Stromanbieter Insolvenz

Stromanbieter Insolvenz - Tipps für betroffene Kunden

Stromrechnung

Von: Dr. Jörg Heidjann

Seit der Liberalisierung des Strommarktes, die zahlreiche neue Unternehmen und Geschäftsmodelle mit sich brachte, gab es eine Reihe kleinerer und größerer Insolvenzfälle in der Energiebranche. Einige namhafte und kundenstarke Stromanbieter gerieten in finanzielle Schieflage und mussten die Stromlieferung an Haushalte einstellen. Zahlreiche Stromkunden wurden anschließend zu Gläubigern, denn geleistete Vorauszahlungen oder vertraglich festgelegte Boni konnten von den insolventen Unternehmen nicht mehr beglichen werden.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Stromanbieter-Insolvenz. Weiter unten haben wir außerdem die größten Pleiten auf dem deutschen Strommarkt zusammengefasst.

Gut zu wissen: Ihre Stromversorgung ist gesichert

Auch im Insolvenzfall bleibt die Stromversorgung für Privathaushalte gesichert. Verbraucher haben durch die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland keine plötzlichen Stromlücken zu befürchten.

  • Ist ein Stromanbieter insolvent, übernimmt zunächst der örtliche Grundversorger die Stromlieferung.
  • Springt der Grundversorger ein, stoppen Sie alle Zahlungen an den insolventen Stromanbieter und kündigen Sie den Vertrag.
  • Lesen Sie den Zählerstand ab und notieren Sie sich diesen.
  • Grundversorgungstarife sind teuer! Suchen Sie sich also schnellstmöglich einen neuen, günstigen und verlässlichen Stromanbieter.

Insolvenz von Stromanbietern - Fragen und Antworten

Unser Tipp

Wie verhalte ich mich im Falle einer Insolvenz?

Fall 1: Der Stromanbieter beliefert Sie weiterhin mit Strom.

Solange Kunden mit Strom und Gas beliefert werden, laufen die bestehenden Verträge weiter. Ein Recht auf Sonderkündigung besteht bei einer Insolvenz nicht. Es gelten daher die normalen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ihres Stromtarifes.

Fall 2: Der Stromanbieter hat die Stromlieferung eingestellt.

Sie werden im Rahmen der Ersatzversorgung automatisch von Ihrem Grundversorger mit Strom beliefert. Diesen Tarif sollten Sie möglichst schnell wechseln, denn die Grundversorgung ist sehr teuer.

Tipp: Wer Klarheit über den Lieferstatus haben möchte, sollte sich bei seinem Netzbetreiber oder beim Stromanbieter selbst erkundigen. Da es rechtlich nicht eindeutig ist, ob bestehende Verträge mit dem Lieferstopp enden, sollten Kunden in diesem Fall vorsorglich kündigen, raten unter anderem Verbraucherschützer.

Was passiert mit meinen Vorauszahlungen?

Ist Ihr Stromanbieter insolvent, und Sie haben Stromlieferungen im Voraus bezahlt, sollten Sie unbedingt Rückforderungen beim Insolvenzverwalter des Unternehmens anmelden.

Wichtig: Forderungen können erst nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Dafür erhalten Kunden ein Formular vom Verwalter. Verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, steht an dessen Ende entweder die Sanierung des Unternehmens oder dessen Abwicklung. Dann wird es schwerer, bestehende Ansprüche durchzusetzen. Kunden erhalten zumeist nur einen Teil ihrer Forderungen zurück, zudem kann es Jahre dauern, bis ein entsprechendes Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.

Sollte ich bei einer Insolvenz den Stromanbieter wechseln?

Ja, sie sollten den Stromanbieter wechseln, sobald es die Vertragslaufzeit zulässt. Hier kommt es also auf die Restlaufzeit und Kündigungsfrist ihres Tarifes an.

Fall 1: Der Grundversorger hat die Ersatzversorgung übernommen.

In der Grundversorgung werden Sie vom örtlichen Versorger beliefert. Grundversorgungstarife zählen zu den teuersten, können jedoch monatlich gekündigt werden. Sie sollten also schnellstmöglich zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Fall 2: Der insolvente Stromanbieter beliefert Sie weiterhin mit Strom.

Solange Kunden mit Strom und Gas beliefert werden, laufen die bestehenden Verträge weiter. Es gelten daher die vertraglich festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Einzelheiten finden sie in den AGB Ihres Stromliefervertrages sowie Ihrer letzten Jahresrechnung.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl eines passenden Stromanbieters. Am besten nutzen Sie unseren Stromanbieter-Wechselservice.

Weitere Fragen und Antworten zur Insolvenz

Wie läuft ein Beschwerdeverfahren gegen den Energieversorger ab?

