Donnerstag, 03. Oktober 2024

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Annex I Länder

Annex I Länder

Die "Annex I Länder" sind eine Kategorie von Ländern, die im Rahmen der Vereinten Nationen Rahmenkonvention zum Klimawandel (UNFCCC) definiert ist, einem internationalen Umweltvertrag, der 1992 verabschiedet wurde und das Ziel hat, die "gefährliche anthropogene Beeinflussung des Klimasystems" zu verhindern.

Die "Annex I Länder" sind im Wesentlichen Industriestaaten und ehemalige sozialistische Wirtschaften, die sich dazu verpflichtet haben, ihre Treibhausgasemissionen zu inventarisieren und regelmäßige Berichte zu erstellen. Diese Berichte, die als nationale Mitteilungen bezeichnet werden, enthalten Informationen über Emissionen und Senken von Treibhausgasen, Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel sowie andere Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konvention.

Darüber hinaus verpflichten sich die "Annex I Länder" dazu, die Entwicklungsländer finanziell und technisch zu unterstützen, damit diese ihre eigenen Verpflichtungen im Rahmen der UNFCCC erfüllen können. Dies umfasst Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und Kapazitätsaufbau.

Die Liste der "Annex I Länder" umfasst 43 Länder, darunter viele Mitglieder der Europäischen Union, die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und andere. Es ist wichtig zu beachten, dass einige "Annex I Länder" auch als "Annex II Länder" klassifiziert sind, was bedeutet, dass sie zusätzliche Verpflichtungen haben, die speziell die finanzielle Unterstützung von Entwicklungsländern betreffen.

Die Kategorie der "Annex I Länder" spielt eine entscheidende Rolle in den globalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels, indem sie bestimmte Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Berichterstattung und Unterstützung von Entwicklungsländern festlegt.

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