Viele Stromanbieter führen vor der Annahme potenzieller Kunden allerdings eine Bonitätsprüfung durch. Liegt ein Schufa-Eintrag vor, kann eine Ablehnung erfolgen. Ihr Grundversorger ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Strom und Gas zu versorgen. Hierzu gehören auch Schufa-Kunden. Allerdings ist der Grundversorger meist teurer. Betroffene müssen jedoch nicht zwingend in der teuren Grundversorgung bleiben. Auch für Haushalte mit schlechter Bonität gibt es Wechseloptionen.
Verbraucher in Deutschland haben das Recht auf freie Wahl ihres Stromanbieters. Und sie sind gut beraten, dieses Recht wahrzunehmen, denn ohne einen Stromanbieterwechsel fallen sie automatisch in die Grundversorgung. Die Folge sind unnötig hohe Stromkosten, die sich durch einen Wechsel schnell und deutlich senken lassen.
Andererseits haben Stromanbieter das Recht, Kunden abzulehnen. Eine der Ursachen dafür kann eine sogenannte Schufa-Abfrage sein. Für Energieversorger ist die Bonität ihrer Kunden wichtig, denn üblicherweise erfolgt die Stromlieferung im Voraus. Doch auch für Verbraucher mit Schufa-Eintrag gibt es Wege, günstigen Strom zu beziehen. Immerhin ist das mögliche Sparpotenzial durch einen Stromanbieterwechsel in einer angespannten finanziellen Lage umso wichtiger.
Wird ein Haus oder eine Wohnung neu bezogen, ohne dass ein unmittelbarer Stromanbieterwechsel erfolgt, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung. Gleiches gilt für Haushalte, die von alternativen Stromanbietern abgelehnt werden - beispielsweise aufgrund ihrer mangelnden Bonität. In Deutschland gilt: Jeder Verbraucher hat ein Recht auf Stromversorgung, in letzter Instanz durch die gesetzlich garantierte Grundversorgung.
Das Problem: Die lokale Grundversorgung zählt zu den teuersten Tarifen auf dem Strommarkt. Der Wechsel in einen günstigen Alternativtarif kann die jährliche Stromrechnung, je nach Verbrauch, um mehrere Hundert Euro entlasten. Prinzipiell ist ein Wechsel einfach: Sie schließen einen Vertrag bei einem günstigen Stromanbieter ab, der die Kündigung der Grundversorgung für Sie übernimmt, oder Sie entscheiden sich gleich bei Einzug für die preiswerte Alternative.
Nicht jeder Stromanbieter überprüft im Vorfeld die Kreditwürdigkeit seiner Kunden. Mitunter wird zwar eine Bonitätsprüfung durchgeführt, das negative Ergebnis jedoch ignoriert. Hier gilt: Ein Versuch schadet nicht. Verbraucher sollten stets einen Stromanbieterwechsel zu ihrem eigenen Vorteil anstreben - und auf ein positives Feedback hoffen.
Eine negativer Schufa-Eintrag muss nicht zwingend zu einer pauschalen Ablehnung führen. Stromanbieter sind Wettbewerber auf einem umkämpften Markt, und Kunden bedeuten für sie Umsätze. Es gibt durchaus Anbieter, die auch Kunden mit schwacher Bonität Stromlieferverträge anbieten.
Ein Schufa-Eintrag wird von manchen Stromanbietern differenziert bewertet. Das heißt, die Art des Eintrags spielt eine Rolle. Kunden, die ausstehende Schulden bei vorherigen Stromanbietern haben, werden es bei einer Bonitätsprüfung tendenziell schwer haben. Steht ein negativer Schufa-Eintrag aber nicht in Zusammenhang mit der Energieversorgung, fällt dieser weniger und möglicherweise sogar überhaupt nicht ins Gewicht.
