Wenn Sie mit Ihrem Energieversorger unzufrieden sind und eine Beschwerde einreichen möchten, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
Kontaktieren Sie den Energieversorger: Wenden Sie sich zunächst direkt an Ihren Energieversorger und legen Sie Ihre Beschwerde schriftlich dar. Dies kann per E-Mail, Brief oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Beschreiben Sie das Problem und geben Sie alle relevanten Informationen an. Fordern Sie den Energieversorger auf, das Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Eskalation an den Kundenservice: Sollte der Energieversorger nicht auf Ihre Beschwerde reagieren oder das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, können Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle des Unternehmens oder an den Kundenservice wenden.
Schlichtungsstelle einschalten: Falls Ihr Energieversorger weiterhin keine zufriedenstellende Lösung anbietet, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. In Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle Energie e. V. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale und unabhängige Institution, die Konflikte zwischen Verbrauchern und Energieversorgern beilegen soll. Um eine Schlichtung zu beantragen, müssen Sie zuerst versuchen, das Problem direkt mit dem Energieversorger zu lösen und eine schriftliche Beschwerde einzureichen.
Schlichtungsverfahren: Wenn die Schlichtungsstelle Ihren Fall annimmt, wird sie den Energieversorger kontaktieren und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Schlichtungsvorschlag ist für beide Parteien rechtlich nicht bindend, kann jedoch als Grundlage für eine gütliche Einigung dienen.
Rechtliche Schritte: Wenn keine Einigung erzielt werden kann und Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie rechtliche Schritte einleiten und sich an einen Anwalt wenden. Beachten Sie jedoch, dass dies mit Kosten verbunden ist und der Ausgang des Verfahrens ungewiss ist.
In der Regel sollte das Verhältnis zwischen dem Energielieferanten und seinem Endkunden harmonisch verlaufen. Allerdings gibt es Situationen, in denen es als Verbraucher wichtig ist, seine Rechte im Streitfall mit dem Energieversorger zu kennen. Denn nicht immer verhält sich der Energielieferant regelkonform. Daher ist es wichtig, dass man als Kunde seine Rechte gegenüber dem Energieversorger kennt.
Als Kunde hat man generell den Anspruch auf ein sogenanntes Beschwerdeverfahren beim jeweiligen Energielieferanten. Hierbei gilt §111a EnWG.
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe in Textform darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b unter Angabe der Anschrift und der Webseite der Schlichtungsstelle hinzuweisen. Das Unternehmen hat zugleich anzugeben, dass es zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet ist. Das Unternehmen hat auf seiner Webseite auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b, die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle sowie seine Pflicht zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren hinzuweisen. Das mit der Beanstandung befasste Unternehmen hat andere Unternehmen, die an der Belieferung des beanstandenden Verbrauchers bezüglich des Anschlusses an das Versorgungsnetz, der Belieferung mit Energie oder der Messung der Energie beteiligt sind, über den Inhalt der Beschwerde zu informieren, wenn diese Unternehmen der Verbraucherbeschwerde abhelfen können.
Energieversorger und andere Energieunternehmen werden demnach dazu verpflichtet, auf Beanstandungen des Kunden/Verbrauchers zu den Bereichen Vertragsabschluss, Unternehmensleistungen und deren Qualität, Anschluss an das Versorgungsnetz und Energiebelieferung zu antworten.
Die Beantwortung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang der Beschwerde erfolgen. Falls das Unternehmen die Beanstandungen nicht behebt, muss es schriftlich erklären und gleichzeitig auf das sogenannte Schlichtungsverfahren hinweisen.
ZurückWie kann mir die Schlichtungsstelle Energie helfen?
Die Schlichtungsstelle Energie e. V. in Deutschland ist eine unabhängige und neutrale Institution, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermittelt. Die Schlichtungsstelle kann Ihnen bei einer Vielzahl von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Energieversorger ...
Wie gehe ich bei einem Fehlverhalten des Netzbetreibers vor?
Generell ist es möglich, auch bei einem Fehlverhalten des Netzbetreibers rechtliche Schritte einzuleiten. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass normale Haushaltskunden davon in der Regel nicht betroffen sind. In diesen Fällen gilt §31 des EnWG. Darin heißt es: „Personen und ...
Wann muss mein Energieversorger bei Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz den Vertrag verändern?
Wenn es Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder anderen relevanten Gesetzen und Verordnungen gibt, die direkte Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger haben, ist der Versorger verpflichtet, entsprechende Anpassungen an Ihrem Vertrag ...
Was passiert, wenn der Stromanbieter pleite geht?
Wenn Ihr Stromanbieter Insolvenz anmeldet, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge, da die Stromversorgung gesetzlich garantiert ist. Hier sind die Schritte, die normalerweise unternommen werden, wenn ein Stromanbieter insolvent wird: Ersatzversorgung: In Deutschland ist die Grundversorgung ...
Wo kann ich mich über Stromanbieter beschweren?
Wenn Sie sich über einen Stromanbieter beschweren möchten, können Sie die folgenden Schritte unternehmen: Kontaktieren Sie den Stromanbieter: Wenden Sie sich zunächst direkt an Ihren Stromanbieter und legen Sie Ihre Beschwerde schriftlich dar. Dies kann per E-Mail, Brief oder über das ...
Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich, wenn ich ungewollt einen Strom oder Gasvertrag bei einem unseriösen Haustürgeschäft oder am Telefon abgeschlossen habe?
Wenn Sie ungewollt einen Strom- oder Gasvertrag bei einem unseriösen Haustürgeschäft oder am Telefon abgeschlossen haben, haben Sie in Deutschland gesetzliche Rechte und Möglichkeiten, um das Geschäft rückgängig zu machen: Widerrufsrecht: Laut dem deutschen Verbraucherrecht haben Sie ...
Was sind meine Rechte bei einer Preiserhöhungen für Strom und Gas?
In Deutschland sind Verbraucher bei Preiserhöhungen für Strom und Gas durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschützt. Sie haben folgende Rechte, wenn Ihr Energieversorger eine Preiserhöhung ankündigt: Information und Transparenz: Der ...
Welche Mahnkosten fallen bei nicht gezahlter Stromrechnung an?
Die Mahnkosten, die bei einer nicht gezahlten Stromrechnung anfallen, können je nach Energieversorger und den individuellen Vertragsbedingungen variieren. Im Allgemeinen setzen sich die Mahnkosten aus verschiedenen Faktoren zusammen: Mahngebühren: Wenn Sie eine Zahlungsfrist verstreichen ...
Wann erfolgt eine Stromsperre?
In Deutschland erfolgt eine Stromsperre, wenn ein Verbraucher trotz mehrfacher Mahnung und Androhung der Sperre seine Stromrechnung nicht bezahlt. Die genauen Bedingungen für eine Stromsperre können je nach Energieversorger variieren, aber im Allgemeinen sind folgende Schritte ...
Mit welchen Kosten sind Stromsperren verbunden?
Stromsperren sind mit Kosten verbunden, die sowohl für den betroffenen Kunden als auch für den Energieversorger entstehen. Die genauen Kosten können je nach Energieversorger und individuellen Umständen variieren. Im Allgemeinen sind folgende Kosten bei einer Stromsperre zu ...
Wie kann man eine Stromsperre verhindern?
Um eine Stromsperre zu verhindern, sollten Sie einige wichtige Schritte befolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen: Rechnungen fristgerecht bezahlen: Achten Sie darauf, Ihre Stromrechnungen pünktlich und vollständig zu bezahlen. So vermeiden Sie Mahnungen, Verzugszinsen und die Gefahr ...