Regionen fungieren die lokalen Stadtwerke als Grundversorger. Diese können sie direkt kontaktieren und nachfragen.
5. Netzbetreiber kontaktieren
Der für das Strom- und Gasnetz Ihrer Region zuständige Netzbetreiber kann ebenfalls Auskunft über den örtlichen Grundversorger erteilen.
6. In der Nachbarschaft fragen
Manchmal ist die einfachste Methode, Nachbarn oder Vermieter zu fragen, insbesondere wenn Sie neu in der Gegend sind.
Die Kosten der Grundversorgung variieren je nach Region, Anbieter und Verbrauch. Strom in der Grundversorgung kostet am heutigen 14. September 2024 im bundesweiten Durchschnitt 45,15 Cent pro kWh. Damit zahlt ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 1.580,19 EUR pro Jahr, wenn er Strom vom Grundversorger bezieht.
Im günstigsten Alternativtarif kostet die Kilowattstunde Strom hingegen 25,25 Cent pro kWh. Damit zahlt der Vergleichshaushalt beim günstigsten Anbieter 883,84 EUR pro Jahr und spart gegenüber der teuren Grundversorgung 696,35 EUR.
Was genau Strom in der Grundversorgung an Ihrem Wohnort kostet und wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können, finden Sie in Sekundenschnelle über unseren Stromrechner heraus.
Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sagt: "Leider schrecken viele Verbraucherinnen und Verbraucher noch immer davor zurück, den Energieversorger zu wechseln und die Grundversorgung zu verlassen." Dabei sei das Einsparpotenzial mitunter enorm, denn: "Obwohl die Handelspreise für Strom und Gas schon seit einiger Zeit stabil sind, verlangen einige Grundversorger noch immer Krisenpreise."
Sie haben noch nie Ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt? Dann werden Sie automatisch über die teure Grundversorgung beliefert, und ein Wechsel lohnt sich. Allein durch die Wahl eines günstigeren Tarifs oder Anbieters können Haushalte in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Und weil die meisten Energieversorger zudem lukrative Neukunden- und Wechselboni anbieten, zahlt sich der Anbieterwechsel gleich doppelt aus.
Der Stromanbieterwechsel aus der Grundversorgung lässt sich schnell und unkompliziert erledigen. Denn hier schreibt der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen vor. Zudem darf der folgende Wechsel laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen, sobald der neue Versorger den Kunden beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hat.
Nachdem Sie den Wechsel über uns beauftragt haben, übernimmt Ihr neuer Versorger für Sie alle weiteren Kündigungs- und Wechselformalitäten und Sie werden danach lückenlos und deutlich günstiger mit Strom versorgt.
(StromAuskunft, aktuelle Strompreise am 14. September 2024)
(Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2023)
1. Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Energieversorgungsunternehmen dürfen bei den Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen nicht nach dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Grundversorgungsvertrages unterscheiden. Die Veröffentlichungen im Internet müssen einfach auffindbar sein und unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich um die Preise und Bedingungen der Belieferung in der Grundversorgung handelt. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht zudem nicht für die Dauer von drei Monaten seit dem Beginn einer Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1, sofern der Haushaltskunde bereits zuvor an der betroffenen Entnahmestelle beliefert wurde und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte. Ein konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie ist für die betroffene Entnahmestelle für diesen Zeitraum ausgeschlossen.
2. Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen treffen. Über Einwände gegen das Ergebnis der Feststellungen nach Satz 2, die bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde einzulegen sind, entscheidet diese nach Maßgabe der Sätze 1 und 2. Stellt der Grundversorger nach Satz 1 seine Geschäftstätigkeit ein, so gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.
3. Im Falle eines Wechsels des Grundversorgers infolge einer Feststellung nach Absatz 2 gelten die von Haushaltskunden mit dem bisherigen Grundversorger auf der Grundlage des Absatzes 1 geschlossenen Energielieferverträge zu den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.
4. Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für geschlossene Verteilernetze.
Was bedeutet der Begriff Grundversorgung?
Im Zusammenhang mit der allgemeinen Energieversorgung (vor allem Strom und Gas) fällt oftmals der Begriff der Grundversorgung. Diese ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt. Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden kann, muss ein ...
Wie ist die Grundversorgung in Deutschland gesetzlich geregelt?
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das zentrale Gesetz ist das Energiewirtschaftsgesetz, welches bereits 1935 zum ersten Mal in Kraft trat und seither mehrmals entscheidend verändert wurde. Aus dem Energiewirtschaftsgesetz werden zahlreiche Verordnungen zur ...
Wie erkenne ich, wer mein Grundversorger ist?
Die Anzahl an unterschiedlichen Stromversorgern ist sehr groß. Mittlerweile gibt es in zahlreichen Kommunen mehrere Anbieter, die ihre Kunden mit Strom versorgen können. Als Grundversorger gilt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz ...
Wie finde ich meinen Grundversorger?
Um herauszufinden, wer Ihr Grundversorger ist, können Sie folgende Schritte unternehmen: Postleitzahl und Wohnort: Ihr Grundversorger ist abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrer Postleitzahl. Sie können eine Online-Suche durchführen, indem Sie "Grundversorger" zusammen mit Ihrer Postleitzahl ...
Was sind die allgemeinen Bedingungen des Grundversorgers?
Die allgemeinen Bedingungen des Grundversorgers sind in der Grundversorgungsverordnung (GVV) festgelegt, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassen wurde. Die GVV regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas durch den ...
Was sind ergänzende Bedingungen in der Grundversorgung?
Ergänzende Bedingungen in der Grundversorgung sind zusätzliche Vereinbarungen und Regelungen, die der Grundversorger in seinen Verträgen und Tarifen festlegt, um bestimmte Aspekte der Energieversorgung zu regeln, die nicht bereits in der Grundversorgungsverordnung (GVV) ausführlich geregelt ...
Wo erhalte ich die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen?
Die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen sind wichtige Dokumente, die die Rechte und Pflichten im Rahmen eines Energieversorgungsvertrags regeln. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie diese Bedingungen erhalten können: Grundversorger-Website: Die allgemeinen und ergänzenden ...
Was kann ich machen, wenn mein Grundversorger die Bedingungen und Preise ändert?
Wenn Ihr Grundversorger die Bedingungen oder Preise ändert, haben Sie verschiedene Optionen, um darauf zu reagieren: Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag außerhalb der ...
Was steckt hinter dem Begriff der Ersatzversorgung?
Der Begriff "Ersatzversorgung" beschreibt die Bereitstellung von Elektrizität oder Gas an Kunden, die aus irgendeinem Grund vorübergehend oder dauerhaft keinen gültigen Vertrag mit einem Energieversorger haben. Dies kann beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, einer Insolvenz des Versorgers ...
Wer ist für die Ersatzversorgung zuständig?
Generell ist der Grundversorger, der im Netzgebiet für die Ersatzversorgung zuständig ist, der erste Ansprechpartner. Wer der Grundversorger ist, findet man dank Internet schnell und einfach heraus. Grundversorger sind in der Regel diejenigen Energieversorgungsunternehmen, die in einem ...
Was ist ein Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung?
Stromkunden, die nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sind, haben einen sogenannten "Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung". Früher - vor Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - wurden solche Stromverträge als Sonderverträge bezeichnet. Die gesetzliche Regelung ...
Kann der Grundversorger die Grundversorgung kündigen?
In Deutschland ist die Grundversorgung eine gesetzlich geregelte Pflicht für den örtlichen Grundversorger. Daher kann der Grundversorger die Grundversorgung grundsätzlich nicht einseitig kündigen, da er die Verpflichtung hat, alle Haushalte in seinem Versorgungsgebiet mit Energie (Strom oder ...