Es gibt Stromanbieter, deren Geschäftsmodell es ermöglicht, Anzeichen einer negativen Kreditwürdigkeit ihrer Kunden vollkommen zu ignorieren. Hierbei handelt es sich um Versorger, die über Vorkasse abrechnen oder eine Kaution auf die Stromlieferung erheben. Wenn nicht in klassischen monatlichen Abschlägen gezahlt wird, sondern über jährliche Vorausbeträge bzw. eine Kaution als Sicherheit hinterlegt wird, spielt ein Schufa-Eintrag keine Rolle mehr. Bei diesem Geschäftsmodell liegt die Sicherheit auf Seiten der Stromanbieter, das finanzielle Risiko bei den Kunden.
Warum lehnt mich der Stromanbieter ab?
Dass Stromanbieter Neukunden ablehnen, ist ein eher seltenes Phänomen, schließlich zählt die Kundenakquise zu den wichtigsten Strategien, um sich im Wettbewerb des Strommarktes zu behaupten. Trotzdem kann es vorkommen, dass Verbraucher von Versorgern abgewiesen werden. Warum?
Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist denkbar simpel: Die für den Anbieterwechsel benötigten Daten wurden nicht korrekt übermittelt und können daher vom neuen Versorger nicht zugeordnet werden. In diesem Fall gilt es, die Angaben nochmals genau zu überprüfen: Name, Adresse, Zählernummer, Kundennummer und bisheriger Lieferant sowie gegebenenfalls das Einzugsdatum bei einem Wohnungswechsel. Zudem sollten die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist aus dem alten Stromliefervertrag gecheckt werden, um sicherzustellen, dass der Wechsel zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt möglich ist.
Stromanbieter führen vor der Aufnahme von Neukunden in der Regel eine Schufa-Abfrage durch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der allermeisten Energieversorgungsunternehmen beinhalten ein solch standardmäßiges Einholen der Bonitätsauskunft – eine aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbare Verfahrensweise. Das Problem: Schlechte Bonitätswerte finden sich üblicherweise bei Haushalten mit geringem Einkommen bzw. Vermögen, die gleichzeitig einen überproportional hohen Anteil ihrer finanziellen Mittel für Energiekosten aufwenden müssen. Die Folge: Einkommensschwache Haushalte, denen das mit einem Stromanbieterwechsel verbundene Sparpotenzial besonders nützen würde, wird der Wechsel erschwert oder gar verwehrt. Stattdessen sind diese Verbraucher auf die teuren Tarife des örtlichen Grundversorgers angewiesen, denn dieser ist zur Aufnahme aller Kunden verpflichtet.
Stromanbieterwechsel abgelehnt? Das raten wir Vielwechslern
Verbraucher, die ihren Stromanbieter regelmäßig wechseln, um dauerhaft zu sparen, werden immer häufiger ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Das berichten Verbraucherzentralen sowie die Stiftung Warentest. Hintergrund: Für Energieversorger sind konsequent wechselnde Kunden, sogenannte Bonus-Hopper, wenig lukrativ. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Recht auf freie Stromanbieterwahl und die Chance für Verbraucher, ihre Stromkosten dauerhaft zu senken, trotzdem wahrnehmen können.
Das empfehlen Verbraucherschützer: Aktive Kunden, die jährlich ihren Stromanbieter wechseln, sollten ihre Spuren verwischen. Das ist möglich, indem sie ihren ehemaligen Versorger nach dem Anbieterwechsel dazu auffordern, bestimmte Daten zu löschen bzw. zu sperren. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, Kundendaten zu löschen, wenn dies verlangt wird. Ignorieren die Anbieter eine solche Aufforderung, drohen hohe Bußgelder.
Viele Verbraucher wechseln jährlich ihren Strom- und Gasanbieter, um regelmäßig von Neukundenboni und damit von besonders günstigen Tarifkonditionen zu profitieren. Dies empfehlen auch wir unseren Kunden und bieten dafür einen kostenlosen Wechselservice an. Manche Versorger lehnen wechselfreudige Kunden trotz einwandfreier Bonität jedoch immer häufiger ab, wie Verbraucherschützer vermehrt feststellen. Sie äußern den Verdacht, dass Vielwechsler für Stromanbieter unrentabel und daher unerwünscht sind.
