Insolvenz BEV Energie: Betroffene haben Anspruch auf Neukundenbonus

Insolvenz BEV Energie: Betroffene haben Anspruch auf Neukundenbonus

23.07.2020 | Energienachrichten

Im Januar 2019 sorgte die Insolvenz des Münchener Stromdiscounters BEV Energie für Aufsehen - Hunderttausende Kunden waren und sind von der Pleite betroffen. Haben diese Verbraucher dennoch Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus? Das Oberlandesgericht München urteilt aktuell: ja.

BEV Energie muss Neukundenboni zahlen

Der im BEV-Fall eingesetzte Insolvenzverwalter hatte die Auszahlung von Wechselprämien an diejenigen Kunden verweigert, deren Vertragslaufzeit noch kein Jahr bestand. Dieser Logik hat das Oberlandesgericht München nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nun widersprochen. Demnach müssen die Neukundenboni auch dann ausgezahlt werden, wenn die eigentlich vorgesehene Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr durch die Insolvenz nicht erreicht wurde.

Laut Urteil sei den AGB der BEV-Verträge nicht zu entnehmen, dass der strittige Bonus an einen bestimmten Versorgungszeitraum geknüpft sei. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass der Neukundenbonus zu einer automatischen Reduzierung der Vergütungsansprüche seitens BEV führe. Die Endabrechnung müsse also dementsprechend angepasst werden. Der Vorsitzende Richter betonte außerdem, dass die AGB so mangelhaft formuliert seien, dass ihn die BEV-Pleite nicht wundere.

Erfolg für Musterfeststellungsklage, Revision angekündigt

"Das ist ein großer Erfolg für Verbraucher", heißt es aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband. "Auf sich gestellt hätten die meisten Betroffenen die gerichtliche Auseinandersetzung verständlicherweise gescheut. Mit der Musterfeststellungsklage konnte der vzbv umstrittene Fragen in erster Instanz klären." Das Urteil betrifft zunächst nur ehemalige BEV-Kunden, die sich in ein bundesamtlich geführtes Klageregister eingetragen hatten. Bis zum Ablauf der Frist waren dies etwa 3.700 Fälle.

Aber: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der im BEV-Fall zuständige Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes sei der Weg frei für eine höchstrichterliche Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.

BEV-Insolvenzverfahren: Mehr als 700.000 Rechnungsfälle

Laut BEV-Insolvenzverwalter sind nach aktuellem Verfahrensstand bisher mehr als 700.000 Endabrechnungen für ehemalige Kunden erstellt worden. Über 500.000 dieser Fälle sind mit Guthaben-Forderungen von Verbrauchern verbunden, die sich im Schnitt auf knapp 270 Euro pro Kunde belaufen. Bei gut 200.000 Abrechnungen handelt es sich um ausstehende Forderungen der BEV an Kunden.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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