Vor genau einem Jahr verabschiedete der Bundestag das sogenannte Mieterstromgesetz. Durch den Abbau bürokratischer und steuerlicher Barrieren sollte es den Weg für die dezentrale, erneuerbare Energieversorgung in Mehrfamilienhäusern und Wohnquartieren ebnen und damit die urbane Energiewende vorantreiben. Nach jetzigem Stand bleibt das Gesetz jedoch weitgehend wirkungslos.
Mieterstromgesetz noch ohne Wirkung
Klimafreundlicher Solarstrom zum Vorzugspreis, und das auch noch vom eigenen Dach – diese Aussicht erscheint nicht nur Mietern attraktiv, sondern auch vielen Eigentümern, Wohnungsgesellschaften, Installateuren und Energiedienstleistern. Deshalb wurde das Ende Juni letzten Jahres verabschiedete Mieterstromgesetz zur Förderung ebensolcher Projekte auch allgemein gefeiert. Bekanntermaßen heißt Vorschreiben aber nicht automatisch Umsetzen, und so ist der Anreiz der Politik bislang eher reizlos geblieben.
In einer gemeinsamen Auswertung ziehen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Bundesverband Solarwirtschaft eine ernüchternde Bilanz: Die Bundesnetzagentur registrierte bislang gut 100 Mieterstromprojekte mit einer PV-Gesamtleistung von knapp drei Megawatt. Zur Einordnung: Die jährliche Höchstgrenze liegt bei 500 Megawatt. Das bislang Erreichte umfasst nicht einmal ein Prozent des von der Bundesregierung in einer letztjährigen Studie ermittelten Solarpotenzials auf deutschen Mietshausdächern. Demnach könnten bundesweit theoretisch bis zu 3,8 Millionen Haushalte mit Mieterstrom versorgt werden.
Nach Überzeugung der Verbände werden Mieterstromprojekte weiterhin durch unnötige steuerliche und bürokratische Barrieren erschwert. Laut einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft wirken beim Mieterstrom insbesondere die Komplexität des Geschäftsmodells, die noch immer zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie Unwegbarkeiten beim Netzanschluss und Zählerwesen abschreckend. Das Mieterstromgesetz habe diesbezüglich kaum Abhilfe geschaffen und müsse daher dringend nachgebessert werden. Die Hauptforderungen: die Beseitigung steuerlicher Nachteile, das Abschaffen der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom, die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten sowie ein unkompliziertes Mess- und Abrechnungswesen.
Bild © brit berlin, Pixelio
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