Die Verbraucherzentrale NRW hat den Kölner Strom- und Gasanbieter Immergrün abgemahnt. Hintergrund ist die Ankündigung von Preiserhöhungen bzw. Lieferstopps ohne hinreichende Begründung.
Immergrün hatte Kunden kürzlich erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung mit Strom und Gas angekündigt. In anderen Fällen teilte das Unternehmen ohne nachvollziehbare Begründung mit, die Stromversorgung kurzfristig einzustellen.
"Wir kritisieren das Vorgehen von Immergrün scharf und haben das Unternehmen abgemahnt. Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende Begründung setzt dem ganzen dann noch die Krone auf", erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Momentan herrscht angesichts der steigenden Beschaffungspreise eine gewisse Unruhe auf dem Strom- und Gasmarkt. Uns sind bereits ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Mit der Abmahnung gegen Immergrün setzen wir daher ein deutliches Signal an alle Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbrauchern weiterhin fair und zuverlässig einzuhalten."
Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass den angekündigten Lieferstopps seitens Immergrün die juristische Grundlage fehlt. Eine ordentliche Kündigung der Verträge sei nur zum Laufzeitende möglich. Außerdem kritisiert die Verbraucherzentrale eine "unzureichende Information über das den Kunden durch die Preisänderung zustehende Sonderkündigungsrecht".
Die gute Nachricht für betroffene Haushalte: Trotz eines möglichen Lieferstopps ihres Anbieters stehen sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas da. Im Ernstfall übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- bzw. Gaslieferung. "Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem Marktdurchschnitt liegen", sagt Schuldzinski.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de