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Energiepreiskrise: Alle Einzelheiten zum Entlastungspaket der Bundesregierung

24.02.2022 | Energienachrichten

Angesichts des anhaltend hohen Energiepreisniveaus, das sich vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs nochmals verschärfen könnte, hat sich die Regierungskoalition auf ein Entlastungspaket für Verbraucher in Deutschland verständigt. Im Zentrum der Maßnahmen stehen die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage, ein Heizkostenzuschuss für bedürftige Haushalte und die Anhebung der Pendlerpauschale.

EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022

Auf die Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2023 hatte sich die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag geeinigt. Infolge der neuen Beschlüsse soll die Umlage bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Die Finanzierung der Energiewende soll dann über Mittel aus dem Bundeshaushalt statt über den Strompreis erfolgen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums führt dies zu Gesamtentlastungen von rund 6,6 Milliarden Euro.

Schon zum Jahreswechsel war die EEG-Umlage deutlich von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Aufgrund der massiven Preissteigerungen auf den Beschaffungsmärkten wirkte sich dies aber für die wenigsten Verbraucher aus. Marktexperten gehen davon aus, dass auch der komplette Wegfall der Umlage bestenfalls weitere Preiserhöhungen abfedern kann. Mit spürbar sinkenden Strompreisen dürfte auf Sicht kaum zu rechnen sein.

Dennoch: Rein rechnerisch reduziert die Abschaffung der EEG-Umlage die Stromrechnung eines Muster-Haushalts mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden um knapp 130 Euro.

-> alle Informationen zur EEG-Umlage

Heizkostenzuschuss für bedürftige Haushalte

Einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und BAföG-Empfänger hatte die Bundesregierung bereits Anfang des Monats beschlossen. Die Eckpunkte im Überblick:

  • Anspruch auf den Zuschuss haben Haushalte, die Wohngeld beziehen, sowie Auszubildende und Studierende, die BAföG erhalten.
  • Alleinlebende Wohngeldempfänger erhalten 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro, für jedes weitere Familienmitglied kommen 35 Euro hinzu.
  • An Auszubildende und Studierende mit BAföG werden 115 Euro gezahlt.

 

Erhöhung der Pendlerpauschale

Als Reaktion auf die ebenfalls drastisch gestiegenen Spritpreise hat die Regierung nach langen Verhandlungen auch die Pendlerpauschale erhöht. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 kann jeder ab dem 21. Kilometer zur Arbeit gefahrene Kilometer mit 38 Cent angerechnet werden - das sind drei Cent mehr als bisher.

Vor allem die Grünen hatten sich mit dieser Maßnahme schwer getan - sie sei weder mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar, noch entlaste sie zwangsläufig einkommensschwache Haushalte. Ohnehin wird sich die Ersparnis für Pendler erst mit der Steuererklärung im kommenden Jahr auswirken.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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