Nachdem die Bundesregierung am 4. September 2022 bereits die Strompreisbremse beschlossen hat, wurde am 29. September auch eine Gaspreisbremse beschlossen. Damit sollen die hohen Energiekosten für Haushalte und Industrie durch eine Preisdeckel reduziert werden. Niemand soll laut Bundeskanzler Scholz frieren müssen und auch niemand soll Angst vor den anstehenden Rechnungen haben, versprach der Kanzler bei der Verkündung der Energiepreisdeckel. Finanziert wird das Ganze durch einen Rettungsschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, Kanzler Scholz sprach von einem "Doppel Wumms".
Gaspreisbremse | Haushaltskunden | Industriekunden |
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Zeitraum | 14 Monate 1. März 2023 - 30. April 2024* |
16 Monate 1. Januar 2023 - 30. April 2024 |
Einmalzahlung | Dezember Abschlag wird vom Staat übernommen |
keine |
Deckelhöhe | 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu reduziertem Preis |
70 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu reduziertem Preis |
Deckel-Preis | 12 Cent pro kWh (brutto) Fernwärme 9,5 Cent pro kWh (brutto) |
7 Cent pro kWh (netto) 7,5 Cent pro kWh (netto) |
Tabelle: Aktueller Stand zur Gaspreisbremse". Quelle: StromAuskunft.de
*Die Reduzierung der Gas- und Wärmepreise für Haushalte soll zwar am 1. März greifen, die Kundinnen und Kunden sollen aber rückwirkend in gleichem Umfang auch für die Monate Januar und Februar entlastet werden.
Der Staat übernimmt die Dezember Gasrechnung für jeden Kunden. Abgewickelt wird das über die Versorger. Erstattet wird ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose bis zum September 2022
Kunden erhalten 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs zu einem Festpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Die restlichen 20 Prozent werden zu dem aktuellen Preis berechnet.
Ab einem Jahreseinkommen von 74.000 Euro (bei Paaren das Doppelte) müssen die Soforthilfe und die vom Bund bezahlte Prämie bei der Gaspreisbremse versteuert werden.
Dauer bis März 2024
Bezahlung aus dem Sondervermögen von 200 Milliarden Euro. Sondervermögen ist eine schöne Wortschöpfung und ist gleichzusetzten mit neuen Schulden.
Die Expertenkommission Gas und Wärme der Bundesregierung hat am 10.Oktober 2022 folgenden zweistufigen Vorschlag zur Entlastung der Gaskosten für Haushalte und Industrie ausgearbeitet:
In einem ersten Schritt wird die Dezember Abschlagszahlung der Gasrechnung von Haushalten sowie den klein- und mittelständischen Betrieben von der Bundesregierung übernommen. Versorger sollen den Dezember Abschlag nicht berechnen und erhalten diese von der Regierung spätestens am 1.12 erstattet. Mit der Übernahme der Dezember-Abschläge könnten die Verbraucher kurzfristig entlastet werden, heißt es von Seiten der Kommission. Um anschließend Sparanreize zu setzen, greife im zweiten Schritt die Preisbremse.
In einer zweiten Stufe ab März 2023 soll dann ein Kompensationsmodell gelten. Dabei wird für einen Teil der Gasrechnung ein Gaspreisdeckel eingeführt. Der Deckel soll laut Expertenkommission bei 12 Cent pro Kilowattstunde für Privat- und Gewerbekunden liegen und für 80% des Gasverbrauchs gelten. Der Preisdeckel enthält alle staatlichen Abgaben, ist also der Bruttoendkundenpreis. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. Oberhalb dieses Kontingents sollen die höheren Marktpreise gelten.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland lag vor Beginn der Energiekrise bei knapp 7 Cent pro Kilowattstunde. Verbraucher müssen sich demnach auch mit wirksamer Gaspreisbremse auf deutlich wachsende Kosten einstellen.
Der Preisvorteil, der sich für Haushalte und Gewerbekunden aus diesem Modell ergibt, muss versteuert werden.
Für Industriekunden mit sehr hohem Gasverbrauch gilt ab dem 1. Januar 2023 ein Gaspreisdeckel von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 % der Kilowattstunden.
Damit ist Gas aber in jedem Fall auch mit Gaspreisdeckel deutlich teuer als vor der Energiekrise.
Die Einmalzahlung im Dezember 2022 richtet sich nach der Höhe des Abschlags, der in der Vergangenheit gezahlt wurde. Betrug Ihr Abschlag im September 200 Euro, so sparen Sie einmalig genau diese 200 Euro. Steuern werden nicht fällig.
