Das Anmelden eines gewerblichen Stromanschlusses ist ebenso wie der Anbieterwechsel ein sehr geregelter und weitgehend unbürokratischer Vorgang, der vor dem Hintergrund der gesetzlichen Grundversorgung in Deutschland zudem jederzeit abgesichert ist. Gewerbetreibende sind ebenso wie Privathaushalte vor Stromunterbrechungen oder Versorgungslücken geschützt.
Wichtig für gewerbliche Stromkunden: Die lokale Grundversorgung kann zwar auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, dies ist jedoch absolut atypisch. Generell sind Sondertarife – entweder vom Grundversorger oder von einem alternativen Anbieter – für Gewerbetreibende die deutlich vorteilhaftere Lösung. Deshalb sollten sich gewerbliche Stromkunden bereits im Vorfeld einer Unternehmensgründung bzw. Betriebseröffnung über günstige Stromangebote informieren, um zum Wunschtermin vom Versorger ihrer Wahl beliefert werden zu können.
Gewerbetreibende, die ein Unternehmen, einen Handwerksbetrieb, ein Geschäft, eine Praxis, Kanzlei, Agentur oder eine ähnliche Niederlassung gründen bzw. eröffnen, benötigen als eine der grundlegenden Voraussetzungen dafür Zugang zu Strom. Neben den technischen Gegebenheiten ist dafür auch ein Stromliefervertrag mit einem entsprechenden Energieversorger notwendig. Neue Gewerbestromkunden, aber auch solche, die ihren bisherigen Stromanbieter aus Kostengründen wechseln möchten, erfahren im Folgenden alles Wichtige zum Thema.
Wenn Sie sich für einen neuen Gewerbestromanbieter entschieden und sich dort angemeldet haben, übernimmt dieser unter Einhaltung der entsprechenden Fristen die Kündigung Ihres bisherigen Versorgers. Der Wechselprozess ist durch das Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass der Wechsel maximal drei Wochen dauern darf, wenn der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat.
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) § 20a Lieferantenwechsel
(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.
(2) Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.
(3) Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.
(4) Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Prüfen Sie zunächst Ihren Jahresverbrauch und die Art Ihres Strombezugs. Sind Sie Gewerbetreibender und liegt der jährliche Strombedarf bei maximal 50.000 Kilowattstunden und Sie verfügen über einen haushaltsüblichen Stromzähler? Dann nutzen Sie am besten unseren Gewerbestromrechner und gehen folgendermaßen vor, um Strom für Ihr Gewerbe anzumelden:
Vergleichen Sie die Tarife aller vor Ort verfügbaren Anbieter mit unserem Gewerbestromrechner. Nach Eingabe von PLZ und Jahresverbrauch in Kilowattstunden listet Ihnen der Rechner die günstigsten Gewerbestromangebote auf. Ihren jährlichen Stromverbrauch können Sie Ihrer letzten Abrechnung entnehmen. Liegen für Ihr Gewerbe noch keine konkreten Erfahrungswerte vor, so sollten Sie Erkundigungen zu Vergleichswerten beispielsweise bei Energieversorgern, kommunalen Behörden, Industrie-, Handwerks- oder Handelskammern einholen.
Unser Gewerbestromrechner listet alle im gewählten Postleitzahlengebiet verfügbaren Gewerbestromtarife preislich gestaffelt auf. Mit Hilfe der erweiterten Einstellungen können Sie die Suche nach dem passenden Angebot Ihren Wünschen und Kriterien entsprechend anpassen – der Gewerbetarifvergleich von StromAuskunft.de ist jedoch bereits kundenfreundlich voreingestellt. Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, können Sie die Anmeldung über unser Serviceangebot direkt online beauftragen.
Durch einen Klick auf den Button »Weiter« gelangen Sie zur Online Anmeldung. Um die Anmeldung und den Stromliefervertrag mit Ihrem künftigen Versorger abschließen zu können, werden folgende Kontakt- und Anschlussdaten für das Online-Anmeldeformular benötigt:
Sie sind Gewerbetreibender mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 50.000 Kilowattstunden und Ihre Abrechnung erfolgt über die registrierende Leistungsmessung (RLM)?
Auf Wunsch holen wir für Sie individuell maßgeschneiderte Angebote für günstigen Gewerbestrom ein. Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus.