Strompreise in Deutschland - Was kostet Strom?
Wenn der Stromanbieter oder Gasversorger den Betrieb endgültig einstellt, dann schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, dass der örtliche Grundversorger unmittelbar einspringt und eine unterbrechungsfreie Strom- bzw. Gaslieferung gewährleistet.
In solch einem Fall werden die übernommenen Kunden automatisch in einen Grundversorgungstarif eingestuft. Diese Tarife sind zwar vergleichsweise teuer, aber zumindest schnell kündbar. Betroffene Stromkunden können und sollten sich also direkt nach günstigen Alternativen seriöser Anbieter umsehen.
Wenn der Stromanbieter oder Gasanbieter Insolvenz anmeldet, kann die Strom- oder Gaslieferung in der Regel noch einige Zeit aufrecht erhalten werden. Daher verfügen Kunden im Insolvenzfall ihres Versorgers auch nicht über ein Sonderkündigungsrecht. Sofern ein Anbieter noch nicht hoffnungslos überschuldet ist, ändert sich für die Verbraucher vorläufig nichts.
Achtung: Vorkasse
Die großen Pleiten von FlexStrom, TelDaFax und Care-Energy haben in der jüngeren Vergangenheit Aufsehen erregt und für eine erhöhte Wachsamkeit, vielleicht sogar Verunsicherung auf Seiten der Stromkunden gesorgt. Dennoch: Insolvenzfälle bilden auf dem deutschen Strommarkt die klare Ausnahme. Viele seriöse Unternehmen mit soliden Geschäftsmodellen stehen ein paar »schwarzen Schafen« gegenüber.
Im Prinzip bilden bereits die üblichen Abschläge, die Stromkunden monatlich an ihren Versorger leisten, eine Art der Vorauszahlung. Beim Modell der Vorkassetarife – die beispielsweise auch in den Fällen FlexStrom und TelDaFax eine zentrale Rolle spielten – dramatisiert sich dieser Effekt um ein Vielfaches, denn hier wird die Stromlieferung für gleich mehrere Monate oder sogar ein ganzes Vertragsjahr im Voraus bezahlt. Meldet ein Anbieter mit diesem Geschäftsmodell Insolvenz an, wird die Erstattung etwaigen Guthabens zum Problem. Zwar besteht für Betroffene ein rechtlicher Anspruch auf die geleisteten Vorauszahlungen, aus Sicht des Insolvenzverwalters ist jeder Kunde allerdings nur ein Gläubiger unter vielen. Es besteht die Gefahr, dass Vorauszahlungen im Ernstfall gar nicht oder bestenfalls teilweise erstattet werden können. Dies ist auch der Grund, warum solche risikobehafteten Tarifmodelle in Verruf geraten sind und heute kaum noch praktiziert werden.
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