Tatsache ist: Stromverträge mit hohen Bonuszahlungen lohnen sich für die Versorger oft erst ab dem zweiten Vertragsjahr. Wechseln Kunden jedoch nach Ablauf des ersten Jahres und der damit verbundenen Bonuszahlung, geht die Rechnung nicht auf. Verbraucher hingegen profitieren vom regelmäßigen Wechseln enorm.
"Einige Energieanbieter haben ihre Tarife so kalkuliert, dass sie erst im zweiten Jahr, wenn die Boni wegfallen, mit dem Kunden Geld verdienen. Unternehmen, die ihre Tarife so knapp kalkulieren, haben wenig Interesse an Kunden, von denen sie vermuten, dass sie nach einem Jahr wieder wechseln." Fabian Fehrenbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Laut Berichterstattung des Westdeutschen Rundfunks (WDR) lehnen große Energieversorger bis zu 20 Prozent der Wechselanfragen ab. In einem Viertel dieser Fälle wird dafür kein Grund angegeben.
Woher wissen die Versorger, wie häufig Verbraucher ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln? In der jüngeren Vergangenheit wurden Pläne von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa bekannt, spezielle Datenpools zum Wechselverhalten von Kunden anlegen zu wollen. Das Thema rief bereits die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer auf den Plan. Eine unbestätigte Vermutung von Verbraucherschützern ist, dass derzeit kleinere Dienstleister, die für die Energiebranche Abrechnungen erstellen, Kundendaten sammeln und weiterverkaufen könnten.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass im selben Konzern gebündelte Strommarken sich über das Wechselverhalten ihrer Kunden austauschen, und dass Verbraucher, die mehrfach zu einem bestimmten Anbieter wechseln, besonders auffällig werden.
Nach geltendem Recht dürfen Strom- und Gasanbieter Kunden außerhalb der Grundversorgung ohne Begründung ablehnen. Diese Praxis stößt jedoch inzwischen nicht mehr nur bei Verbraucherschützern auf Kritik, auch die Politik mahnt die Energieversorger, den Wettbewerb auf dem Strommarkt nicht einzuschränken:
"Die Liberalisierung des Energiemarktes vor über 20 Jahren sollte für mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern sorgen und damit Preisvorteile für Kunden bringen. Verbraucher können heute zwischen Dutzenden Energieanbietern und den besten Tarifen wählen. In letzter Zeit mehren sich jedoch Anzeichen, dass Energielieferanten Kunden trotz guter Bonität und einwandfreier Zahlungshistorie bewusst ablehnen. Betroffen sind vor allem Verbraucher, die häufig ihren Anbieter wechseln, um sich attraktive Angebote und Boni zu sichern. Diese sogenannten Bonus-Hopper machen genau das, was der Gesetzgeber seinerzeit wollte: Sie nutzen den Wettbewerb und sorgen so für Bewegung auf dem Energiemarkt." Dr. Jan-Marco Luczak, verbraucherpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Welcher Stromanbieter trotz schlechter Schufa?
Durch einen Stromanbieterwechsel - insbesondere aus der teuren Grundversorgung - lassen sich die jährlichen Stromkosten erheblich reduzieren. Deshalb ist ein Anbieterwechsel für Verbraucher, die sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, von besonderem Interesse.
Das Problem: Viele Stromanbieter nehmen vor Vertragsschluss eine Schufa-Abfrage vor und lehnen Kunden mit schlechter Bonität ab. Der Strommarkt bietet allerdings auch Wechseloptionen trotz negativer Schufa.
