Unerlaubte Werbung vom Stromanbieter: Verbraucherschützer warnen vor neuer Masche

Unerlaubte Werbung vom Stromanbieter: Verbraucherschützer warnen vor neuer Masche

05.03.2024 | Energienachrichten

Stromanbieter dürfen Verbraucher nicht ohne deren ausdrückliches Einverständnis telefonisch zu Werbezwecken kontaktieren - das ist gesetzlich geregelt. Mit einer neuen Masche wird der Spieß nun umgedreht, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

von Björn Katz

Der Energiediscounter Primastrom sorge derzeit mit verschleierten Werbeschreiben für Irritationen in zahlreichen Haushalten, berichten die Verbraucherschützer. "Bitte um Rückruf! Es geht um Ihre Stromversorgung. Ihre Mithilfe ist erforderlich", heißt es in dem Schreiben. "Betroffene sind zu Recht irritiert", sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, denn: "Die Wortwahl suggeriert, dass sich Angeschriebene unbedingt aktiv zurückmelden müssen. Eine Identifikationsnummer im Briefkopf erweckt zudem den Anschein, dass bereits eine Kundennummer bestünde."

Primastrom lockt Verbraucher mit verschleierten Werbeschreiben

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist das Schreiben nichts anderes als ein Trick, um das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung zu umgehen. Primastrom sei mit ähnlichen Maschen bereits in der Vergangenheit aufgefallen, deshalb prüfe man nun rechtliche Schritte gegen das Unternehmen.

Tipp: So gehen Sie mit unerlaubter Werbung und untergeschobenen Verträgen um

Rat der Verbraucherzentrale: Wer ein solches Schreiben erhält, kann es ohne Folgen ignorieren. Kommt es dennoch zu einem Telefonat - egal ob auf wessen Initiative hin - sollten Verbraucher grundsätzlich niemals die eigene Strom- oder Gaszählernummer herausgeben. Denn sobald ein Unternehmen diese kennt, kann es Kunden ohne deren Zustimmung beim bisherigen Versorger abmelden. Damit ist zwar noch kein neuer Vertrag abgeschlossen, aber bereits viel Ärger entstanden.

"Seit Juli 2021 kann ein Energieliefervertrag nicht mehr nur telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden - die Textform ist gesetzlich vorgeschrieben", erklärt Rechtsexperte Zietlow-Zahl. Wer also einen angeblichen telefonischen Vertragsabschluss nicht schriftlich bestätigt hat, kann und sollte sich darauf berufen und unmittelbar den Widerruf erklären.

Zu Primastrom und ähnlichen Fällen finden Sie in unserem Themenspecial Unseriöse Stromanbieter weitere Informationen.

telefon

Ähnliche Energienachrichten