Eine aktuelle Erhebung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zeigt: Energieversorger verzögern in vielen Fällen Stromrechnungen, wenn diese mit der Auszahlung von Guthaben verbunden sind.

Zwei Millionen überfällige Stromrechnungen
Verbraucherzentralen melden immer wieder Beschwerden von Stromkunden, die vergeblich auf die Auszahlung ihres Guthabens durch den Energieversorger warten. Solche Beschwerden sind keine Einzelfälle: Neue Zahlen aus einer repräsentativen Haushaltsbefragung im Auftrag des vzbv zeigen, dass hochgerechnet mindestens zwei Millionen Haushalte ihre letzte Jahres- oder Schlussrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungszeitraums erhalten haben.
Verzögerungstaktik bei Guthaben?
Eine Mehrheit der befragten Haushalte, die ihre Stromrechnung nicht fristgerecht erhielten, erwartete die Rückerstattung eines Guthabens. In den meisten Fällen schuldeten die Energieversorger den Verbrauchern eine Summe von mehr als 50 Euro.
„Besonders in der aktuellen Krise, in der nicht wenige Verbraucher in Folge der Corona-Pandemie mit Jobverlust und Kurzarbeit konfrontiert sind, ist dieses Verzögerungsverhalten einiger Energieversorger inakzeptabel“, kommentiert Sabine Lund, Referentin Team Marktbeobachtung Energie beim vzbv. „In einem besonders dreisten Fall lag der vom Energieversorger geschuldete Betrag bei über 2.300 Euro.“
Schlussrechnung: Diese Frist gilt
Guthaben aus Rechnungen sind nach derzeitiger Rechtslage „unverzüglich und unaufgefordert“ zu erstatten. Konkrete Fristen, so bemängeln Verbraucherschützer, nennt der Gesetzgeber hierfür jedoch nicht. Für die Erstellung von Schlussrechnungen hingegen schon: Diese muss laut § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach maximal sechs Wochen erfolgen. Verbraucher, die auf ihr Guthaben warten, sollten sich nach Ablauf der Frist also unverzüglich an ihren Stromanbieter wenden.
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