Urteil: Strom- und Gaspreiserhöhungen müssen transparent sein

Urteil: Strom- und Gaspreiserhöhungen müssen transparent sein

09.02.2023 | Energienachrichten

Wenn Strom- und Gasanbieter ihre Preise erhöhen, müssen sie dies ihren Kunden gegenüber transparent darlegen. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Urteilen bekräftigt.

Klage gegen Strogon und Immergrün

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte zuvor gegen den Energieversorger Strogon und die Strom- und Gasmarke Immergrün geklagt. In beiden Fällen waren die Preisbestandteile in entsprechenden Preiserhöhungsschreiben nicht transparent gegenübergestellt worden. Dass dies nicht nur bei Grundversorgungstarifen, sondern auch in Sonderverträgen verpflichtend ist, hat der BGH in seinen Urteilen nun bestätigt.

"Es ist wichtig, die alten und neuen Preisbestandteile gegenüberzustellen, damit Verbraucher:innen nachvollziehen können, welche Änderungen zur Erhöhung führen und welche Rechte sie deswegen haben", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. So könne unter Umständen ein Anbieterwechsel sinnvoll sein, wenn die Preisänderung auf einem vom Energieversorger beeinflussbaren Preisbestandteil beruhe.

Unterschiede in der Transparenz von Strom- und Gastarifen

Die Gegenüberstellungspflicht beziehe sich bei Stromtarifen auf alle Preisbestandteile, die laut Vertrag Bestandteil des zu zahlenden Strompreises seien, erklärt die Verbraucherzentrale. Das schließe auch Entgelte, Abgaben und Umlagen ein. Bei Gastarifen müssten hingegen nur die Energiesteuer, Konzessionsabgabe und die Kosten für Emissionszertifikate angegeben werden - Netzentgelte und Umlagen seien ausgenommen.

Wolfgang Schuldzinski sieht diesbezüglich gesetzlichen Nachbesserungsbedarf: "Auch bei Gas-Sonderverträgen muss die Gegenüberstellungspflicht alle Preisbestandteile umfassen, die laut Vertrag Bestandteil des zu zahlenden Gaspreises sind", fordert er.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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