Mittwoch, 27. September 2023

Aktuelle Strompreise / Energiekosten reduzieren 

Grundversorgung Strom

Grundversorgung Strom

Kraftwerk mit Strommasten

Kraftwerk mit Strommasten

Von: Dr. Jörg Heidjann

Was bedeutet Grundversorgung?

Die Grundversorgung sichert allen Haushalten in Deutschland gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes unterbrechungsfreie Stromlieferungen zu. Diese Sicherheit hat jedoch ihren Preis: Grundversorgungstarife zählen zu den teuersten Stromtarifen überhaupt.

Die gesetzlich geregelte Grundversorgung mit Strom (und Gas) ist eine zentrale Säule der Energieversorgung in Deutschland. Die Idee: Damit jeder Haushalt prinzipiell und zu angemessenen Preisen mit Strom versorgt werden kann, muss stets ein Energieunternehmen vor Ort als Grundversorger fungieren - selbst dann, wenn dies nicht ausdrücklich wirtschaftlich ist. Verbraucher in Deutschland können sich also darauf verlassen, unabhängig von ihrem Wohnort garantiert mit Strom beliefert zu werden.

Als Grundversorger gilt in der Regel der Energielieferant, welcher die meisten Kunden vor Ort mit Strom über das öffentliche Netz versorgt. Dies wird laut Gesetzgeber alle drei Jahre neu festgelegt. Häufig, jedoch nicht zwingend, fungieren Stadtwerke als Grundversorger. Sie sind entweder privatwirtschaftlich organisiert oder liegen in öffentlicher Hand.

Für die Grundversorgung gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Aus Verbrauchersicht besonders wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt laut Grundversorgungsverordnung lediglich zwei Wochen. Damit ist für Stromkunden ein schneller und unproblematischer Stromanbieterwechsel möglich.

Was kostet Strom in der Grundversorgung?

Aus unseren kontinuierlichen Marktanalysen geht hervor, dass der aktuelle Strompreis in der Grundversorgung nach Stand 47,13 Cent pro kWh beträgt. Damit zahlt ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 1.649,71 EUR pro Jahr, wenn er Strom vom Grundversorger bezieht.

Im günstigsten Altenativtarif kostet die Kilowattstunde Strom hingegen 30,16 Cent pro kWh. Damit zahlt der Vergleichshaushalt beim günstigsten Anbieter 1.055,73 EUR pro Jahr und spart gegenüber der teuren Grundversorgung 593,98 EUR.

Fragen und Antworten zur Grundversorgung

Was bedeutet der Begriff Grundversorgung?

Im Zusammenhang mit der allgemeinen Energieversorgung (vor allem Strom und Gas) fällt oftmals der Begriff der Grundversorgung. Diese ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt. Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden kann, muss ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. In der Regel ist es der Energielieferant, der die meisten Kunden im öffentlichen Versorgungsnetz mit Strom und/oder Gas versorgt.

Geregelt ist dies in §36 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel ist es, das alle Haushalte zu einem angemessenen Preis Strom und/oder Gas zu erhalten, auch wenn sie dezentral liegen und sich aus rein wirtschaftlichen Gründen die Versorgung für das Energieunternehmen oder den Staat nicht lohnen würde.

Der Begriff "Grundversorgung" bezieht sich auf den Standardtarif für Strom- oder Gasversorgung, der für Verbraucher in einer Region gilt, die keinen alternativen Anbieter gewählt haben. Dieser Tarif wird in der Regel von einem örtlichen Versorgungsunternehmen bereitgestellt und ist für Verbraucher verpflichtend, die keinen anderen Tarif gewählt haben.

Die Konditionen der Grundversorgung, einschließlich des Preises und der Konditionen für Abrechnung und Lieferung, sind gesetzlich geregelt und können von Region zu Region unterschiedlich sein. In der Regel ist die Grundversorgung jedoch ein eher teurer Tarif im Vergleich zu alternativen Anbietern, und Verbraucher haben oft die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, um bessere Konditionen und niedrigere Preise zu erhalten.

Die Grundversorgung dient als Sicherheitsnetz für Verbraucher, die keinen speziellen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben oder deren Vertrag aufgrund von Kündigung, Umzug oder anderen Gründen endet. In solchen Fällen werden die Verbraucher automatisch in die Grundversorgung aufgenommen und erhalten ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung.

