Energielabel-Reform gilt für Heizungen erst nach 2020

Energielabel-Reform gilt für Heizungen erst nach 2020

26.06.2017 | Energienachrichten

Das EU-Parlament hat jüngst eine Reform des bisherigen Energielabels für Elektrogeräte beschlossen. Die für Verbraucher wichtigste Neuerung wird die Beschränkung der Skala auf die Klassen A bis G sein - die momentan gebräuchlichen Plus-Klassen entfallen. Die neue Kennzeichnung soll ab Ende 2019 am Markt gelten, dann jedoch noch nicht für Heizungen und Warmwasserbereiter. Die erst in den vergangenen zwei Jahren mit Labels versehenen Heizsysteme werden zunächst weiterhin bis zur Klasse A+++ gekennzeichnet. Eine Änderung ist erst für die Zeit nach 2020 vorgesehen.

Vertreter der Heizungsbranche begrüßen diese Entscheidung. Da das Label für Heizgeräte gerade erst eingeführt worden sei, müssten Hersteller wie Verbraucher zunächst noch Erfahrungen mit der Kennzeichnung sammeln. Zudem seien ohnehin nur Systeme auf Basis erneuerbarer Energien mit den effizientesten Plusklassen versehen.

Nichtsdestotrotz zeichne sich ein gewisser Nachbesserungsbedarf am Energielabel für Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter ab. So erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: "Wir konnten bereits viele Verbesserungsvorschläge und berechtigte Kritik unterschiedlichster Zielgruppen einsammeln, die wir auswerten und der EU-Kommission zur künftigen Überarbeitung der Verordnung zur Verfügung stellen." So würden beim Label wichtige Einsatzbereiche nicht berücksichtigt, beispielsweise die Integration von Solarthermie in eine bestehende konventionelle Heizungsanlage. Befragungen von Hauseigentümern hätten zudem ergeben, dass die Vielzahl der unterschiedlichen Labels verwirrend sei.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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