Donnerstag, 03. Oktober 2024

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Einspeisevergütung

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Entschädigung, die Anlagenbetreibern gezahlt wird, die Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen und diesen in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie ist ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Unterstützung der Energiewende.

Die Höhe der Einspeisevergütung variiert in der Regel je nach Art der erneuerbaren Energiequelle (wie z. B. Wind, Sonne, Wasser, Biomasse) und der Größe und dem Alter der Anlage. Sie wird für eine festgelegte Zeitspanne garantiert, um den Betreibern Planungssicherheit zu geben und Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.

In Deutschland ist die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Ursprünglich garantierte das EEG eine feste Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Seit einer Reform des EEG im Jahr 2014 wird die Höhe der Vergütung jedoch in den meisten Fällen durch Ausschreibungen bestimmt, bei denen sich die Anbieter von erneuerbaren Energien um Förderkapazitäten bewerben.

Die Kosten für die Einspeisevergütung werden in der Regel auf die Stromverbraucher umgelegt und über die sogenannte EEG-Umlage erhoben, die Bestandteil des Strompreises ist. Die Höhe der EEG-Umlage wird jährlich neu berechnet und hängt von der Menge des aus erneuerbaren Energien erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms ab.

Die Einspeisevergütung hat wesentlich zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung beigetragen und hat die Entwicklung und den Ausbau neuer Technologien in diesem Bereich gefördert. Gleichzeitig gibt es auch Kritik an der Höhe der Einspeisevergütung und der EEG-Umlage, insbesondere in Bezug auf deren Auswirkungen auf die Energiekosten für die Verbraucher.

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