Seit Kurzem ist ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich. Diese eigentlich für Kunden vorteilhafte Neuregelung hat jedoch negative Begleiterscheinungen: Verbraucherschützer melden zunehmende Beschwerden über untergeschobene Stromverträge.
von Björn Katz
Im Zuge des 24-Stunden-Stromanbieterwechsels hat die sogenannte Marktlokationsidenfikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung gewonnen. Sie beziffert jede Stromverbrauchsstelle und ist die zentrale Kennzahl beim Wechselprozess. Mithilfe der MaLO-ID können jedoch auch Unbefugte einen Anbieterwechsel initiieren - zum Leidwesen betroffener Verbraucher.
Die Verbaucherzentrale Niedersachsen berichtet aktuell von zunehmenden Beschwerden über unseriöse Haustürbesuche und unerlaubte Werbeanrufe, die ein bestimmtes Ziel verfolgen: Verbraucher sollen die auf ihrer Stromrechnung vermerkte MaLo-ID preisgeben, wodurch anschließend ein ungewollter Anbieterwechsel vollzogen wird.
"In den letzten Monaten verzeichnen wir auffallend viele Beschwerden über untergeschobene Stromverträge", sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Betroffene berichten sowohl von Cold Calls als auch von aufdringlichen Vertretern an der Haustür." Ihr Ziel sei es, an persönliche Daten zu gelangen, insbesondere an die MaLo-ID. "Wir raten daher zu einem besonders sorgsamen Umgang mit dieser Nummer. Sie sollte nur angegeben werden, wenn sicher ist, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt und sollte keinesfalls in die Hände Unbefugter gelangen", so der Experte.
Mithilfe der MaLo-ID können unseriöse Anbieter bestehende Verträge mit anderen Versorgern im Wege des automatisierten Wechselprozesses kündigen. Das geht prinzipiell auch unbemerkt hinter dem Rücken von Verbrauchern. Unter Umständen erfahren diese erst durch das Kündigungsschreiben ihres bisherigen Anbieters oder durch eine Lieferbestätigung des neuen Versorgers von einem untergeschobenen Stromvertrag.
Aber nicht nur im Zusammenhang mit der MaLo-ID ist Vorsicht geboten. Auch eine Unterschrift sollte gut überlegt sein, denn Energieverträge müssen laut Gesetzgeber grundsätzlich in Textform abgeschlossen werden. Das bedeutet: Selbst wenn Verbraucher ihre Daten am Telefon oder an der Haustür preisgegeben haben, müssen sie ein mögliches Vertagsangebot noch schriftlich bestätigen.
In Werbesprächen werde diese Bestätigung jedoch nicht immer transparent gemacht, so der Experte. "Oft wird der Eindruck erweckt, es gehe lediglich um die Bestätigung des Erhalts von Informationsmaterial - tatsächlich handelt es sich aber um die Zustimmung zu einem Vertragsabschluss."