Die Preise in der Grundversorgung sind jedoch oft höher als die Preise in individuellen Verträgen mit anderen Energieversorgern. Daher ist es empfehlenswert, den Energiemarkt zu vergleichen und einen passenden Anbieter und Tarif auszuwählen, um Kosten zu sparen und von günstigeren Angeboten zu profitieren.

Wie ist die Grundversorgung in Deutschland gesetzlich geregelt?

Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das zentrale Gesetz ist das Energiewirtschaftsgesetz, welches bereits 1935 zum ersten Mal in Kraft trat und seither mehrmals entscheidend verändert wurde.

Aus dem Energiewirtschaftsgesetz werden zahlreiche Verordnungen zur Energieversorgung abgeleitet. Wettbewerb und Grundversorgung stehen im Mittelpunkt des Energiewirtschaftsgesetzes, welches außerdem garantieren soll, dass die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze langfristig leistungsfähig und zuverlässig arbeiten können. Das Gesetz verfügt über insgesamt zehn Teile, die exakt 118 Paragrafen beinhalten. Folgende Inhalte werden im Energiewirtschaftsgesetz geregelt:

  • Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Paragraf 1-5)
  • Teil 2 Entflechtung (Paragraf 6-10)
  • Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs (Paragraf 10-35)
  • Teil 4 Energielieferung an Letztverbrauche (Paragraf 36-42)
  • Teil 5 Planfeststellung, Wegenutzung (Paragraf 42-48)
  • Teil 6 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung (Paragraf 49-53)
  • Teil 7 Behörde (Paragraf 54-64)
  • Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (Paragraf 65-108)
  • Teil 9 Sonstige Vorschriften (Paragraf 109-111)
  • Teil 10 Evaluierung, Schlussvorschriften (Paragraf 112-118)

 

Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes

Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist es, eine preisgünstige, sichere, verbraucherfreundliche, umweltfreundliche und vor allem effiziente leitungsgebundene Energieversorgung für die Haushalte in Deutschland herzustellen. (vgl. hierzu Energieversorgungsgesetz §1). Seit einiger Zeit spielt auch der Faktor Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien eine sehr wichtige Rolle. Die Bundesnetzagentur ist die oberste Bundesbehörde, die stets für die Einhaltung, Aufrechterhaltung und Förderung eines wettbewerbsfähigen Energienetzes zuständig ist.

Die Stromgrundversorgungsverordnung

Seit 2007 gibt es mit der (Strom GVV) eine neue Verordnung. Für den Gasbereich ist dies die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Zuvor galt die Bundestarifverordnung Elektrizität. Die Verordnungen regeln die Grundversorgung für Haushaltskunden.

Primäres Ziel der Stromgrundversorgungsverordnung

Die Stromgrundversorgungsverordnung enthält 23 Paragrafen. Sie regelt die Allgemeinen Bedingungen im Bereich der Grundversorgung. Demnach sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen, sobald sie Grundversorger sind, dazu verpflichtet Haushaltskunden in Niederspannung zu Allgemeinen Preisen mit Strom zu beliefern. Diese Verpflichtung erfolgt durch §36 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Verordnung setzt außerdem fest, dass Bedingungen zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden im sogenannten Grundversorgungsvertrag festgehalten werden. Darüber hinaus regelt die Stromgrundversorgungsverordnung auch die Ersatzversorgung, die durch §38 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt ist. Kunden sind ausschließlich Letztverbraucher. Grundversorger werden ebenfalls definiert. Es sind nämlich diejenigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beliefern.

Wie erkenne ich, wer mein Grundversorger ist?

Die Anzahl an unterschiedlichen Stromversorgern ist sehr groß. Mittlerweile gibt es in zahlreichen Kommunen mehrere Anbieter, die ihre Kunden mit Strom versorgen können.

Als Grundversorger gilt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz versorgt. Für die Gasversorgung gilt die gleiche Regel. Der Grundversorger hat verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen. Diese sind sogar gesetzlich festgesetzt.

Dazu gehört vor allem, dass er JEDEM Kunden, der über einen Haushalt verfügt auch mit Strom und/oder Gas versorgen muss. Die Preise sind hierbei auch geregelt. Sie richten sich nach den allgemeinen Bedingungen. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, alle allgemeinen Bedingungen öffentlich zugänglich zu machen. In der Regel nutzt er hierfür Infobriefe, Aushänge und die eigene Webseite.

Da die Betreiber der Energieversorgungsnetze seit einigen Jahren gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle drei Jahre den Grundversorger festzulegen, kann dieser auch wechseln. Die Betreiber sind außerdem angewiesen, den neuen/alten Grundversorger der zuständigen Landesbehörde zu melden.

So finden Sie Ihren Grundversorger heraus

Auf StromAuskunft.de finden Sie alle Stromanbieter übersichtlich aufgelistet und können sich auch den Ihren Grundversorger heraussuchen. Dazu wählen Sie am besten einfach Ihre Stadt in der Städteübersicht aus und informieren sich dort über Ihren lokalen Strommarkt.

Alternativ können Sie in unserem Stromrechner Ihre PLZ und irgendeinen Stromverbrauch in kWh eingeben. Auf der Ergbnisseite sind dann der Grundversorger und der Grundversorungstarif als Vergleichstarife in dem Dropdown-Menü angegeben.  

Sie können auch eine Online-Suche durchführen, indem Sie "Grundversorger" zusammen mit Ihrer Postleitzahl und Ihrem Wohnort in eine Suchmaschine eingeben. Oftmals sind die Grundversorger auf den jeweiligen Websites der Stadt oder Gemeinde aufgelistet.

Wenn Sie bereits Strom oder Gas beziehen und nicht sicher sind, ob Sie in der Grundversorgung sind, überprüfen Sie Ihre Energierechnungen. Der Name des Versorgungsunternehmens, das Sie mit Strom oder Gas versorgt, sollte auf der Rechnung angegeben sein. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, wird dies in der Regel auch auf der Rechnung vermerkt.

Wie finde ich meinen Grundversorger?

Um herauszufinden, wer Ihr Grundversorger ist, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Postleitzahl und Wohnort: Ihr Grundversorger ist abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrer Postleitzahl. Sie können eine Online-Suche durchführen, indem Sie "Grundversorger" zusammen mit Ihrer Postleitzahl und Ihrem Wohnort in eine Suchmaschine eingeben. Oftmals sind die Grundversorger auf den jeweiligen Websites der Stadt oder Gemeinde aufgelistet.

  2. Rechnungen prüfen: Wenn Sie bereits Strom oder Gas beziehen und nicht sicher sind, ob Sie in der Grundversorgung sind, überprüfen Sie Ihre Energierechnungen. Der Name des Versorgungsunternehmens, das Sie mit Strom oder Gas versorgt, sollte auf der Rechnung angegeben sein. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, wird dies in der Regel auch auf der Rechnung vermerkt.

  3. Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Liste der Grundversorger in Deutschland. Sie können auf der Website der Bundesnetzagentur nach Ihrem Grundversorger suchen, indem Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld eingeben.

  4. Anruf oder E-Mail beim lokalen Netzbetreiber: Wenn Sie immer noch unsicher sind, wer Ihr Grundversorger ist, können Sie sich an Ihren lokalen Netzbetreiber wenden und nach dem zuständigen Grundversorger in Ihrem Gebiet fragen. Der Netzbetreiber ist für den Betrieb und die Wartung des Strom- und Gasnetzes in Ihrer Region verantwortlich und kann Ihnen Auskunft über den Grundversorger geben.

Bitte beachten Sie, dass der Grundversorger und der Netzbetreiber in einigen Fällen identisch sein können, aber das ist nicht immer der Fall.

In der Regel ist die Suche nach dem Grundversorger vor Ort sehr einfach. Schließlich muss der Grundversorger vor Ort alle Informationen zu den allgemeinen und ergänzenden Bedingungen öffentlich machen. Sie können Ihren Grundversorger auch ganz einfach auf StromAuskunft.de finden, und zwar haben wir für jede Stadt in Deutschland eine Übersichtsseite mit den wesentlichen Informationen zum lokalen Strommarkt erstellt.

Wählen Sie auf unserer Übersichtsseite einfach Ihre Stadt aus und schon finden Sie auch Ihren Grundversorger.

Wer ist mein Grundversorger?

Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, welches im Netzgebiet vor Ort die meisten Haushalt mit Strom versorgt. Dieser wird dieser alle drei Jahre neu festgelegt. Das geschieht durch die Betreiber der Energieversorgungsnetze im Bereich der Allgemeinen Versorgung. Wenn der Grundversorger nach drei Jahren neu ermittelt wurde, muss der Betreiber diesen an die dafür zuständige Landesbehörde melden.

Auf StromAuskunft.de findet man viele nützliche Infos zum Thema Grundversorger vor Ort.

 

Was sind die allgemeinen Bedingungen des Grundversorgers?

Die allgemeinen Bedingungen des Grundversorgers sind in der Grundversorgungsverordnung (GVV) festgelegt, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassen wurde. Die GVV regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas durch den jeweiligen Grundversorger.

Einige der allgemeinen Bedingungen, die in der GVV festgelegt sind, umfassen:

  1. Anschluss und Versorgung: Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden in seinem Versorgungsgebiet mit Elektrizität oder Gas zu versorgen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Strom oder Gas aus der Grundversorgung zu beziehen.

  2. Vertragsabschluss und Laufzeit: Ein Grundversorgungsvertrag kommt zustande, wenn ein Kunde tatsächlich Strom oder Gas aus der Grundversorgung bezieht. Die Vertragslaufzeit ist in der Regel unbefristet, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden.

  3. Kündigungsfristen: Kunden in der Grundversorgung können ihren Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Grundversorger können ihrerseits den Vertrag nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. bei Nichtzahlung der Rechnungen oder bei missbräuchlicher Nutzung der Energieversorgung.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen: Die Preise in der Grundversorgung sind in der Regel höher als die Preise bei individuellen Verträgen mit anderen Energieversorgern. Die Preise müssen angemessen, transparent und nachvollziehbar sein. Der Grundversorger muss Änderungen der Preise rechtzeitig ankündigen, und Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preise erhöht werden.

  5. Kundeninformationen: Der Grundversorger ist verpflichtet, den Kunden über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Grundversorgung, die geltenden Preise, mögliche Preisänderungen, den Energiemix und andere relevante Informationen zu informieren.

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Grundversorgung von Haushaltskunden. Wenn Sie einen speziellen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, gelten die individuellen Vertragsbedingungen und Konditionen, die Sie mit dem Versorger vereinbart haben.

Der Grundversorger vor Ort hat verschiedene Verpflichtungen, die er gegenüber seinen Kunden einhalten muss. Die Grundversorgung muss daher zu bestimmten allgemeinen Bedingungen geschehen. Dies ist im sogenannten Grundversorgungsvertrag festgehalten. Demnach muss es Bestimmungen zum Umfang bzw. der Art der Versorgung geben. Darüber hinaus ist festgehalten, welche Pflichten, Rechte und Aufgaben der Grundversorger erfüllen muss bzw. durchsetzen darf.

Immer wieder lese ich von den allgemeinen Bedingungen und Preisen. Doch was versteht man darunter?

Ein sehr wichtiger Aspekt ist sicherlich die Abrechnung inklusive Preisen und zeitlichen Intervallen. Die Preise für Strom, Fernwärme und Gas sind bei der Grundversorgung festgelegt. Er besteht aus einem fixen Grundpreis und einem Arbeitspreis, der vom Verbrauch abhängig ist. Der vierte elementare Bestandteil der allgemeinen Bedingungen klärt, wie man den bestehenden Vertrag mit dem Grundversorger beenden kann.

Der Grundversorger ist außerdem der Transparenz verpflichtet. Das bedeutet, dass er die allgemeinen Bedingungen und Preise für die Öffentlichkeit jederzeit zugänglich machen muss. Neben Informationsbriefen oder auf Anfrage besteht im Internetzeitalter auch die Möglichkeit mittels der eigenen Webseite des Grundversorgers, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Bedingungen und Preise zu informieren.

Was sind ergänzende Bedingungen in der Grundversorgung?

Ergänzende Bedingungen in der Grundversorgung sind zusätzliche Vereinbarungen und Regelungen, die der Grundversorger in seinen Verträgen und Tarifen festlegt, um bestimmte Aspekte der Energieversorgung zu regeln, die nicht bereits in der Grundversorgungsverordnung (GVV) ausführlich geregelt sind. Diese ergänzenden Bedingungen müssen mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der GVV, im Einklang stehen und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Ergänzende Bedingungen können beispielsweise Regelungen enthalten zu:

  1. Tarifstrukturen: Der Grundversorger kann verschiedene Tarifoptionen anbieten, die sich in Preis und Leistung unterscheiden, z.B. Tarife mit verschiedenen Zahlungsmodalitäten oder Tarife, die bestimmte Preisgarantien oder Rabatte beinhalten.

  2. Zahlungsbedingungen: Ergänzende Bedingungen können Regelungen zur Zahlung der Energierechnungen enthalten, wie zum Beispiel Fälligkeiten, mögliche Zahlungsarten (Lastschrift, Überweisung, etc.), Zahlungsziele und Mahnverfahren.

