Grundversorgung Strom und Gas

Grundversorgung Strom und Gas

Von: Dr. Jörg Heidjann

Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Versorgung mit Strom und Gas 

Die Grundversorgung sichert allen Haushalten in Deutschland gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes unterbrechungsfreie Stromlieferungen zu. Dieser Service stellt sicher, dass alle Haushalte unabhängig von ihrer Lage eine zuverlässige Versorgung erhalten. Grundversorgungstarife sind oft höher als alternative Angebote, bieten aber eine stabile und gesetzlich geregelte Versorgungssicherheit.

Die gesetzlich geregelte Grundversorgung mit Strom (und Gas) ist eine zentrale Säule der Energieversorgung in Deutschland. Damit jeder Haushalt prinzipiell und zu angemessenen Preisen mit Strom versorgt werden kann, muss stets ein Energieunternehmen vor Ort als Grundversorger fungieren - selbst dann, wenn dies nicht ausdrücklich wirtschaftlich ist.

Als Grundversorger gilt in der Regel der Energielieferant, welcher die meisten Kunden vor Ort mit Strom über das öffentliche Netz versorgt. Dies wird laut Gesetzgeber alle drei Jahre neu festgelegt. Häufig, jedoch nicht zwingend, fungieren Stadtwerke als Grundversorger. Sie sind entweder privatwirtschaftlich organisiert oder liegen in öffentlicher Hand.

Für die Grundversorgung gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Aus Verbrauchersicht besonders wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt laut Grundversorgungsverordnung lediglich zwei Wochen. Damit ist für Stromkunden ein schneller und unproblematischer Stromanbieterwechsel möglich.

Stromvergleich Grundversorger

Wir vergleichen in einer umfangreichen Studie täglich die Strompreise in der Grundversorgung für alle deutschen Städte und erstellen darau ein detailliertes Ranking der Städte basierend auf ihren Strompreisen.

Unsere Analyse umfasst nicht nur die Stromkosten der Stromversorgung in der Grundversorgung, sondern bezieht auch die Tarife der günstigsten Ökostromanbieter und der preiswertesten Anbieter außerhalb der Grundversorgung mit ein. Für vertiefte Einblicke sind die Namen der Städte und der Stromanbieter in unserer Tabelle verlinkt. Ein einfacher Klick leitet Sie zu Seiten weiter, die detaillierte Informationen über die Energieversorger und die spezifischen Merkmale jeder Stadt bieten.

Die Tabelle zeichnet sich durch ihre Interaktivität, Durchsuchbarkeit und Sortierbarkeit aus, was eine maßgeschneiderte und benutzerfreundliche Erfahrung gewährleistet. Mit einer Suche nach Ihrer Stadt finden Sie sofort detaillierte Informationen zu Ihrem Grundversorger.

Hinweis: Die Tabelle ist sehr umfangreich und benötig daher bis zu 30 Sekunden Ladezeit.

So finden Sie Ihren Grundversorger

Um Ihren Grundversorger für Strom und Gas herauszufinden, können Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Grundversorger durch den Tarifrechner herausfinden:
Wenn Sie in unserem Tarifrechner Ihre Postleitzahl eingeben, dann wird Ihnen automatisch auf der Ergebnisseite der Grundversorger als Vergleichstarif angezeigt.

2. Grundversorger über Tabelle mit allen Städten herausfinden:
Wir haben eine Tabelle mit allen Städten in Deutschland erstellt. In dieser Tabelle finden Sie unter anderem den Grundversorger der jeweiligen Stadt als auch zahlreiche weitere Informationen zum lokalen Stromangebot.

3. Rechnungen überprüfen:
Schauen Sie auf Ihre letzten Abrechnungen für Strom und Gas. Der Name Ihres aktuellen Versorgers sollte dort angegeben sein. Wenn Sie bei Ihrem Grundversorger sind, wird dies normalerweise auf der Rechnung vermerkt.

4. Lokale Stadtwerke kontaktieren:
In vielen Gebieten sind die lokalen Stadtwerke oder ein regionaler Anbieter der Grundversorger. Sie können sie direkt kontaktieren und nachfragen.

5. Nachbarschaft fragen:
Manchmal ist die einfachste Methode, Nachbarn oder Vermieter zu fragen, insbesondere wenn Sie neu in der Gegend sind.

6. Netzbetreiber anfragen:
Der Netzbetreiber Ihrer Region kann Ihnen ebenfalls Auskunft geben. Der Netzbetreiber ist für das Strom- und Gasnetz zuständig und weiß, wer der Grundversorger ist.

Was kostet Strom in der Grundversorgung?

Die Kosten für Strom n der Grundversorgung variieren je nach Region, Anbieter und dem Verbrauch. Im bundesweiten Durchschnitt kostet Strom in der Grundversorgung am 27. April 2024 45,16 Cent pro kWh. Damit zahlt ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 1.580,65 EUR pro Jahr, wenn er Strom vom Grundversorger bezieht.