Stromanbieter, die ihre Tarife per Vorkasse oder Kaution abrechnen, können Anzeichen einer negativen Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prinzipiell ignorieren. Bei diesem Geschäftsmodell erfolgt die Zahlung nicht, wie sonst üblich, in monatlichen Abschlägen und einer nachträglichen Jahresrechnung, sondern über jährliche Vorausbeträge bzw. die Hinterlegung einer Kaution als Sicherheit. Ein etwaiger Schufa-Eintrag spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, denn bei dieser Zahlweise liegt die Sicherheit auf Seiten des Stromanbieters, das finanzielle Risiko beim Kunden.
Wichtig: Beim Vorkasse-Modell werden ausreichend liquide Mittel benötigt, um den Jahresstromverbrauch im Voraus bezahlen zu können. Je nach Verbrauch und Haushaltsgröße kann eine hohe dreistellige Summe anfallen. Insofern sind Stromtarife mit Vorkasse oder Kaution keine Ideallösung. Gegenüber der teuren Grundversorgung bieten Sie jedoch Kostenvorteile und sind für Verbraucher mit Schufa-Eintrag unter Umständen die einzige Wechseloption.
Schreckt Sie ein Wechsel zu einem Stromanbieter mit Vorkasse oder Kaution ab, bleibt Ihnen natürlich die Möglichkeit der Grundversorgung, auf die jeder Verbraucher in Deutschland ein Anrecht hat. Grundversorgungstarife sind jedoch vergleichsweise teuer - und auch sie schützen bei Zahlungsrückstand im Ernstfall nicht vor einer Stromsperre. Wenn Sie also Ihre Kosten effektiv senken möchten, sollten Sie unbedingt Ihre Optionen auf einen Anbieterwechsel prüfen.
Wie wechsle ich den Stromanbieter bei schlechter Bonität?
Sie können zunächst versuchen, einen Stromanbieter mit konventioneller Zahlweise über die verbraucherfreundlichen Standardeinstellungen unseres Stromrechners zu finden. In diesem Fall werden keine Tarife mit Vorkasse oder Kaution berücksichtigt, denn prinzipiell raten wir Kunden zu Stromlieferverträgen mit monatlichen Abschlagszahlungen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer schlechten Bonität als Stromkunde abgelehnt werden, können Sie die Einstellungen im Stromrechner anpassen, um Stromtarife mit Vorkasse und Kaution gezielt in die Suche einzubeziehen. Bei Stromlieferanten, die diese Zahlweise anbieten, erfolgt in der Regel keine Schufa-Abfrage, weil Kunden den erwartbaren Stromverbrauch im Voraus bezahlen bzw. eine Kaution als finanzielle Absicherung hinterlegen.
Kann man bei Schulden den Stromanbieter wechseln?
Grundsätzlich: Ja. Verbraucher in Deutschland haben das Recht auf freie Wahl ihres Stromanbieters. Nehmen sie dieses Recht nicht wahr, fallen sie automatisch in die teure Grundversorgung. Die Folge sind unnötig hohe Stromkosten, die sich für Haushalte mit finanziellen Problemen nochmals dramatischer auswirken. Durch einen Stromanbieterwechsel lässt sich die Kostenlast schnell und deutlich reduzieren.
Aber: Stromanbieter haben das Recht, Kunden abzulehnen. Da die Stromlieferung beim konventionellen Vertragsmodell der monatlichen Abschlagszahlungen im Voraus erfolgt, ist die Bonität ihrer Kunden für Stromversorger ein wichtiges Kriterium. Viele Anbieter nehmen deshalb vor Vertragsschluss eine Schufa-Abfrage vor.
Ein negativer Schufa-Eintrag ist problematisch, er muss jedoch nicht zwingend zu einer pauschalen Ablehnung führen. Beispielsweise gibt es Stromanbieter, die die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden differenziert bewerten. Konkret heißt das: Die Art des Schufa-Eintrags spielt eine Rolle. Kunden, die ausstehende Schulden bei vorherigen Stromanbietern haben, werden es bei einer Bonitätsprüfung tendenziell schwer haben. Steht ein negativer Schufa-Eintrag aber nicht in Zusammenhang mit der Energieversorgung, fällt dieser weit weniger ins Gewicht. Ein Anbieterwechsel kann also unter Umständen auch bei negativer Bonität möglich sein.