Wenn Sie mit Ihrem Energieversorger unzufrieden sind und eine Beschwerde einreichen möchten, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Kontaktieren Sie den Energieversorger: Wenden Sie sich zunächst direkt an Ihren Energieversorger und legen Sie Ihre Beschwerde schriftlich dar. Dies kann per E-Mail, Brief oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Beschreiben Sie das Problem und geben Sie alle relevanten Informationen an. Fordern Sie den Energieversorger auf, das Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

  2. Eskalation an den Kundenservice: Sollte der Energieversorger nicht auf Ihre Beschwerde reagieren oder das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, können Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle des Unternehmens oder an den Kundenservice wenden.

  3. Schlichtungsstelle einschalten: Falls Ihr Energieversorger weiterhin keine zufriedenstellende Lösung anbietet, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. In Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle Energie e. V. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale und unabhängige Institution, die Konflikte zwischen Verbrauchern und Energieversorgern beilegen soll. Um eine Schlichtung zu beantragen, müssen Sie zuerst versuchen, das Problem direkt mit dem Energieversorger zu lösen und eine schriftliche Beschwerde einzureichen.

  4. Schlichtungsverfahren: Wenn die Schlichtungsstelle Ihren Fall annimmt, wird sie den Energieversorger kontaktieren und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Schlichtungsvorschlag ist für beide Parteien rechtlich nicht bindend, kann jedoch als Grundlage für eine gütliche Einigung dienen.

  5. Rechtliche Schritte: Wenn keine Einigung erzielt werden kann und Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie rechtliche Schritte einleiten und sich an einen Anwalt wenden. Beachten Sie jedoch, dass dies mit Kosten verbunden ist und der Ausgang des Verfahrens ungewiss ist.

In der Regel sollte das Verhältnis zwischen dem Energielieferanten und seinem Endkunden harmonisch verlaufen. Allerdings gibt es Situationen, in denen es als Verbraucher wichtig ist, seine Rechte im Streitfall mit dem Energieversorger zu kennen. Denn nicht immer verhält sich der Energielieferant regelkonform. Daher ist es wichtig, dass man als Kunde seine Rechte gegenüber dem Energieversorger kennt.

Als Kunde hat man generell den Anspruch auf ein sogenanntes Beschwerdeverfahren beim jeweiligen Energielieferanten. Hierbei gilt §111a EnWG.

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe in Textform darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b unter Angabe der Anschrift und der Webseite der Schlichtungsstelle hinzuweisen. Das Unternehmen hat zugleich anzugeben, dass es zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet ist. Das Unternehmen hat auf seiner Webseite auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b, die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle sowie seine Pflicht zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren hinzuweisen. Das mit der Beanstandung befasste Unternehmen hat andere Unternehmen, die an der Belieferung des beanstandenden Verbrauchers bezüglich des Anschlusses an das Versorgungsnetz, der Belieferung mit Energie oder der Messung der Energie beteiligt sind, über den Inhalt der Beschwerde zu informieren, wenn diese Unternehmen der Verbraucherbeschwerde abhelfen können.

Energieversorger und andere Energieunternehmen werden demnach dazu verpflichtet, auf Beanstandungen des Kunden/Verbrauchers zu den Bereichen Vertragsabschluss, Unternehmensleistungen und deren Qualität, Anschluss an das Versorgungsnetz und Energiebelieferung zu antworten.

Die Beantwortung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang der Beschwerde erfolgen. Falls das Unternehmen die Beanstandungen nicht behebt, muss es schriftlich erklären und gleichzeitig auf das sogenannte Schlichtungsverfahren hinweisen.

Wie kann mir die Schlichtungsstelle Energie helfen?

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. in Deutschland ist eine unabhängige und neutrale Institution, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermittelt. Die Schlichtungsstelle kann Ihnen bei einer Vielzahl von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Energieversorger helfen, wie zum Beispiel:

  1. Abrechnungsstreitigkeiten: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Strom- oder Gasrechnung fehlerhaft ist und Ihr Energieversorger dies nicht korrigiert, kann die Schlichtungsstelle bei der Klärung helfen.

  2. Vertragsangelegenheiten: Bei Problemen mit Ihrem Energievertrag, wie beispielsweise bei unklaren Vertragsbedingungen oder Streitigkeiten über Kündigungsfristen, kann die Schlichtungsstelle vermitteln.

  3. Versorgungsunterbrechungen: Wenn Sie ohne Verschulden von einer Versorgungsunterbrechung betroffen sind und Ihr Energieversorger keine angemessene Lösung anbietet, kann die Schlichtungsstelle einschreiten.

  4. Anschluss- und Netzprobleme: Wenn Sie Probleme mit dem Anschluss an das Strom- oder Gasnetz haben oder Ihr Energieversorger seinen Netzanschlusspflichten nicht nachkommt, kann die Schlichtungsstelle vermitteln.

  5. Umzug und Versorgungswechsel: Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Umzug oder dem Wechsel Ihres Energieversorgers, wie zum Beispiel bei einer verzögerten Ummeldung, kann die Schlichtungsstelle helfen.

  6. Falsche Beratung: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Energieversorger Sie falsch beraten oder Ihnen wichtige Informationen vorenthalten hat, kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Schlichtungsstelle Energie nur in Fällen tätig wird, in denen der Verbraucher zunächst versucht hat, das Problem direkt mit dem Energieversorger zu klären. Bevor Sie die Schlichtungsstelle kontaktieren, müssen Sie dem Energieversorger die Möglichkeit geben, auf Ihre Beschwerde zu reagieren und das Problem zu beheben.

Die Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenlos und bietet eine Alternative zu rechtlichen Schritten, die mit Kosten und Unsicherheiten verbunden sind. Der Schlichtungsvorschlag der Schlichtungsstelle ist jedoch rechtlich nicht bindend. Es liegt im Ermessen der beteiligten Parteien, ob sie den Vorschlag annehmen oder ablehnen.

Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei.

Adresse:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
Telefax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de

Was passiert, wenn der Stromanbieter pleite geht?

Wenn Ihr Stromanbieter Insolvenz anmeldet, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge, da die Stromversorgung gesetzlich garantiert ist. Hier sind die Schritte, die normalerweise unternommen werden, wenn ein Stromanbieter insolvent wird:

  1. Ersatzversorgung: In Deutschland ist die Grundversorgung durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Wenn Ihr Stromanbieter Insolvenz anmeldet, werden Sie automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung überführt. Dabei übernimmt der örtliche Grundversorger – in der Regel das Unternehmen, das die meisten Haushalte in Ihrer Region versorgt – die Stromlieferung, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Sie müssen also keine Stromausfälle befürchten.

  2. Information durch den Grundversorger: Der Grundversorger wird Sie über den Wechsel in die Ersatzversorgung informieren und Ihnen die neuen Vertragsbedingungen und Tarife mitteilen. Die Ersatzversorgung gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.

  3. Neuen Anbieter suchen: Während der Ersatzversorgung haben Sie die Möglichkeit, nach einem neuen Stromanbieter zu suchen. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und Tarife, um den besten Vertrag für Ihre Bedürfnisse zu finden. Beachten Sie, dass die Tarife in der Ersatzversorgung in der Regel teurer sind als individuelle Verträge, daher ist es ratsam, so schnell wie möglich einen neuen Anbieter zu wählen.

  4. Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen: Sobald Sie einen passenden Stromanbieter gefunden haben, schließen Sie einen neuen Vertrag ab. Ihr neuer Anbieter wird den Wechsel für Sie organisieren und den Grundversorger über den Wechsel informieren.

  5. Offene Forderungen: Wenn Ihr insolventer Stromanbieter noch offene Forderungen gegen Sie hat, sollten Sie die Forderungen prüfen und gegebenenfalls mit dem Insolvenzverwalter klären. Achten Sie darauf, keine Zahlungen direkt an den insolventen Anbieter zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter, falls dies erforderlich ist.

Die Versorgungssicherheit ist stets garantiert

Wenn der Stromanbieter oder Gasversorger den Betrieb endgültig einstellt, dann schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, dass der örtliche Grundversorger unmittelbar einspringt und eine unterbrechungsfreie Strom- bzw. Gaslieferung gewährleistet.

Wo kann ich mich über Stromanbieter beschweren?

Wenn Sie sich über einen Stromanbieter beschweren möchten, können Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Kontaktieren Sie den Stromanbieter: Wenden Sie sich zunächst direkt an Ihren Stromanbieter und legen Sie Ihre Beschwerde schriftlich dar. Dies kann per E-Mail, Brief oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Beschreiben Sie das Problem und geben Sie alle relevanten Informationen an. Fordern Sie den Stromanbieter auf, das Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

  2. Eskalation an den Kundenservice: Sollte der Stromanbieter nicht auf Ihre Beschwerde reagieren oder das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, können Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle des Unternehmens oder an den Kundenservice wenden.

  3. Schlichtungsstelle einschalten: Falls Ihr Stromanbieter weiterhin keine zufriedenstellende Lösung anbietet, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. In Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle Energie e. V. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale und unabhängige Institution, die Konflikte zwischen Verbrauchern und Energieversorgern beilegen soll. Um eine Schlichtung zu beantragen, müssen Sie zuerst versuchen, das Problem direkt mit dem Stromanbieter zu lösen und eine schriftliche Beschwerde einzureichen.

  4. Verbraucherzentrale: Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden. Die Verbraucherzentrale bietet Beratung und Unterstützung bei Problemen mit Stromanbietern und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen. In einigen Fällen kann die Verbraucherzentrale auch direkt beim Stromanbieter intervenieren, um eine Lösung herbeizuführen.

