Die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) repräsentieren eine regulatorische Anordnung im deutschen Energiesektor, die standardisierte Prozesse und Datenformate für die Kommunikation zwischen verschiedenen Marktakteuren im Rahmen der Belieferung von Endkunden mit Elektrizität festlegt.
Diese Prozesse sind eng mit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes in den 1990er Jahren verbunden. Die Marktöffnung zielte darauf ab, ein wettbewerbsorientiertes Umfeld zu schaffen, indem die Monopolstellung regionaler Versorgungsunternehmen aufgehoben wurde. Diese Neugestaltung erforderte eine effiziente und zuverlässige Kommunikation zwischen den neu geschaffenen unabhängigen Energieerzeugern, den Netzbetreibern und den Energieversorgungsunternehmen. Die GPKE-Prozesse wurden von der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern konzipiert und implementiert, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Die GPKE-Prozesse umfassen verschiedene Aspekte der Kundenbelieferung mit Elektrizität. Sie regeln unter anderem den Lieferantenwechsel, die Lieferantenanmeldung und den Datenverkehr für die Abrechnung des Energieverbrauchs. Die spezifischen Prozesse und Datenaustauschformate sind in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) und im EDIFACT-Format (Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) festgelegt.
Der primäre Zweck der GPKE-Prozesse besteht darin, die Geschäftsprozesse zwischen den verschiedenen Akteuren auf dem Strommarkt zu standardisieren und zu vereinheitlichen. Sie tragen dazu bei, einen effizienten Informationsaustausch zu gewährleisten und die Geschäftsprozesse reibungslos abzuwickeln.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der GPKE-Prozesse ist ihre Rolle beim Verbraucherschutz. Durch die Sicherstellung eines regulierten und transparenten Prozesses für den Lieferantenwechsel unterstützen sie die Wahlfreiheit der Verbraucher und fördern den Wettbewerb auf dem Strommarkt.
Zusammengefasst sind die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) ein wesentliches Element für das Funktionieren des liberalisierten deutschen Strommarktes. Sie ermöglichen einen effizienten und regulierten Informationsaustausch und tragen zur Förderung des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes bei.
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