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Ökogas: Was hinter Tarifen mit erneuerbarem Gasanteil steckt

Biogasanlage

Der Begriff „Ökogas“ wird im Gasmarkt für unterschiedliche Angebote verwendet. Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, nicht allein auf die Bezeichnung eines Tarifs zu achten, sondern auf dessen konkrete Zusammensetzung. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass sich unter Bezeichnungen wie Öko-, Bio- oder Klimagas sehr unterschiedliche Produkte verbergen können.

StromAuskunft verwendet den Filter „Ökotarife“ deshalb künftig ausschließlich für Gastarife, bei denen ein erneuerbarer Gasanteil ausgewiesen ist. Reine Kompensationsmodelle, bei denen weiterhin fossiles Erdgas geliefert und außerhalb der Wertschöpfungskette in Klimaschutzprojekte investiert wird, sind damit kein Kriterium mehr für diesen Filter.

Diese klare Trennung ist auch mit Blick auf die neuen europäischen Regeln gegen Greenwashing wichtig. Die EmpCo-Richtlinie untersagt ab 27. September 2026 insbesondere produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „mit Klimaausgleich“ oder „klimaschonend“, wenn sie auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Deutschland hat diese Vorgaben im Februar 2026 in nationales Recht umgesetzt.

Ökogastarife im Gasrechner finden

Unser nach verbraucherfreundlichen Kriterien voreingestellter Gasrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die Suche nach dem passenden Gastarif gezielt auf  "Ökotarife" zu beschränken. So geht´s!

  1. Auf den Link "Suchkriterien ändern" klicken.
  2. Unter "Weitere Einstellungen" finden Sie die Optionen "Ökotarife"
  3. Filter Ökotarife auswählen und Suche starten.

Im Gasvergleich von StromAuskunft gibt es beim Merkmal „Ökotarife“ künftig nur noch zwei Auswahlmöglichkeiten:

  1. egal: Das Merkmal des erneuerbaren Gasanteils wird bei der Tarifauswahl nicht berücksichtigt.
  2.  mit erneuerbarem Gasanteil: Angezeigt werden Gastarife mit einem ausgewiesenen Anteil erneuerbarer Bestandteile. 

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Was bedeutet „Ökogas“?

Bei StromAuskunft bezeichnet „Ökogas“ künftig keine pauschal „umweltfreundliche“ oder „klimaneutrale“ Form von Gas. Der Begriff dient als verständliche Kategorie für Tarife, bei denen ein erneuerbarer Gasanteil ausgewiesen wird.

Bei solchen Anteilen kann es sich insbesondere um Biomethan handeln. Biomethan entsteht aus Biogas, das so aufbereitet wird, dass es Erdgasqualität erreicht und in das Gasnetz eingespeist werden kann. Das Umweltbundesamt beschreibt Biomethan entsprechend als aufbereitetes Biogas; für die Einspeisung werden unerwünschte Bestandteile entfernt und die Gasqualität angepasst.

Biogas selbst entsteht durch die Vergärung organischer Stoffe. Als Ausgangsstoffe können beispielsweise Bioabfälle, Grünabfälle, Gülle oder eigens angebaute Energiepflanzen eingesetzt werden. Welche Rohstoffe verwendet werden, beeinflusst die Umwelt- und Treibhausgasbilanz erheblich.

Biomethan ist nicht automatisch CO₂-neutral

Auch bei der Bereitstellung von Biogas und Biomethan entstehen Treibhausgasemissionen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes hängt deren Höhe unter anderem von den eingesetzten Rohstoffen, Transport und Lagerung, der Anlagentechnik, möglichen Methanverlusten, der Behandlung der Gärreste sowie der Aufbereitung des Biogases zu Biomethan ab.

Die Verbrennung biogener Energieträger unterscheidet sich zwar bilanziell von der Nutzung fossiler Rohstoffe, daraus folgt jedoch nicht, dass das gesamte Produkt über seinen Lebenszyklus emissionsfrei oder „klimaneutral“ wäre. Gerade pauschale Neutralitätsaussagen sollten deshalb vermieden werden.

Für Verbraucher ist die konkrete Information aussagekräftiger: Wie hoch ist der erneuerbare Anteil, aus welchen Rohstoffen stammt er und welche Nachweise liegen dafür vor?

Was bedeutet der erneuerbare Gasanteil im Gasnetz?

