Grundbetrag

Der Grundbetrag, auch oft als Grundgebühr oder Grundpreis bezeichnet, stellt im Bereich der Elektrizitätsversorgung eine unabhängig vom Verbrauch erhobene, fixe Gebühr dar, die durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) berechnet wird. Er wird typischerweise monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt und dient zur Deckung der festen Kosten des Energieversorgers, die unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch anfallen.

Die Kostenstruktur eines Elektrizitätstarifs setzt sich zumeist aus zwei Komponenten zusammen: dem variablen Arbeitspreis, der den tatsächlichen Energieverbrauch des Kunden in Kilowattstunden (kWh) widerspiegelt, und dem fixen Grundbetrag.

Der Grundbetrag setzt sich wiederum aus dem Leistungspreis und dem Verrechnungspreis zusammen. Der Leistungspreis ist abhängig von der maximalen Leistungsaufnahme (in Kilowatt, kW) des Kunden und deckt die fixen Kosten ab, die dem Versorger durch die Bereitstellung der maximal benötigten Leistung entstehen. Der Verrechnungspreis hingegen ist unabhängig vom Verbrauch und der Leistungsaufnahme des Kunden und dient zur Deckung der Kosten für die Ablesung, die Abrechnung und den Kundenservice, sowie für die Bereitstellung und Wartung der Zähler und der Messinfrastruktur.

Beide Komponenten, Leistungs- und Verrechnungspreis, tragen somit zu den fixen Kosten des Energieversorgers bei und bilden zusammen den Grundbetrag. Die Höhe des Grundbetrags kann je nach Energieversorger und Tarif variieren. Es ist möglich, dass Tarife mit einem niedrigeren Arbeitspreis einen höheren Grundbetrag haben und umgekehrt.

Daher ist es für den Verbraucher essentiell, bei einem Vergleich von Stromtarifen sowohl den Arbeitspreis als auch den Grundbetrag zu berücksichtigen. Nur so lässt sich ein vollständiges Bild von den zu erwartenden Gesamtkosten eines Stromtarifs erlangen. Der Grundbetrag und seine Komponenten, der Leistungs- und der Verrechnungspreis, spielen dabei eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit eines Tarifs aus Sicht des Verbrauchers.

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