  3. Informationen zum Energiemix: Der Grundversorger kann in den ergänzenden Bedingungen Informationen zum Energiemix bereitstellen, d.h. zur Zusammensetzung der verschiedenen Energiequellen, aus denen der Strom oder das Gas stammt.

  4. Vertragsänderungen: Ergänzende Bedingungen können Regelungen enthalten, wie Vertragsänderungen von Seiten des Grundversorgers oder des Kunden durchgeführt werden können und welche Fristen und Voraussetzungen dafür gelten.

  5. Zusätzliche Dienstleistungen: Der Grundversorger kann zusätzliche Dienstleistungen anbieten, wie zum Beispiel Energieberatung, Smart-Metering oder Wartungsdienstleistungen. Die Bedingungen für solche Dienstleistungen können ebenfalls in den ergänzenden Bedingungen geregelt sein.

Es ist wichtig, die ergänzenden Bedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor Sie einen Vertrag mit dem Grundversorger abschließen oder einen bestehenden Vertrag ändern. So stellen Sie sicher, dass Sie über alle relevanten Informationen verfügen und Ihre Rechte und Pflichten als Kunde kennen.

Der Grundversorger vor Ort ist dazu verpflichtet, die allgemeinen Bedingungen öffentlich zugänglich zu machen. Neben den allgemeinen Bedingungen gibt es aber noch ergänzende Bedingungen.

Generell beinhalten die Allgemeinen Bedingungen die groben Rahmenrichtlinien. Dazu gehören Umfang und Art der Versorgung (z.B. Strom und/oder Gas), Pflichten, Rechte und Aufgaben des Grundversorgers, Abrechnungsformalitäten und Bedingungen für die Aufkündigung des Grundversorgungsvertrages.

Wo erhalte ich die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen?

Die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen sind wichtige Dokumente, die die Rechte und Pflichten im Rahmen eines Energieversorgungsvertrags regeln. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie diese Bedingungen erhalten können:

  1. Grundversorger-Website: Die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen finden Sie in der Regel auf der Website des jeweiligen Grundversorgers oder Energieversorgungsunternehmens. Suchen Sie auf der Website nach einer Rubrik wie "Vertragsbedingungen", "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)" oder "Ergänzende Bedingungen".

  2. Vertragsunterlagen: Wenn Sie bereits einen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, sollten die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen in den Vertragsunterlagen enthalten sein, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

  3. Rechnungen: Einige Energieversorger fügen ihren Rechnungen auch Informationen zu den allgemeinen und ergänzenden Bedingungen bei oder weisen darauf hin, wo diese Bedingungen einsehbar sind.

  4. Kundenservice: Wenn Sie die Bedingungen nicht online oder in Ihren Vertragsunterlagen finden können, wenden Sie sich an den Kundenservice des betreffenden Energieversorgers. Sie können per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular auf der Website um Zusendung der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen bitten.

  5. Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bietet auf ihrer Website Informationen zur Grundversorgungsverordnung (GVV) an, in der die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung festgelegt sind. Die GVV ist ein Gesetz und für alle Grundversorger verbindlich. Die BNetzA-Website bietet jedoch keine Informationen zu den ergänzenden Bedingungen, da diese von jedem Grundversorger individuell festgelegt werden.

Jeder Grundversorger ist dazu verpflichtet, die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen öffentlich zu machen. Gesetzlich geregelt ist dies für die Stromversorgung in §2 Strom GVV und für Gas in §2GasGVV.

Der Grundversorgungsvertrag muss in Textform erscheinen und an die Kunden weitergegeben werden. Darüber hinaus kann man die allgemeinen Bedingungen auf der Internetseite des Grundversorgers schnell und einfach nachlesen. Schließlich ist jeder Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet, die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen öffentlich zu publizieren.

Veränderungen der Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen müssen ebenfalls öffentlich bekannt gegeben werden, bevor sie Inkrafttreten. Dem Kunden dürfen dabei keinerlei Kosten entstehen. Ein Inkrafttreten ist erst sechs Wochen nach der Veröffentlichung möglich. In der Regel treten die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen zum Monatsbeginn in Kraft.

Was kann ich machen, wenn mein Grundversorger die Bedingungen und Preise ändert?

Wenn Ihr Grundversorger die Bedingungen oder Preise ändert, haben Sie verschiedene Optionen, um darauf zu reagieren:

  1. Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist kündigen können. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall meistens zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Preiserhöhung erfahren haben. Überprüfen Sie die Kündigungsbedingungen in Ihrem Vertrag, um sicherzustellen, dass Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen können.

