Schufa-Score darf nicht mehr über Strom- und Gasverträge entscheiden

Schufa-Score darf nicht mehr über Strom- und Gasverträge entscheiden

12.12.2023 | Energienachrichten

Die Bonitätsbewertung Deutschlands größter Wirtschaftsauskunftei, der sogenannte Schufa-Score, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob Verbraucher bei Strom- und Gasanbietern Energielieferverträge abschließen können. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun deutlich eingeschränkt.

Energieversorger nutzen Bonitätsbewertung

Erst kürzlich hatten Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung ergeben, dass zahlreiche Unternehmen in Deutschland, darunter auch große Energieversorger, den Schufa-Score regelmäßig zur Beurteilung von Neukunden heranziehen. Im Zweifelsfall, also bei einer schlechten Bonitätsbewertung, erhalten betroffene Kunden entweder nur ein Vertragsangebot für die teure Grundversorgung oder gar keines.

Sowohl die zwangsläufige Benachteiligung einkommensschwacher Haushalte bei Strom- und Gastarifen als auch die mangelnde Transparenz der Bonitätsbewertung werden von Verbraucherschützern bereits seit Langem kritisiert.

EuGH schränkt Schufa-Score ein

Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang nun geurteilt, dass der Schufa-Score in seiner derzeitigen Praxis gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Die Richter entschieden konkret, dass die Bonitätsbewertung von Wirtschaftsauskunfteien nicht mehr das entscheidende Kriterium dafür sein darf, ob Kunden Verträge bei einem bestimmten Anbieter abschließen können. Automatisiertes Datensammeln, sogenanntes "Profiling", könne Menschen diskriminieren, so die Richter. 

Weil das europäische Recht jedoch auch nationale Sonderregeln zulässt, müssen nun deutsche Gerichte klären, ob und in welchem Umfang die Schufa die Zahlungsfähigkeit von Kunden in Zukunft bewerten darf. Das Unternehmen selbst teilte in einer ersten Reaktion auf das EuGH-Urteil mit, man werde die eigene Vorgehensweise nicht einschränken. Das Scoring sei nicht das alleinige Entscheidungskriterium für Banken, Energieversorger etc., Kunden anzunehmen oder abzulehnen.

Wegweisendes Urteil zum Schutz von Verbrauchern

Dennoch: Das Urteil gilt als wegweisend, denn erstmals wird das Datensammeln und Einstufen von Kunden ausdrücklich eingeschränkt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilt hierzu mit: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein erster wichtiger Schritt für einen starken Verbraucherschutz beim Bonitäts-Scoring. Damit Verbraucher:innen endlich nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt, sollte der Gesetzgeber den Auskunfteien jetzt konkrete Vorgaben machen. Zudem muss er gesetzlich sicherstellen, dass bei der Datenverarbeitung die Privatsphäre und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung von Verbraucher:innen respektiert wird."

-> weitere Informationen in unserem Themenspecial: Stromanbieter trotz Schufa

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

justiz

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