Der Münchener Stromanbieter BEV Energie meldete vor etwa einem Jahr Insolvenz an. Zuvor hatte die BEV mit hohen Wechselprämien Kunden geworben. Weil die eingesetzte Insolvenzverwaltung die in Aussicht gestellten Boni in Zehntausenden Fällen nun nicht mehr anrechnen will, können sich die Betroffenen an einer Musterfeststellungsklage beteiligen. Ein entsprechendes Klageregister wurde eröffnet.
Der finanzielle Schaden für ehemalige Kunden der insolventen BEV Energie ist in vielen Fällen erheblich: Neben verweigerten Boni und der Forderung von Nachzahlungen fielen zahlreiche Betroffene nach der Pleite des Stromdiscounters zeitweise in die teure Ersatzversorgung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich nun dafür ein, dass die versprochenen Neukundenboni ausgezahlt werden, und hat eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Der Verband rät betroffenen Verbraucher, sich zügig am Klageregister zu beteiligen. Denn damit es zur Verhandlung kommt, braucht es bis Ende März mindestens 50 Eintragungen.
Diese spezielle Klageform ist seit Ende 2018 in Kraft. Sie soll Verbraucher bei Streitfällen mit Konzernen stärken, indem der Einzelne zunächst kein Prozesskostenrisiko trägt.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de