Im günstigsten Alternativtarif kostet die Kilowattstunde Strom hingegen 26,90 Cent pro kWh. Damit zahlt der Vergleichshaushalt beim günstigsten Anbieter 941,60 EUR pro Jahr und spart gegenüber der teuren Grundversorgung 639,05 EUR.

Was Strom in der Grundversorung an Ihrem Wohnort kostet und wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können, finden Sie über unseren Stromrechner heraus.

Verbraucherzentrale rät Verbrauchern in der Grundversorgung den Anbieter zu wechseln

Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sagt: "Leider schrecken viele Verbraucherinnen und Verbraucher noch immer davor zurück, den Energieversorger zu wechseln und die Grundversorgung zu verlassen." Dabei sei das Einsparpotenzial mitunter enorm, denn: "Obwohl die Handelspreise für Strom und Gas schon seit einiger Zeit stabil sind, verlangen einige Grundversorger noch immer Krisenpreise."

So wechseln Sie aus der Strom-Grundversorgung zu einem günstigeren Stromanbieter

Sie haben noch nie Ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt? Dann werden Sie automatisch über die teure Grundversorgung beliefert. Für alle Haushalte, die im Rahmen der teuren Grundversorgung mit Strom und/oder Gas beliefert werden, lohnt sich ein Wechsel finanziell immer. Allein durch die Wahl eines günstigeren Tarifs oder Anbieters können Haushalte in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Und weil die meisten Energieversorger zudem lukrative Neukunden- und Wechselboni anbieten, zahlt sich der Anbieterwechsel gleich doppelt aus.

Anleitung zum Wechsel aus der Strom-Grundversorgung zu einem günstigeren Stromanbieter:

  1. Stromverbrauch ermitteln: Notieren Sie Ihren jährlichen Stromverbrauch, zu finden auf Ihrer letzten Stromabrechnung.

  2. Stromanbieter vergleichen: Nutzen Sie unseren TÜV- zertifizierten Stromrechner, um verschiedene Anbieter und Tarife basierend auf Ihrem Verbrauch zu vergleichen.

  3. Tarife prüfen: Achten Sie auf Vertragslaufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfristen und mögliche Boni.

  4. Anbieter auswählen: Entscheiden Sie sich für einen Anbieter, der Ihren Bedürfnissen entspricht und günstigere Konditionen bietet. Nehmen Sie einen Anbieter, der mit unserem Label "Deutschlands beste Stromanbieter" ausgezeichnet ist.

  5. Antrag stellen: Beantragen Sie den Wechsel direkt online. Nutzen Sie dazu unseren Stromanbieter-Wechselservice.

  6. Kündigung durch neuen Anbieter: In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger.

  7. Wechselbestätigung abwarten: Sie erhalten eine Bestätigung über den Wechsel und das Datum der Umstellung.

  8. Zählerstand mitteilen: Geben Sie Ihren aktuellen Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechseltermins an den neuen Anbieter weiter.

  9. Übergangsphase: Ihr Strom wird während des gesamten Wechselprozesses ununterbrochen geliefert.

Der Stromanbieterwechsel aus der Strom Grundversorgung lässt sich schnell und unkompliziert erledigen. Denn hier schreibt der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen vor. Zudem darf der folgende Wechsel laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen, sobald der neue Versorger den Kunden beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hat.

Nachdem Sie den Wechsel über uns beauftragt haben übernimmt Ihr neuer Versorger für Sie alle weiteren Kündigungs- und Wechselformalitäten und Sie werden danach lückenlos und deutlich günstiger mit Strom versorgt.

Zahlen und Fakten zur Stromgrundversorgung in Deutschland

  • 45,16 Cent pro kWh - durchschnittlicher Strompreis in der Grundversorgung
  • 639,05 EUR - durchschnittliche Ersparnis beim Wechsel des Grundversorgers

(StromAuskunft, aktuelle Strompreisen am 27. April 2024)

  • 24 Prozent - Anteil der Haushalte in der Grundversorgung in Deutschland
  • 37 Prozent - Anteil der Stromkunden, die über einen Sondervertrag des Grundversorgers beliefert werden
  • 39 Prozent - Anteil der Stromkunden, die über einen Tarif bei einem alternativen Stromanbieter verfügen
  • 4 Millionen - Zahl der Anbieterwechsel in Deutschland pro Jahr

(Bundesnetzagentur, 2023)

Fragen und Antworten zur Grundversorgung

Was bedeutet der Begriff Grundversorgung?

Im Zusammenhang mit der allgemeinen Energieversorgung (vor allem Strom und Gas) fällt oftmals der Begriff der Grundversorgung. Diese ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt. Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden kann, muss ein ...

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Wie ist die Grundversorgung in Deutschland gesetzlich geregelt?

Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das zentrale Gesetz ist das Energiewirtschaftsgesetz, welches bereits 1935 zum ersten Mal in Kraft trat und seither mehrmals entscheidend verändert wurde. Aus dem Energiewirtschaftsgesetz werden zahlreiche Verordnungen zur ...

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Wie erkenne ich, wer mein Grundversorger ist?

Die Anzahl an unterschiedlichen Stromversorgern ist sehr groß. Mittlerweile gibt es in zahlreichen Kommunen mehrere Anbieter, die ihre Kunden mit Strom versorgen können. Als Grundversorger gilt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz ...

