Das Landgericht Hamburg hat dem Stromanbieter Fuxx - Die Sparenergie verboten, Abschlagszahlungen für Stromtarife ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben. Laut Gericht sind betroffene Kunden nicht verpflichtet, die unrechtmäßig erhöhten Beträge zu zahlen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, weil der Stromdiscounter trotz Preisgarantie während der laufenden Abrechnungsperiode eine massive Erhöhung der Abschläge angekündigt hatte. Mit Verweis auf die Energiekrise wurden die monatlichen Abschlagszahlungen in Einzelfällen nahezu verdoppelt.
Verschärfend kam hinzu, dass die betroffenen Kunden Verträge mit einer eingeschränkten Preisgarantie abgeschlossen hatten. Demnach waren Preiserhöhungen infolge gestiegener Beschaffungskosten während der Laufzeit ausgeschlossen.
Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Erhöhung der Abschlagszahlungen vor dem Hintergrund der eingeschränkten Preisgarantie vertraglich nicht zulässig und damit rechtswidrig gewesen sei. Fuxx habe gegenüber seinen Kunden angegeben, dass das Unternehmen aufgrund gestiegener Beschaffungskosten zur Erhöhung der Abschläge berechtigt sei. Dies bezeichnet das Gericht als "unwahr und irreführend".
"Immer wieder versuchen Energieversorger, völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken - zuletzt sogar trotz Strompreisbremse", kommentiert Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. "Das Urteil ist ein klares Signal an die Anbieter, sich bei der Kalkulation der Abschläge an die vertraglichen und gesetzlichen Regeln zu halten."
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de