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Neue Regelung ab Juni: Was bedeutet der 24-Stunden-Stromanbieterwechsel für Verbraucher?
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Neue Regelung ab Juni: Was bedeutet der 24-Stunden-Stromanbieterwechsel für Verbraucher?

27.05.2025 | Energienachrichten

Ein Stromanbieterwechsel dauert - rein technisch - bislang bis zu drei Wochen. In Zukunft soll die Umstellung innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Das bringt Vorteile für Verbraucher, birgt jedoch auch Tücken.

von Björn Katz

Am 6. Juni tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die einen Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden vorschreibt. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Folgen die Neuregelung für Verbraucher hat.

Wie verläuft der Stromanbieterwechsel bislang?

Auch wenn Kunden ihren Stromvertrag fristgerecht kündigen, müssen sie in einigen Fällen wochenlang auf den neuen Tarif warten. Der Grund sind langwierige Abläufe: Netzbetreiber und Energieversorger reizen Fristen bis zum letzten Tag aus, technische Schnittstellen greifen nicht reibungslos ineinander, und die Abwicklung von Zählerständen oder Kundendaten zieht sich hin. Alles in allem dauert der rein technische Prozess des Anbieterwechsels dadurch bis zu drei Wochen.

Wie schnell vollzieht sich der Wechsel in Zukunft?

Haben Verbraucher ihren Stromliefervertrag fristgerecht gekündigt bzw. auslaufen lassen und gleichzeitig einen neuen Tarif abgeschlossen, dann - so schreibt es die Regelung vor - soll der neue Anbieter innerhalb eines Werktags liefern können. Das soll nicht nur Wartezeiten verkürzen, sondern auch mehr Dynamik in den Markt bringen.

Wichtig: Ein uneingeschränkter Sofortwechsel des Stromanbieters bleibt weiterhin ausgeschlossen, denn Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten gelten nach wie vor. Wer etwa eine vierwöchige Kündigungsfrist hat oder eine zwölfmonatige Mindestdauer, muss diese wie bisher einhalten.

Was ist die MaLo-ID?

MaLo-ID steht als Abkürzung für Marktlokations-Identifikationsnummer. Diese elfstellige Nummer existiert bereits seit 2018, doch ab Juni wird sie für Verbraucher erstmals wirklich relevant, weil sie künftig als zentrale Kennzahl beim Anbieterwechsel fungiert. Die Nummer kennzeichnet eine bestimmte Verbrauchsstelle und bleibt unverändert, auch wenn etwa ein neuer Stromzähler eingebaut wird und sich dadurch die Zählernummer ändert. Die MaLo-ID ist auf jeder Stromrechnung vermerkt.

Verbraucherschützer raten, die MaLo-ID, ebenso wie die Zählernummer, niemals leichtfertig weiterzugeben. Dritte können mit diesen Nummern im Namen von Kunden Verträge kündigen oder abschließen. Wenn also am Telefon oder an der Haustür dazu aufgefordert wird, die Nummer preiszugeben, sollten die Alarmglocken schrillen. Laut Verbraucherzentrale gelte der Leitsatz: Mein Energieversorger kennt meine Daten bereits - alle anderen gehen sie nichts an.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Bislang war es beim Umzug kein Problem, wenn der Stromvertrag zunächst vergessen wurde. Die Kündigung lies sich rückwirkend (bis zu sechs Wochen) nachholen, und der Wechsel klappte trotzdem reibungslos. Ab dem 6. Juni ist das nicht mehr möglich, eine rückwirkende Anmeldung beim Versorger ist ausgeschlossen. Stattdessen springt in solchen Fällen automatisch der Grundversorger ein - zwar nur übergangsweise, aber oft zu deutlich höheren Preisen. Wer Kosten und Aufwand vermeiden will, sollte sich beim Umzug also frühzeitig um den Stromvertrag kümmern.

Ebenfalls zu beachten: Kündigt der Vormieter seinen Stromvertrag nicht rechtzeitig, läuft dieser über denselben Zähler einfach weiter. Für den Verbrauch in der Übergangszeit müssen sich Vor- und Nachmieter dann einigen, wie sie die Kosten untereinander aufteilen. Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Stromanbieter unbedingt rechtzeitig informieren und zum Einzug einen eigenen Vertrag abschließen.

<p>Bild einer hübschen, fröhlichen Frau mit einem Smartphone im Business Umfeld </p>

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