Strompreise in Deutschland - Was kostet Strom?
Seit der Liberalisierung des Strommarktes, die zahlreiche neue Unternehmen und Geschäftsmodelle mit sich brachte, gab es eine Reihe kleinerer und größerer Insolvenzfälle in der Energiebranche. Einige namhafte und kundenstarke Stromanbieter gerieten in finanzielle Schieflage und mussten die Stromlieferung an Haushalte einstellen. Zahlreiche Stromkunden wurden anschließend zu Gläubigern, denn geleistete Vorauszahlungen oder vertraglich festgelegte Boni konnten von den insolventen Unternehmen nicht mehr beglichen werden.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Stromanbieter-Insolvenz. Weiter unten haben wir außerdem die größten Pleiten auf dem deutschen Strommarkt zusammengefasst.
Auch im Insolvenzfall bleibt die Stromversorgung für Privathaushalte gesichert. Verbraucher haben durch die gesetzlich geregelte Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland keine plötzlichen Stromlücken zu befürchten.
Fall 1: Der Stromanbieter beliefert Sie weiterhin mit Strom.
Solange Kunden mit Strom und Gas beliefert werden, laufen die bestehenden Verträge weiter. Ein Recht auf Sonderkündigung besteht bei einer Insolvenz nicht. Es gelten daher die normalen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ihres Stromtarifes.
Fall 2: Der Stromanbieter hat die Stromlieferung eingestellt.
Sie werden im Rahmen der Ersatzversorgung automatisch von Ihrem Grundversorger mit Strom beliefert. Diesen Tarif sollten Sie möglichst schnell wechseln, denn die Grundversorgung ist sehr teuer.
Tipp: Wer Klarheit über den Lieferstatus haben möchte, sollte sich bei seinem Netzbetreiber oder beim Stromanbieter selbst erkundigen. Da es rechtlich nicht eindeutig ist, ob bestehende Verträge mit dem Lieferstopp enden, sollten Kunden in diesem Fall vorsorglich kündigen, raten unter anderem Verbraucherschützer.
Ist Ihr Stromanbieter insolvent, und Sie haben Stromlieferungen im Voraus bezahlt, sollten Sie unbedingt Rückforderungen beim Insolvenzverwalter des Unternehmens anmelden.
Wichtig: Forderungen können erst nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Dafür erhalten Kunden ein Formular vom Verwalter. Verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, steht an dessen Ende entweder die Sanierung des Unternehmens oder dessen Abwicklung. Dann wird es schwerer, bestehende Ansprüche durchzusetzen. Kunden erhalten zumeist nur einen Teil ihrer Forderungen zurück, zudem kann es Jahre dauern, bis ein entsprechendes Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Ja, sie sollten den Stromanbieter wechseln, sobald es die Vertragslaufzeit zulässt. Hier kommt es also auf die Restlaufzeit und Kündigungsfrist ihres Tarifes an.
Fall 1: Der Grundversorger hat die Ersatzversorgung übernommen.
In der Grundversorgung werden Sie vom örtlichen Versorger beliefert. Grundversorgungstarife zählen zu den teuersten, können jedoch monatlich gekündigt werden. Sie sollten also schnellstmöglich zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Fall 2: Der insolvente Stromanbieter beliefert Sie weiterhin mit Strom.
Solange Kunden mit Strom und Gas beliefert werden, laufen die bestehenden Verträge weiter. Es gelten daher die vertraglich festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Einzelheiten finden sie in den AGB Ihres Stromliefervertrages sowie Ihrer letzten Jahresrechnung.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl eines passenden Stromanbieters. Am besten nutzen Sie unseren Stromanbieter-Wechselservice.
Die 2013 gegründete BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, kurz BEV Energie, meldete Ende Januar 2019 Insolvenz an. Zuvor hatten sich die Verbraucherbeschwerden über den Münchener Stromdiscounter gehäuft - verspätete und fehlerhafte Stromrechnungen sowie die zögerliche oder ausbleibende Zahlung von Guthaben und Boni waren die Hauptgründe. Von der BEV-Pleite waren mehr als 500.000 Kunden betroffen, deren Forderungen sich auf über 80 Millionen Euro summierten.