  2. Anbieterwechsel: Wenn Sie mit den geänderten Bedingungen oder Preisen nicht zufrieden sind, können Sie überlegen, zu einem anderen Energieversorger zu wechseln. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter, um herauszufinden, welcher Tarif am besten zu Ihrem Verbrauch und Ihren Anforderungen passt. Beachten Sie dabei auch die Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und mögliche Wechselboni.

  3. Verhandeln: In manchen Fällen können Sie versuchen, mit Ihrem Grundversorger über die geänderten Bedingungen oder Preise zu verhandeln. Dies ist jedoch eher selten und hängt vom jeweiligen Energieversorger ab. Es schadet jedoch nicht, den Versuch zu unternehmen und zu sehen, ob der Versorger bereit ist, die Bedingungen oder Preise anzupassen.

  4. Beschwerde einreichen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Änderungen der Bedingungen oder Preise nicht gerechtfertigt sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, können Sie eine Beschwerde beim Energieversorger einreichen. Sollte das Problem nicht zufriedenstellend gelöst werden, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermittelt.

Denken Sie daran, dass Sie bei einer Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen rechtzeitig und in einer angemessenen Form informiert werden müssen. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Fristen einhalten und die erforderlichen Schritte unternehmen, um Ihre Rechte als Verbraucher wahrzunehmen.

Mein Grundversorger ändert die Allgemeinen Preise und Ergänzenden Bedingungen. Wann werden die Änderungen wirksam und was muss der Grundversorger beachten.

Eine Änderung der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen darf frühestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung stattfinden. Die Wirksamkeit tritt zu Beginn eines Monats statt. Aufgrund der gesetzten Zeitspanne haben Kunden genügend Raum, um sich eventuell einen neuen Energielieferanten auszusuchen und den Stromanbieter zu wechseln.

Ausführliche Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.

Was steckt hinter dem Begriff der Ersatzversorgung?

Der Begriff "Ersatzversorgung" beschreibt die Bereitstellung von Elektrizität oder Gas an Kunden, die aus irgendeinem Grund vorübergehend oder dauerhaft keinen gültigen Vertrag mit einem Energieversorger haben. Dies kann beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, einer Insolvenz des Versorgers oder einer nicht rechtzeitigen Anmeldung bei einem Versorger auftreten.

In Deutschland ist die Ersatzversorgung gesetzlich geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die örtlichen Grundversorger verpflichtet, diese Kunden mit Energie zu versorgen. Die Ersatzversorgung wird in der Regel zu den Bedingungen der Grundversorgung und den jeweils geltenden Tarifen angeboten. Diese sind oft höher als die Tarife, die bei einem Vertrag mit einem individuellen Anbieter zu erwarten wären.

Es ist wichtig, dass Verbraucher, die sich in der Ersatzversorgung befinden, schnellstmöglich einen neuen Energieversorger suchen und einen Vertrag abschließen, um möglicherweise günstigere Tarife und Konditionen zu erhalten.

Ziel der Ersatzversorgung ist es, das in bestimmten Fällen der Letztverbraucher nicht ohne Strom und/oder Gas auskommen muss. Zur Leistung einer Ersatzversorgung kommt es immer dann, wenn ein Letztverbraucher (Haushaltskunde) nicht zu einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dann muss der Grundversorger für die Strom- und/oder Gasversorgung einspringen.

Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist sicherlich die Insolvenz eines Energielieferten. Hierbei hat der Haushaltskunde eigentlich einen anderen Lieferanten, als den Grundversorger. Geht dieser aber Pleite oder kann aus anderen Gründen keinen Strom bzw. kein Gas liefern, springt der Grundversorger ein. Ein solcher Fall kann auch eintreten, wenn es aufgrund von einer Vertragsumstellung eine Weiterversorgung unterbrochen wird.

Generell gilt hier §38 des EnGW und der §3 der Strom GVV bzw. der GasGVV. Der Grundversorger kann hierbei auch den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den Verbrauch in Rechnung stellen. So kann es sein, dass ein Letztverbraucher mehr zahlen muss, als er vorher bei dem anderen Energielieferanten getan hat. Allerdings dürfen die Kosten nicht die allgemeinen Preise, die aus den allgemeinen Bedingungen resultieren überschreiten. Darüber hinaus ist die Dauer der Ersatzversorgung auf drei Monate befristet.

