Rückgabe alter Elektrogeräte künftig auch im Supermarkt

Rückgabe alter Elektrogeräte künftig auch im Supermarkt

17.12.2020 | Energienachrichten

Verbraucher sollen ausgediente Handys, Taschenlampen und andere Elektrokleingeräte künftig auch in Supermärkten abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen hat.

Rücknahmepflicht für den Lebensmitteleinzelhandel

Die neue Regelung gilt für Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm sollen dort grundsätzlich abgegeben werden können - dies gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht im entsprechenden Laden gekauft wurden. Größere Elektrogeräte soll der Lebensmitteleinzelhandel beim Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen.

Gute Recyclingquote, ausbaufähige Sammelquote

Mit der Erweiterung der Rücknahmepflicht sollen die Sammelquote erhöht und mehr Geräte als bisher dem Recycling zugeführt werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, werden in Deutschland mehr als 80 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte recycelt. Längst nicht jedes Altgerät kommt jedoch im Recycling an. Vieles endet im Restmüll, andere Kleingeräte lagern vergessen in Schubladen.

Auch Onlinehändler müssen Rücknahme anbieten

Nach Angaben der Bundesregierung schließt die Gesetzesänderung zudem bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden, wie vorgeschrieben, bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber von Online-Marktplätzen künftig prüfen müssen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform angeboten werden, im Elektro-Altgeräte-Register vertreten sind.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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