Bei Biomethan muss nicht genau das Molekül Gas, das an einer bestimmten Stelle erzeugt wurde, physisch beim einzelnen Tarifkunden ankommen. Aufbereitetes Biomethan kann an einer Stelle in das Gasnetz eingespeist und seine Menge über entsprechende Bilanzierungs- und Nachweissysteme einem Verbrauch an anderer Stelle zugeordnet werden. Das Gebäudeenergiegesetz sieht für netzeingespeistes Biomethan ausdrücklich entsprechende Massenbilanzsysteme entlang der Lieferkette vor.

Ein Tarif mit beispielsweise einem ausgewiesenen Biomethananteil beschreibt daher eine mengenmäßige Zuordnung zum Gasbezug. Verbraucher sollten daraus nicht ableiten, dass aus ihrer Hausleitung ausschließlich oder exakt in diesem Verhältnis physisch Biomethan strömt.

Gerade deshalb ist die Angabe des konkreten Anteils wesentlich informativer als pauschale Begriffe wie „grünes Gas“, „echtes Ökogas“ oder „klimafreundliches Gas“.

Was StromAuskunft nicht mehr als Ökogas einordnet

Kompensationsprodukte werden im StromAuskunft-Gasrechner nicht mehr allein aufgrund einer CO₂-Kompensation als „Ökotarif“ eingestuft werden.

Bei solchen Angeboten wird weiterhin fossiles Erdgas geliefert. Parallel dazu finanziert der Anbieter beispielsweise Emissionsminderungs- oder andere Klimaschutzprojekte. EmpCo zieht hier eine klare Grenze: Ein Produkt darf nicht aufgrund einer außerhalb seiner Wertschöpfungskette erfolgenden Treibhausgaskompensation als „klimaneutral“, „klimaschonend“, „mit Klimaausgleich“ oder mit einer vergleichbaren neutralen oder verminderten Klimawirkung beworben werden. Investitionen in Klimaschutzprojekte dürfen dagegen weiterhin sachlich beschrieben werden, sofern daraus kein irreführender Umweltvorteil des Produkts abgeleitet wird.

Deshalb entfallen auf StromAuskunft künftig auch die bisherigen Kategorien „Ökogas“ für Kompensation und „Echtes Ökogas“ für Biogasanteile. Entscheidend ist stattdessen das konkrete Tarifmerkmal „mit erneuerbarem Gasanteil“.

Welche erneuerbaren Gase können in Tarifen vorkommen?

Für Haushaltskunden ist derzeit insbesondere Biogas und Wasserstoffgas relevant. Biogas wird aus Pflanzen und organischen Rest- und Abfallstoffen gewonnen, die in Biogasanlagen vergären.

Für den StromAuskunft-Filter ist daher nicht entscheidend, mit welchem werblichen Begriff ein Anbieter seinen Tarif bezeichnet. Entscheidend ist, ob in den Tarifdaten ein erneuerbarer Gasanteil nachvollziehbar ausgewiesen wird.

Die Anteile von Biogas und Wasserstoff unterscheiden sich je nach Tarif. Die anteilige Zusammensetzung wird im Tarif angezeigt.

Worauf sollten Verbraucher bei einem Tarif mit erneuerbarem Gasanteil achten?

Der wichtigste Wert ist der tatsächlich ausgewiesene Anteil erneuerbarer Gase. Ein Tarif mit einem kleinen Biogas und/oder Wasserstoffgasanteil unterscheidet sich erheblich von einem Angebot mit einem deutlich höheren Anteil.

Daneben ist relevant, aus welchen Rohstoffen das erneuerbare Gas erzeugt wird und wie seine Herkunft beziehungsweise Menge dokumentiert wird. Bei Biomethan, das über das Gasnetz transportiert wird, spielen entsprechende Massenbilanz- und Nachweissysteme eine wichtige Rolle.

Auch Preis und Vertragsbedingungen sollten unabhängig vom erneuerbaren Anteil geprüft werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen bei Gasvergleichen unter anderem auf Gesamtpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Bonusbedingungen zu achten.

Was ist mit Siegeln für Ökogas?

Auch bei Siegeln sollten Verbraucher dennoch prüfen, welches konkrete Merkmal zertifiziert wird und welche Kriterien zugrunde liegen. EmpCo verschärft ab September 2026 zugleich die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussagen.

Das „Grünes Gas-Label“ verfügt über einen eigenen Kriterienkatalog für Gasprodukte und beschreibt unter anderem Anforderungen an Herkunft, Transparenz und Prüfung. Die Einhaltung der Kriterien wird nach Angaben des Trägervereins zusätzlich durch ein unabhängiges Institut geprüft.

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