Die Ersatzversorung gibt dem Verbraucher die Sicherheit, auch bei einer Insolvenz des jetzigen Versorgers nicht ohne Strom dazustehen.

Wer ist für die Ersatzversorgung zuständig?

Generell ist der Grundversorger, der im Netzgebiet für die Ersatzversorgung zuständig ist, der erste Ansprechpartner. Wer der Grundversorger ist, findet man dank Internet schnell und einfach heraus.

Grundversorger sind in der Regel diejenigen Energieversorgungsunternehmen, die in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom oder Gas versorgen. Sie haben die gesetzliche Pflicht, Verbraucher, die sich in der Ersatzversorgung befinden, mit Energie zu versorgen.

Die Grundversorger sind gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, diese Kunden mit Elektrizität oder Gas zu versorgen, bis ein neuer Vertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen wurde oder die Energieversorgung aus einem anderen Grund beendet wird.

Die Ersatzversorgung erfolgt in der Regel zu den Bedingungen und Tarifen der Grundversorgung, die oft höher sind als bei individuellen Verträgen mit anderen Anbietern. Daher ist es wichtig, dass Verbraucher, die sich in der Ersatzversorgung befinden, schnellstmöglich einen neuen Energieversorger suchen und einen Vertrag abschließen, um möglicherweise günstigere Tarife und Konditionen zu erhalten.

Wo finde ich denjenigen, der für die Ersatzversorgung zuständig ist?

Auf StromAuskunft.de finden Sie in der Stromanbieter Übersicht alle Städte mit den Grundversorgern in Deutschland. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, eine Ersatzversorgung bereitzustellen. Diese ist aber auf drei Monate befristet. Nach Ablauf dieser Frist ist ein sogenannter Energieliefervertrag abzuschließen.

Generell kann es sein, dass man für die Ersatzversorgung mehr zahlen muss, als beim alten Energielieferanten. Allerdings darf der Ersatzversorger nicht mehr Geld verlangen, als es die allgemeinen Preise deklarieren.

Was ist ein Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung?

Stromkunden, die nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sind, haben einen sogenannten "Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung".  Früher - vor Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - wurden solche Stromverträge als Sonderverträge bezeichnet. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich im § 41 EnWG.

Generell muss man sich aber nicht vom Grundversorger mit Strom und/oder Gas beliefern lassen. Schließlich kann man sich in Deutschland seinen Energielieferanten selbst aussuchen. Wenn man zunächst beim Grundversorger Energie bezieht, muss man den Vertrag auflösen. Hierfür gelten Fristen. Da ein Umzug meistens nicht von heute auf morgen geschieht und man häufig eine Vorlaufzeit besitzt, sollte an sich schon frühzeitig einen Energielieferanten aussuchen und schon vor dem Einzug einen Vertrag mit dem abschließen. Darüber hinaus muss der Grundversorger frühestmöglich über diesen Vorgang informiert werden.

Der rechtliche Rahmen ist in Deutschland bei der Energieversorgung klar festgelegt. Dies gilt auch, wenn man selbst noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen hat. Ein sehr bekanntes Beispiel ist hierbei sicherlich das sogenannte konkludente Verhalten. Wenn man z.B. in eine neue Wohnung gezogen ist und erstmals Energie bezieht, dann kommt ein Energieliefervertrag automatisch zustande. Dies passiert schon, wenn man unter anderem das Licht anmacht und noch keinen Energieversorger besitzt. Hier springt automatisch der Grundversorger ein.

Es ist sinnvoll, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschliessen, denn diese sind deutlich günstiger also die Preise in der Grundversorgung.  Auf StromAuskunft.de finden Sie alle Stromversorger sortiert nach Bundesländern, Landkreisen und Städten. Darüber hinaus zeigt das Portal automatisch den günstigsten Tarif an. Gerade wenn die Umzugsplanungen beginnen, ist die Suche nach einem günstigen Energielieferanten am neuen Wohnort entscheidend, sodass man damit nicht bis zum eigentlichen Einzug in die Wohnung warten sollte.

Kann der Grundversorger die Grundversorgung kündigen?

In Deutschland ist die Grundversorgung eine gesetzlich geregelte Pflicht für den örtlichen Grundversorger. Daher kann der Grundversorger die Grundversorgung grundsätzlich nicht einseitig kündigen, da er die Verpflichtung hat, alle Haushalte in seinem Versorgungsgebiet mit Energie (Strom oder Gas) zu versorgen.

Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen der Grundversorger die Versorgung mit Energie unterbrechen oder beenden kann, zum Beispiel:

  1. Nichtzahlung von Rechnungen: Wenn ein Kunde wiederholt seine Energierechnungen nicht begleicht, kann der Grundversorger nach vorheriger Mahnung und Androhung der Unterbrechung die Energieversorgung einstellen. Der Kunde ist jedoch weiterhin verpflichtet, die offenen Beträge zu begleichen, und die Versorgung wird in der Regel wieder aufgenommen, sobald die Zahlung erfolgt ist.

  2. Betrug oder Manipulation: Bei Manipulation von Zählern oder betrügerischen Handlungen kann der Grundversorger ebenfalls die Versorgung unterbrechen oder beenden.

  3. Technische oder sicherheitsrelevante Gründe: In Fällen, in denen die Energieversorgung aufgrund von technischen oder sicherheitsrelevanten Problemen nicht gewährleistet werden kann, kann der Grundversorger die Versorgung vorübergehend unterbrechen, um die Probleme zu beheben.

Insgesamt sind die Fälle, in denen der Grundversorger die Grundversorgung kündigen kann, jedoch eher selten und meist auf schwerwiegende Verstöße oder besondere Umstände zurückzuführen.

Gerade in den letzten Jahren ist auf Grund der hohen Strompreise dieser Vorgang häufiger zu beobachten. Insgesamt wird auf Grund nicht bezahlter Stromrechnungen jährlich fast 600.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgedreht. Allerdings darf der Grundversorger dies nur tun, wenn der Kunde mehrfach hintereinander seine Beträge nicht entrichtet und vorab mit einer Frist von zwei Wochen dazu aufgefordert wird, die ausstehende Summe zu bezahlen. In beiden genannten Fällen verschuldet der Endkunde die Kündigung selbst. Ein anderer weitaus strittiger Fall liegt dann vor, wenn der Grundversorger aus wirtschaftlichen Gründen, die Versorgung aufkündigt. Hierbei handelt es sich aber eher um einen Ausnahmefall. Der Grundversorger muss hier sehr gute Gründe vorlegen, warum die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Zahlen und Fakten zur Stromgrundversorgung in Deutschland

  • Der durchschnittliche Strompreis in der Grundversorgung beträgt aktuell 47,13 Cent pro kWh.
  • Verbraucher können durch einen Wechsel des Grundversorgers im Duchschnitt 593,98 EUR sparen.
  • 24 Prozent der Haushalte in Deutschland befinden sich in einem Grundversorgungsvertrag.
  • 37 Prozent der Stromkunden werden über einen Sondervertrag des Grundversorgers beliefert.
  • 39 Prozent der Stromkunden verfügen über einen Tarif bei einem alternativen Stromanbieter.
  • Jährlich wechseln knapp 4,8 Millionen Haushalte den Stromanbieter.

(Quellen: StromAuskunft.de, Bundesnetzagentur)

So wechseln Sie aus der Strom-Grundversorgung zu einem günstigeren Stromanbieter

Sie haben noch nie Ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt? Dann werden Sie automatisch über die teure Grundversorgung beliefert. Für alle Haushalte, die im Rahmen der teuren Grundversorgung mit Strom und/oder Gas beliefert werden, lohnt sich ein Wechsel finanziell immer. Allein durch die Wahl eines günstigeren Tarifs oder Anbieters können Haushalte in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Und weil die meisten Energieversorger zudem lukrative Neukunden- und Wechselboni anbieten, zahlt sich der Anbieterwechsel gleich doppelt aus.

So geht´s: Nutzen Sie unseren Stromanbieter-Wechselservice, um in Sekundenschnelle die günstigsten verfügbaren Stromangebote von fairen Energieversorgern zu checken. Nach Eingabe von Jahresverbrauch und Postleitzahl erkennen Sie auf einen Blick das Sparpotenzial gegenüber der örtlichen Strom-Grundversorgung und können den Wechsel gleich online beauftragen.

Der Stromanbieterwechsel aus der Strom Grundversorgung lässt sich schnell und unkompliziert erledigen. Denn hier schreibt der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen vor. Zudem darf der folgende Wechsel laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen, sobald der neue Versorger den Kunden beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hat.

Nachdem Sie den Wechsel über uns beauftragt haben übernimmt Ihr neuer Versorger für Sie alle weiteren Kündigungs- und Wechselformalitäten und Sie werden danach lückenlos und deutlich günstiger mit Strom versorgt.

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