Gasanbieter kündigen

Wie kündige ich meinen Gasanbieter?

Sie möchten ihren aktuellen Gastarif kündigen, beispielsweise um durch einen Anbieterwechsel Kosten zu sparen? Dann müssen Sie vor allem zwei Dinge beachten: Die Vertragslaufzeit ihres bisherigen Tarifs und die damit verbundene Kündigungsfrist. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihren Gasanbieter kündigen und was beim Thema wichtig ist.

So kündigen Sie Ihren Gasanbieter

Stromanbieter wechseln mit dem Smartphone

In den allermeisten Fällen ist die Kündigung des Gasanbieters unkompliziert und schnell erledigt. Vor allem deshalb, weil der neue Versorger üblicherweise die Kündigung des bisherigen Anbieters übernimmt. Verbraucher müssen sich beim Wechsel lediglich um den Abschluss ihres neuen Vertrags kümmern. Die Kündigungsvollmacht für den neuen Versorger wird dann automatisch erteilt. Im Energiewirtschaftsgesetz ist zudem geregelt, dass der Anbieterwechsel nicht länger als drei Wochen in Anspruch nehmen darf.

Kündigung und Wechsel in drei Schritten

1. Gasanbieter vergleichen

Vergleichen Sie die an Ihrem Wohnort verfügbaren Gastarife mit unserem Gasrechner und finden Sie das für Sie günstigste und beste Angebot. Benötigt werden lediglich die PLZ Ihres neuen Wohnortes sowie Ihr jährlicher Gasverbrauch in Kilowattstunden. Diesen können Sie Ihrer letzten Abrechnung entnehmen oder sich zur ersten Orientierung an die vorgegebenen Richtwerte des Tarifrechners halten.

2. Gasanbieter auswählen

Unser Gasrechner zeigt Ihnen sämtliche an Ihrem Wohnort verfügbaren Tarife preislich sortiert an und ist bereits verbraucherfreundlich voreingestellt. Sie können die Suche aber auch nach zahlreichen Kriterien anpassen.

3. Online-Anmeldeformular ausfüllen

Um mit Ihrem Gasanschluss in den gewählten Tarif zu wechseln, werden noch Ihre Adress- und Anschlussdaten sowie Ihre Bankverbindung benötigt. Die erforderlichen Angaben können Sie direkt online hinterlegen, unsere Wechselexperten übermitteln die Daten vertraulich an den neuen Versorger. Dieser übernimmt im Anschluss die Kündigung des bisherigen Anbieters.

Tipp: Wechselservice aktivieren

Auf Wunsch Sie unseren kostenlosen Premium-Wechselservice für Strom und Gas auswählen, um dauerhaft zu sparen. Diese Option garantiert Ihnen stets den besten Tarifabschluss bei voller Kostenkontrolle.

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachten

Kunden der Grund- oder Ersatzversorgung können ihren Gasliefervertrag mit einer 14-tägigen Frist kündigen - also praktisch jederzeit. Haushalte, die über einen Sondertarif des Grundversorgers oder eines alternativen Anbieters mit Gas beliefert werden, müssen die AGB ihres Vertrags einhalten. Dort ist sowohl eine etwaige Mindestvertragslaufzeit als auch die Kündigungsfrist festgeschrieben. Letztere kann zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten variieren und sollte bei einem Anbieterwechsel unbedingt einkalkuliert werden, um einen rechtzeitigen und reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Kunden sollten spätestens vier bis sechs Wochen vor Vertragsablauf einen neuen Anbieter wählen. Mehr zum Thema in unserem FAQ:

Tipp: Bei kurz vor Ablauf stehenden Fristen empfiehlt es sich, die Kündigung des bisherigen Gasanbieters selbst vorzunehmen. Um ganz sicher zu gehen, kann dies beispielsweise per Fax oder Einschreiben geschehen, damit ein Beleg für die rechtzeitige Kündigung vorliegt.

Bei Preiserhöhungen und Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht

Anbieterwechsel nach Preiserhöhung

In bestimmten Fällen ist es möglich, auch während der Vertragslaufzeit den Gasanbieter zu kündigen. Erhöht ein Versorger beispielsweise während der Laufzeit die Preise des Tarifs, können Kunden vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Laut gesetzlicher Regelung müssen Energieversorger ihre Kunden im Vorfeld schriftlich über anstehende Preiserhöhungen in Kenntnis setzen und ihnen in diesem Zuge auch die Frist für eine entsprechende Sonderkündigung mitteilen. Möchten Verbraucher diese in Anspruch nehmen, sollten sie selbst kündigen und dabei Bezug auf die Preiserhöhung nehmen.

Auch im Falle eines Umzugs tritt das Sonderkündigungsrecht oftmals in Kraft. Ist der bisherige Versorger am neuen Wohnort beispielsweise nicht verfügbar, oder kann er dort nicht zum gleichen Preis liefern, kann bzw. muss das Vertragsverhältnis beendet werden. Auch hier gilt es, rechtzeitig aktiv zu werden, um am neuen Wohnort direkt Gas vom Anbieter nach Wahl beziehen zu können.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wann soll ich den Gasanbieter kündigen?

Beachten Sie die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit, so dass Sie zum richtigen Zeitpunkt kündigen. Bei einer außerordentlichen Kündigung (im Rahmen des Sonderkündigungsrechts) führen Sie den entsprechenden Grund (Preiserhöhung/Wohnortwechsel) an. Bitten Sie ferner um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Wechseln Sie zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter, müssen Sie nur den neuen Vertrag abschließen. In der Regel bevollmächtigt dies automatisch den neuen Versorger zur Kündigung des bisherigen.

Wie soll ich den Gasanbieter kündigen?

Sofern die Kündigung nicht vom neuen Gasanbieter vorgenommen wird, sondern von Ihnen selbst, sollte dies in schriftlicher Form erfolgen und alle relevanten Vertragsdaten (Kundennummer, Zählernummer etc.) enthalten.

Muss ich die Kündigung selbst vornehmen?

In der Regel übernimmt der neue Gasanbieter bei Vertragsschluss automatisch die Kündigung des bisherigen. In den folgenden Ausnahmefällen sollten Sie jedoch selbst aktiv werden:

  • Wenn Ihr Anbieter während der Vertragslaufzeit die Preise erhöht, verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sollten Sie selbst innerhalb der Ihnen mitgeteilten Frist kündigen und sich dabei auf die Preiserhöhung berufen.
  • Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihren Gasliefervertrag ebenfalls selbst kündigen. Auch hierbei können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
  • Wenn Sie nach Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit einen Anbieterwechsel vornehmen möchten, und die Kündigungsfrist kurz vor Ablauf steht, sollten Sie, um sicherzugehen, selbst schriftlich kündigen.

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