Donnerstag, 10. Oktober 2024

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Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe

Definition: Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden und Landkreise für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen zahlen müssen. Diese Abgabe wird in der Regel auf der Grundlage des Energieverbrauchs berechnet und wird oft in den Endverbraucherpreisen für Energie berücksichtigt.

Regulierung: In Deutschland ist die Konzessionsabgabe durch die Konzessionsabgabenverordnung vom 22. Juli 1999 geregelt. Diese Verordnung legt fest, dass Gemeinden und Landkreise, je nach Einwohnerzahl, einen bestimmten Betrag pro Kilowattstunde für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen verlangen dürfen:

  • bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent pro Kilowattstunde
  • bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent pro Kilowattstunde
  • bis 500.000 Einwohner: 1,99 Cent pro Kilowattstunde
  • über 500.000 Einwohner: 2,39 Cent pro Kilowattstunde

Bedeutung und Auswirkungen: Die Konzessionsabgabe ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Landkreise. Sie hilft, die Kosten für die Instandhaltung und den Ausbau der Infrastruktur zu decken, die für die Bereitstellung von Energieleistungen notwendig ist.

Für Energieversorgungsunternehmen stellen Konzessionsabgaben einen bedeutenden Kostenfaktor dar, der in der Regel an die Endverbraucher weitergegeben wird. Daher kann die Höhe der Konzessionsabgabe einen Einfluss auf die Endverbraucherpreise für Energie haben.

Schlussfolgerung: Die Konzessionsabgabe ist ein wichtiger Aspekt des Energiesektors, der sowohl die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur als auch die Kostenstruktur der Energieversorgung beeinflusst. Ein Verständnis dieser Abgabe ist daher für eine umfassende Betrachtung der Energiepreise und der Energiepolitik unerlässlich.

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