Die Strompreise für Neukunden liegen aktuell bei rund 28,63 Cent pro kWh brutto. Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Strompreis für Haushalte laut Bundesnetzagentur bei 41,59 Cent pro Kilowattstunde. Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur setzt sich der Strompreis wie folgt zusammen:
Preisbestandteil |
Anteil in Prozent |
Anteil in ct/kWh |
---|---|---|
Beschaffung, Vertrieb und Marge | 43,5 | 18,10 |
Netzentgelt inklusive Messstellenbetrieb | 27,9 | 11,62 |
Steuern, Abgaben und Umlagen | 28,5 | 11,87 |
Tabelle: Preisbestandteile Haushaltsstrom, durchschnittlicher Strompreis 2024 von 41,59 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur)
Der Strompreis für Haushalte in Deutschland setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die zusammen den Gesamtpreis bestimmen, den Verbraucher für ihren Strom zahlen. Ein detaillierter Blick auf die einzelnen Bestandteile des Strompreises kann Verbrauchern helfen, die Struktur ihrer Stromrechnung besser zu verstehen und zu erkennen, welche Faktoren den Preis beeinflussen. Laut dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur für das Jahr 2024 ergibt sich folgende Aufschlüsselung für den durchschnittlichen Strompreis von 41,59 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh):
Beschaffung: Diese Kosten entstehen durch den Einkauf von Strom am Großmarkt oder direkt bei den Erzeugern. Sie variieren je nach Marktlage und sind von Faktoren wie den Energiepreisen an der Börse und der Verfügbarkeit von Energiequellen abhängig.
Vertrieb: Dies beinhaltet die Kosten, die dem Stromversorger für den Vertrieb des Stroms an die Endkunden entstehen, einschließlich der Kosten für Kundenbetreuung und Marketing.
Marge: Der Gewinnaufschlag des Stromversorgers, der ihm ermöglicht, wirtschaftlich zu operieren und Investitionen zu tätigen.
Netzentgelte: Diese Gebühren werden für die Nutzung der Stromnetze erhoben, einschließlich des Betriebs, der Wartung und des Ausbaus der Netze. Die Netzentgelte sind regional unterschiedlich und hängen von den spezifischen Bedingungen des Netzbetreibers ab. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Messstellenbetrieb, also die Erfassung und Abrechnung des tatsächlichen Stromverbrauchs.
Stromsteuer: Eine Verbrauchssteuer, die auf den Stromverbrauch erhoben wird, um Anreize für Energieeinsparungen zu schaffen.
Konzessionsabgaben: Gebühren, die Stromversorger an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege für ihre Leitungen zahlen.
Umlagen: Diverse Umlagen, die verschiedene sektorale Kosten decken, wie die Förderung erneuerbarer Energien und andere energiewirtschaftliche Maßnahmen. Auch wenn die EEG-Umlage abgeschafft wurde, fließen andere Umlagen weiterhin in die Stromkosten ein.
Diese detaillierte Aufschlüsselung des Strompreises zeigt, wie sich die einzelnen Bestandteile zusammensetzen und welche Rolle sie in der Gesamtkalkulation spielen. Sie verdeutlicht auch, dass Veränderungen in einem Bereich, wie z.B. eine Erhöhung der Großhandelspreise oder Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungen, signifikante Auswirkungen auf den Endpreis für die Verbraucher haben können
Die Stromsteuer ist Teil der Ökosteuer und wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Dennoch fließt sie zu großen Teilen in die Finanzierung der Rentenversicherung. Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct/kWh und entspricht 4,9 Prozent des Strompreises.
Die Mehrwertsteuer entfällt auf alle Preisbestandteile, sie macht rechnerisch etwa 16 Prozent des Bruttostrompreises aus und liegt aktuell bei 6,64 ct/kWh.
Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen als Wegerecht für den Bau und Betrieb von Leitungen gezahlt. Sie beträgt aktuell 1,61 ct/kWh und entspricht 3,9 Prozent des Strompreises.
Die KWK-Umlage wurde 2002 eingeführt und dient zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Sie macht mit 0,28 ct/kWh aktuell 0,7 Prozent des Strompreises aus.
Die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) gleicht die Netzgeldbefreiung energieintensiver Industrieunternehmen aus. Sie macht mit 0,64 ct/kWh aktuell 1,5 Prozent des Strompreises aus.
Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 eingeführt. Sie dient zur Finanzierung von Schadensersatzforderungen durch Verzögerungen und Ausfälle bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks. Die Umlage macht mit 0,66 ct/kWh aktuell 1,6 Prozent des Strompreises aus.
Die Netzentgelte in Deutschland werden sowohl von Privathaushalten als auch von Industrie- und Gewerbekunden über den Strompreis bezahlt. Sie machen rund ein Viertel des Strompreises für Verbraucher aus. Die Entgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über die Stromrechnung an die Endkunden weitergegeben.
