Strengere Grenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen in Kraft

Strengere Grenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen in Kraft

09.02.2018 | Energienachrichten

Seit Jahresbeginn gelten in Deutschland neue Grenzwerte für Abgase von Kamin- und Kachelöfen, die älter als 33 Jahre sind. Betreiber solcher Anlagen sind, sofern die vorgegebenen Abgaswerte nicht eingehalten werden, zum Austausch verpflichtet. In den kommenden Jahren werden zusätzliche Verschärfungen für weitere Modelle folgen. Ziel ist die Verringerung von Feinstaub und weiteren Emissionen, wie der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ aktuell mitteilt.

Im Vergleich zu neueren Geräten kann das Emissionsniveau bei alten Feuerungsanlagen um bis zu 85 Prozent höher liegen. Dem will der Gesetzgeber durch schärfere Grenzwerte Einhalt gebieten. Diese treten nun schrittweise - abhängig vom Baujahr der Anlagen - in Kraft.

Stichtag für Kamin- und Kachelöfen, die zwischen 1975 und 1984 gefertigt wurden, war der 31. Dezember 2017. Seither gelten die Maximalwerte von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas. Anlagenbetreiber müssen durch eine Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ihre Feuerstätte die neuen Grenzwerte unterschreitet. Falls das Baujahr nicht mehr nachvollziehbar ist, muss der Schadstoffausstoß durch den Schornsteinfeger gemessen werden.

In den kommenden Jahren laufen die Fristen für weitere Modelle ab: Bis Ende 2020 müssen Kamin- und Kachelöfen mit Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt werden, bis 2024 solche, die zwischen 1995 und Ende März 2010 gefertigt wurden.

Moderne Kamin- und Kachelöfen arbeiten im Unterschied zu Altanlagen deutlich emissionsärmer und erfüllen auch die strengen Grenzwerte, die ab 2025 gelten. "Neben geringen Emissionen punkten moderne Anlagen auch mit anderen Aspekten. Sie heizen effizient und bieten außerdem in der Handhabung großen Komfort", betont VdZ-Geschäftsführer Michael Herma.

© 2018 Redaktion GasAuskunft.de, Björn Katz

Stromanbieter Test

Ähnliche Energienachrichten