Jahrelang profitierten Haushalte in Deutschland von stabilen und vergleichsweise moderaten Gaspreisen. Infolge der Energiekrise 2022 hat sich dies schlagartig geändert: Zahlreiche Energieversorger haben Gaspreiserhöhungen vorgenommen, und für Millionen Verbraucher steigen die Kosten.
Für Verbraucher besteht bei Strom- und Gaspreiserhöhungen während der Vertragslaufzeit immer ein Sonderkündigungsrecht - anderslautende Vertragsklauseln sind unzulässig. Insofern lohnt sich jetzt der Preisvergleich.
Unser Rat: Prüfen Sie mögliche Alternativen auf dem Markt und wechseln Sie bei einem günstigeren Tarif den Gasanbieter. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Wechselservice für Strom und Gas.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise haben viele Energieversorger 2022 und 2023 ihre Gaspreise erhöht. Ob sich ein Gasanbieterwechsel finanziell lohnt, lässt sich aufgrund der angespannten Marktlage nicht pauschal beantworten. Sie sollten die Preise aber in jedem Fall prüfen und unter Umständen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nutzen Sie zum Preisvergleich unseren verbraucherfreundlichen Gasrechner und aktivieren Sie auf Wunsch unseren Preisalarm, um stets informiert zu bleiben.
Grundsätzlich müssen Sie Preiserhöhungen Ihres Energieversorgers nicht tatenlos hinnehmen. Für den Fall, dass sich die Vertragsbedingungen oder Preise eines Gastarifs ändern, hat der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen.
Dieses Prinzip gilt laut Energiewirtschaftsgesetz auch dann, wenn ausschließlich Kosten weitergegeben werden, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Einzige Ausnahme ist die Anpassung der Mehrwertsteuer.
Aus Preiserhöhungsschreiben muss klar hervorgehen, wann und in welcher Höhe die Verteuerung vorgenommen wird. Der Versorger muss außerdem die Ursache der Preiserhöhung begründen.
Ändert ein Energieversorger seine Vertragsbedingungen - beispielsweise indem die Preise erhöht werden - muss er dies mindestens vier Wochen im Voraus ankündigen und Kunden unter Nennung der geltenden Frist (üblicherweise 14 Tage) auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Erfolgt von Kundenseite eine Sonderkündigung, so muss sie vom Anbieter innerhalb einer Woche bestätigt werden.
Änderungen bei staatlichen Preisbestandteilen und Netzentgelten werden jedes Jahr im Oktober bekanntgegeben. Traditionell passen die Gasanbieter in diesem Zuge ihre Preise mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres an. Eine entsprechende Mitteilung an die Kunden muss mindestens vier Wochen im Voraus, also spätestens Anfang Dezember, erfolgen. Grundsätzlich können Gasanbieter ihre Preise (außerhalb von Tarifen mit Preisgarantie) auch im laufenden Jahr anpassen. Dies ist beispielsweise im Zuge der Energiekrise 2022 vielfach erfolgt.
Achtung: Manche Energieversorger verschleiern in Ihren Mitteilungen Preiserhöhungen, um Kunden vom Wechsel abzuhalten. Auch wird immer wieder versucht, ein Sonderkündigungsrecht bei steigenden Steuern oder Umlagen vertraglich auszuschließen. Solche Klauseln sind jedoch unwirksam. Verbraucherzentralen raten daher, jedes Schreiben von Versorgern dahingehend zu prüfen, ob eine Preisanpassung sowie der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten sind.
Wenn Ihr Gasanbieter während der Vertragslaufzeit die Preise erhöht, und Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Wie hoch fällt die Gaspreiserhöhung konkret aus, und mit welchen Mehrkosten müssen Sie künftig rechnen? Vergleichen Sie die aktuellen Preise mit unserem Gasrechner: Nach einem Klick sehen Sie, welches Sparpotenzial besteht und ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Für den direkten Kostenvergleich können Sie Ihren momentanen Gastarif als Referenz angeben.
Wenn sich der Anbieterwechsel finanziell für Sie rentiert, sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Hierfür hat Ihnen Ihr Versorger eine bestimmte Frist eingeräumt - mindestens 14 Tage. Nehmen Sie die Kündigung unbedingt selbst schriftlich vor. Den Abschluss des neuen Gastarifs können Sie hingegen gleich online beauftragen.
Infolge der Preiserhöhung sind Sie berechtigt, Ihren laufenden Gasvertrag zu kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wenn Sie den Wechsel online beauftragen, begleiten wir Sie beim weiteren Prozedere. Auf Wunsch können Sie unseren kostenlosen Premium-Wechselservice für Strom und Gas nutzen, um in Zukunft dauerhaft und, wenn Sie möchten, sogar automatisch die günstigsten verfügbaren Tarife zu beziehen.
Bei einem konventionellen Anbieterwechsel übernimmt in der Regel der neue Lieferant die Kündigung des bisherigen Versorgers. Dies gilt im Falle einer Sonderkündigung ausdrücklich nicht: Kunden müssen die Kündigung selbst vornehmen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Bezug auf den Grund der Sonderkündigung (üblicherweise die Preiserhöhung) nehmen. Bei engen Fristen können Verbraucher durch eine Kündigung per Einschreiben sichergehen.