Von: Dr. Jörg Heidjann
Die Grundversorgung sichert allen Haushalten in Deutschland gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes unterbrechungsfreie Stromlieferungen zu. Diese Sicherheit hat jedoch ihren Preis: Grundversorgungstarife zählen zu den teuersten Stromtarifen überhaupt.
Die gesetzlich geregelte Grundversorgung mit Strom (und Gas) ist eine zentrale Säule der Energieversorgung in Deutschland. Die Idee: Damit jeder Haushalt prinzipiell und zu angemessenen Preisen mit Strom versorgt werden kann, muss stets ein Energieunternehmen vor Ort als Grundversorger fungieren - selbst dann, wenn dies nicht ausdrücklich wirtschaftlich ist. Verbraucher in Deutschland können sich also darauf verlassen, unabhängig von ihrem Wohnort garantiert mit Strom beliefert zu werden.
Als Grundversorger gilt in der Regel der Energielieferant, welcher die meisten Kunden vor Ort mit Strom über das öffentliche Netz versorgt. Dies wird laut Gesetzgeber alle drei Jahre neu festgelegt. Häufig, jedoch nicht zwingend, fungieren Stadtwerke als Grundversorger. Sie sind entweder privatwirtschaftlich organisiert oder liegen in öffentlicher Hand.
Für die Grundversorgung gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Aus Verbrauchersicht besonders wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt laut Grundversorgungsverordnung lediglich zwei Wochen. Damit ist für Stromkunden ein schneller und unproblematischer Stromanbieterwechsel möglich.
Aus unseren kontinuierlichen Marktanalysen geht hervor, dass der aktuelle Strompreis in der Grundversorgung nach Stand 47,98 Cent pro kWh beträgt. Damit zahlt ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 1.679,32 EUR pro Jahr, wenn er Strom vom Grundversorger bezieht.
Im günstigsten Altenativtarif kostet die Kilowattstunde Strom hingegen 33,36 Cent pro kWh. Damit zahlt der Vergleichshaushalt beim günstigsten Anbieter 1.167,44 EUR pro Jahr und spart gegenüber der teuren Grundversorgung 511,88 EUR.
Was bedeutet der Begriff Grundversorgung?
Im Zusammenhang mit der allgemeinen Energieversorgung (vor allem Strom und Gas) fällt oftmals der Begriff der Grundversorgung. Diese ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt. Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden kann, muss ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. In der Regel ist es der Energielieferant, der die meisten Kunden im öffentlichen Versorgungsnetz mit Strom und/oder Gas versorgt.
Geregelt ist dies in §36 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel ist es, das alle Haushalte zu einem angemessenen Preis Strom und/oder Gas zu erhalten, auch wenn sie dezentral liegen und sich aus rein wirtschaftlichen Gründen die Versorgung für das Energieunternehmen oder den Staat nicht lohnen würde.
Der Begriff "Grundversorgung" bezieht sich auf den Standardtarif für Strom- oder Gasversorgung, der für Verbraucher in einer Region gilt, die keinen alternativen Anbieter gewählt haben. Dieser Tarif wird in der Regel von einem örtlichen Versorgungsunternehmen bereitgestellt und ist für Verbraucher verpflichtend, die keinen anderen Tarif gewählt haben.
Die Konditionen der Grundversorgung, einschließlich des Preises und der Konditionen für Abrechnung und Lieferung, sind gesetzlich geregelt und können von Region zu Region unterschiedlich sein. In der Regel ist die Grundversorgung jedoch ein eher teurer Tarif im Vergleich zu alternativen Anbietern, und Verbraucher haben oft die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, um bessere Konditionen und niedrigere Preise zu erhalten.
Wie ist die Grundversorgung in Deutschland gesetzlich geregelt?
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das zentrale Gesetz ist das Energiewirtschaftsgesetz, welches bereits 1935 zum ersten Mal in Kraft trat und seither mehrmals entscheidend verändert wurde.