  5. Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt in Deutschland. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder andere gesetzliche Vorschriften können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Beachten Sie jedoch, dass die Bundesnetzagentur in der Regel nicht bei individuellen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Stromanbietern eingreift.

Beschwerde via Kundenbewertung

Weniger schwerwiegenden Unstimmigkeiten, die nicht zwingend einer Schlichtung bedürfen, Ihnen als Verbraucher dennoch erwähnenswert erscheinen, können Sie im Rahmen einer Kundenbewertung auf StromAuskunft.de Ausdruck verleihen. Dazu klicken Sie auf der Profilseite des betreffenden Stromanbieters einfach den Button »Jetzt bewerten« an und vergeben in den Kategorien »Kundenservice«, »Anbieterwechsel« und »Preis« jeweils einen bis fünf Sterne. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche Kundenmeinung in Textform und auf Wunsch völlig anonym zu äußern. Mit Ihrem Feedback helfen Sie anderen Kunden, gute und verlässliche Stromanbieter zu finden, denn Ihre Bewertung fließt unter anderem in das StromAuskunft-eigene Gütesiegel »Deutschlands beste Stromanbieter« ein.

Die größten Insolvenzfälle auf dem deutschen Strommarkt

Strom sparen

BEV Energie, Januar 2019

Die 2013 gegründete BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, kurz BEV Energie, meldete Ende Januar 2019 Insolvenz an. Zuvor hatten sich die Verbraucherbeschwerden über den Münchener Stromdiscounter gehäuft - verspätete und fehlerhafte Stromrechnungen sowie die zögerliche oder ausbleibende Zahlung von Guthaben und Boni waren die Hauptgründe. Von der BEV-Pleite waren mehr als 500.000 Kunden betroffen, deren Forderungen sich auf über 80 Millionen Euro summierten.

Care-Energy, Februar 2017

Die 2011 gegründete Care Energy GmbH aus Hamburg war­ mittels eines speziellen Geschäftsmodells erfolg­reich geworden: Kun­den wurde keine EEG-Um­la­ge zur För­de­rung er­neu­er­ba­rer En­er­gi­en be­rech­net, wo­durch sich zunächst äußerst güns­ti­ge Stromprei­se er­ga­ben. Care-En­er­gy ar­gu­men­tier­te, kein konventioneller Strom­ver­sor­ger zu sein, son­dern Dienst­leis­ter für Wär­me, Käl­te und Licht. Diese Strategie scheiterte jedoch, die Netz­be­trei­ber verlangten die Zahlung der EEG-Um­la­ge, und Care-Energy sah sich mit For­de­run­gen von über 80 Mil­lio­nen Euro konfrontiert, die das Unternehmen nicht tra­gen konn­te. 2017 muss­te Care-En­er­gy mit all sei­nen Ab­le­gern Insolvenz an­mel­den. Hatte man zu Spitzenzeiten über 200.000 Verbraucher mit Strom und Gas versorgt, war die Kundenzahl kurz vor der Pleite auf unter 15.000 zusammengeschrumpft.

FlexStrom, April 2013

Die 2003 gegründete FlexStrom AG gehörte mit mehr als 550.000 Kunden in den Jahren 2011 und 2012 zu den größten konzernunabhängigen Strom- und Gasanbietern in Deutschland. Der Berliner Energiediscounter vertrieb die Marken Löwenzahn Energie, OptimalGrün, ÖkoFlex und FlexGas. Im April 2013 meldeten FlexStrom und seine Tochtergesellschaften Insolvenz an. Mit rund 835.000 Gläubigern bis März 2014 ist die Insolvenz der FlexStrom-Gruppe die bislang größte auf dem deutschen Strommarkt. Insgesamt wurden Forderungen in Höhe von 511 Millionen Euro angemeldet, die zum Großteil aus Vorauszahlungen von Kunden stammten.

TelDaFax, Juni 2011

Die TelDaFax Holding AG aus dem rheinischen Troisdorf war die Dachgesellschaft diverser Tochterunternehmen - eines davon der Stromdiscounter TelDaFax Energy GmbH, gegründet 2006. Im Juni 2011 stellte TelDaFax beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Bereits wenige Tage später wurden die Strom- und Gaslieferungen an Kunden eingestellt und von der örtlichen Grundversorgung übernommen. Die TelDaFax-Pleite war mit rund 750.000 Gläubigern die bis dahin größte auf dem Energiemarkt und ist bis heute der zweitgrößte Insolvenzfall nach FlexStrom. Beim TelDaFax-Verfahren bestand bereits zu Beginn des Verfahrens kaum Aussicht auf Entschädigung der Gläubiger. Überwiegend waren Kunden betroffen, die im Rahmen ihrer Discounttarife Vorauszahlungen geleistet hatten.

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