Strompreise in Deutschland - Was kostet Strom?
Von: Dr. Jörg Heidjann
Die Zusammensetzung des Strompreises für Verbraucher in Deutschland ist abhängig vom Wohnort und vom Stromtarif. Je nach Wohnort schwanken die staatlich regulierten Netznutzungsentgelte deutlich. Bei den hier dargestellten Strompreiskomponenten handelt es sich um Durchschnittsangaben für Deutschland.
„Von 100 Euro Stromrechnung sind 52 Euro staatlich verursacht“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Energiebranche fordert seit langem, den staatlichen Anteil am Strompreis endlich zu senken. So könnte die Stromsteuer massiv gesenkt werden und die besondere Ausgleichregelung zur Entlastung der im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie von Teilen der EEG-Umlage steuerfinanziert werden.“
Die Gesamtbelastung für Stromverbraucher durch Steuern, Abgaben und Umlagen wird 2020 laut dem Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (bdew) voraussichtlich einen Rekordwert von mehr als 36 Milliarden Euro (ohne Mehrwertsteuer) erreichen
Der Anteil der staatlichen Abgaben am Haushaltskunden-Strompreis beträgt inzwischen 54,2 Prozent. Die Netzentgelte haben einen Anteil von durchschnittlich 24,7 Prozent, Strombeschaffung und Vertrieb schlagen mit 21,1 Prozent zu Buche. Den größten Anteil am Strompreis machen Steuern und Abgaben aus. Der Staat verdient also durch diverse Abgaben und Umlagen kräftig mit. In den Steuern und Abgagen enthalten sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben an die Kommunen sowie die Abgaben, die sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der §19-NEV-Umlage und der Mehrwertsteuer ergeben.
Komponente | Anteil in % | Anteil in Cent / kWh |
---|---|---|
Steuern und weitere Abgaben und Umlagen | 31,15 | 9,61 |
EEG - Umlage | 20.78 | 6,41 |
Beschaffung / Vertrieb / Marge | 24,67 | 7,61 |
Netzentgelte inklusiv Entgeld für Messbetrieb | 23,40 | 7,22 |
Grundlage: Durchschnittlicher Strompreis 2019 von 30,85 ct/kWh, Datenquelle: Bundesnetzagentur 2019
In den vergangenen Jahren haben Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis deutlich zugenommen. Seit 2006 stieg die Abgaben-, Umlagen- und Steuerbelastung für alle Stromkunden um 110 Prozent. Mehr als 35 Milliarden Euro zahlen Verbraucher hierfür im Jahr 2018. Der Anteil der staatlichen Abgaben am Haushaltskunden-Strompreis beträgt inzwischen 54,2 Prozent. Die Netzentgelte haben einen Anteil von durchschnittlich 24,7 Prozent, Strombeschaffung und Vertrieb schlagen mit 21,1 Prozent zu Buche.
Während der Stromverbrauch zwischen 2000 und 2018 nur um fünf Prozent gestiegen ist, haben sich in derselben Zeit die Einnahmen aus der Strom- und Umsatzsteuer auf inzwischen über 13,5 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Der bisherige Profiteur der Kostensteigerungen für Strom ist somit häufig der Bundesfinanzminister. (Quelle bdew)
Entwicklung der Strompreis Zusammensetzung | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Gesamtpreis | 18,93 | 20,08 | 21,39 | 22,75 | 23,42 | 25,45 | 26,06 | 29,24 | 29,53 | 29,11 | 29,80 | 29,86 | 29,88 | 30,85 |
Energiebeschaffung, Vertrieb und Marge | 4,49 | 5,90 | 7,19 | 8,36 | 8,10 | 8,41 | 8,39 | 8,34 | 7,86 | 7,57 | 7,35 | 6,42 | 6,70 | 7,61 |
Netzentgelt inkl. Messtellenbetrieb | 7,30 | 6,34 | 5,92 | 5,80 | 5,81 | 5,75 | 6,04 | 6,52 | 6,54 | 6,60 | 6,79 | 7,31 | 7,19 | 7,22 |
Umlagen | 2,48 | 2,58 | 2,81 | 2,91 | 3,71 | 5,18 | 5,42 | 7,66 | 8,37 | 8,25 | 8,86 | 9,31 | 9,17 | 9,04 |
Steuern | 4,66 | 5,26 | 5,47 | 5,68 | 5,79 | 6,11 | 6,21 | 6,72 | 6,76 | 6,70 | 6,81 | 6,82 | 6,82 | 6,98 |
Durchschnittspreise in Ct / kWh, bezogen auf einen Stromverbrauch von 3500 kWh pro Jahr.
Datenquelle: Bundesnetzagentur 2019
Die Stromsteuer oder auch Ökosteuer dient der Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes. Derzeit fließen ca. 90 % der Einnahmen aus der Stromsteuer in die Rentenkasse, um die Lohnnebenkosten zu senken. Die Stromsteuer beträgt aktuell (Stand 2017) 2,05 ct/kWh. Strom aus erneuerbaren Energien ist von der Stromsteuer befreit.
Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen gezahlt. Dafür räumen die Kommunen den Unternehmen das Recht ein, öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde und beträgt im Jahr 2017 1,66 ct/kWh.
Die KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kommt der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung zugute.. Sie beträgt derzeit (Stand September 2012) 0,002 ct/kWh.
Die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Aktuell ist ein Betrag von 6,88 ct/kWh festgelegt.
Die Umlage nach §19 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), gleicht die Aufwände der Netzgeldbefreiung der Großindustrie aus. Die Umlage beinhaltet also anteilige Kosten des Stromtransports. Sie beträgt derzeit (Stand Septebmer 2012) 0,41 ct/kWh.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beträgt zur Zeit 19%. Umgerechnet auf den Strompreis sind das 0,41 Cent pro kWh.