Aus dem Energiewirtschaftsgesetz werden zahlreiche Verordnungen zur Energieversorgung abgeleitet. Wettbewerb und Grundversorgung stehen im Mittelpunkt des Energiewirtschaftsgesetzes, welches außerdem garantieren soll, dass die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze langfristig leistungsfähig und zuverlässig arbeiten können. Das Gesetz verfügt über insgesamt zehn Teile, die exakt 118 Paragrafen beinhalten. Folgende Inhalte werden im Energiewirtschaftsgesetz geregelt:
Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes
Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist es, eine preisgünstige, sichere, verbraucherfreundliche, umweltfreundliche und vor allem effiziente leitungsgebundene Energieversorgung für die Haushalte in Deutschland herzustellen. (vgl. hierzu Energieversorgungsgesetz §1). Seit einiger Zeit spielt auch der Faktor Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien eine sehr wichtige Rolle. Die Bundesnetzagentur ist die oberste Bundesbehörde, die stets für die Einhaltung, Aufrechterhaltung und Förderung eines wettbewerbsfähigen Energienetzes zuständig ist.
Die Stromgrundversorgungsverordnung
Seit 2007 gibt es mit der (Strom GVV) eine neue Verordnung. Für den Gasbereich ist dies die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Zuvor galt die Bundestarifverordnung Elektrizität. Die Verordnungen regeln die Grundversorgung für Haushaltskunden.
Primäres Ziel der Stromgrundversorgungsverordnung
Die Stromgrundversorgungsverordnung enthält 23 Paragrafen. Sie regelt die Allgemeinen Bedingungen im Bereich der Grundversorgung. Demnach sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen, sobald sie Grundversorger sind, dazu verpflichtet Haushaltskunden in Niederspannung zu Allgemeinen Preisen mit Strom zu beliefern. Diese Verpflichtung erfolgt durch §36 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Verordnung setzt außerdem fest, dass Bedingungen zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden im sogenannten Grundversorgungsvertrag festgehalten werden. Darüber hinaus regelt die Stromgrundversorgungsverordnung auch die Ersatzversorgung, die durch §38 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt ist. Kunden sind ausschließlich Letztverbraucher. Grundversorger werden ebenfalls definiert. Es sind nämlich diejenigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beliefern.
Wie erkenne ich, wer mein Grundversorger ist?
Die Anzahl an unterschiedlichen Stromversorgern ist sehr groß. Mittlerweile gibt es in zahlreichen Kommunen mehrere Anbieter, die ihre Kunden mit Strom versorgen können.
Als Grundversorger gilt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz versorgt. Für die Gasversorgung gilt die gleiche Regel. Der Grundversorger hat verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen. Diese sind sogar gesetzlich festgesetzt.
Dazu gehört vor allem, dass er JEDEM Kunden, der über einen Haushalt verfügt auch mit Strom und/oder Gas versorgen muss. Die Preise sind hierbei auch geregelt. Sie richten sich nach den allgemeinen Bedingungen. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, alle allgemeinen Bedingungen öffentlich zugänglich zu machen. In der Regel nutzt er hierfür Infobriefe, Aushänge und die eigene Webseite.
Da die Betreiber der Energieversorgungsnetze seit einigen Jahren gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle drei Jahre den Grundversorger festzulegen, kann dieser auch wechseln. Die Betreiber sind außerdem angewiesen, den neuen/alten Grundversorger der zuständigen Landesbehörde zu melden.
Auf StromAuskunft.de finden Sie alle Stromanbieter übersichtlich aufgelistet und können sich auch den Ihren Grundversorger heraussuchen. Dazu wählen Sie am besten einfach Ihre Stadt in der Städteübersicht aus und informieren sich dort über Ihren lokalen Strommarkt.
Alternativ können Sie in unserem Stromrechner Ihre PLZ und irgendeinen Stromverbrauch in kWh eingeben. Auf der Ergbnisseite sind dann der Grundversorger und der Grundversorungstarif als Vergleichstarife in dem Dropdown-Menü angegeben.
Wie finde ich meinen Grundversorger?
In der Regel ist die Suche nach dem Grundversorger vor Ort sehr einfach. Schließlich muss der Grundversorger vor Ort alle Informationen zu den allgemeinen und ergänzenden Bedingungen öffentlich machen. Sie können Ihren Grundversorger auch ganz einfach auf StromAuskunft.de finden, und zwar haben wir für jede Stadt in Deutschland eine Übersichtsseite mit den wesentlichen Informationen zum lokalen Strommarkt erstellt.
Wählen Sie auf unserer Übersichtsseite einfach Ihre Stadt aus und schon finden Sie auch Ihren Grundversorger.
