Wir zeigen Ihnen auf dieser Seite, wer Ihr Gas-Grundversorger ist, was Strom in der Grundversorgung kostet und wann man von einer Ersatzversorgung spricht.
Auf Grund der Verwerfungen in Folge des Ukraine Krieges wurde das Preissplitting in der Grundversorgung verboten und die Ersatzversorgung für Gas neu geregelt. Neukunden befinden sich damit automatisch in der teureren Ersatzversorgung und können erst nach 3 Monaten in die günstigere Grundversorgung wechseln.
In Deutschland gilt die gesetzlich geregelte Grundversorgung mit Strom und Gas. Die Idee: Damit jeder Haushalt prinzipiell und zu angemessenen Preisen versorgt werden kann, muss stets ein Energieunternehmen vor Ort als Grundversorger fungieren - selbst dann, wenn dies nicht ausdrücklich wirtschaftlich ist. Alle Haushalte in Deutschland, die an das Gasnetz angeschlossen sind, können sich also darauf verlassen, jederzeit versorgt zu werden. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn der eigentliche Gaslieferant ausfällt. In diesem Fall übernimmt der örtliche Grundversorger die sogenannte Ersatzversorgung.
In der Grundversorgung sind Sie, wenn Sie noch nie den Gasanbieter gewechselt haben oder wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und nicht Ihren alten Gasvertrag auf Ihren neuen Wohnort umgeschrieben haben und dort kein Vertrag für den Zähler existiert. Auch in einem Neubau sind Sie erstmal in der Grundversorgung.
Wenn Sie in der sogenannten Notversorgung sind, dann spricht man von der Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung besteht für drei Monate und wird vom Grundversorger übernommen. Gerade in Folge der extrem hohen Gaspreise durch den Gasnotstand im Jahr 2022 sind viele Kunden in die Grundversorgung wechseln, da ihre Anbieter die Verträge gekündigt haben oder die Preise drastisch erhöht haben. Die Grundversorger haben dann für diese Kunden einen extra Tarif eingeführt, der deutlich teurer als der für Bestandskunden war. Das hat jedoch zu zahlreichen Klagen geführt. Daraufhin wurde das Energiewirtschaftsgesetzt angepasst und diese Aufsplittung der Tarife untersagt. Neukunden befinden sich nach der neuen Regelung erstmalt automatisch in der teureren Ersatzversorgung und können erst nach 3 Monaten in die günstigere Grundversorgung wechseln.
Generell gilt: "Alle Haushaltskunden haben Anspruch auf die Grundversorgung." (Bundesnetzagentur)
Als Grundversorger gilt in der Regel das Energieunternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Gas über das öffentliche Netz beliefert. Dies wird laut Gesetzgeber alle drei Jahre neu festgelegt. Häufig, jedoch nicht zwingend, fungieren Stadtwerke als Grundversorger. Sie sind entweder privatwirtschaftlich organisiert oder liegen in öffentlicher Hand.
Für die Grundversorgung gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Aus Verbrauchersicht besonders wichtig: Grundversorgungstarife beinhalten keine Mindestvertragslaufzeit, außerdem beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Damit ist für Kunden quasi jederzeit ein Gasanbieterwechsel möglich.
Ihren Gas-Grundversorger finden Sie bei uns folgdendermassen heraus:
Das Prinzip der Grundversorgung sichert allen Haushalten in Deutschland, die an das Gasnetz angeschlossen sind, eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Gas zu. Diese Sicherheit hat jedoch ihren Preis: Die Grundversorgung zählt in der Regel zu den teuersten Gastarifarten überhaupt.
Laut Zahlen der Bundesnetzagentur liegt der durchschnittliche Gaspreis in der Grundversorgung seit Jahren deutlich über dem Preis alternativer, günstiger Tarife - und zwar im langfristigen Durchschnitt um etwa einen Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (Vier-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus) ergibt sich demzufolge ein Sparpotenzial von rund 200 Euro. Die Preisunterschiede seit 2015:
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Aber: Die Energiepreiskrise 2022 hat für ein allgemein höheres Kostenniveau gesorgt. In der Folge haben sich nicht nur die Tarife der örtlichen Grund- und Ersatzversorgung drastisch verteuert, sondern auch die Sondertarife alternativer Gasanbieter.
Sie haben noch nie Ihren Gasanbieter gewechselt? Dann werden Sie automatisch über die teure Grundversorgung beliefert, und ein Wechsel kann sich finanziell lohnen. Und wenn Sie in der Ersatzversorung gelandet sind, dann sollten Sie in jedem Fall den Anbieter wechseln. Allein durch einen günstigeren Anbieter oder Tarif lässt sich in vielen Fällen mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Und lukrative Neukundenboni machen den Anbieterwechsel oftmals doppelt attraktiv.
So geht's: Nutzen Sie unseren verbraucherfreundlichen Gasrechner, oder aktivieren Sie direkt unseren kostenlosen Premium-Wechselservice für Strom und Gas, um die günstigsten Tarife von fairen Anbietern zu erhalten. Nach Eingabe von Jahresverbrauch und Postleitzahl erkennen Sie auf einen Blick das Sparpotenzial gegenüber der örtlichen Grundversorgung und können den Wechsel gleich online beauftragen.
Der Wechsel aus der Grund- und Ersatzversorgung ist besonders schnell und unkompliziert erledigt. Denn hier schreibt der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen vor. Zudem darf der folgende Wechselprozess laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen, sobald der neue Versorger den Kunden beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hat.
Nachdem Sie den Wechsel über uns beauftragt haben, übernimmt Ihr neuer Versorger für Sie alle weiteren Formalitäten und Sie werden danach lückenlos und günstiger mit Gas versorgt.
(Quelle: Bundesnetzagentur)