Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hat Insolvenz angemeldet. Von der Pleite des Billigstromanbieters sind mehr als 500.000 Kunden betroffen.
Das Wichtigste zuerst:
Auch im Falle der BEV Insolvenz ist ihre Strom- und Gasversorgung gesichert! Alle Kunden werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger aufgenommen und mit Strom und Gas beliefert.
Solange springt für ihre Strom oder Gasversorgung der örtliche Grundversorger (meist die Stadtwerke) ein. Gerne helfen wir mit unserem kostenlosen Wechselservice für Strom und Gas. Dabei können Sie sich auf unser Label "Deutschlands beste Stromanbieter" verlassen und landen bei einem seriösen Anbieter.
Da die BEV ihre Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger informiert.
Probleme mit unseriösen Stromanbietern bilden zwar die Ausnahme - aber es gibt sie. Prominente Fälle sind z.B. TelDaFax, FlexStrom, Care Energy oder jetzt BEV Energie. Aus diesem Grund haben wir unser Gütesiegel "Deutschlands beste Stromanbieter" entwickelt. Damit zeichnen wir faire, seriöse und sichere Stromanbieter aus und erleichtern Kunden die Auswahl des richtigen Versorgers. Wir bieten unseren Kunden Sicherheit beim Wechseln, einen bequemen Wechsel und den Rundum-Kümmer-Service.
Einen Wechsel zu BEV Energie haben wir unseren Kunden ausdrücklich nicht empfohlen.
Unser Tipp: Jetzt mit unserem kostenlosen Wechselservice einfach und sicher den Stromanbieter und Gasanbieter wechseln.
Für die korrekte Abrechnung sollten sie sobald wie möglich den Zählertand ablesen und dokumentieren. Diese Angabe wird bei dem Wechsel zu einem neuen Versorger benötigt.
Nein, die Beliefertung wird sofort eingestellt und alle Kunden werden durch die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers mit Strom und Gas beliefert. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert.
Nein, das ist nicht notwendig, da das Gesetz in Deutschland vorsieht, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
In der Regel ist die Suche nach dem Grundversorger vor Ort sehr einfach. Schließlich muss der Grundversorger vor Ort alle Informationen zu den allgemeinen und ergänzenden Bedingungen öffentlich machen. Sie können Ihren Grundversorger auch ganz einfach auf StromAuskunft.de finden, und zwar haben wir für jede Stadt in Deutschland eine Übersichtsseite mit den wesentlichen Informationen zum lokalen Strommarkt erstellt.
Wählen Sie auf unserer Übersichtsseite Stromanbieter Deutschland einfach Ihre Stadt aus und schon finden Sie auch Ihren Grundversorger.
Eine Lastschrift im Februar wird nicht mehr erfolgen.
Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter ...) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt. Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Hierzu wird - nach der Verfahrenseröffnung - eine gesonderte schriftliche Aufforderung erfolgen. Den Aufforderungen wird dann der aktuelle Stand der Abrechnungen zugrunde liegen. Bitte warten Sie den Erhalt des Aufforderungsschreibens ab, das Sie nach Eröffnung erhalten werden.
Da die Ersatzversorgung in der Regel vergleichsweise teuer ist, sollten Sie zu einem guten und günstigen Strom- bzw. Gasversorger wechseln. Gerne helfen wir mit unserem kostenlosen Wechselservice für Strom und Gas. Dabei können Sie sich auf unser Label "Deutschlands beste Stromanbieter" verlassen und landen bei einem seriösen Anbieter.
Auf derr Internetseite www.bev-inso.de finden Sie weitere Informationen zum Stand des Insolvenz(antrags)verfahrens. Diese werden fortlaufend aktualisiert.
Die Schlichtungsstelle Energie mit Sitz in Berlin fungiert als unabhängige und neutrale Instanz bei Unstimmigkeiten zwischen Energieversorgern und Verbrauchern. Bleiben Kundenbeschwerden erfolglos, kann die Schlichtungsstelle kostenfrei durch einen Schlichtungsantrag hinzugezogen werden.
Auch beim Marktwächter Energie, einem Projekt der Verbraucherzentralen, ist BEV Energie auffällig geworden: "Flut von Beschwerden: Marktwächter Energie hat den Energieversorger BEV abgemahnt."
Auf Basis eines von uns entwickelten Algorithmus vergeben wir das Gütesiegel "Deutschlands beste Stromanbieter". Damit möchten wir Stromkunden eine hilfreiche Orientierung bei der Auswahl des richtigen Anbieters zur Seite stellen.
Haben Sie auch eine Strompreiserhöhung erhalten? Dann nutzen Sie die Chance, trotz Vertragslaufzeit Ihren Anbieter zu wechseln und Geld zu sparen. Denn Stromkunden steht bei Preiserhöhungen stets ein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht zu. Und generell gilt: Ein Wechsel zahlt sich fast immer aus.