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, welches im Netzgebiet vor Ort die meisten Haushalt mit Strom versorgt. Dieser wird dieser alle drei Jahre neu festgelegt. Das geschieht durch die Betreiber der Energieversorgungsnetze im Bereich der Allgemeinen Versorgung. Wenn der Grundversorger nach drei Jahren neu ermittelt wurde, muss der Betreiber diesen an die dafür zuständige Landesbehörde melden.
Auf StromAuskunft.de findet man viele nützliche Infos zum Thema Grundversorger vor Ort.
Was sind die allgemeinen Bedingungen des Grundversorgers?
Der Grundversorger vor Ort hat verschiedene Verpflichtungen, die er gegenüber seinen Kunden einhalten muss. Die Grundversorgung muss daher zu bestimmten allgemeinen Bedingungen geschehen. Dies ist im sogenannten Grundversorgungsvertrag festgehalten. Demnach muss es Bestimmungen zum Umfang bzw. der Art der Versorgung geben. Darüber hinaus ist festgehalten, welche Pflichten, Rechte und Aufgaben der Grundversorger erfüllen muss bzw. durchsetzen darf.
Ein sehr wichtiger Aspekt ist sicherlich die Abrechnung inklusive Preisen und zeitlichen Intervallen. Die Preise für Strom, Fernwärme und Gas sind bei der Grundversorgung festgelegt. Er besteht aus einem fixen Grundpreis und einem Arbeitspreis, der vom Verbrauch abhängig ist. Der vierte elementare Bestandteil der allgemeinen Bedingungen klärt, wie man den bestehenden Vertrag mit dem Grundversorger beenden kann.
Der Grundversorger ist außerdem der Transparenz verpflichtet. Das bedeutet, dass er die allgemeinen Bedingungen und Preise für die Öffentlichkeit jederzeit zugänglich machen muss. Neben Informationsbriefen oder auf Anfrage besteht im Internetzeitalter auch die Möglichkeit mittels der eigenen Webseite des Grundversorgers, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Bedingungen und Preise zu informieren.
Was sind ergänzende Bedingungen in der Grundversorgung?
Der Grundversorger vor Ort ist dazu verpflichtet, die allgemeinen Bedingungen öffentlich zugänglich zu machen. Neben den allgemeinen Bedingungen gibt es aber noch ergänzende Bedingungen.
Generell beinhalten die Allgemeinen Bedingungen die groben Rahmenrichtlinien. Dazu gehören Umfang und Art der Versorgung (z.B. Strom und/oder Gas), Pflichten, Rechte und Aufgaben des Grundversorgers, Abrechnungsformalitäten und Bedingungen für die Aufkündigung des Grundversorgungsvertrages.
Detaillierter Angaben, Regeln und Bestandteile des Grundversorgungsvertrages findet man hingegen in den sogenannten ergänzenden Bedingungen. Dazu gehören unter anderem Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug seitens des Verbrauchers oder aber der Bereich Ablesen, Abschlagszahlungen, Zahlungsweise oder Sperrung/Entsperrung eines Stromanschlusses. Wie die allgemeinen Bedingungen, so muss der Grundversorger auch die ergänzenden Bestandteile öffentlich zugänglich machen. Dazu zählt auch die Veröffentlichung auf der Webseite des Grundversorgers.
Wo erhalte ich die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen?
Jeder Grundversorger ist dazu verpflichtet, die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen öffentlich zu machen. Gesetzlich geregelt ist dies für die Stromversorgung in §2 Strom GVV und für Gas in §2GasGVV.
Der Grundversorgungsvertrag muss in Textform erscheinen und an die Kunden weitergegeben werden. Darüber hinaus kann man die allgemeinen Bedingungen auf der Internetseite des Grundversorgers schnell und einfach nachlesen. Schließlich ist jeder Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet, die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen öffentlich zu publizieren.
Veränderungen der Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen müssen ebenfalls öffentlich bekannt gegeben werden, bevor sie Inkrafttreten. Dem Kunden dürfen dabei keinerlei Kosten entstehen. Ein Inkrafttreten ist erst sechs Wochen nach der Veröffentlichung möglich. In der Regel treten die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen zum Monatsbeginn in Kraft.
Was kann ich machen, wenn mein Grundversorger die Bedingungen und Preise ändert?
Preise für Strom und/oder Gas können sich verändern. Dies gilt natürlich auch für andere Bereiche der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen. In Deutschland werden Veränderungen und deren Wirksamkeit durch §5 Absatz 2 Strom GVV geregelt. Für den Energieträger Gas gilt § 5 Absatz 2 Gas GVV.
Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, seine Kunden zeitgleich mit der öffentlichen Ankündigung über die Veränderungen zu informieren. Die Strom GVV sieht vor, dass dies in Form einer brieflichen Mitteilung geschehen muss und die Änderungen ebenfalls auf der Webseite des Grundversorgers veröffentlich werden müssen.
Eine Änderung der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen darf frühestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung stattfinden. Die Wirksamkeit tritt zu Beginn eines Monats statt. Aufgrund der gesetzten Zeitspanne haben Kunden genügend Raum, um sich eventuell einen neuen Energielieferanten auszusuchen und den Stromanbieter zu wechseln.
Ausführliche Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.
Was steckt hinter dem Begriff der Ersatzversorgung?
Im Bereich der Grundversorgung gibt es zahlreiche Begriffe, bei denen man auf den ersten Blick nicht genau sieht, was eigentlich dahintersteckt. Dazu gehört unter anderem auch der Begriff Ersatzversorgung. Diesen Begriff gibt es sowohl für die Strom- als auch für die Gasversorgung.
Ziel der Ersatzversorgung ist es, das in bestimmten Fällen der Letztverbraucher nicht ohne Strom und/oder Gas auskommen muss. Zur Leistung einer Ersatzversorgung kommt es immer dann, wenn ein Letztverbraucher (Haushaltskunde) nicht zu einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dann muss der Grundversorger für die Strom- und/oder Gasversorgung einspringen.
Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist sicherlich die Insolvenz eines Energielieferten. Hierbei hat der Haushaltskunde eigentlich einen anderen Lieferanten, als den Grundversorger. Geht dieser aber Pleite oder kann aus anderen Gründen keinen Strom bzw. kein Gas liefern, springt der Grundversorger ein. Ein solcher Fall kann auch eintreten, wenn es aufgrund von einer Vertragsumstellung eine Weiterversorgung unterbrochen wird.
Generell gilt hier §38 des EnGW und der §3 der Strom GVV bzw. der GasGVV. Der Grundversorger kann hierbei auch den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den Verbrauch in Rechnung stellen. So kann es sein, dass ein Letztverbraucher mehr zahlen muss, als er vorher bei dem anderen Energielieferanten getan hat. Allerdings dürfen die Kosten nicht die allgemeinen Preise, die aus den allgemeinen Bedingungen resultieren überschreiten. Darüber hinaus ist die Dauer der Ersatzversorgung auf drei Monate befristet.
Die Ersatzversorung gibt dem Verbraucher die Sicherheit, auch bei einer Insolvenz des jetzigen Versorgers nicht ohne Strom dazustehen.
Wer ist für die Ersatzversorgung zuständig?
Generell ist der Grundversorger, der im Netzgebiet für die Ersatzversorgung zuständig ist, der erste Ansprechpartner. Wer der Grundversorger ist, findet man dank Internet schnell und einfach heraus.
Auf StromAuskunft.de finden Sie in der Stromanbieter Übersicht alle Städte mit den Grundversorgern in Deutschland. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, eine Ersatzversorgung bereitzustellen. Diese ist aber auf drei Monate befristet. Nach Ablauf dieser Frist ist ein sogenannter Energieliefervertrag abzuschließen.
Generell kann es sein, dass man für die Ersatzversorgung mehr zahlen muss, als beim alten Energielieferanten. Allerdings darf der Ersatzversorger nicht mehr Geld verlangen, als es die allgemeinen Preise deklarieren.
Was ist ein Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung?
Stromkunden, die nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sind, haben einen sogenannten "Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung". Früher - vor Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - wurden solche Stromverträge als Sonderverträge bezeichnet. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich im § 41 EnWG.
Generell muss man sich aber nicht vom Grundversorger mit Strom und/oder Gas beliefern lassen. Schließlich kann man sich in Deutschland seinen Energielieferanten selbst aussuchen. Wenn man zunächst beim Grundversorger Energie bezieht, muss man den Vertrag auflösen. Hierfür gelten Fristen. Da ein Umzug meistens nicht von heute auf morgen geschieht und man häufig eine Vorlaufzeit besitzt, sollte an sich schon frühzeitig einen Energielieferanten aussuchen und schon vor dem Einzug einen Vertrag mit dem abschließen. Darüber hinaus muss der Grundversorger frühestmöglich über diesen Vorgang informiert werden.
