Einmal im Jahr erhalten Haushalte mit einer Gasheizung von ihrem Energieversorger die Gasrechnung. Und bei den hohen Gaspreisen ist die Gasrechnung mittlerweile der größte Posten der Nebenkostenabrechnung für das Haus oder die Wohnung. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Gasverbrauch zu überprüfen und die Gasabrechnung zu verstehen. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Wir erklären Ihnen, welche Pflichtangaben Ihre Gasrechnung enthalten muss, helfen Ihnen, alle Inhalte zu verstehen, und geben Ihnen Tipps, ob und nach welchen Kriterien Sie ihre Abrechnung prüfen sollten.
Die wichtigsten Informationen finden Sie in der Regel direkt auf der ersten Seite Ihrer Gasrechnung: den genauen Rechnungsbetrag abzüglich der bereits gezahlten Abschläge sowie die Höhe der künftigen monatlichen Abschläge. Generell gilt: Ist Ihr Gasverbrauch gegenüber dem Vorjahr gestiegen und/oder hat sich der Gaspreis von Versorgerseite erhöht, müssen Sie mit wachsenden Abschlägen rechnen.
Auf den folgenden Seiten Ihrer Rechnung wird unter Angabe der entsprechenden Zählernummer Ihr Jahresverbrauch zusammengefasst. Dazu führt der Energieversorger in der Regel die Zählerstände zu Abrechnungsbeginn und -ende auf und ermittelt auf dieser Basis den genauen Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Gastarife für Privathaushalte setzen sich in der Regel aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis) zusammen. Der Grundpreis ist eine pro Monat oder Jahr berechnete, konstante und verbrauchsunabhängige Gebühr. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) berechnet und bezieht sich demnach direkt auf den individuellen Gasverbrauch. Daher gilt: Verbrauchsintensive Haushalte tun in der Regel gut daran, einen Gastarif mit möglichst niedrigem Arbeitspreis auszuwählen, sparsame Haushalte sollten darauf achten, den tariflichen Grundpreis kleinzuhalten.
Pflichtmäßig müssen Gasversorger den Verbrauch ihrer Kunden (üblicherweise in grafischer Form) ins Verhältnis zum Vorjahresverbrauch sowie zum bundesweiten Durchschnitt setzen, um eine Vergleichsmöglichkeit zu bieten. Ausschlaggebend dafür sind die beiden Größen Gebäudetyp und Wohnfläche. Dementsprechend können Kunden ihren individuellen Jahresverbrauch einordnen. Mehr dazu auf unserer Infoseite "Gasverbrauch".
Im Unterschied zu Stromzählern zeigt ein haushaltsüblicher Gaszähler den Verbrauch nicht in Kilowattstunden (kWh) an, sondern in Kubikmetern (m3). Die auf der Gasrechnung aufgeführten Kilowattstunden werden ermittelt, indem die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert des Gases und der sogenannten Zustandszahl multipliziert wird. Die entsprechende Formel lautet: Kilowattstunden = Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl
Die Zustandszahl steht für die Eigenschaften des Gases, unter anderem für Temperatur und Druck. Der Brennwert steht für die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird. Beide Werte sind für Sie als Verbraucher zunächst weniger wichtig, werden jedoch benötigt, falls Sie zu Kontrollzwecken Ihren Zählerstand von Kubikmetern in Kilowattstunden umrechnen möchten. Zustandszahl und Brennwert sind für gewöhnlich auf der jährlichen Gasrechnung vermerkt. Falls nicht, können Sie die Werte direkt beim Energieversorger bzw. Netzbetreiber erfragen.
Gasbeheizte Haushalte in Deutschland zahlen üblicherweise monatliche Abschläge als anteilige Vorauszahlung auf die Jahresrechnung. Die Abschläge ergeben sich aus dem tariflichen Gaspreis sowie dem erwartbaren Gasverbrauch. Die kalkulierte Jahressumme wird dabei üblicherweise auf elf Abschläge verteilt. Der zwölfte Monat dient dem sogenannten Zahlungsausgleich zwischen Kunde und Versorger. Das heißt, die zuvor geleisteten Abschläge werden mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet und durch entsprechende Gutschriften oder Nachzahlungsforderungen ausgeglichen.
Wir empfehlen Verbrauchern generell, ihre Strom- und Gasrechnungen zu prüfen. Auch wenn korrekte Abrechnungen die Regel sind, können formelle Fehler und Irrtümer beim Ablesen oder der Kalkulation von Zählerständen und Kosten vorkommen.
Zunächst empfiehlt es sich, die Jahresrechnung im Hinblick auf die obenstehende Liste der Pflichtangaben zu prüfen. Sind alle erforderlichen Daten und Inhalte vorhanden, lohnt sich ein Blick auf die Details. Diesbezüglich sollten Sie vor allem die Angaben zu Kosten und Verbrauch checken. Am besten halten Sie sich an den folgenden Fragenkatalog.
Darauf gibt es keine generelle Antwort, denn die Rechnungsstellung der Energieversorger in Deutschland erfolgt uneinheitlich. Aber: Die Mehrzahl der Gaslieferanten hält sich an das kalendarische Abrechnungsjahr von Januar bis Dezember und erstellt die Rechnungen im Anschluss an die Ablesung zum Jahresanfang für das jeweilige Vorjahr. Bei vielen Versorgern erstreckt sich der Abrechnungsprozess aufgrund der Vielzahl von Haushaltskunden jedoch über das gesamte Frühjahr.
Bestimmte Anbieter setzen für ihre Abrechnung ein eigenes Wirtschaftsjahr an, das nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, bei anderen Versorgern ist das Datum des Lieferbeginns für den zwölfmonatigen Berechnungszeitraum ausschlaggebend.
Kunden, die Strom und Gas vom selben Energielieferanten beziehen, erhalten ihre Energierechnungen in der Regel gebündelt. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Infoseite "Stromrechnung".
Strom- und Gasanbieter müssen Kunden die Wahl lassen, ob sie Rechnungen in Papierform oder digital erhalten möchten. Häufig ist die digitale Rechnungsstellung mit einer kleinen tariflichen Vergünstigung verbunden.