Verbraucher, die ihren Stromanbieter wechseln möchten, werden immer häufiger ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Hintergrund: Für Energieversorger sind regelmäßig wechselnde Kunden, sogenannte Bonus-Hopper, wenig lukrativ.
Eine zunehmende Zahl von Verbrauchern wechselt jährlich den Strom- und Gasanbieter, um dauerhaft von Neukundenboni und damit von besonders günstigen Tarifkonditionen zu profitieren. Dies empfehlen auch wir unseren Kunden und bieten ihnen dafür einen kostenlosen Wechselservice an. Manche Versorger lehnen wechselfreudige Kunden trotz einwandfreier Bonität jedoch immer häufiger ab, wie Verbraucherschützer aktuell mitteilen. Sie äußern den Verdacht, dass Bonus-Hopper für Stromanbieter unrentabel und daher unerwünscht sind.
Tatsache ist: Stromverträge mit hohen Bonuszahlungen lohnen sich für die Versorger oft erst ab dem zweiten Vertragsjahr. Wechseln Kunden jedoch nach Ablauf des ersten Jahres und der damit verbundenen Bonuszahlung, geht die Rechnung nicht auf. Verbraucher hingegen profitieren vom regelmäßigen Wechseln enorm.
Laut Berichterstattung des WDR lehnen große Energieversorger gegenwärtig bis zu 20 Prozent der Wechselanfragen ab. In einem Viertel dieser Fälle wird dafür kein Grund angegeben.
Doch woher wissen die Versorger, wie häufig Stromkunden ihren Anbieter wechseln? Bereits im vergangenen Jahr wurden Pläne von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa bekannt, spezielle Datenpools zum Wechselverhalten von Verbrauchern anlegen zu wollen. Derzeit befassen sich die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer mit dem Thema. Eine unbestätigte Vermutung von Verbraucherschützern ist, dass derzeit kleinere Dienstleister, die für die Energiebranche Abrechnungen erstellen, Kundendaten sammeln und weiterverkaufen könnten.
Die Politik hat sich bereits kritisch zum Thema geäußert. Das Ablehnen wechselwilliger Verbraucher verhindere den gewollten Wettbewerb auf dem Strommarkt, heißt es beispielsweise aus der Bundestagsfraktion der Union. Es gilt als durchaus wahrscheinlich, dass das Sammeln von Verbraucherdaten, um damit Anbieterwechsel zu erschweren, bald behördlich untersagt werden könnte.
Übrigens: Verbraucher können darauf bestehen, dass Energieversorger ihre Daten löschen oder sperren, sobald ein Anbieterwechsel erfolgt ist. Dieses Anrecht besteht laut Datenschutzgrundverordnung. Auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gibt es einen Vordruck für ein entsprechendes Musterschreiben zur Löschung personenenbezogener Daten.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de