Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich, wenn ich ungewollt einen Strom oder Gasvertrag bei einem unseriösen Haustürgeschäft oder am Telefon abgeschlossen habe?

Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich, wenn ich ungewollt einen Strom oder Gasvertrag bei einem unseriösen Haustürgeschäft oder am Telefon abgeschlossen habe?

Wenn Sie ungewollt einen Strom- oder Gasvertrag bei einem unseriösen Haustürgeschäft oder am Telefon abgeschlossen haben, haben Sie in Deutschland gesetzliche Rechte und Möglichkeiten, um das Geschäft rückgängig zu machen:

  1. Widerrufsrecht: Laut dem deutschen Verbraucherrecht haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Haustürgeschäften und Verträgen, die am Telefon oder online abgeschlossen wurden (Fernabsatzverträge). Innerhalb dieser 14-tägigen Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Der Widerruf sollte per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung an den Energieversorger geschickt werden, um sicherzustellen, dass er fristgerecht zugestellt wird.

  2. Informationen zum Widerrufsrecht: Der Energieversorger ist verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und das Verfahren zum Widerruf zu informieren. Wenn Sie nicht oder unzureichend über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, kann die Widerrufsfrist sogar über die gesetzlichen 14 Tage hinaus verlängert werden.

  3. Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung: Wenn Sie den Vertrag aufgrund einer Täuschung oder eines Irrtums abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag unter Umständen auch anfechten. Eine Anfechtung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und sollte in Erwägung gezogen werden, wenn das Widerrufsrecht nicht mehr greift. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale um Rat zu bitten.

  4. Verbraucherzentrale: Bei Problemen mit unseriösen Haustürgeschäften oder Telefonverträgen können Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden. Die Verbraucherzentrale bietet Beratung und Unterstützung bei solchen Angelegenheiten und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln und den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, um weitere Verpflichtungen zu vermeiden. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie Verträge, Schriftverkehr und Beweise für das Geschäft, um Ihren Fall zu stützen.

In jedem Fall sollten Sie den Stromversorger schriftlich über Ihren Wunsch, den Vertrag zu widerrufen, anfechten oder kündigen informieren. Bewahren Sie auch alle Unterlagen, wie z.B. Werbematerialien oder Auftragsbestätigungen auf, um im Zweifelsfall Ihre Argumentation stützen zu können.

Zusätzlich empfiehlt es sich, sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt zu wenden, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Unseriöse Vertragsangebote am Telefon und an der Haustür

Strategien der Anbieter

  1. Bezugnahme auf regionalen/ derzeitigen Anbieter
  2. „Energiezentrale Berlin"
  3. Anrufe auf anderen Sprachen
  4. Fragen nach persönlichen Daten und Daten zum Vertrag und
Anschluss
  5. SMS-Nachrichten während des
Telefongesprächs

Tipps bei ungewolltem Wechsel

  1. Keine Daten weitergeben
  2. Persönliche Daten
  3. Angaben zum aktuellen Vertrag
  4. Zählernummer
  5. Bankdaten
  6. Gespräche frühzeitig beenden
  7. SMS nicht beantworten
  8. Danach: Post und andere Kommunikationswege prüfen

Wenn es schief gegangen ist:


  1. Schriftlich den Vertragsschluss bestreiten
  2. 
Innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen
  3. Aktuellen Anbieter kontaktieren
Zurück

Verbraucherrecht

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