Die 2011 gegründete Care Energy GmbH aus Hamburg war mittels eines speziellen Geschäftsmodells erfolgreich geworden: Kunden wurde keine EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien berechnet, wodurch sich zunächst äußerst günstige Strompreise ergaben. Care-Energy argumentierte, kein konventioneller Stromversorger zu sein, sondern Dienstleister für Wärme, Kälte und Licht. Diese Strategie scheiterte jedoch, die Netzbetreiber verlangten die Zahlung der EEG-Umlage, und Care-Energy sah sich mit Forderungen von über 80 Millionen Euro konfrontiert, die das Unternehmen nicht tragen konnte. 2017 musste Care-Energy mit all seinen Ablegern Insolvenz anmelden. Hatte man zu Spitzenzeiten über 200.000 Verbraucher mit Strom und Gas versorgt, war die Kundenzahl kurz vor der Pleite auf unter 15.000 zusammengeschrumpft.
Die 2003 gegründete FlexStrom AG gehörte mit mehr als 550.000 Kunden in den Jahren 2011 und 2012 zu den größten konzernunabhängigen Strom- und Gasanbietern in Deutschland. Der Berliner Energiediscounter vertrieb die Marken Löwenzahn Energie, OptimalGrün, ÖkoFlex und FlexGas. Im April 2013 meldeten FlexStrom und seine Tochtergesellschaften Insolvenz an. Mit rund 835.000 Gläubigern bis März 2014 ist die Insolvenz der FlexStrom-Gruppe die bislang größte auf dem deutschen Strommarkt. Insgesamt wurden Forderungen in Höhe von 511 Millionen Euro angemeldet, die zum Großteil aus Vorauszahlungen von Kunden stammten.
Die TelDaFax Holding AG aus dem rheinischen Troisdorf war die Dachgesellschaft diverser Tochterunternehmen - eines davon der Stromdiscounter TelDaFax Energy GmbH, gegründet 2006. Im Juni 2011 stellte TelDaFax beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Bereits wenige Tage später wurden die Strom- und Gaslieferungen an Kunden eingestellt und von der örtlichen Grundversorgung übernommen. Die TelDaFax-Pleite war mit rund 750.000 Gläubigern die bis dahin größte auf dem Energiemarkt und ist bis heute der zweitgrößte Insolvenzfall nach FlexStrom. Beim TelDaFax-Verfahren bestand bereits zu Beginn des Verfahrens kaum Aussicht auf Entschädigung der Gläubiger. Überwiegend waren Kunden betroffen, die im Rahmen ihrer Discounttarife Vorauszahlungen geleistet hatten.
Wie läuft ein Beschwerdeverfahren gegen den Energieversorger ab?
In der Regel sollte das Verhältnis zwischen dem Energielieferanten und seinem Endkunden harmonisch verlaufen. Allerdings gibt es Situationen, in denen es als Verbraucher wichtig ist, seine Rechte im Streitfall mit dem Energieversorger zu kennen. Denn nicht immer verhält sich der Energielieferant ...
Wie kann mir die Schlichtungsstelle Energie helfen?
Verbraucher, die Probleme mit Ihrem Strom - oder Gasanbieter haben, können sich seit November 2011 an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Diese kümmert sich um Kunden, die Ärger mit ihrem Energieversorger haben. Es handelt sich hierbei um eine außergerichtliche Streitschlichtung.Für ...
Was passiert, wenn der Stromanbieter pleite geht?
Wenn der Stromanbieter oder Gasversorger den Betrieb endgültig einstellt, dann schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, dass der örtliche Grundversorger unmittelbar einspringt und eine unterbrechungsfreie Strom- bzw. Gaslieferung gewährleistet. In solch einem Fall werden die übernommenen ...
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