Mit dem Betrieb einer privaten Solaranlage wirtschaften Haushalte nicht nur in die eigene Tasche, im Sinne von Klimaschutz und dezentraler Energiewende leisten sie quasi auch einen Dienst an der Allgemeinheit. Dumm nur, wenn die Solaranlage selbst zum Ärgernis wird. Zum Beispiel, weil sich der Nachbar über blendende Reflexionen beklagt.

Kampf um Licht und Schatten
Laut Zahlen des Bundesverbandes Solarwirtschaft gibt es in Deutschland inzwischen mehr als 1,5 Millionen Solaranlagen zur Stromerzeugung – Tendenz steigend. Und durch die wachsende Zahl dieser eigentlich so wünschenswerten Anlagen, so berichtet aktuell der TÜV Rheinland, habe sich eine neue Form des Nachbarschaftsstreits entwickelt: der Kampf um Licht und Schatten. Streitpunkt Nummer eins sind die auf Photovoltaikmodulen angebrachten Glasflächen, die das Sonnenlicht leider nicht nur einfangen, sondern auch reflektieren. Eine achtlos platzierte Solaranlage kann daher schnell nachbarschaftlichen Unmut auslösen – und im Ernstfall auch vor Gericht landen. In Fällen, in denen die Lichtreflexion die Nutzung von Terrasse oder Wohnzimmer beeinträchtigt, wird nicht selten für den Geschädigten und gegen den Anlagenbetreiber entschieden.
Ähnliches Konfliktpotenzial bietet der umgekehrte Fall: die sogenannte Verschattung. Wenn gewachsene oder nachträglich gepflanzte Bäume ihren Schatten auf die Photovoltaikanlage des Nachbarn werfen, kann der Stromertrag sinken und schlimmstenfalls sogar unwirtschaftlich werden. Sind die Module in Reihe geschaltet, reicht schon eine Teilverschattung aus, um den Ertrag der gesamten Anlage in die Knie zu zwingen. Ein Recht auf garantierte und freie Sonneneinstrahlung gibt es übrigens nicht. Ebenso wenig kann der Anlagenbetreiber vom Nachbarn regelmäßiges Stutzen der störenden Bäume oder gar eine Entschädigung für sinkende Stromerträge verlangen. Enden solche Interessenskonflikte als Rechtsstreit, wird es also reichlich verzwickt.
Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen beim TÜV Rheinland, erklärt: „Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob etwa eine andere Platzierung der Anlage zumutbar gewesen wäre oder ob der Geschädigte etwas Zumutbares gegen die Beeinträchtigung unternehmen könnte.“ Vaaßen rät dazu, Grundstück und Umfeld bereits bei der Planung der Anlage von einem Profi begutachten zu lassen. Die Experten könnten auch abschätzen, ob benachbarte Bäume zu absehbaren Schattenspendern werden. Oberste Devise vor der Installation einer Solaranlage sei aber in jedem Fall das Gespräch mit dem Nachbarn, um potenzielle Konflikte bereits vorab zu vermeiden.
Ein interessanter Beitrag zum Thema Solararchitektur von EnWiPo-Energieblogger Frank Urbansky
[…] Über eine absurden Rechtsstreit, der mit der Reflexion einer Solarstromanlage zusammenhängt, berichtet Energieblogger-Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Stromauskunft. […]