Die Netzentgelte fallen regional sehr unterschiedlich aus. Die Ursachen dafür sind vielschichtig und hängen laut Bundesnetzagentur unter anderem von der regionalen Auslastung der Netze ab, von der jeweiligen Besiedlungsdichte, vom Alter und der Qualität der Netze sowie von unterschiedlich hohen Kosten für Einspeisemanagementmaßnahmen.
Im bundesweiten Durchschnitt beträgt das Nettonetzentgelt aktuell 11,18 ct/kWh, was einem Anteil von 26,9 Prozent am Strompreis entspricht. Hinzu kommen 0,43 ct/kWh als Entgelt für den Messstellenbetrieb (1,0 Prozent).
Der größte Posten dieses Versorgeranteils entfällt auf die Strombeschaffung. Sie macht mit 14,12 ct/kWh aktuell 34,0 Prozent des Strompreises aus. Weitere 3,98 ct/kWh bzw. 9,6 Prozent entfallen auf Vertrieb und Marge der Energieversorger.
Jahr | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Gesamtpreis | 23,42 | 25,45 | 26,06 | 29,24 | 29,53 | 29,11 | 29,80 | 29,86 | 29,88 | 30,85 | 32,05 | 32,63 | 36,06 | 45,19 | 41,59 |
Beschaffung, Vertrieb, Marge | 8,10 | 8,41 | 8,39 | 8,34 | 7,86 | 7,57 | 7,35 | 6,42 | 6,70 | 7,61 | 7,97 | 8,59 | 13,54 | 23,59 | 18,10 |
Netzentgelt | 5,81 | 5,75 | 6,04 | 6,52 | 6,54 | 6,60 | 6,79 | 7,31 | 7,19 | 7,22 | 7,50 | 7,52 | 8,12 | 9,35 | 11,62 |
Umlagen | 3,71 | 5,18 | 5,42 | 7,66 | 8,37 | 8,25 | 8,86 | 9,31 | 9,17 | 9,04 | 9,41 | 9,26 | 6,60 | 2,99 | 3,18 |
Steuern | 5,79 | 6,11 | 6,21 | 6,72 | 6,76 | 6,70 | 6,81 | 6,82 | 6,82 | 6,98 | 7,17 | 7,26 | 7,80 | 9,26 | 8,69 |
Tabelle: Entwicklung der Strompreis-Zusammensetzung - Berechnungsgrundlage: Durchschnittlicher Strompreis für einen Haushalt in ct/kWh, Jahresverbrauch 3.500 kWh, Grundpreis anteilig enthalten, Tarifprodukte und Grundversorgungstarife inkl. Neukundentarife enthalten, Quellen: BDEW, Bundesnetzagentur
Die Zusammensetzung des Strompreises für Verbraucher in Deutschland ist abhängig vom Wohnort und vom Stromtarif. Je nach Region schwanken die Netznutzungsentgelte und je nach Tarif die Kostenanteile der Energieversorger. Bei den obigen Werten handelt es sich um Durchschnittsangaben für Haushalte in Deutschland.
Die Entwicklung der Strompreis-Zusammensetzung in Deutschland seit 2010 zeigt markante Trends und Veränderungen. Die Gesamtpreise stiegen von 23,42 Cent pro Kilowattstunde (kWh) im Jahr 2010 kontinuierlich auf 41,59 Cent pro kWh im Jahr 2024. Dieser Anstieg spiegelt die komplexen Dynamiken in Beschaffung, Vertrieb, Netzentgelten, Umlagen und Steuern wider.
Beschaffung, Vertrieb, und Marge: Der Anteil für Beschaffung, Vertrieb und Marge begann im Jahr 2010 bei 8,10 Cent und stieg bis 2021 leicht an, bevor er 2022 und 2023 deutlich zunahm, insbesondere durch den Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Energiepreiskrisen, was sich im Spitzenwert von 23,59 Cent im Jahr 2023 zeigt. Im Jahr 2024 sank dieser Wert wieder auf 18,10 Cent, was auf eine Normalisierung der Märkte hindeuten könnte.
Netzentgelte: Die Netzentgelte zeigten eine stetige Zunahme von 5,81 Cent in 2010 auf 11,62 Cent in 2024. Diese Steigerung reflektiert die wachsenden Kosten für den Ausbau und die Instandhaltung des Stromnetzes in Deutschland.
Umlagen: Umlagen, die verschiedene gesetzliche und regulatorische Kosten abdecken, inklusive der bis 2023 bestehenden EEG-Umlage, stiegen zunächst stark an, von 3,71 Cent im Jahr 2010 auf 9,31 Cent in 2017, und fielen dann bis auf 3,18 Cent im Jahr 2024. Dieser Rückgang nach 2021 kann auf die Abschaffung der EEG-Umlage und andere regulatorische Anpassungen zurückgeführt werden.
Steuern: Die steuerlichen Abgaben stiegen ebenfalls über die Jahre an, von 5,79 Cent in 2010 bis auf einen Höchststand von 9,26 Cent in 2023, was die erhöhten Steuerlasten für Stromverbraucher unterstreicht. Im Jahr 2024 wurde dieser Trend leicht umgekehrt zu 8,69 Cent.