Der rechtliche Rahmen ist in Deutschland bei der Energieversorgung klar festgelegt. Dies gilt auch, wenn man selbst noch keinen Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen hat. Ein sehr bekanntes Beispiel ist hierbei sicherlich das sogenannte konkludente Verhalten. Wenn man z.B. in eine neue Wohnung gezogen ist und erstmals Energie bezieht, dann kommt ein Energieliefervertrag automatisch zustande. Dies passiert schon, wenn man unter anderem das Licht anmacht und noch keinen Energieversorger besitzt. Hier springt automatisch der Grundversorger ein.
Es ist sinnvoll, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschliessen, denn diese sind deutlich günstiger also die Preise in der Grundversorgung. Auf StromAuskunft.de finden Sie alle Stromversorger sortiert nach Bundesländern, Landkreisen und Städten. Darüber hinaus zeigt das Portal automatisch den günstigsten Tarif an. Gerade wenn die Umzugsplanungen beginnen, ist die Suche nach einem günstigen Energielieferanten am neuen Wohnort entscheidend, sodass man damit nicht bis zum eigentlichen Einzug in die Wohnung warten sollte.
Kann der Grundversorger die Grundversorgung kündigen?
Generell ist die Grundversorgung in Deutschland so geregelt, dass jeder Haushalt mit Strom und/oder Gas versorgt werden muss. Allerdings hat der Grundversorger in bestimmten Fällen und Situationen auch das Recht, die Versorgung zu beenden. Dazu gehört unter anderem, wenn der Endkunde sich nicht korrekt verhält und z.B. den Zähler manipuliert. Wenn ein solches sogenanntes schuldhaftes Verhalten vorliegt, kann der Grundversorger die Versorgung aufkündigen.Ein weiterer Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Haushalt schlichtweg seine Rechnungen nicht bezahlt.
Gerade in den letzten Jahren ist auf Grund der hohen Strompreise dieser Vorgang häufiger zu beobachten. Insgesamt wird auf Grund nicht bezahlter Stromrechnungen jährlich fast 600.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgedreht. Allerdings darf der Grundversorger dies nur tun, wenn der Kunde mehrfach hintereinander seine Beträge nicht entrichtet und vorab mit einer Frist von zwei Wochen dazu aufgefordert wird, die ausstehende Summe zu bezahlen. In beiden genannten Fällen verschuldet der Endkunde die Kündigung selbst. Ein anderer weitaus strittiger Fall liegt dann vor, wenn der Grundversorger aus wirtschaftlichen Gründen, die Versorgung aufkündigt. Hierbei handelt es sich aber eher um einen Ausnahmefall. Der Grundversorger muss hier sehr gute Gründe vorlegen, warum die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
(Quellen: StromAuskunft.de, Bundesnetzagentur)
Sie haben noch nie Ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt? Dann werden Sie automatisch über die teure Grundversorgung beliefert. Für alle Haushalte, die im Rahmen der teuren Grundversorgung mit Strom und/oder Gas beliefert werden, lohnt sich ein Wechsel finanziell immer. Allein durch die Wahl eines günstigeren Tarifs oder Anbieters können Haushalte in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Und weil die meisten Energieversorger zudem lukrative Neukunden- und Wechselboni anbieten, zahlt sich der Anbieterwechsel gleich doppelt aus.
So geht´s: Nutzen Sie unseren Stromanbieter-Wechselservice, um in Sekundenschnelle die günstigsten verfügbaren Stromangebote von fairen Energieversorgern zu checken. Nach Eingabe von Jahresverbrauch und Postleitzahl erkennen Sie auf einen Blick das Sparpotenzial gegenüber der örtlichen Strom-Grundversorgung und können den Wechsel gleich online beauftragen.
Der Stromanbieterwechsel aus der Strom Grundversorgung lässt sich schnell und unkompliziert erledigen. Denn hier schreibt der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen vor. Zudem darf der folgende Wechsel laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen, sobald der neue Versorger den Kunden beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hat.
Nachdem Sie den Wechsel über uns beauftragt haben übernimmt Ihr neuer Versorger für Sie alle weiteren Kündigungs- und Wechselformalitäten und Sie werden danach lückenlos und deutlich günstiger mit Strom versorgt.