Die umsatzstärksten Online-Shops in Deutschland kommen ihrer gesetzlichen Informationspflicht im Hinblick auf das EU-weite Energielabel für Elektrogeräte nicht in jedem Fall nach. Das zeigt ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
DIe Verbraucherschützer überprüften insgesamt 145 Produkte in 34 namhaften Online-Shops. Im Mittelpunkt stand die Frage: Hat der Handel die neuen, in diesem Jahr reformierten Standards der Energiekennzeichnung in seine Produktinformationen integriert? Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des vzbv, sagt: "Die Umstellung auf die neuen Energielabels verlief im Online-Handel nicht reibungslos, hier besteht Verbesserungsbedarf. Für Verbraucher ist es unabdingbar, dass das Energielabel auf den ersten Blick erkennbar ist."
Mit der Reform des Labels im März 2021 wurden die Energieeffizienzklassen der vier Produktgruppen Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte und TV-Geräte angepasst. Wichtigste Neuerung ist der Wegfall der +Klassen und die Rückkehr zur alten Einteilung von A bis G. Für den Handel bestand eine Übergangsfrist zur Umsetzung, die nun abgelaufen ist.
Die Ergebnisse des Marktchecks: Bei annähernd jedem fünften untersuchten Produkt wurde noch das alte Energielabel verwendet, während sich bei 12 Prozent der Geräte auf den Angebotsseiten der Online-Shops gar kein Energielabel fand. Zudem fehlte das Produktdatenblatt bei knapp einem Fünftel der untersuchten Artikel.
Auf Grundlage der Ergebnisse hat der vzbv insgesamt 14 Abmahnungen ausgesprochen. Gegenstand waren unter anderem die fehlende Angabe der Effizienzklassen A bis G, nicht vorhandene Produktdatenblätter sowie gänzlich fehlende Energiekennzeichnungen.
Auch mehrere Monate nach seiner Einführung erreicht das neue Energielabel noch längst nicht alle Verbraucher in ausreichendem Maß. Laut vzbv-Befragung nimmt gut ein Viertel der Kunden das Label beim Online-Shopping kaum bzw. gar nicht wahr. Insgesamt hat rund die Hälfte der Verbraucher von der Reform des EU-Energielabels nichts gehört.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de