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Wie finde ich meinen Grundversorger?

Um herauszufinden, wer Ihr Grundversorger ist, können Sie folgende Schritte unternehmen: Postleitzahl und Wohnort: Ihr Grundversorger ist abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrer Postleitzahl. Sie können eine Online-Suche durchführen, indem Sie "Grundversorger" zusammen mit Ihrer Postleitzahl ...

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Was sind die allgemeinen Bedingungen des Grundversorgers?

Die allgemeinen Bedingungen des Grundversorgers sind in der Grundversorgungsverordnung (GVV) festgelegt, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassen wurde. Die GVV regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas durch den ...

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Was sind ergänzende Bedingungen in der Grundversorgung?

Ergänzende Bedingungen in der Grundversorgung sind zusätzliche Vereinbarungen und Regelungen, die der Grundversorger in seinen Verträgen und Tarifen festlegt, um bestimmte Aspekte der Energieversorgung zu regeln, die nicht bereits in der Grundversorgungsverordnung (GVV) ausführlich geregelt ...

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Wo erhalte ich die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen?

Die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen sind wichtige Dokumente, die die Rechte und Pflichten im Rahmen eines Energieversorgungsvertrags regeln. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie diese Bedingungen erhalten können: Grundversorger-Website: Die allgemeinen und ergänzenden ...

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Was kann ich machen, wenn mein Grundversorger die Bedingungen und Preise ändert?

Wenn Ihr Grundversorger die Bedingungen oder Preise ändert, haben Sie verschiedene Optionen, um darauf zu reagieren: Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag außerhalb der ...

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Was steckt hinter dem Begriff der Ersatzversorgung?

Der Begriff "Ersatzversorgung" beschreibt die Bereitstellung von Elektrizität oder Gas an Kunden, die aus irgendeinem Grund vorübergehend oder dauerhaft keinen gültigen Vertrag mit einem Energieversorger haben. Dies kann beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, einer Insolvenz des Versorgers ...

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Wer ist für die Ersatzversorgung zuständig?

Generell ist der Grundversorger, der im Netzgebiet für die Ersatzversorgung zuständig ist, der erste Ansprechpartner. Wer der Grundversorger ist, findet man dank Internet schnell und einfach heraus. Grundversorger sind in der Regel diejenigen Energieversorgungsunternehmen, die in einem ...

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Was ist ein Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung?

Stromkunden, die nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sind, haben einen sogenannten "Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung".  Früher - vor Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - wurden solche Stromverträge als Sonderverträge bezeichnet. Die gesetzliche Regelung ...

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Kann der Grundversorger die Grundversorgung kündigen?

In Deutschland ist die Grundversorgung eine gesetzlich geregelte Pflicht für den örtlichen Grundversorger. Daher kann der Grundversorger die Grundversorgung grundsätzlich nicht einseitig kündigen, da er die Verpflichtung hat, alle Haushalte in seinem Versorgungsgebiet mit Energie (Strom oder ...

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Aktuelle Nachrichten zum Thema Grundversorgung

26.10.2023
Kunden des Kölner Energieversorgers RheinEnergie profitieren ab Januar 2024 von sinkenden Strompreisen. Die Vergünstig...
11.09.2023
Die Strom- und Gaspreise in Deutschland haben sich 2023 wieder stabilisiert, liegen in neu abgeschlossenen Sondertarifen...
23.05.2023
Zahlreiche örtliche Grundversorger haben für die kommenden Monate sinkende Strom- und Gaspreise angekündigt. Die Tari...
25.04.2023
Trotz eines allgemein sinkenden Trends erhöhen zahlreiche Grundversorger in Deutschland derzeit ihre Strompreise. Beste...

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 36 Grundversorgungspflicht

(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Energieversorgungsunternehmen dürfen bei den Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen nicht nach dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Grundversorgungsvertrages unterscheiden. Die Veröffentlichungen im Internet müssen einfach auffindbar sein und unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich um die Preise und Bedingungen der Belieferung in der Grundversorgung handelt. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht zudem nicht für die Dauer von drei Monaten seit dem Beginn einer Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1, sofern der Haushaltskunde bereits zuvor an der betroffenen Entnahmestelle beliefert wurde und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte. Ein konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie ist für die betroffene Entnahmestelle für diesen Zeitraum ausgeschlossen.

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen treffen. Über Einwände gegen das Ergebnis der Feststellungen nach Satz 2, die bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde einzulegen sind, entscheidet diese nach Maßgabe der Sätze 1 und 2. Stellt der Grundversorger nach Satz 1 seine Geschäftstätigkeit ein, so gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.

(3) Im Falle eines Wechsels des Grundversorgers infolge einer Feststellung nach Absatz 2 gelten die von Haushaltskunden mit dem bisherigen Grundversorger auf der Grundlage des Absatzes 1 geschlossenen Energielieferverträge zu den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für geschlossene Verteilernetze.

Das sagen unsere Kunden: TÜV geprüft, Testsieger und eKomi Gold Siegel


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