Stellt die Kreditwürdigkeit eine Hürde für den Stromanbieterwechsel dar, lohnt es sich gezielt nach Stromanbietern zu suchen, bei denen keine Schufa-Abfrage erfolgt. Dies betrifft insbesondere Stromlieferanten, die Tarife mit Vorkasse oder Kaution anbieten. Bei diesem Geschäftsmodell gehen Kunden in finanzielle Vorleistung - ein eventueller Schufa-Eintrag spielt für den Stromanbieter dementsprechend keine Rolle.
In den Voreinstellungen unseres verbraucherfreundlichen Stromrechners werden absichtlich keine Tarife mit Vorkasse oder Kaution berücksichtigt. Grundsätzlich raten wir Kunden zu Stromtarifen mit monatlichen Abschlagszahlungen. Sie können die Einstellungen im Stromrechner jedoch anpassen, um Vorkasse-Tarife gezielt in die Suche einzubeziehen. Sie sollten sich dabei bewusst sein, dass sie ausreichend liquide Mittel benötigen, um Ihren Jahresstromverbrauch im Voraus bezahlen zu können. Je nach Verbrauch und Haushaltsgröße fällt dazu eine hohe dreistellige Summe an.
Stromtarife mit Vorkasse oder Kaution sind keine Ideallösung. Gegenüber der teuren Grundversorgung bieten Sie jedoch unbestrittene Kostenvorteile. Zudem sind sie für Verbraucher mit Schufa-Eintrag in bestimmten Fällen die einzige Wechseloption.
Das können Sie tun:
Wird der Stromanbieterwechsel aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft abgelehnt, können Sie noch einen Vertrag mit Vorkasse oder Kaution wählen.
So geht's:
Energieversorger haben das Recht, bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 100 Euro mit einer vierwöchigen Frist und nach zweimaliger Aufforderung eine Versorgungssperre vorzunehmen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur erfolgen in Deutschland jedes Jahr mehrere Millionen Sperrandrohungen für Strom- und Gasanschlüsse. Die Zahl der tatsächlichen Sperrungen liegt im jährlichen Schnitt bei rund 300.000.
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Ihr Geschäftsmodell ist es, Vertragspartner mit Informationen zur Kreditwürdigkeit Dritter zu versorgen.
Die Schufa verfügt über Bonitätsdaten zu Millionen Privatpersonen und Unternehmen. Jährlich bearbeitet sie Anfragen zur Kreditwürdigkeit im dreistelligen Millionenbereich - auch von Verbrauchern, die ihre eigenen Daten einsehen wollen. Unter Meine Schufa können Sie Ihre Schufa-Auskunft einholen, allerdings ist die Abfrage kostenpflichtig.
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher ab einem Alter von 18 Jahren durch ein beliebiges Vertragsverhältnis von der Schufa erfasst sein. Generell gelten Forderungen, die regelmäßig beglichen werden, nicht als Negativmerkmal. Eine Häufung von Krediten oder Zahlungsrückständen bis hin zu konkreten Schulden führt jedoch zu einem negativen "Score". Dieser kann Verbraucher in Ihrer Lebensführung mitunter stark einschränken - beispielsweise bei angestrebten Mietverhältnissen, bei Bankkonten, Krediten und Kaufverträgen aller Art sowie beim Wechsel des Stromanbieters.
Stromanbietern steht es grundsätzlich offen, vor Vertragsschluss eine Schufa-Auskunft einzuholen. Mit der Bonitätsprüfung sichern sich die Versorger ab, denn die Stromlieferung erfolgt bei einem konventionellen Vertragsmodell üblicherweise im Voraus.