Energy Price Data Lab: Aktuelle Strompreise & Stromvergleich

Die Gaspreisbremse ist Geschichte. Sie entlastete Haushalte und Unternehmen während der Energiekrise im Jahr 2023, ist aber zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Nach der geltenden Fassung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes erstreckte sich die eigentliche Entlastungsregelung auf Erdgas und Wärme, die vor dem 1. Januar 2024 verbraucht wurden.
Für Verbraucher bedeutet das 2026: Es gibt keinen staatlich garantierten Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde mehr. Entscheidend ist wieder der Preis, der mit dem jeweiligen Gasversorger vereinbart wurde. Die früheren Regeln bleiben deshalb vor allem für das Verständnis alter Jahres- und Nebenkostenabrechnungen sowie als Rückblick auf die Energiekrise relevant.
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Aktueller Status |
Die Gaspreisbremse endete am 31. Dezember 2023. |
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Haushalte und kleinere Unternehmen 2023 |
Referenzpreis von 12 Cent/kWh brutto für das Entlastungskontingent. |
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Entlastungskontingent |
In der Regel 80 Prozent der im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchsmenge. |
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Großverbraucher |
Referenzpreis von 7 Cent/kWh netto für grundsätzlich 70 Prozent der maßgeblichen Verbrauchsmenge. |
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Wärmepreisbremse |
Für viele Haushalte galt ein Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh brutto. |
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Mehrwertsteuer auf Gas heute |
Die zeitweise Senkung auf 7 Prozent endete am 31. März 2024; für Gas gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. |

Die Gaspreisbremse war eine staatliche Entlastungsregelung als Reaktion auf die außergewöhnlich hohen Energiepreise während der Energiekrise. Der Bundestag beschloss das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz Ende 2022.
Der häufig verwendete Begriff Gaspreisdeckel ist allerdings etwas missverständlich. Der Staat setzte den Gaspreis eines Versorgers nicht generell auf 12 Cent je Kilowattstunde herab. Vielmehr erhielten berechtigte Kunden für ein festgelegtes Verbrauchskontingent einen Entlastungsbetrag. Dieser orientierte sich an der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gesetzlichen Referenzpreis.
Lag der vertragliche Arbeitspreis beispielsweise über 12 Cent pro Kilowattstunde, übernahm der Staat für das begünstigte Kontingent grundsätzlich die entsprechende Differenz. Lag der Tarif ohnehin unter dem gesetzlichen Referenzpreis, ergab sich daraus keine zusätzliche Entlastung.
Für private Haushalte und zahlreiche kleinere Verbraucher galt ein Referenzpreis von 12 Cent je Kilowattstunde Erdgas einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer.
Die Entlastung bezog sich grundsätzlich auf 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Gaslieferant für die jeweilige Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte. Die oft verwendete vereinfachte Formulierung „80 Prozent des Vorjahresverbrauchs“ ist deshalb für typische Haushaltskunden nicht ganz präzise.
Für den darüber hinausgehenden Verbrauch galt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis. Auf diese Weise sollte trotz staatlicher Unterstützung ein Anreiz bestehen bleiben, Gas einzusparen.
Für Haushalte und kleinere Unternehmen wurde die Gas- und Wärmepreisbremse technisch ab März 2023 umgesetzt. Im März wurden jedoch auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Damit wirkte die Regelung für diese Kundengruppe faktisch für das gesamte Jahr 2023.
Großverbraucher wurden bereits ab Januar 2023 entlastet.
Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sah zwar die Möglichkeit vor, den zeitlichen Anwendungsbereich per Rechtsverordnung bis Ende April 2024 zu verlängern. Tatsächlich wurde die Entlastung jedoch nicht über den 31. Dezember 2023 hinaus fortgeführt. Die heute geltende gesetzliche Regelung erfasst bei den zentralen Entlastungsvorschriften nur Gas und Wärme, die vor dem 1. Januar 2024 verbraucht wurden.
Damit ist die Gaspreisbremse 2026 keine aktuelle staatliche Entlastungsleistung mehr. Wer heute einen Gasvertrag abschließt oder verlängert, zahlt grundsätzlich den mit dem Anbieter vereinbarten Tarif.
Für Neukunden können die Preise vom Durchschnitt aller Haushalte abweichen. StromAuskunft weist mit Stand 14. September 2026 für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch im deutschlandweit gewichteten Mittel beim jeweils günstigsten berücksichtigten Neukundentarif 12,2 Cent je Kilowattstunde aus. Der Wert enthält Grund- und Arbeitspreis; berücksichtigt werden Neukundentarife mit zwölf Monaten Preisgarantie einschließlich Boni.
Was Verbraucher 2026 statt der Gaspreisbremse tun können
Seit dem Ende der staatlichen Preisbremse entscheidet der eigene Gastarif wieder unmittelbar darüber, wie stark Haushalte von Preisunterschieden am Markt profitieren. Gerade Verbraucher mit älteren Verträgen sollten deshalb prüfen, wie hoch ihr Arbeitspreis und Grundpreis aktuell sind und welche Kündigungsfrist gilt.
Ein Gaspreisvergleich zeigt, ob am eigenen Wohnort günstigere Angebote verfügbar sind. Entscheidend sollte dabei nicht allein ein hoher Neukundenbonus sein. Ebenso wichtig sind Gesamtpreis, Preisgarantie, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und die Bedingungen für das zweite Vertragsjahr.
Auch die während der Energiekrise eingeführte Mehrwertsteuersenkung ist beendet. Für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz galt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 vorübergehend der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.
Seit dem 1. April 2024 greift wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Nein. Die 12 Cent je Kilowattstunde waren der gesetzliche Referenzpreis für das Entlastungskontingent bestimmter Verbraucher während der Gaspreisbremse. Heute gilt wieder der vertraglich vereinbarte Gaspreis.
Nein. Bei typischen Haushaltskunden betrug das Entlastungskontingent 80 Prozent der im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchsmenge. Für darüber hinausgehende Mengen galt der vertragliche Preis.
Die ursprünglich eingeführten besonderen Besteuerungsvorschriften wurden wieder aufgehoben. Im geltenden Einkommensteuergesetz sind die §§ 123 bis 126, die diesen Bereich regelten, als „weggefallen“ ausgewiesen.
Nein. Die befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Gas endete am 31. März 2024. Seit April 2024 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.