Die Grundversorgung bezeichnet im Bereich der Elektrizitätsversorgung das gesetzlich geregelte Angebot von Elektrizität für Haushaltskunden und kleinere Gewerbetreibende durch das jeweils lokal zuständige Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Gemäß §36 des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert, zur Grundversorgung verpflichtet. Dies bedeutet, dass es allen Haushaltskunden in seinem Versorgungsgebiet ein Angebot zur Belieferung mit Elektrizität machen muss.
Die Tarife der Grundversorgung, also die Kosten für den Strom und die damit verbundenen Dienstleistungen, müssen transparent, nichtdiskriminierend und angemessen sein. Sie unterliegen der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur oder die jeweils zuständigen Landesregulierungsbehörden.
Die Grundversorgung dient als Sicherheitsnetz, um eine stetige und zuverlässige Stromversorgung für alle Haushaltskunden zu gewährleisten, unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder ihrem Verbrauchsverhalten. Sie bietet somit einen universellen Zugang zu Elektrizität, der ein grundlegender Aspekt der Daseinsvorsorge ist.
Jedoch ist zu beachten, dass die Tarife der Grundversorgung oft teurer sind als alternative Angebote auf dem liberalisierten Energiemarkt. Verbraucher haben das Recht, ihren Stromanbieter frei zu wählen und sind nicht an die Grundversorgung gebunden. Ein Vergleich von Stromtarifen und Anbietern kann daher zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.
Die Grundversorgung spielt somit eine zentrale Rolle im deutschen Energiemarkt. Sie gewährleistet den universellen Zugang zu Elektrizität, stellt aber gleichzeitig auch einen Anreiz für den Wettbewerb und die Kundenauswahl dar.
Zurück