Immergrün wegen unzulässiger Preiserhöhungen abgemahnt

Stromanbieter Immergrün wegen unzulässiger Preiserhöhungen und Lieferstopps abgemahnt

25.10.2021 | Energienachrichten

Die Verbraucherzentrale NRW hat den Kölner Strom- und Gasanbieter Immergrün abgemahnt. Hintergrund ist die Ankündigung von Preiserhöhungen bzw. Lieferstopps ohne hinreichende Begründung.

Verbraucherzentrale mahnt Strommarke Immergrün ab

Immergrün hatte Kunden kürzlich erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung mit Strom und Gas angekündigt. In anderen Fällen teilte das Unternehmen ohne nachvollziehbare Begründung mit, die Stromversorgung kurzfristig einzustellen.

"Wir kritisieren das Vorgehen von Immergrün scharf und haben das Unternehmen abgemahnt. Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende Begründung setzt dem ganzen dann noch die Krone auf", erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Momentan herrscht angesichts der steigenden Beschaffungspreise eine gewisse Unruhe auf dem Strom- und Gasmarkt. Uns sind bereits ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Mit der Abmahnung gegen Immergrün setzen wir daher ein deutliches Signal an alle Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbrauchern weiterhin fair und zuverlässig einzuhalten."

Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass den angekündigten Lieferstopps seitens Immergrün die juristische Grundlage fehlt. Eine ordentliche Kündigung der Verträge sei nur zum Laufzeitende möglich. Außerdem kritisiert die Verbraucherzentrale eine "unzureichende Information über das den Kunden durch die Preisänderung zustehende Sonderkündigungsrecht".

Energieversorgung von Haushalten ist nicht gefährdet

Die gute Nachricht für betroffene Haushalte: Trotz eines möglichen Lieferstopps ihres Anbieters stehen sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas da. Im Ernstfall übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- bzw. Gaslieferung. "Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem Marktdurchschnitt liegen", sagt Schuldzinski.

So sollten betroffene Immergrün-Kunden handeln

  • Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung bzw. beenden Sie laufende Daueraufträge.
  • Prüfen Sie (gegebenenfalls in Abstimmung mit der örtlichen Verbraucherzentrale) mögliche Schadensersatzansprüche.
  • Nehmen Sie, falls nötig, Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch.
  • Suchen Sie sich umgehend einen neuen Stromanbieter, denn die Grundversorgung zählt zu den teuersten Stromtarifarten überhaupt.
  • Der Anbieterwechsel kann auch nach Beginn der Stromlieferung durch den Grundversorger noch kurzfristig erfolgen, denn diese ist flexibel kündbar.
  • Nutzen Sie unseren verbraucherfreundlichen Stromrechner, um in Sekundenschnelle die für Sie günstigsten Tarife zu finden. Den Wechsel können Sie gleich online vornehmen.
  • Alternativ stellen wir Ihnen unseren kostenlosen, noch bequemeren Wechselservice zur Verfügung, mit dem Sie dauerhaft und auf Wunsch komplett automatisiert die besten Tarife nutzen.

 

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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