Ab März gilt für einen Verbrauch von 80% der Gaspreisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch hier Ihre Ersparnis ist, liegt an Ihrem Arbeitspreis und dem Verbrauch. Wir haben ein paar Beispiele durchgerechnet.
Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr würde ohne Gaspreisbremse und ohne einen günstigen Bestandsvertrag aktuell 5.660,- Euro pro Jahr für Gas bezahlen. Grundlage ist hier ein Preis von 28,3 Cent pro Kilowattstunde, den die Expertenkommission am 10.10.2022 für Neukunden kommunziert hat. Gilt nun für 80% der Gaspreisdeckel von 12 Cent pro kWh, so sinkt die Gasrechnung bei gleichem Verbrauch auf 3.052 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 2.608 Euro. Schafft es die Familie, den Gasverbrauch um 20% zu reduzieren, dann sind noch 1.920 Euro für Gas fällig.
Ein Single-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 5.000 Kilowattstunden würde ohne Gaspreisbremse und ohne einen günstigen Bestandsvertrag aktuell 1.415,- Euro pro Jahr für Gas bezahlen. Mit dem Gaspreisdeckel von 12 Cent pro kWh sinkt die Gasrechnung bei gleichem Verbrauch auf 763 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 652 Euro.
Ein 2-Personen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 12.000 Kilowattstunden käme ohne Gaspreisbremse auf eine jährliche Gasrechnung von 3.396,- Euro pro Jahr. Mit dem Gaspreisdeckel von 12 Cent pro kWh sinkt die Gasrechnung bei gleichem Verbrauch auf 1.831 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 652 Euro.
Gas wird teurer, das steht fest. Aber sparen lohnt sich! Wer 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr einspart, zahlt maximal 12 Cent pro kWh für Gas. Wer noch mehr im Vergleich zum Vorjahr spart, der profitiert noch mehr. Denn für jede weitere eingesparte Kilowattstunde bekommen Verbraucher eine Gutschrift vom Versorger ausbezahlt. Und zwar in Höhe des aktuellen Gaspreises.
Zahle ich mehr oder weniger als bisher?
Nehmen wir an, Sie verbrauchen 20.000 kWh Gas im Jahr und haben bisher 10 Cent pro kWh bezahlt. Ihr Tarif im neuen Jahr kostet beim Versorger 30 Cent pro kWh. Bei gleichem Verbrauch zahlen Sie 56% mehr für Gas als im Vorjahr, bei 20 % Einsparung zahlen Sie 4% mehr als im Vorjahr und wenn Sie 30% weniger Gas verbrauchen, dann zahlen Sie 46% weniger als im Vorjahr.
20.000 kWh * 10 Cent
16.000 kWh * 12 Cent = 1.920 Euro
4.000 kwh * 30 Cent = 1.200 Euro
16.000 kWh * 12 Cent = 1.920 Euro
14.000 KWh * 12 Cent - (2.000 * 30 Cent) = 1080 Euro
Achten Sie darauf, ob Ihr Anbieter die Gasreisbremse schon in Ihrem Abschlag berücksichtigt hat. Sollte das nicht der Fall sein, sprechen Sie Ihren Versorger an und lassen Ihren Abschlag nach unten korrigieren. Sie können sich dabei auf $ 41b Absatz 3 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes berufen. Denn der Abschlag Ihres Versorgers ist letztendlich ein Vorschlag.
Die Gaspreisbremse soll bis zum Frühjahr 2024 gelten und hat kostet den Steuerzahler laut einer ersten Hochrechnung des IMK rund 90 bis 100 Milliarden Euro. Auf die Privathaushalte entfallen davon ca. 35 Milliarden Euro. Die Einmalzahlung der Gasabschläge macht ca. 4,5 Milliarden Euro aus.
Analog zur Strompreisbremse wird die Gaspreisbremse durch einen 200 Milliarden Rettungsschirm finanziert. Die Finanzierung soll über den bestehenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) sichergestellt werden. Letztendlich sind das Schulden, die der Staat aufnimmt, um die Energiekosten für Haushalte und Unternehmen zu deckeln.
Die ab dem Oktober 2022 geplante Gasumlage von 2,419 ct je Kilowattstunde (kWh) ist mit der Einführung des Gaspreisdeckels hinfällig.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% beim Gas bleibt bestehen. Dieser gilt ab dem 01. Oktober 2022 bis vorerst zum 31. März 2024.
Vergleichen Sie regelmäßig die Gaspreise und schauen Sie, ob es eine Ersparnis für Sie bei einem Anbieterwechsel gibt. Am besten nutzen Sie dazu unseren Gasrechner.